Autor
|
Thema: Ebay und Steuern ...
|
daniel240377
Usernummer # 2797
|
verfasst
Hallo, ich habe mit Suche-Funktion nix zu dem Thema gefunden. Mal ne Frage, ich hab jetzt inden letzten zwei Jahren sehr viel privat versteigert bei Ebay. Fast alle Platten von 1993 - 2000 sind nun weg, alles aus Privatkauf- und Bestand, mit den neuen Platten ist das so, kauf ich halt, und wenn sie mir nicht mehr gefallen verkaufe ich sie bei Ebay und investiere in neue Vinyls/CDs etc., die nach ner Weile wieder weggehen. Inzwischen ist das schon ne ganze Menge, was ich da verkauft habe, wie macht sich das steuerlich? Ich habe ca. 1.000 Platten, CDs etc. in zwei Jahren dort versteigert. Muss ich das angeben, weil gewerbemässig mach ich das ja eigentlich nicht (habe ja nen anderen Job) und Rechnungen schreibe ich ja auch nicht? Und wenn ich das angeben müsste, wie ist das z.B. bei Gewinn/Verlust (Platte für 15 DM gekauft und für 150 Euro bei Ebay versteigert oder Verlust: 25 Technovinyls mit Neupreis ca. 400 DM für nur 50,- Euro weggegangen)? Muss ich das bei meiner privaten Steuererklärung angeben, ab wann will das Finanzamt was von mir, wer weis da Bescheid, wie das rechtlich läuft bzw. ob ich das in dem Rahmen wie beschrieben schon angeben muss? (gibt ja einige Verkäufer bei Ebay hier ...)Für qualifizierte Infos bin ich dankbar. [ 06-02-2003: Beitrag editiert von: daniel240377 ]
Aus: Freiburg | Registriert: May 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
ToxicTwin
Usernummer # 5981
|
verfasst
da gabs erst kürzlich nen thread zu, schau mal im offtopic, glaube ich
Aus: Berlin | Registriert: May 2002
| IP: [logged]
| |
|
|
|
vert-o-matic
symbiotic substance
Usernummer # 5645
|
verfasst
den thread hab ich aufgemacht in der netzwelt , schau dort mal nach
Aus: tauschbar | Registriert: Apr 2002
| IP: [logged]
| |
|
|
|
|
DrCoca
Usernummer # 710
|
verfasst
1000 Verkäufe in 2 Jahre ist ja nicht sooo mega viel. Noch nicht mal 50 Platten pro Monat.Bin mir ziemlich sicher, das dieses noch bei Privat. durch geht, und du dafür kein Gewerbe anmelden musst. Ausserdem verkaufst du ja fast nur gebrauchte Ware.Also easy going.
Aus: São Paulo | Registriert: Jul 2000
| IP: [logged]
| |
|
|
daniel240377
Usernummer # 2797
|
verfasst
Stimmt, sind nur gebrauchte Sachen und privat. Ich dachte auch immer "easy going" und kein Stress, aber ich will da wirklich nix riskieren mit Nachzahlung und so. Werde mal meinen Account auslaufen lassen und auflösen und mal ne kleine Ebay-Pause einlegen und dann später mal mich neu anmelden, wenn sich wieder Vinyl angesammelt hat.
Aus: Freiburg | Registriert: May 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
|
|
|
|
DJ Pult
Usernummer # 4571
|
verfasst
Ich dachte ebay sei sein US-amerikanisches Unternehmen und unterhält in vielen Ländern seine Zentralen?"Die „eBay-Geschichte” Die Idee, die der Gründung von eBay zu Grunde liegt, beruht auf einer Unterhaltung zwischen Pierre Omidyar und seiner Ehefrau, einer leidenschaftlichen PezTM Sammlerin. (im Moment umfasst ihre Sammlung über 400 PEZTM-Spender). Sie sprach mit Pierre darüber, wie toll es wäre, wenn sie ihre Sammlung über das Internet erweitern könnte und so die Möglichkeit hätte, mit anderen Sammlern in Kontakt zu kommen. Als Internet-Enthusiast der ersten Stunde erkannte Pierre bald, dass unter den Käufern und Verkäufern Bedarf für einen zentralen Treffpunkt und Handelsplatz bestand, ein Ort, an dem sie ihre Sammlerstücke untereinander austauschen können, und wo sie vor allem auch andere Sammler mit ähnlichen Interessen kennen lernen können. Um diesen Bedarf zu decken, gründete er eBay in den USA im September 1995." Wird man bei Ebay irgendwo auf steuerrechtliche Aspekte hingewiesen? Soweit ich weiß, nein, von daher würde ich mir da keine Gedanken machen.
Aus: Hamburg | Registriert: Dec 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
Doorsch
Usernummer # 4992
|
verfasst
@setbusta ist eigentlich egal ob ebay in der schweiz oder sonstwo sitzt. Wenn du deine Ebay gebühren bezahlst sind da automatisch 16& MWST mit dabei (s.auszug Quelle: http://www.ecin.de/recht/preisangaben/) Preisangaben: Neue Pflichten für Online-Shops 23.01.2003 | Artikel drucken | Artikel empfehlen Eine Gesetzesänderung in der Preisangabenverordnung, die bereits zum 01. Januar 2003 in Kraft getreten ist, bedeutet wiederum zusätzliche Verpflichtungen für die Betreiber von Online-Shops. Was ist ab sofort zu beachten? Auf Grund einer erweiterten Informationspflicht muss jetzt z. B. ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die dort platzierten Preise Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten. Konkret muss auch angegeben werden, ob für den Kunden zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Um den Anforderungen des Gesetzes (§ 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung) zu genügen, müssen die geforderten Angaben außerdem „deutlich wahrnehmbar“ sein, d. h. vor allem: nicht (z. B.) in umfangreichen AGB versteckt. Anwendungsbereich der Preisangabenverordnung ist das Geschäft gegenüber Endverbrauchern. Bei Internet-Shops wird der Verbraucher jedoch bereits umfassend über spezielle Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte (früher nach Fernabsatzgesetz, seit 01.01.2002 nach §§ 312b ff. BGB) geschützt. Insofern ist Sinn und Zweck der nunmehr (daneben) neu gefassten Preisangabenverordnung nicht unmittelbar erkennbar. Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht bislang eine solche Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten (wie der Einschluss von Umsatzsteuer) sogar als Verstoß qualifiziert wurde, da man dem Käufer/Kunden dadurch vortäuscht, dass normalerweise dieser Preisbestandteil sonst nicht von der Preisangabe erfasst sei. Da im Übrigen jedenfalls der deutsche Verbraucher inzwischen an die Nennung von Inklusivpreisen gewöhnt ist, ist die nun am 18. Oktober 2002 verkündete Neufassung der Preisangabenverordnung (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I, Seite 4195 ff.) nur insofern nachvollziehbar, als ein Internet-Auftritt eines eCommerce-Shops sich naturgemäß an ein internationales Publikum wendet und – jedenfalls im europäischen Raum – die entsprechende europäische eCommerce-Richtlinie bei den Preisangaben derartige Informationen bezüglich Steuern, Versandkosten etc. fordert. Die wesentlichen Vorgaben dieser europäischen Richtlinie waren in der Bundesrepublik bislang zwar bereits durch die oben genannten Fernabsatz-Vorschriften (bereits seit Mitte 2000) in nationales Recht umgesetzt worden. Da das Fernabsatzrecht jedoch zahlreiche Ausnahmen enthält (u. a. bzgl. verderblicher Ware wie z. B. Lebensmittel sowie Reiseleistungen, Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs etc.), die die Preisangabenverordnung nicht kennt, war für den deutschen Gesetzgeber noch ein – wenn auch geringer – Umsetzungsbedarf vorhanden. Die Bundesrepublik ist somit zumindest von dem aktuell (vgl. Pressemitteilung vom 07.01.2003) von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren, das sich u.a. auch auf die besagte Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr bezieht und von dem derzeit insgesamt 13 Mitgliedsstaaten betroffen sind, noch einmal verschont geblieben. Es bleibt also für eCommerce-Anbieter jeder Art nur der Rat, ihre Websites auf ihre Konformität mit den bestehenden rechtlichen Regelungen hin überprüfen zu lassen, sofern das noch nicht geschehen sein sollte. Es mag sich ja meist nur um Details handeln, die geändert werden müssten, jedoch sollte alles getan werden, um etwaige Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände zu vermeiden.
Aus: Asbach | Registriert: Feb 2002
| IP: [logged]
| |
|
|
|
|