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Mister Roy
Usernummer # 14278
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verfasst
Hi zusammen,
ich hab mal ne Frage zu nem Vertrag mit einem Plattenlabel.
In wieweit ist die Abgabe bzw. Übertragung der eigenen Recht, was den eigenen produzierten Track angeht "normal"
Ich hab hier einen Wisch auf dem Tisch liegen, der mir sagt, dass ich praktisch die Rechte an meinem Track komplett dem PLattenlabel übertrage. Ich verdiene zwar immer mit, aber hab auch kein Mitbestimmungsrecht mehr.
Ist das üblich?
Danke schonmal für die Antworten!!
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Albys
Usernummer # 19021
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verfasst
Ja das ist so üblich, die Verträge sind aber zeitlich begrenzt. Normalerweise steht da auch, wieviele Jahre das Label die Rechte an deinem Track hat.
Ein Vertrag betrifft aber normalerweise nur die Verkaufsrechte. Daneben gibt es auch das "Publishing". Das Publishing bestimmt, wer das Geld bekommt, wenn dein Track im Radio oder angeblich auch im Club gespielt wird. Wenn du also einen Vertrag mit der Gema hast, fordert diese die Publishing-Gebühren für dich überall dort ein, wo der Track verwendet worden ist. Dies geht direkt am Label vorbei. Zusätzlich muss das Label allein für die Veröffentlichung nochmal an die Gema zahlen. Du verdienst quasi doppelt, sofern Mitglied in der Gema.
Deshalb machen einige Labels folgendes: Sie lassen dich eine Klausel unterschreiben, dass du nicht Mitglied der Gema bist. Oder sie lassen dich unterschreiben, dass du die Publishing Rechte an sie abbtrittst, wenn dies der Fall sein sollte verlange einen Deal z.b. 50/50. Ansonsten sieht dein Label das ganze Geld von der Gema und du nichts davon.
Ist alles total nerviger extra-kompliziert gemachter Vertragsblablub. Dass du generell viele Rechte abbtritts ist aber ein ganz normales Basiselement, ansonsten kann das Label mit dem Track ja nichts anfangen, handeln usw. weil es juristisch gar kein Recht dazu hätte. Siehe das ganze auch eher als Promotion für dich. Geld verdienst du durch Bookings, und die bekommst du indem du einfach am Ball bleibst, deswegen würde ich nicht zu hart in die Verhandlungen einsteigen.
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Block
Usernummer # 15024
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verfasst
aber wie soll die gema denn überprüfen in welchen clubs welche tracks von welchen künstlern gespielt wird?
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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verfasst
das is glaub ich nen pauschalbetrag...
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ndark
Usernummer # 3037
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verfasst
Clubs/Veranstalter zahlen die GEMA im Normalfall (leider) pauschal. Angeschlossene GEMA-Mitglieder profitieren darum nicht davon. Die Pauschale wird auf die 6000 außerordentlichen und ordentlichen Mitglieder verteilt.
Trotzdem auf gar keinen Fall auf die Publishing-Rechte verzichten, wenn du GEMA-Mitglied bist. Und zwar wegen der (zugegebenermaßen unwahrscheinlichen) Verwendung für TV/Radio. Da bringen wegen der Reichweite schon ein paar Sekunden bares Geld ein.
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Mister Roy
Usernummer # 14278
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verfasst
Vielen Dank für die Antworten!!
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oskar
Usernummer # 7383
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verfasst
Hej, soweit ich das auf dem schirm habe: Urheberrechte verbleiben imho beim Urheber. Was Du abgibst sind nutzungsrechte. Diese koennen sowohl zeitlich beschraenkt werden als auch auf ein bestimmtes medium z.b. nur cd release als auch auf stueckzahl z.b. nur 500 pressungen. Genau da wuerde ich drauf achten ungeachtet der gema geschichte. macht z.b. keinen sinn einem mp3 label volles uneingeschraenktes nutzungsrecht zu geben wenn man gerne noch auf vinyl releasen will...
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