Mr. E
4 8 15 16 23 42
Usernummer # 2038
|
verfasst
Hunderttausende Verbraucher dürfen ihr schnurloses Telefon aus den neunziger Jahren ab dem kommenden Jahr nicht mehr benutzen. Die Frequenzen, auf denen diese Telefone funken, wurden neu vergeben.
Hamburg - Wer ab 2009 weiterhin mit einem Telefon des Standards CT1+ oder CT2 telefoniert und eine Störung verursacht, muss mit einer Zahlung von rund 1600 Euro rechnen. Die Sprecherin der Bundesnetzagentur bestätigte einen Bericht der ARD-Sendung "Plusminus". Die Frequenzen, auf denen diese Telefone funken, werden künftig für den Mobilfunk genutzt.
Schon 1998 wurde Herstellern und Vertriebsfirmen zur Auflage gemacht, die Nutzer ihrer Geräte darauf hinzuweisen, dass die Zuteilung der genutzten Frequenzbereiche bis zum 31.12.2008 befristet ist. Im Februar dieses Jahres hatte die Bundesnetzagentur dann offiziell mitgeteilt, dass die Frequenzen für Telefone des Typs CT1+ und CT2 nicht verlängert werden. Verbände und Verbraucherschützer wurden informiert und hätten Einspruch erheben können. Doch niemand reagierte. Martin Bobrowski vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte Plusminus: "Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert war. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da abläuft."
Die Bundesnetzagentur warnt eindringlich davor jetzt noch gebrauchte Schnurlostelefone zu kaufen, die nach den veralteten Standards funken. Insbesondere Geräte vom CT1-Typ seien leicht an ihrem "beachtlichen Gewicht" zu erkennen. Noch leichter dürfte es freilich fallen, die Geräte anhand der Typbezeichnungen Sinus 1 bis Sinus 5 zu identifizieren. Als weitere Merkmale werden ein aufgedrucktes Posthorn sowie Zulassungsnummern die auf U oder V enden, genannt.
http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,555535,00.html
Aus: der wunderschönen Wetterau | Registriert: Mar 2001
| IP: [logged]
| |
|