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Autor Thema: Bestellung im Onlineshop - Händler liefer bezahlte Ware nicht
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Habe in einem Onlineshop am 10.12.06 eine Jacke bestellt und am selben Abend noch per Onlinebanking bezahlt.

Ich bekam eine Bestätigungsmail, dass Ware, die am Lager ist, 2 Tage nach Zahlungseingang verschickt wird. In den AGBs wird zur Ware, die nicht am Lager ist, folgendes geschrieben:

"Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig ( es ist aber fast alles jederzeit am Lager verfügbar ! ), bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung innerhalb von 5 Tagen."

Nachdem ich nach ca. 10 Tagen nichts erhalten hatte, habe ich nach meiner Jacke per Email gefragt und es wurde sich entschuldigt, dass aufgrund des Weihnachstsgeschäftes sich die Lieferzeiten verzögern würden - ok, kann ich noch verstehen.

Am 27.12. fragte ich dann noch einmal nach der Jacke und wollte einen Liefertermin haben - dieses wurde wieder auf das Weihnachtsgeschäft geschoben und es wurde mir eine schnellstmögliche Lieferung versprochen.

Da ich bisher noch immer nichts erhalten habe, würde ich gern wissen, wie ich am besten vorgehe, da ich mittlerweile schon viele schlechte Dinge über den besagten Shop im Netz gelesen habe.

Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
LexyLex

Usernummer # 2081

 - verfasst      Profil von LexyLex     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Liefertermin Per Einschreiben mit Rückschein befristen und danach mit Frist Geld zurück verlangen.

Alles schön per einschreiben undimmer genau notieren mit wem du Telefoniert hast und wann du wie, was getan hast.

Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
voltamusik

Usernummer # 16583

 - verfasst      Profil von voltamusik   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hmm, die frage ist, ob du von denen noch deine ware erhälst. is ja ne geschäftsbeziehung, quasi ein vertrag, den die gegenseite nicht erfüllt, dadurch, dass die ware ausbleibt. ich würde ne email schreiben, dass sie innerhalb 1 woche oder so die ware liefern müssen, oder dass du vom vertrag zurück trittst und dein geld zurückverlangst. dazu hilft dann auch ein blick in die agb's des shops, da müssten solche fälle behandelt werden, was fristen etc. angeht.
Aus: berlin | Registriert: May 2006  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

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Ganz ehrlich: Dann sollen sie mir mein Geld eben zurück überweisen. Die Jacke bekomme ich auch noch woanders.

Und zu den AGBs hatte ich ja schon folgenden Passus zitiert:

"Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig ( es ist aber fast alles jederzeit am Lager verfügbar ! ), bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung innerhalb von 5 Tagen."

Diese Fristen sind ja nun deutlich überschritten. Dienstag hab ich Zeit, zu Post zu gehen und dann werde ich denen ein Einschreiben schicken.

Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
voltamusik

Usernummer # 16583

 - verfasst      Profil von voltamusik   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
jo sorry, hatte ich dezent überlesen...
und ich denk, dann is die sache klar! email mit zahlungsbestätigung und email-verkehr angehängt, und freundlich um ne rücküberweisung der kohle bitten!

Aus: berlin | Registriert: May 2006  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Jo, so werde ich es auch machen. Wollte nur wissen, ob es da noch was spezielles zu beachten gibt.
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
pre-amp tango

Usernummer # 10117

 - verfasst      Profil von pre-amp tango     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ich weiß nicht, wie die agbs bei dem laden sind - in der regel muss man 2 mal schriftlich (am besten per einschreiben + rückschein) anmahnen und eine frist zur nachlieferung setzen. nach gültiger rechtssprechung ist diese frist jeweils als hälfte der ursprünglich vereinbarten lieferzeit akzeptabel. wird auch die zweite frist nicht eingehalten, kannst du ohne probleme vom durch die bestellung geschlossenen kaufvertrag zurücktreten. ich hab dieses spiel dieses jahr schon mal durchexerziert...
Aus: dem hohen Norden | Registriert: Jul 2003  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Naja, einmal hab ich ja schon per Mail angemahnt. Wenn ich es noch einmal per Einschreiben mache, sollte es doch wohl reichen.
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
gescom

Usernummer # 2169

 - verfasst      Profil von gescom   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wenn du in deiner ersten mail bereits auf deren lieferfristen hintgewiesen hast, gilt diese mail als mahnung. du kannst also per brief eine weitere frist (meist 7 tage bis anlieferung bei dir) setzen. sollte diese nicht eingehalten werden, kannst du sofort vom kaufvertrag zuruecktreten. das allerdings auch gleich im brief mit vermerken. und nicht vergessen, im falle einer nichtlieferung innerhalb der frist, gleich noch eine fuer die rueckerstattung des betrages binnen einer gesetzen frist dazuschreiben. sollte diese dann, warum auch immer auch nicht erfolgen, wuerde dir auch noch eine verzinsung deines gezahlten betrages ab fristablauf in hoehe von 5% ueber dem basiszinssatz zustehen.
Aus: DE | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

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Sehr gut, auf deren Lieferfristen hatte ich nämlich auch hingewiesen. Mal sehen, was daraus wird, da der Laden wohl im Netz schon desöfteren unangenehm aufgefallen ist. Ich ärgere mich ein wenig darüber, dass ich mich da nicht vorher informiert habe, aber aus Fehlern lernt man.
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
Maksim

217cup 2oo4
Usernummer # 1382

 - verfasst      Profil von Maksim     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: pre-amp tango:
ich weiß nicht, wie die agbs bei dem laden sind - in der regel muss man 2 mal schriftlich (am besten per einschreiben + rückschein) anmahnen und eine frist zur nachlieferung setzen. nach gültiger rechtssprechung ist diese frist jeweils als hälfte der ursprünglich vereinbarten lieferzeit akzeptabel. wird auch die zweite frist nicht eingehalten, kannst du ohne probleme vom durch die bestellung geschlossenen kaufvertrag zurücktreten. ich hab dieses spiel dieses jahr schon mal durchexerziert...

sorry, aber ich glaube, das ist blödsinn. wenn ich mich nicht irre, haben mahnungen überhaupt keine rechtliche basis und dienen nur dazu, de, vertragspartner an seine pflichten zu erinnern. wenn die vertragsvereinabrungen verletzt wurden, kann man dies direkt anklagen, ohne mahnungen zu schreiben.
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Heute hab ich ne Mail bekommen, dass die Ware heute verschickt wurde - na, da bin ich ja mal gespannt.
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
Shinji
TurnSchuh T.
Usernummer # 7263

 - verfasst      Profil von Shinji     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Um hier mal mit den ganzen halbwahrheiten aufzuräumen, möchte ich folgendes generell anmerken:

Sobald ein vertrag zustande gekommen ist, was grundsätzlich auch mündlich möglich ist, meist aber ein beweisproblem darstellen wird, sind die vertragsparteien an ihre primären pflichten aus dem vertrag gebunden (im vorliegenden Fall Kaufvertrag gem. § 433 BGB).

Auf käuferseite bedeutet dies zahlung des kaufpreises, auf verkäuferseite lieferung der fehlerfreien kaufsache und verschaffung des eigentums daran. Bleibt nun der verkäufer seiner pflicht schuldig, so kann der käufer erst von dem vertrag zurücktreten, wenn er dem verkäufer eine angemessene frist zur erfüllung des vertrages gestellt hat (siehe § 281 BGB).

Verstreicht diese frist, deren länge sich nach den umständen des einzelfalles richtet, so hat der käufer das recht, vom vertrag zurückzutreten. Gleichzeitig trifft den verkäufer die sekundäre pflicht, etwaig geleistete zahlungen an den käufer zurück zu gewähren (siehe §§ 323ff, 346ff BGB).

Fazit: Es ist nur einmalige eine frist zur erfüllung zu stellen. Das erfordernis einer fristsetzung entfällt auch in den fällen, in denen bei vertragsschluß ein nach dem kalender bestimmbarer termin zur leistungserbringung gesetzt wurde. Bsp.: Lieferung der jacke am 05.01.2007, Lieferung der jacke zehn tage nach vertragsschluß. AGB's, die von einer lieferzeit sprechen, genügen diesen anforderungen in der regel nicht, da wie hier nicht ersichtlich ist, wann die ware voraussichtlich im lager des verkäufers wieder eintrifft. Ergo läßt sich auch nicht ein genauer termin im kalender berechnen.

Generell ist folgendes zu raten: Immer eine frist zur erfüllung des vertrages stellen, so ist man auf der sicheren seite. Sollte die frist zu kurz sein, so setzt die fristsetzung dennoch eine angemessene frist in gang. Sobald diese frist erfolglos verstrichen ist, stehen dem käufer sekundäre rechte aus dem vertrag zu, sprich rücktritt vom vertrag und gegebenenfalls schadensersatzansprüche.

Zitat:
ursprünglich geschrieben von: Lexy Lex:
Liefertermin Per Einschreiben mit Rückschein befristen und danach mit Frist Geld zurück verlangen.

Alles schön per einschreiben undimmer genau notieren mit wem du Telefoniert hast und wann du wie, was getan hast.

Zitat:
ursprünglich geschrieben von: gescom:
wenn du in deiner ersten mail bereits auf deren lieferfristen hintgewiesen hast, gilt diese mail als mahnung. du kannst also per brief eine weitere frist (meist 7 tage bis anlieferung bei dir) setzen. sollte diese nicht eingehalten werden, kannst du sofort vom kaufvertrag zuruecktreten. das allerdings auch gleich im brief mit vermerken. und nicht vergessen, im falle einer nichtlieferung innerhalb der frist, gleich noch eine fuer die rueckerstattung des betrages binnen einer gesetzen frist dazuschreiben. sollte diese dann, warum auch immer auch nicht erfolgen, wuerde dir auch noch eine verzinsung deines gezahlten betrages ab fristablauf in hoehe von 5% ueber dem basiszinssatz zustehen.

Insofern waren diese beiden tipps eigentlich genau die verfahrensweise, die man bei solchen leuten an den tag legen sollte.

@FEM: viel glück!

Cheers
T.

PS: alle angaben ohne gewähr [Wink] bei weiteren fragen -> pm.

Aus: gerechnet hier | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Danke. Das Problem hatte ich auch schon befürchtet, dass der Liefertermin ja zu schwammig in den AGBs umschrieben wird. Woher soll ich wissen, wann die Ware am Lager ist - ein recht dehnbarer Begriff.
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
So, die Jacke ist heute gekommen, alles also in Ordnung. Noch mal Glück gehabt.
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
rave-dave

Usernummer # 2121

 - verfasst      Profil von rave-dave   Homepage         Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wat wittu - hat ja (nur) ´nen Monat gedauert... [Wink]
Aus: Schwabing-Bronx | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: rave-dave:
Wat wittu - hat ja (nur) ´nen Monat gedauert... [Wink]

Naja, nur ist gut und wenn man dazu die Berichte von Usern liest, die schon Probleme mit dem Shop hatten, dann kann man da schon mal unruhig werden.

Ich werde meinen Bericht jedenfalls auch hinzu fügen, damit da keiner mehr reinfällt.

Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
rave-dave

Usernummer # 2121

 - verfasst      Profil von rave-dave   Homepage         Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Freundelektronischermusik:
Naja, nur ist gut...

War auch eher zynisch gemeint... [Wink]
Aus: Schwabing-Bronx | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
l.bloom

Usernummer # 15252

 - verfasst      Profil von l.bloom   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
dann sag doch mal, welcher shop das war damit wir dort nix kaufen ...
Aus: MUC | Registriert: Sep 2005  |  IP: [logged]  
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: l.bloom:
dann sag doch mal, welcher shop das war damit wir dort nix kaufen ...

www.usarmy-shop.de

Ihr könnt auch mal dazu bei Ciao.de schauen - da sind etliche schlechte Erfahrensberichte zu dem Laden.

Das nächste Mal informiere ich mich auch vorher, bevor ich bei nem unbekannten Shop bestelle.

Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
James_Holden

Usernummer # 1937

 - verfasst      Profil von James_Holden   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Mal ne Frage an Rechtsexperten im Forum.

folgende Situation:
Handy bei 7mobile vor über einen Monat bestellt. Pradaphone, das brandneu ist. Lieferungstermin wurde 3 mal verschoben (aktuell: 30.4.). Heute schicken die mir ne Mail, dass der Preis sich erhöht habe, da die Subventionen vom Provider geringer geworden sind. Ich solle 8 Euro nachzahlen.
Ist das rechtsgemäß? Ich meine doch nicht. Auch die AGBs schreiben eigentlich nichts direkt darüber () AGBs.

Was mich halt nervt ist dass ich seit 5 Wochen oder so warte und nun drauf zahlen soll. Und vermutlich wirds nochmal verschoben... [rolleyes]

Aus: Bangkok, Earth, Solar System | Registriert: Feb 2001  |  IP: [logged]
Shinji
TurnSchuh T.
Usernummer # 7263

 - verfasst      Profil von Shinji     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Moin moin,

normalerweise gilt der vertrag mit den konditionen, zu denen abgeschlossen wurde, eine preiserhöhung nach vertragsschluß ist daher generell unzulässig.

Fraglich ist in deinem fall jedoch, ob überhaupt schon ein vertrag zustande gekommen ist. Normalerweise geschieht dies durch angebot einerseits und annahme dieses angebots andererseits. Dies geschieht durch übereinstimmende willenserklärungen bezüglich kaufpreis und kaufgegenstand. Willenserklärungen können jedoch an bedingungen gebunden sein, so dass ein willenserklärung erst mit bedingungseintritt wirksam wird.

Vorliegend ist das angebot jedoch nicht das anpreisen der ware im online shop. Vielmehr handelt es sich dabei um die aufforderung an den kunden, ein kaufangebot abzugeben (sog. invitatio ad offerendum, vergleichbar mit einer bestellung in einem katalog). Bestellst du also in diesem online shop, so gibst du ein angebot zum kauf ab, welches der online shop annehmen muss, bevor ein vertrag zustande kommt.

Da diese annahme des online shops jedoch an bedingungen gebunden werden kann, muss man schauen, ob ein vertrag überhaupt schon zustande gekommen ist. Insofern hilft ein blick in die AGB des online shops.

Zitat:
§ 3 Zustandekommen des Vertrages

3.1 Die Darstellung des Sortiments auf dem Server von 7mobile stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online Katalog dar.

3.2 Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware / Dienstleistung durch Absendung der in der Bestellmaske vollständig auszufüllenden Angaben. Der Vertrag kommt zustande, wenn 7mobile und ggf. der Drittanbieter (z.B. der Provider / Netzbetreiber bei Handyverträgen) dieses Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren / Dienstleistungen. Seven Mobile verpflichtet sich in diesem Fall dazu, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden erfolgt durch die Auslieferung, eine individuelle Bestätigung per E-Mail (unsere automatisch versandte Bestellbestätigung dient lediglich ihrer Information) oder eine telefonische Bestätigung.

Insofern geht der annahme also ein bedingungseintritt voraus. Diese bedingung ist allerdings noch nicht eingetreten, somit wurde die annahme des vertrages noch nicht erklärt. Ein vertrag ist also noch nicht zustande gekommen.

Sieht also eher schlecht aus für dich, sorry.

Cheers
T.

PS: alle angaben ohne gewähr [Wink]

Edith: gerade erst gelesen, dass du schon gezahlt hast. Hast jetzt zwei möglichkeiten:
1. entweder nochmal 8 euro hinterher schießen
2. deinen gezahlten betrag zurückfordern (aus ungerechtfertigter bereicherung, da du ja ohne rechtsgrund (sprich vertrag) gezahlt hast

Aus: gerechnet hier | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
James_Holden

Usernummer # 1937

 - verfasst      Profil von James_Holden   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Genau das war mir nicht eindeutig klar, als Laie; ob mit meiner Zahlung und der unerwarteten, mehrmaligen Verzögerung der Lieferung der Vertrag schon zustande gekommen war oder nicht.

Ich danke Dir vielmals für Deine Mühe das für mich zu übersetzen! [asien]

Aus: Bangkok, Earth, Solar System | Registriert: Feb 2001  |  IP: [logged]


 
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