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Autor Thema: Mietminderung durch gewerbliche Ruhestörung
LexyLex

Usernummer # 2081

 - verfasst      Profil von LexyLex     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Guten morgen...

ich wohne in einem Berliner Altbau mit 2 Hinterhöfen, die Hinterhöfe sind quasi ein ganzer Wohnblock, also offen, aber durch mehrere Hausnummern und Hausverwaltungen getrennt. Seit diesem Jahr ist in dem Nachbarhaus eine Tischlerei eingezogen und die ordentlich radau macht durch Hämmern und Sägen (Maschinen). Das fängt um 07:30 uhr an und endet um 16:00 Uhr.

Jetzt hab ich mir das da mal angeguckt und es sind auch ganz nette leute aber gegen den Krach können die erstmal nichts machen. Das kommt schon aus geschlossenen Räumen. Und ein kleines Mittelständiges Unternehmen will ich auch nicht aus dem Kiez klagen. Ist nicht meine Art, die müssen auch ihr Brot verdienen.

ABER: Kann ich deswegen meine Miete Mindern? Es ist so, dass ich kein Fenster mehr öffnen kann ohne dauerhafte Lärmbelästigung. Ist hier jemand im Forum der evtl. bei einer HV arbeitet oder Rechtsanwalt? [Big Grin]

Wie seht Ihr das?

PS: Wegziehen ist keine Lösung

Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
pre-amp tango

Usernummer # 10117

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wenn du in einem mischgebiet wohnst, musst du gewerbelärm ertragen. aber das auch nur in gewissen grenzen, die TA Lärm für berlin sollte da ausreichend auskunft geben.
ansonsten mal ans technische rathaus wenden und den lärmbeauftragten ansprechen.

Aus: dem hohen Norden | Registriert: Jul 2003  |  IP: [logged]
LexyLex

Usernummer # 2081

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da frag ich mich wieso dann die ganzen Clubs weg müssen weil die zugezogenen sie raus klagen? Die beschweren sich ja meistens auch nur über lärm der Gäste und nicht der Musik. Aber gut, dein Tip is natürlich trotzdem spitze! Danke [top]
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
pre-amp tango

Usernummer # 10117

 - verfasst      Profil von pre-amp tango     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
beim technischen rathaus kannst du auch anfragen, was der b-plan (bebauungsplan) für dein viertel vorsieht - ist lediglich stilles gewerbe oder auch herstellendes gewerbe erlaubt?

die TA Lärm gilt übrigens für alle, auch für clubs [Wink]

Aus: dem hohen Norden | Registriert: Jul 2003  |  IP: [logged]
DennisK_Berlin

Usernummer # 20801

 - verfasst      Profil von DennisK_Berlin     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wird wohl Mischgebiet sein, reine Wohngebiete ohne Gewerbe gibt es in Berlin eher selten.

Darf man denn fragen um welchen Bezirk es sich handelt, ist allgemein bekannt das betsimmte Bezirke bei Verstössen gegen die Lärmgrenzen härter vorgehen als andere.

Bei Clubs ist das Problem das diese im Gegensatz zu Handwerksbetrieben in der Nacht lärm machen, hier sind die Grenzen natürlich deutlich strenger als tagsüber.

Übrigens eine etwaige Mietminderung bewegt sich bei einem solchen Fall in der Regel zwischen 5-10% der Warmmiete, ob das den Stress wert ist.

Ein Link der ggf. hilft --> http://www.bmu.de/laermschutz/themenbereiche/gewerbelaerm/doc/41276.php

Aus: Berlin | Registriert: Jul 2012  |  IP: [logged]
philipp

Usernummer # 687

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Kleiner Scherz am Rande: Geh arbeiten, dann bist du während der Lärmzeiten nicht zuhause!

[Razz]

Aus: Essen | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
TCMuc

Usernummer # 20730

 - verfasst      Profil von TCMuc     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Bei den von Dir genannten Zeiten sehe ich da eher schwarz... 07:30 bis 16:00 Uhr dürfte im Rahmen dessen liegen, was ohne Weiteres erlaubt ist.

Hatte mich vor ca. 2 Jahren mal kundig gemacht, weil mein Vermieter ein Büro im Erdgeschoss neu hergerichtet hat. Die Handwerker haben da immer schon morgens ab 7 angefangen mit Hämmern und Bohren.

Alle Quellen sowie mein damaliger Mitbewohner (Anwalt) habe übereinstimmend gesagt: keine Chance!

War zwar in München, aber so groß wird der Unterschied schon nicht sein.

Aus: München | Registriert: Apr 2012  |  IP: [logged]
sven.k.

Usernummer # 12602

 - verfasst      Profil von sven.k.   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Lärmbelästigung ist denke ich begrifflich besser als Ruhestörung ;-)
Aus: it ain't where u from, it's where ya at | Registriert: Jun 2004  |  IP: [logged]
pre-amp tango

Usernummer # 10117

 - verfasst      Profil von pre-amp tango     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@tcmuc: für bauarbeiten gelten aber andere lärmvorschriften als für das anschließend ansässige gewerbe selbst.
Aus: dem hohen Norden | Registriert: Jul 2003  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Da sich das Umfeld bzgl. der Lärmbelästigung erheblich seit Einzug geändert hat, sehe ich durchaus Möglichkeiten die Miete zu mindern.
Aber:

1. Recht zur Mietminderung

Geregelt ist das Recht zur Minderung des Mietzinses in § 537 BGB. Das Minderungsrecht kann bei der Wohnraummiete nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

a) Voraussetzungen für die Minderung

aa) Der Mieter muss durch den Lärm etc. unzumutbar gestört werden.

Zum Maßstab siehe unter 'Zumutbarkeit/Unzumutbarkeit der Störung".

Wichtig:
Die betroffene Vertragspartei muss die Störung und die Unzumutbarkeit nachweisen können. Gerade bei Lärmstörungen ist dazu erforderlich, dass (wenn nötig über mehrere Wochen hinweg) ein sog. Lärmprotokoll angefertigt wird, in dem Beginn, Ende und Art der Geräusche festgehalten werden. Dabei ist zu beachten, dass gerade auch die Lästigkeit der Geräusche beschrieben wird.
Auch bei anderen Störungen sollte eine entsprechende Aufzeichnung erfolgen.

bb) Der Mieter muss dem Vermieter die Störung anzeigen, damit dieser Kenntnis davon hat, dass und wie der Mieter gestört wird und etwas dagegen unternehmen kann.

cc) Der Mieter darf bei Vertragsabschluss keine Kenntnis von der Störung gehabt haben (so aber wahrscheinlich oft bei Fluglärm).

dd) Achtung: Ein Verschulden des Vermieters hinsichtlich der Störung ist bei der Minderung nicht erforderlich.

b) Rechtsfolge

Liegen die Voraussetzungen vor, tritt die Minderung des Mietzinses automatisch ein, d.h. , es bedarf keiner besonderen Erklärung gegenüber dem Vermieter.

c) Minderungsquote

Die Höhe des Minderungsbetrages ist - wie immer - eine Frage des Einzelfalles. Bei Lärmbeeinträchtigungen beträgt die Minderungsquote in der Regel ca. 5 - 10 Prozent. Siehe hierzu unter 'Einzelfälle'.

Wichtig:
Die Minderung kann beschränkt sein, wenn der Vermieter die Störung nicht unterbinden kann und seinerseits auch keine Rückgriffsmöglichkeiten gegen den Störer hat.
d) Berechnungsgrundlage

Welcher Ausgangsbetrag der Miete für die Mietminderung anzusetzen ist, richtet sich danach, welche Mietzinsstruktur vereinbart ist.

1. Ist eine Inklusivmiete in Form einer Bruttokaltmiete vereinbart, so ist deren Betrag Ausgangspunkt der Berechnung.

2. Ist eine Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen für kalte und warme Betriebskosten vereinbart, so ist der Betrag der sich aus Nettokaltmiete zuzüglich der Vorauszahlung für die kalten Betriebskosten ergibt, der maßgebende Betrag (so jedenfalls die überwiegende Rechtsprechung).

Achtung:
In der Rechtsprechung besteht keine Einigkeit über das oben Gesagte. Auf der ganz sicheren Seite ist man, wenn man nur die Nettokaltmiete für die Minderung heranzieht.

2. Zurückbehaltung eines Teils des Mietzinses

Beseitigt der Vermieter die Lärmstörungen trotz Aufforderung des Mieters nicht, so darf der Mieter neben der Minderung einen Teil des Mietzinses zurückbehalten. Dieses Recht kann im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden.

Wichtig:
1. Das Zurückbehaltung der Miete soll als Druckmittel dienen. Das bedeutet andererseits, dass der Mieter, wenn der Vermieter den Mangel beseitigt hat, die zurückbehaltene Miete - anders als bei der Mietminderung - nachzahlen muss.
2. Darf der Mieter die Miete einbehalten, gerät er nicht in Zahlungsverzug.
3. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts muss der Mieter gegenüber dem Vermieter nicht erklären; erst im Prozess muss er sich darauf berufen.
Der Mieter darf nicht den gesamten Mietzins zurückbehalten. Vielmehr darf er nur den 3- bis 5fachen Betrag der Minderungsquote zurückbehalten. Beträgt die Miete zum Beispiel 1000 Euro und kann der Mieter 5% mindern, so darf er 250 Euro (5 * 50 Euro) zurückbehalten. Der Minderungsbetrag beträgt 50 Euro, so dass er weiterhin 700 Euro zahlen muss.

Quelle: www.internetratgeber-recht.de

Siehe auch ZDF Mediathek Beitrag
[hand] WISO - Mietminderung bei Lärm

Würde mich bei der Verbraucherzentrale in deiner Nähe informieren (kost nix) oder dem zuständigen Mieterverein (sofern vorhanden)

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
LexyLex

Usernummer # 2081

 - verfasst      Profil von LexyLex     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@ Dennis: es ist Prenzlauer Berg. Ich will ja gar nicht das das Unternehmen ärger bekommt, die machen auch nur Ihren Job. Blöd ist nur, dass ich keine Fenster mehr öffnen kann ohne das Lärm in die Wohnung dringt. Das ist für ein Hinterhof sehr ärgerlich und für mich erstmal ein Mangel an der Mietsache.

@tcmuc... es sind keine Bauarbeiten, es ist der normale gewerbebetrieb der den Lärm verursacht.

@Choci... Danke, tolle infos. Punkt D wird wichtig sein, dass haus nebenan gehört nämlich nicht meiner Hausverwaltung. Aber ein Lärmprotokoll werd ich mal direkt anfertigen.

Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
TCMuc

Usernummer # 20730

 - verfasst      Profil von TCMuc     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: pre-amp tango:
@tcmuc: für bauarbeiten gelten aber andere lärmvorschriften als für das anschließend ansässige gewerbe selbst.

Da hast Du natürlich recht, das könnte anders ausschaun.

Weitere Frage, die sich stellt: wie ist derzeit das Verhältnis zum Vermieter und wäre die Ersparnis die eventuelle Verschlechterung des Verhältnisses wert?

Aus: München | Registriert: Apr 2012  |  IP: [logged]
LexyLex

Usernummer # 2081

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Der Vermieter ist eine grosse unpersönliche Hausverwaltung. Da gibts nur Sachbeareiter. Von einem "Verhältnis" kann man nicht sprechen.

Es ist so...das ist ja nicht alles. Ich habe noch einen 14 Jahre alten Teppich drinn( im Mietvertrag verankert) der eigentlich schon ne Mietminderung gerechtfertig und die Wohnung ist zu dunkel. ich muss auch am Tage licht anmachen. Dazu hab ich auch gelesen das dies eine Mietminderung rechtfertigt(erhöhte Stromkosten). Jetzt flattert mir ne Mieterhöhung ins haus + die schreinerei und das fass läuft über.

Auch wenn ich viel mecker, ich will nicht weg. Der Kiez ist für mich ein Stück Lebensgefühl, da ich hier seit 30 Jahren Wohne.

Edit: eine neue Wohnung im Kiez ist nicht drinn, ich bezahle schon als Altmieter 402 EUR für 33m²
Ich will gar nicht wissen was die für einen Neumieter kosten wird. Wohnraum ist hier auch sehr knapp und an mich vermietet eh keiner. Da stehen gsnz andere leute auf dem Teppich bei der Besichtigung.

Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
DennisK_Berlin

Usernummer # 20801

 - verfasst      Profil von DennisK_Berlin     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:

a) Voraussetzungen für die Minderung

aa) Der Mieter muss durch den Lärm etc. unzumutbar gestört werden.


Hier ist halt die Frage ob der Lärm wirklich unzumutbar ist wenn es sich
1.) wie vermutet um ein gemischtes Wohn/Gewerbegebiet handelt
2.) die Lärmbelästigung "nur" tagsüber während der üblichen Geschäftszeiten statt findet.

Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: LexyLex:
@ Dennis: es ist Prenzlauer Berg. Ich will ja gar nicht das das Unternehmen ärger bekommt, die machen auch nur Ihren Job. Blöd ist nur, dass ich keine Fenster mehr öffnen kann ohne das Lärm in die Wohnung dringt. Das ist für ein Hinterhof sehr ärgerlich und für mich erstmal ein Mangel an der Mietsache.


Von einigen alten Westberliner Bezirken wie Tempelhof-Schöneberg oder Charlottenburg Willmersdorf ist bekannt das sie die Lärmgrenzen für Gewerbe ziemlich streng auslegen.

Ist denn eine zusätzliche Lärmvermeidung von Seiten des Betriebes durch einfache umstellung der Arbeitsabläufe nicht möglich? Z.B. das man sämtlich Fenster der Werkstatt geschlossen hält oder keine Arbeiten mehr auf dem Hof selber ausführt? Das wäre definitiv die einfachste Lösung für alle Beteiligten, gerade wenn du auch Ärger für den Betrieb vermeiden möchtest.
Solltest du übrigens die Miete mindern wäre der normale Ablauf, das sich dein Vermieter versuchen wird die Mietminderung von dem Vermieter der Tischlerei wiederzuholen, der seinerseits dem Betrieb in Regress nehmen wird. Eine Mietminderung von dir wird also aller voraussicht nach dann doch dem Betrieb schaden, besonders wenn sich der Lärm nicht wirklich vermeiden lässt.

Aus: Berlin | Registriert: Jul 2012  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

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Wie oft sich Deine Nachbarn wohl schon wegen Deiner lauten Bummbumm-Musik beschwert haben...? [smilesmile]
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
LexyLex

Usernummer # 2081

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Oft...aber die haben ja die selben Mittel wie ich um sich zu wehren [smilesmile]
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

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Die Mieterhöung musst du wohl hinnehmen, da im Allgemeinen die Mieten nach oben gehen

http://www.immowelt.de/immobilien/immomarktmiete.aspx?geoid=10811003000320&etype=1&esr=2

Würde da einen Kompromiss vorschlagen: keine Mieterhöhung gegen alten Teppich, Lärmbelästigung, stinkende Nachbarn, furzende Hauskatzen was auch immer *g*...

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
cytekx

Usernummer # 16993

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also soviel ich weiss gibt es im mischgebiet auch "lärmbegrenzung" - es kann nicht einfach einer den ganzen tag da in dem gebiet z. b. düsentriebwerke im freien testen! [smilesmile]

ich weiss z. b. dass hier an der hauptstrasse im süden mischgebiet ist, und jetzt war es da so, dass sie hinterhalb des gebietes baugrund vergeben wollten. da kam einer an mit einem dB-messgerät und nahm in bestimmten abständen da lärmproben für ein lärmgutachten. rannte da rum und sagte "machen sie mal was lautes!" oder "fahren sie mal mit dem gabelstapler" usw.
da haben sie geguckt, ob das eingehalten werden kann - denn so ein lärm muss "zumutbar" sein.

ich meine, wenn jemand an der hauptstrasse wohnt, dann muss man sich halt z. b. 3-fach schallschutzfenster reintun usw. da kann man ja auch nicht sagen "ich will nicht dass die autos fahren, oder "ich kann mein fenster nicht öffnen, bei dem autolärm" - das interessiert keinen, weil zumutbar ist z. b. der normale arbeitslärm tagsüber, auch bei offenen fenstern. sie können teils nicht mal verbieten dass der betrieb die fenster im sommer nicht schliesst... sofern es eben noch lärmprotokol mässig tragbar ist.

wie genau die lärmpegel da sind weiss ich nicht, aber da kann man sich zur not schlau machen.

schätze aber dass du da schlechte karten hast, weil hämmern halt in ner tischlerei sich nicht vermeiden lässt. wenn dann kannst höchstens da hingehen und die bitten, z. b. die fenster zu schliessen... was sie wie gesagt aber oft garnicht mal müssen, es sei denn sie sind lauter als das lärmprotokol erlaubt.

Aus: germany | Registriert: Aug 2006  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
Die Mieterhöung musst du wohl hinnehmen, da im Allgemeinen die Mieten nach oben gehen

http://www.immowelt.de/immobilien/immomarktmiete.aspx?geoid=10811003000320&etype=1&esr=2

Würde da einen Kompromiss vorschlagen: keine Mieterhöhung gegen alten Teppich, Lärmbelästigung, stinkende Nachbarn, furzende Hauskatzen was auch immer *g*...

Es geht ja nicht um ne Mieterhöhung, sondern um die Minderung der aktuellen Miete.
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wieso, er hat doch n' Schreiben bekommen über ne Mieterhöhung. Die muss man erst mal so hinnehmen, oder (das wäre nun mein Vorschlag) keine Mieterhöhung was demnach einer Minderung gleich käme....
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
Wieso, er hat doch n' Schreiben bekommen über ne Mieterhöhung. Die muss man erst mal so hinnehmen, oder (das wäre nun mein Vorschlag) keine Mieterhöhung was demnach einer Minderung gleich käme....

Achso, dass hat er ja erst später geschrieben. Das würde ich mir auch nicht gefallen lassen.

Vor allem: Ein 14 Jahre alter Teppich?!? Wie eklig ist das denn?!?

Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
cytekx

Usernummer # 16993

 - verfasst      Profil von cytekx     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
jetzt hab ich da grade nochmal gesucht und auf die schnelle das hier gefunden:

http://www.baurecht.de/forum/messages/229.html

zitat:
>> hat man in Mischgebieten (mit Rücksicht auf die durchgehend arbeitenden Gewerbebetriebe) keinen Anspruch auf Einhaltung der für reine Wohngebiete vorgeschriebenen gesetzlichen Mittags-Ruhezeit (13 - 15 Uhr).
Die Unterschiede in den erlaubten Grenz-Schallimmissionen sind zwischen reinen Wohngebieten und Mischgebieten recht erheblich (eine Steigerung um 10 dB(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden):
Reine Wohngebiete Tag : 50 dB(A) Nacht : 35 dB(A)
Dorf- und Mischgebiete Tag : 60 dB(A) Nacht : 45 dB(A) <<

Aus: germany | Registriert: Aug 2006  |  IP: [logged]
DennisK_Berlin

Usernummer # 20801

 - verfasst      Profil von DennisK_Berlin     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Brauchbare Infos dazu gibt es auch noch hier --> https://www.berlin.de/umwelt/aufgaben/laerm-faq.html

Wie sehen das denn eigentlich deine Nachbarn? Ist es denen auch zu laut oder bist du der einzige Betroffene? Gehören denn die Wohnungen deiner (evtl. ebenfalls betroffenen) Nachbarn dem gleichen Vermieter / der gleichen Wohnungsbaugesellschaft? In solchen Angelegenheiten ist es natürlich immer von Vorteil wenn es mehrere Betroffene gibt.

Den Flächennutzungsplan von Berlin findest du hier --> http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/fnp_ndr_ak_2012_400dpi.pdf

Ausführlich erklärt wird das ganze dann hier --> http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/erlaeuterungen_fnp/Sprechende_Legende.pdf

Aus: Berlin | Registriert: Jul 2012  |  IP: [logged]
bgoeni

Usernummer # 3203

 - verfasst      Profil von bgoeni     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
...was bring ne Mietminderung um 5-10% wenn die Lärmbelästigung weiterhin bestehen bleibt?

Bei einer temporären Baustelle würde das vielleicht Sinn machen, aber hier geht es um was dauerhaftes, da würde ich versuchen mit allen Parteien eine andere Lösung zu finden.

Aus: Amsterdam | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
LexyLex

Usernummer # 2081

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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Freundelektronischermusik:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
Wieso, er hat doch n' Schreiben bekommen über ne Mieterhöhung. Die muss man erst mal so hinnehmen, oder (das wäre nun mein Vorschlag) keine Mieterhöhung was demnach einer Minderung gleich käme....

Achso, dass hat er ja erst später geschrieben. Das würde ich mir auch nicht gefallen lassen.

Vor allem: Ein 14 Jahre alter Teppich?!? Wie eklig ist das denn?!?

ich habe natürlich aufleger drüber aber andere Wohnungen werden mit Laminat ausgelegt und bei mir ist immernoch der Teppich drinn. Meine Nacherin ist grad ausgezogen und am nächsten Tag waren die Handwerker drinn und haben den Teppich rausgeholt. Ich darf den ja nicht entfernen, weil er teil des Mietvertrages ist.

Lt. Rechtssprechung ist eine Abnutzung von 10% erlaubt pro jahr, was bei 14 Jahren 140% sind und somit ein austausch seit 4 Jahren überfällig ist. (mein verständnis)

Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

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Also ich weiss dann auch nicht warum du noch rumsitzt - an deiner Stelle würde ich mich mal hurtig in die Spur begeben. Vom "Aussitzen" und Abwarten ändert sich an der Situation gar nix...
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
DrCoca

Usernummer # 710

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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: bgoeni:
...was bring ne Mietminderung um 5-10% wenn die Lärmbelästigung weiterhin bestehen bleibt?

Bei einer temporären Baustelle würde das vielleicht Sinn machen, aber hier geht es um was dauerhaftes, da würde ich versuchen mit allen Parteien eine andere Lösung zu finden.

Sehe ich auch so. Nur weil du 20-40 Euros weniger Miete zahlst, kannst die Fenster ja immernoch nicht oeffnen und Rausch ausschlafen auch nicht. Wer suchet der findet. Fuer den Preis findest du doch sicherlich ein anderes Loch. WG kommt nicht in Frage?
Aus: São Paulo | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]  
LexyLex

Usernummer # 2081

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Ich weiss ja nicht inwiefern ihr mit der Wohnungssituation in Berlin - Prenzlauer Berg vertraut seit, aber mit neuer Wohnung suchen is hier nicht. Dann kann ich schön nach Hohenschönhausen oder Marzahn ziehen.

Und WG geht gar nicht. Hab mein lebenlang alleine gewohnt. Das könnte ich jetzt nicht mehr.

Es bringt mich ja nicht um das Fenster einen halben Tag geschlossen zu halten, wenn mir aber eine Mietminderung deswegen zusteht, will ich sie auch haben.

Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Die Lösung heisst: Kompromiss finden !
Beraten lassen (Verbraucherzentrale, Mieterbund ect. - Mieterhöhungsschreiben mitnemen, ggf. Fotos) Danach Gespräch mit dem Vermieter suchen

Also [hand] gib Gas [undweg]

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
TCMuc

Usernummer # 20730

 - verfasst      Profil von TCMuc     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Lt. Rechtssprechung ist eine Abnutzung von 10% erlaubt pro jahr, was bei 14 Jahren 140% sind und somit ein austausch seit 4 Jahren überfällig ist. (mein verständnis)
Kann es sein, dass Du hier die AfA (Abschreibung für Abnutzung)aus dem Steuerrecht mit der physikalischen Abnutzung verwechelst?

Die Afa-Sätze geben an, welcher Teil der Anschaffungssumme jährlich steuersenkend als Ausgabe geltend gemacht werden kann. Kurze Google Suche ergab grade, dass die Abschreibungsdauer von Teppichen zwischen 8 Jahre (normale Teppiche) und 15 Jahren (hochwertige Teppiche) variieren kann.


Das sind aber, wie gesagt, nur steuerliche Aspekte, wie sehr der Teppich tatsächlich verschlissen ist, hat damit erstmal nichts zu tun.
Grundsätzlich muss der Vermieter, wenn er die Wohnung mit Teppich vermietet, aber auch dafür sorgen, dass der Zustand annehmbar ist.
Wenn der Teppich "durch" ist kannst Du beim Vermieter beantragen, dass ein neuer verlegt wird. Er wird den Teppich dann inspizieren und seine Entscheidung treffen. Wenn er sich weigert, einen neuen Teppich zu verlegen und das Deiner Meinung nach zu Unrecht kannst Du versuchen, Deinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Bei letzterem könnten Dir die Afa-Zeiträume indirekt doch wieder helfen, da es deutlich leichter sein drüfte zu argumentieren, dass ein bereits vollständig abgeschriebener Teppich auch in der physikalischen Welt das Ende seiner Tage erreicht hat.

Aus: München | Registriert: Apr 2012  |  IP: [logged]
mischa23

Usernummer # 21000

 - verfasst      Profil von mischa23     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ich denke nicht, dass man da viel machen kann, da der Lärm ja unter Tags geschieht und da darf man unter Umständen laut sein, das lässt sich wohl bei einer Tischlerei nicht vermeiden. [Frown] Da hilft wohl nur eine neue Wohnung suchen oder so was [Frown]
Aus: Dresden | Registriert: Mar 2013  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Haste denn jetzt mal was unternommen Lexy ?

Oder bisse mittlerweile umgezogen ?

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
LexyLex

Usernummer # 2081

 - verfasst      Profil von LexyLex     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
äh nö... Bis jetzt is es ruhiger geworden. Muss ich mal den Sommer abwarten aber derzeit bin ich zufrieden.
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
yannek

Usernummer # 21086

 - verfasst      Profil von yannek         Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hast du dich den mal bei einer offiziellen stelle erkundigt. bin nämlich auch in eine neue wohnung gezogen und kämpfe mit dem gleichen problem. ein kollege meinte an einem werktag muss man das bis 19.30 aushalten und morgens schon ab 7.00 h. wenn das so ist, halleluljah... das sind ja keine lauten geräusche von spielenden kindern (die ich ganz gerne höre, da ist wenigstens leben in der bude), sondern maschinengedröhn den ganzen tag. daher wäre es ganz interessant gewesen, ob du da was offizielles herausgefunden hast.
Aus: bremen | Registriert: Aug 2013  |  IP: [logged]


 
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