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Autor Thema: GEMA erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Dateitauschdienste
vert-o-matic
symbiotic substance
Usernummer # 5645

 - verfasst      Profil von vert-o-matic   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat beim Landgericht Köln einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber der Dateitauschdienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com erwirkt. Sie sollen Werke aus dem GEMA-Repertoire rechtswidrig genutzt haben. Die Dienste halten Speicherkapazitäten vor, damit Nutzer Inhalte einspeisen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer sagte gegenüber heise online, die Dienste dürften in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Insbesondere verlangt die Gesellschaft von ihnen nun Auskunft darüber, wie viele Werke aus dem GEMA-Repertoire vorgehalten werden.

Insbesondere der Dienst www.rapidshare.de hat laut GEMA zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür sei aber bei der GEMA nicht erworben worden. RapidShare habe bislang behauptet, der Dienst habe keine Kenntnis von den durch Nutzer abgespeicherten Inhalten und könne diese auch nicht kontrollieren. Das Landgericht Köln habe mit den einstweiligen Verfügungen aber nun deutlich gemacht, dass die Tatsache, dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch Nutzer hochgeladen werden, rechtlich nichts daran ändere, dass die Dienstbetreiber für die im Rahmen des Dienstes stattfindenden Urheberrechtsverletzungen haften.

GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker sieht diese Entscheidungen auch für den künftigen Umgang mit "Web-2.0-Diensten" wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung. Sie zeigen laut Heker, "dass die bloße Abwälzung der Nutzungshandlungen auf die Nutzer und die angebliche Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Dienstbetreiber nicht von seiner urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die auf seiner Webseite zum Abruf gestellten Inhalte entheben"

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/83897/from/atom10

Aus: tauschbar | Registriert: Apr 2002  |  IP: [logged]
konne

Usernummer # 16073

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Na toll! War aber nur eine Frage der Zeit!

Wie sieht's denn jetzt eigentlich mit den DJ-Sets aus?

A) mit denen von öffentlichen Veranstaltungen?

B) ich bin Hobby-DJ zu Hause, was haltet ihr davon-Sets

Greetz

Aus: Mal hier mal da! Zur Zeit Hannover | Registriert: Feb 2006  |  IP: [logged]
vlan23

Usernummer # 9572

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Bezahlt bei A nicht der Veranstalter bereits GEMA
Gebuehren?

Zu B: Dann muesste man einen technoforum radio
Sender gruenden, pauschal GEMA zahlen und so
den Nachwuchs-DJs hier eine Plattform bieten.

Aus: Berlin | Registriert: Jun 2003  |  IP: [logged]
Born2Groove

Usernummer # 11508

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ja bei veranstaltungen zahlt schon der besitzer, aber auch nur für die vorführung im club/veranstaltung...

mit veröffentlichten sets von ner party hat das ja nix zu tun... sind also 2 paar schuhe.

verbessert mich wenn ich mich da täusche

Aus: nahmen sind die Regel!!! | Registriert: Jan 2004  |  IP: [logged]
camion
sleep on decks
Usernummer # 4574

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mhh interessant .. wie konne schon sagt war es eine frage der zeit bis die gema dagegen vorgeht..

ich bin gespannt ob und welche welle das ganze schlägt..

Aus: trinken | Registriert: Dec 2001  |  IP: [logged]
camion
sleep on decks
Usernummer # 4574

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doppelpost
Aus: trinken | Registriert: Dec 2001  |  IP: [logged]
konne

Usernummer # 16073

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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Born2Groove:
ja bei veranstaltungen zahlt schon der besitzer, aber auch nur für die vorführung im club/veranstaltung...

mit veröffentlichten sets von ner party hat das ja nix zu tun... sind also 2 paar schuhe.

verbessert mich wenn ich mich da täusche

Wenn ich GEMA wär würd ich dass auch so sehen. So, für die öffentliche aufführung is ja bereits bezahlt. Eine andere Gebühr gibts fürs Radio - auch Internet-Radio. Für die Verbreitung von Sets gibt's aber noch nix, soweit ich weiß. Is also noch legal.

Ich geh jetzt mal davon aus, dass die einstweilige Verfügung sich auf einzelne Singels/Alben von einem Artist beziehen.

Versteht mich nich falsch, versuch bloß mal wieder ne Logik dahinter verstehen...

Aus: Mal hier mal da! Zur Zeit Hannover | Registriert: Feb 2006  |  IP: [logged]
Hyp Nom
Morgen Wurde
Usernummer # 1941

 - verfasst      Profil von Hyp Nom   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Tips und Ratschläge an alle DJs, die ihre Mixe im Internet zum Anhören/Download anbieten:

1. Sind alle Tracks Eures DJ-Mixes mit Musikmaterial enthalten, das nicht bei der GEMA gemeldet ist, dürft Ihr diese Mixe entweder mit Erlaubnis des Urhebers oder die unter Creative Commons Licence stehenden Tracks online stellen.

2. Beinhalten Eure Mixe Tracks, die bei der GEMA gemeldet sind, muss man diese Mixe bei der GEMA melden.

... Wie hoch der Tarif für den angemeldeten DJ-Mix sein wird, entscheidet danach bei der GEMA ein individuelles Angebot, das man aushandeln muss, da noch keine festen Tarife vorliegen.

www.chiffremag.com/index.php?id=489

Aus: Kiel | Registriert: Feb 2001  |  IP: [logged]
konne

Usernummer # 16073

 - verfasst      Profil von konne   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
OK, dann bin ich wieder ein bißchen schlauer!

Die Frage ist macht das jemand? Mir is noch nichts aufgefallen. Wiedermal eine Frage der Zeit, nehme ich, bis wieder eine Regelung aus dem Boden gestampft wird.

Aus: Mal hier mal da! Zur Zeit Hannover | Registriert: Feb 2006  |  IP: [logged]
gescom

Usernummer # 2169

 - verfasst      Profil von gescom   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
das ist doch nichts neues, hatten wir gerade irgendwo an anderer stelle, die weitergabe an dritte. der upload an sich ist voelloig in ordnung, da kann sich auch die gema auf den kopf stellen. erst mit dem bereitstellen der daten zum download kommt fahrt in die sache. ein wunder, dass es diese plattformen ueberhaupt nochmal geschafft haben. vor jahren sind anbieter wie mp3.com (das system war mal voellig anders), freediscspace und eine handvoll anderer schon daran zerbrochen.
Aus: DE | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
thebomb

Usernummer # 2480

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rapidshare hat als einer von wenigen one-click-hostern seinen sitz in deutschland. ehrlich gesagt wundert es mich, dass rapidshare jetzt erst lack von der gema bekommt.
megaupload und co sitzen im ausland und dürften von daher nicht so leicht "angreifbar" sein.

whatever, ich denke mal, der gema gings bei dieser aktion primär um die unterbindung des illegalen bereitstellens von chart-mucke der großen majors. wir dürften da mit unserer "randgruppen-musik" in form von dj-sets die zweite, vlt sogar eher die dritte geige spielen.

Aus: de/nrw/owl/gütersloh | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
camion
sleep on decks
Usernummer # 4574

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falls noch nicht bekannt, was neues zu rapidshare

Stern Bericht

Aus: trinken | Registriert: Dec 2001  |  IP: [logged]
roadrenner

Usernummer # 13607

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die frage ist, wie soll RS z.b. codierte rar-teil-archive kontrollieren. imho defacto unmöglich.

und es wird ja niemand so hirnrissig sein, und eine datie wie folgt hochladen: robbie_williams_intensive_care_ghosts.mp3

und wenn es so leute gibt, werden die halt gesperrt!

gruß roadrenner

Aus: die Maus | Registriert: Nov 2004  |  IP: [logged]
gescom

Usernummer # 2169

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stern: ... Rapidshare habe zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür sei bei der Gema nicht erworben worden.

und diese 15 mio dateien sind natuerlich alles musikfiles durch die gema vertretener artists oder was auch immer. der groessenwahn scheint dort grenzenlos zu sein.

Aus: DE | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]


 
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