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MatReverse
Usernummer # 13473
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Hallo,
villeicht hat einer von euch ja schon Erfahrungen damit gemacht. Es geht um einen Promo-Mix den man auf seiner Homepage anbietet und auch angemeldet hat, sodas sich die Kosten dafür im Jahr auf ca. 300EUR belaufen würden. Ist es möglich das als Werbungskosten von den Steuern abzusetzen und was wären die Voraussetzungen dafür?
Danke und Grüsse, Matthias
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Fatkid
Usernummer # 7802
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Wenn du gewerbliche oder selbständige Einkünfte in deiner Steuererklärung angibst, dann kannst du von denen natürlich auch fast jeden Aufwand abziehen, der nötig war, um zu diesen Einkünften zu gelangen. Also neben den Fahrtkosten zu deinen Gigs kannst du natürlich auch u.a. den Versand von DemoCDs oder eben Kosten für eine Website mit DemoMix angeben. Es darf sich allerdings nicht mit privaten Dingen vermischen und du mußt auch regelmäßig Einkünfte als DJ haben.
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Jodsalz-Musik
Usernummer # 13006
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webspace ist seit gut nem monat nicht mehr von der steuer absetzbar.
müsst ihr mal danach googlen gab da ne klage vom finanzamt und jetzt müssen firmen die steuer auf webspace bis zu 11 jahre zurückzahlen
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Gianni
Usernummer # 66
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... an sich denke ich zwar, dass das unsinn ist.
wenn es zum kern des geschäfts und für die umsatzgenerierung gehört (anbieter von web-angeboten etc), dann KANN der fiskus dass garnicht ausschliessen. insbesondere für kleine provider, die nichts anderes machen, als hosting einzukaufen und weiterzuverkaufen wäre das ja dann völliger unfug.
sollte es aber als werbekosten/werbeaufwand für hostingfremde unternehmenskonzepte (das hosting gehört für einen dj nicht direkt zum kern der tätigkeit) tatsächlich nicht mehr zugelassen werden:
dann suche man sich den provider des vertrauens und lasse auf die rechnung statt "webhosting" einfach "beratungsleistungen" vermerken...
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Der D
Usernummer # 425
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soweit ich das verstanden habe geht's hier doch nicht um die webhostingkosten, sondern um die abgaben für den demo-mix, die bei der gema/ifpi/whatever fällig werden - oder?
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MatReverse
Usernummer # 13473
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Hallo,
danke erstmal für eure Antworten. Es geht um einen Demo-Mix, der Von Seiten Gema/Ifpi Rechtlich geklärt ist und dann eben auf der eigenen Homepage zum DL bereitsteht. Das kostet im Jahr bei 2000DL ca. 300EUR als "Anhaltspunkt" (auf 2000DL wird man kaum kommen, da sich in diesem Falle ja auch nur Veranstalter oder Bookingagenturen die Mixes ziehen dürften) dazu könnte man natürlich auch noch die eigentlichen Kosten des "Webspaces" (@der D) draufrechnen...
Jodsalz-Musik: beim Googeln hab ich leider nur Links gefunden, die besagen das es kein Thema sei das abzusetzen. Hast Du villeicht in Link zu der neuen Regelung, da wäre ich echt dankbar. P.S. könnte sein, das das auch nur ein Fall war, wo sich das Gewerbe mit dem Privaten vermisch hatte?!
Gianni: werde mir das mal vormerken, Danke!
FatKid: ab wann gilt das Gewerbe denn als "regelmässig"? reicht es aus, einmal im Monat dafür gebucht zu werden, oder muss das noch öfters geschehen ? -----
Was ich ja auch gerade Klasse finde, ist die Tatsache das Schallplatten ja auch mit zum "Arbeistsmaterial" zählen würden. :-)
grüsse
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alexosiris
Usernummer # 9442
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: MatReverse: Was ich ja auch gerade Klasse finde, ist die Tatsache das Schallplatten ja auch mit zum "Arbeistsmaterial" zählen würden. :-)
Tun sie, die MwSt kann man sich zurückholen. Ich hoffe das mich jetzt da nicht irre *g*
Wie hast du denn das mit dem Trackclearing geregelt? Labels angeschrieben?
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Turbinen_Meister
Usernummer # 13267
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Da mußt du mal in den ESt Richtilinien nachschauen ... Da sind solche Zweifelfälle oft geklärt ... Aber in der Praxis würde ich die Ausgaben in der ESt aufnehmen ... Ob das FA Sie anerkennt ist wieder so ne andere Sache. Aber versuchen würde ich es auf jeden Fall ....
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TranceRider
Usernummer # 1924
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: MatReverse: FatKid: ab wann gilt das Gewerbe denn als "regelmässig"? reicht es aus, einmal im Monat dafür gebucht zu werden, oder muss das noch öfters geschehen ?
Die Frage ist hierbei - wieviel Steuern zahlst du denn für deine DJ-Tätigkeit, wenn es nur ein Booking pro Monat gibt?
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daswadan
Usernummer # 961
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: alexosiris: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: MatReverse: Was ich ja auch gerade Klasse finde, ist die Tatsache das Schallplatten ja auch mit zum "Arbeistsmaterial" zählen würden. :-)
Tun sie, die MwSt kann man sich zurückholen. Ich hoffe das mich jetzt da nicht irre *g*
nein, du irrst dich nicht. ich z.b. mach das so. du musst dir nur beim plattenhändler ´ne rechnung schreiben lassen (kassenbon reicht nicht!) auf der dein name, bzw. der name deiner firma sowie die mehrwertsteuer (in prozent und der entsprechende betrag) ausgewiesen ist.
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Fatkid
Usernummer # 7802
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@daswadan Bei Kleinbeträgen ist der Name nicht erforderlich.
@Mat Die sog. Regelmäßigkeit kommt auf den Einzelfall an. Dann können die EStR auch nur bedingt helfen. Ich meine, manche legen jedes Wochenende auf, ander arbeiten auf eins oder zwei große Events im Jahr hin. Wichtiger ist es, dem Finanzamt die Nachhaltigkeit nachzuweisen, d.h. daß du angemessenes Geld damit verdienst und in deinem Fall halt einmal im Monat gebucht wirst. Wenn du nur Verluste produzierst, also nur Ausgaben hast und deine Einnahmen in keinem Verhältnis stehen, dann nimmt das Finanzamt eine Liebhaberei an. Und beim Webspace wird es sicher schwierig sein, nachzuweisen, daß deine Bookings wirklich zum großen Teil daraufhin zurückzuführen sind und du ihn auch nicht mit Privatem vermischst. Aber probieren würde ich es auf jeden Fall.
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Jodsalz-Musik
Usernummer # 13006
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Jodsalz-Musik: webspace ist seit gut nem monat nicht mehr von der steuer absetzbar.
müsst ihr mal danach googlen gab da ne klage vom finanzamt und jetzt müssen firmen die steuer auf webspace bis zu 11 jahre zurückzahlen
ich wiederruf mich mal eben selbst *g* domainkosten sind nicht mehr absetzbar...
Zitat: Betriebsausgaben: Kosten für Domain-Adressen Die Aufwendungen für Domain-Adressen sind keine steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2004, Az: 2 K 1431/03).
Die Domain-Adresse stelle ein immaterielles Wirtschaftgut des Anlagevermögens dar. Internet-Adressen könnten am Markt gehandelt werden. Im Unterschied zu Warenzeichen bestehe der wirtschaftliche Nutzen einer Domain-Adresse nicht aus ihrem Bekanntheitsgrad.
Eine Internet-Adresse sei vielmehr als Eingangstor zum Internet-Auftritt unabhängig vom Zeitgeist sowie der Bewerbung und auf Dauer ohne zusätzliche Maßnahmen nutzbar, ähnlich wie eine Hausadresse oder Telefonnummer.
Die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Jetzt muss der Bundesfinanzhof den Fall endgültig entscheiden.
Quelle: VNR
Autor: fu
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[ 22.03.2005, 23:42: Beitrag editiert von: Jodsalz-Musik ]
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ds
Usernummer # 6415
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richtig, hier geht es aber um zwei verschieden paar schuh. in dem genannten urteil, geht es um die reinen anschaffungskosten einer domain-adresse, d.h. hier hat sich jemand für 4400 eur eine bereits registrierte adresse eingekauft. und da hat das gericht geasgt, daß von der adresse alleine keine werbewirkung ausgeht, im gegensatz zu einem firmennamen oder warenzeichen. zudem ist eine domain-adresse eben kein gut, daß per se an wert verliert, wie z.b. ein elektronisches gerät, und daher auch nicht abgeschrieben werden kann. eventuelle verluste können erst beim verkauf geltend gemacht werden. zudem ist das urteil noch nicht rechtskräftig und geht in die nächste runde.
alle angaben ohne gewähr.
ich empfehle schlicht und ergreifend mal das finanzamt zu kontaktieren, oder, wenn du mit dem dj-en wirklich so viel geld verdienst, daß es sich lohnt sachen abzusetzen, dir einen in dem gebiet bewanderten steuerberater zu suchen.
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MatReverse
Usernummer # 13473
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Danke nochmals für eure Antworten!
es ging ja hier erstmals um die Frage ob das überhaupt absetzbar sei. In meinem Fall ist es leider noch nicht so, das das für mich greifen würde... *g* Sehe ich das richtig das das erst möglich wird, sobald der Steuerfreibetrag des eigenen Gewerbes überschritten wurde, oder ist da wieder ein anderer Maßstab ausschlaggebend?
zur Sicherheit rufe ich dann einfach beim Finanzamt an, wenn die Aussicht bestünde was Abzusetzen.
grüsse
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