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Autor Thema: Rechtliche Fragen zum Sampling
Mensch86

Usernummer # 20613

 - verfasst      Profil von Mensch86     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hi Leude!

Ich bin extremer Fan von French House Zeug und hab letztens begonnen selber mal alte Nummern zu samplen. Bisher hab ich (ohne jegliches Background-wissen) angenommen, dass ma sich nicht um Musikrecht oder diese Dinge kümmern muss, wenn die samples nur kurz genug, oder entfremdet genug sind und dass, wenn sie das nicht sind, sich trotzdem niemand die Arbeit macht bei jedem Track mit Samples herauszufinden von wo genau geklaut wurde. Aber nach einigen Gesprächen mit Kumpels bin ich mir da nimma so sicher. Sie meinen, wenn ich nicht aufpass und mit diesen Produktionen im Netz herumwerf, könnt ich da schnell Probs kriegen. Deswegen wollt ich wissen: Worauf kommts denn an, ob ich ein Sample benutzen darf, oder nicht? Hat geistiges Eigentum ein Ablaufdatum? Muss man da wirklich Acht geben, oder geht ma sowieso in der Masse unter? (ausser man is echt groß und stürmt die Charts) Wie können die ganzen DJs im Hip Hop, im French House, im Electro und sonst wo wild herum samplen - ich glaub nicht, dass die alle so vermögend sind, dass sie für jeden Track Unsummen an Geld abdrücken können (sind ja schon oft ehemals sehr bekannte Nummern, bei denen man sich da bedient). Ich auf jeden Fall hab kein Geld. Muss ma sich diese Art von Musik leisten können???
Ich hoffe mir kann da jemand bei der Beantwortung dieser Fragen helfen. Danke schon mal im Voraus!

Mensch

Aus: Wien | Registriert: Jul 2011  |  IP: [logged]
daFunk
der Dorfschönste
Usernummer # 5044

 - verfasst      Profil von daFunk   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
soweit ich weiss, gibts da ganz klare richtlinien. bin aber kein experte auf dem gebiet.

ich glaube es ist ok wenn das sample entweder bis zur unkenntlichkeit verfremdet ist, oder eine länge von 3 (?!) sekunden nicht überschreitet.

alles darüber hinaus musst du bei den jeweiligen rechteinhabern "clearen", also einen bestimmten betrag zahlen und genehmigungen einholen. aber wie hoch und wie verstrickt das ganze ist, keine ahnung...

Aus: [X] Wien [ ]Goslar | Registriert: Feb 2002  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

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[hand] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
ndark

Usernummer # 3037

 - verfasst      Profil von ndark   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Es ist ein unendlich komplexes Thema.
Grundsätzlich kann man sagen, dass du dich bei jedem Sampling auf dünnes Eis begibst und riskierst, verklagt zu werden.
Andererseits findet sich normalerweise nur ein Kläger, wenn es etwas monetäres abzuräumen gibt und der Rechteinhaber davon erfährt.

De fakto werden solche Sachen zunächst als tschechische White-Label-Pressung rausgehauen. Wenn Erfolg abzusehen ist, wird entweder mit dem Rechteinhaber verhandelt oder neu eingespielt/gesungen, z.B. bei "Black Legend - You see the trouble with me".

Ein gutes Beispiel für die Hirnverbranntheit des Ganzen ist der Fall Kraftwerk vs Moses Pelham, wo es um ein zwei-sekündiges Percussion-Sample ging.

Der Bundesgerichtshof hat dazu folgendes verwirrende Urteil gesprochen:

[hand] BGH zum Tonträger-Sampling

"(...) Danach kann auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist. Eine freie Benutzung ist allerdings in zwei Fällen von vornherein ausgeschlossen: Ist derjenige, der die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, befähigt und befugt, diese selbst einzuspielen, gibt es für eine Übernahme der unternehmerischen Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung. Eine freie Benutzung kommt ferner nicht in Betracht, wenn es sich bei der erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt (§ 24 Abs. 2 UrhG). (...)"

Fazit: [eek2]
Wenn du beweist, dass du musikalisch völlig unbegabt bist und darum eine gesampelte Passage nicht nachspielen konntest, darfst du sie benutzen ohne den Urheber zu fragen oder zu vergüten.
Außer es ist eine Melodie.

Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001  |  IP: [logged]
Psychogewitter

Usernummer # 15688

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Aufnahmen sind 50 Jahre nach Entstehung frei von Verwertungsrechten. Das bedeutet, dass die beteiligten Musiker etc. keinen Anspruch auf weiteren Schutz mehr haben. Solche historischen Aufnahmen können in der Wikipedia verwendet werden, wenn kein urheberrechtlicher Schutz der Komposition (siehe oben) oder einer eventuellen Bearbeitung (Arrangement etc.) mehr besteht.

Deswegen diese ganzen 50er und 60er Samples im Moment. Das sollte verlängert werden [Big Grin]

Aus: München | Registriert: Nov 2005  |  IP: [logged]
PasqualeM

Usernummer # 1448

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50 jahre nach tot des musikers, nicht nach entstehung...
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
Psychogewitter

Usernummer # 15688

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Naja is ja wahrscheinlich so, die waren doch damals sicher schon scheintot...
Aus: München | Registriert: Nov 2005  |  IP: [logged]
SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984

 - verfasst      Profil von SpeedyJ   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
gefährliches halbwissen! [stop]
hier werden zwei verschiedene dinge in einen topf geworfen: nämlich das urheberrecht und das verwertungsrecht der tonträgerhersteller. beide gilt es beim samplen zu berücksichtigen. demnach ist es nicht legal eine aufnahme aus den 60ern ohne erlaubnis zu samplen. da mag zwar schon das verwertungrecht der aufnahme abgelaufen sein - der schutz des geistigen eigentums (urheberrecht) gilt aber immer noch, denn dieser besteht noch bis 70 jahre nach dem tod des urhebers...

Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000  |  IP: [logged]
Quinto

Usernummer # 1412

 - verfasst      Profil von Quinto     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
aus der praxis: einfach beim urheber höflich nachfragen. für ein vocal bei meiner nächsten VÖ hab ich einfach entsprechende leute angemailt, ob ich das in der form (mit trackbeispiel) für ein release ohne weiteres nutzen darf. das OK kam, von daher erledigt. (und die meisten sind eigentlich sehr umgänglich und freundlich)
es wird dir auch nur immer jeweils der urheber sagen können, ob du was von ihm benutzen/samplen kannst oder nicht. (man erinnere sich an kraftwerk vs. pelham für ein sekunden-sample)

anders ist es bei mashups/bootlegs. da kann man von ausgehen, dass diese meistens illegal sind. (s. paperclip people bootleg und C2 gegenoffensive u.a.)

Aus: Rostock | Registriert: Nov 2000  |  IP: [logged]
SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984

 - verfasst      Profil von SpeedyJ   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Quinto:
aus der praxis: einfach beim urheber höflich nachfragen. für ein vocal bei meiner nächsten VÖ hab ich einfach entsprechende leute angemailt, ob ich das in der form (mit trackbeispiel) für ein release ohne weiteres nutzen darf. das OK kam, von daher erledigt.

siehe posting oben: du hast dann nur vom urheber das ok für die übernahme des geistigen eigentums - der tonträgerhersteller (der nicht zwangsläufig auch den urheber verkörpert - künstler und label sind oft zwei verschiedene parteien!) kann dir immer noch an den karren fahren! die urheber-genehmigung allein reicht nur dann, wenn du das vocal neu-einsingen lässt...
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000  |  IP: [logged]
Quinto

Usernummer # 1412

 - verfasst      Profil von Quinto     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@SpeedyJ : in meinem fall war label und künstler/projekt identisch. [Smile]

ist auch brust; in den meisten fällen hat man sowieso nur labelseitige ansprechpartner gegenüber, die einem dann schon erzählen was-wie-wo. [Wink]

Aus: Rostock | Registriert: Nov 2000  |  IP: [logged]
PasqualeM

Usernummer # 1448

 - verfasst      Profil von PasqualeM   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@speedy das kommt auf den vertrag an. bandübernahme verträge haben (oft?) die klausel dass das label dadrüber richten darf ob jemand zb deinen (künstler)namen/tracknamen benutzen darf oder nicht. also 'mitaufpasst', das dieser nicht missbraucht wird.

das kann man aber auch streichen lassen...

[ 28.07.2011, 11:13: Beitrag editiert von: PasqualeM ]

Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
Mensch86

Usernummer # 20613

 - verfasst      Profil von Mensch86     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wow! Danke für die vielen schnellen und kompetenten Antworten! :-)

Ich kann also daraus zusammenfassen: Je verfremdeter das Sample desto schwerer kann man dem Sampler was anhaben; einfach nachfragen is nen Versuch wert; und wenns hart auf hart kommt, is es gut, wenn ich piano, gitarre und schlagzeug nicht beherrsche. ^^

Das hört sich eigentlich gar nicht so schlecht an. Das Ausgangsmaterial ist in meinem Fall ziemlich verändert und die benutzten Samples sind alle unter einer Sekunde. (und ich beherrsche KEIN Instrument ^^) Ich glaub kaum, dass jemand das Original raushören wird und noch dazu verdien ich damit ja kein Geld, also gibts bei mir auch nix zu holen.
Dennoch find ichs schade, dass ma da als Künstler so eingeschränkt is. Was wäre wenn ich das Lied in nem Club spiel und für den Abend bezahlt werde? Und bei längeren Samples muss man wohl auf jeden Fall die Rechte klären. Wahrscheinlich sucht man sich da am besten ein Label, die einem da zur Seite stehen können (vielleicht auch mit Geldern??).

Was is eigentlich an dem Gerücht dran, dass es Programme gibt, die Musikstücke nach bekannten Passagen oder ähnlichen Klängen scannen? Hört sich für mich nach blödsinn an, aber ich habs schon öfters gehört. Und überhaupt interessiert mich, wie die Urheber/die mit den Verwertungsrechten einen Missbrauch aufdecken. Das kann doch eigentlich nur per Zufall passieren, wenn jemand aus deren Umfeld das Stück zu hören kriegt, oder? Ich mein, ich glaub kaum, dass diese Leute ein Track von einem unbekannten kleinen Produzenten aus Österreich interessiert.

Und dann verwirrt mich noch eine Sache: Wie kann das Urheberrecht auf jemand anderen als den Urheber übergehen, nachdem dieser gestorben ist? Is doch irgendwie widersinnig.

Aus: Wien | Registriert: Jul 2011  |  IP: [logged]
PasqualeM

Usernummer # 1448

 - verfasst      Profil von PasqualeM   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Bei nem banduebernahmevertrag uebergibst du glaub ich schon das urheberrecht fuer die dauer des vertrages an das label weiter. Bin mir aber grade nich ganz sicher.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984

 - verfasst      Profil von SpeedyJ   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: PasqualeM:
Bei nem banduebernahmevertrag uebergibst du glaub ich schon das urheberrecht fuer die dauer des vertrages an das label weiter. Bin mir aber grade nich ganz sicher.

nach deutschem recht nicht möglich:
[hand] http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#.C3.9Cbertragbarkeit_des_Urheberrechts

Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000  |  IP: [logged]
SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984

 - verfasst      Profil von SpeedyJ   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Mensch86:

Was is eigentlich an dem Gerücht dran, dass es Programme gibt, die Musikstücke nach bekannten Passagen oder ähnlichen Klängen scannen? Hört sich für mich nach blödsinn an, aber ich habs schon öfters gehört.

solche programme werden tatsächlich eingesetzt, z.b. auf youtube (in erster linie auf drängen der verwertungsgesellschaft, nicht direkt von den eigentlichen urhebern). was zur folge hat, dass für uns deutsche internetnutzer die hälfte aller musikvideos dort gesperrt ist.
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000  |  IP: [logged]
PasqualeM

Usernummer # 1448

 - verfasst      Profil von PasqualeM   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
dann wirds wohl daran liegen:

Zitat:
(...)die einzige Möglichkeit ist die Übertragung durch Erbfolge.

Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]


 
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