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Autor Thema: Rechnung für Djing
Dfresh

Usernummer # 1251

 - verfasst      Profil von Dfresh     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hi, kann mich erinnern, das Thema gabs mal vor Jahren...
Zu meinen normalen fulltime Job, bin ich ab und an mal Dj am WE...wie viele andere auch.
Mich interessiert, wie ihr eure Rechnungen schreibt?
Fakt ist:
Ich will kein Gewerbe anmelden!
Da ich nicht weiss, wieviele Jobs kommen!
kann ich eine Rechnung ausstellen und diese am Jahresende mit meinem normalen Jahresgehalt zusammenrechenen?
Worauf sollte ich achten?
da gibts doch steuergrenzen etc...

will nicht am ende draufzahlen...!
brauche ich zwingend ne steuernummer???

danke D.

Aus: 14059 berlin | Registriert: Oct 2000  |  IP: [logged]
Detroit-303
Heliocentric
Usernummer # 8780

 - verfasst      Profil von Detroit-303   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Als DJ hast Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach §15 EStG, wobei u. U. fraglich ist, ob Deine Tätigkeit nachhaltig ist. Dürfte sie aber sein, da Du ja Wiederholungsabsicht bekundest. Die Einkünfte (Einnahmen - Ausgaben) werden natürlich am Ende Deinen anderen Einkünften zur Ermittlung der Einkommensteuer hinzugerechnet. Draufzahlen wirst Du nicht, Differenzeinkommensteuersätze von über 100% gibt es natürlich nicht.

Bei der Gewerbesteuer hast Du nach §11 GewStG (glaube ich) einen Freibetrag von 24.500,-- Euro, dazu kommt ein darauf folgender Staffelfreibeitrag, so dass Du von Gewerbesteuer gar nicht betroffen sein solltest. Falls doch, kannst Du die Gewerbesteuer nach §35 EStG auf Deine Einkommensteuerschuld anrechnen.

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr. [Smile]

Aus: Mönchengladbach | Registriert: Mar 2003  |  IP: [logged]
TRider

Usernummer # 1924

 - verfasst      Profil von TRider     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Und wie lange akzeptiert das Finanzamt etwaige Verluste, die man aus der Gewerbetätigkeit macht und lässt damit das gesamte zu versteuernde Einkommen (auch aus nichtselbständiger Arbeit) mindern?
Wäre ja ein nettes Steuersparmodell mit viel Spaß dabei!

Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001  |  IP: [logged]
Dfresh

Usernummer # 1251

 - verfasst      Profil von Dfresh     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wie gesagt alles ohne Gewerbeanmeldung...
gilt dann obiges auch??

Aus: 14059 berlin | Registriert: Oct 2000  |  IP: [logged]
sevo

Usernummer # 10461

 - verfasst      Profil von sevo   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ob DJing ein Gewerbe ist, ist umstritten - die IHKs hätten es natürlich gerne so, da sie dann Beiträge bekommen, die KSKs hätten es gerne so, da sie dann den DJ nicht versichern müssen.

Trotzdem spricht für typisch mixintensive House/Techno-DJs viel mehr dafür, daß sie im Gegensatz zu Greatest-Hit-CD-Kloppern und Tanzschul-DJs einen freiberuflich künstlerischen Beruf ausüben - Bands, die ein Programm mit eigenen Titeln und Eigeninterpretationen gestalten, sind ebenfalls im Gegensatz zu Coverbands und Alleinunterhaltern Künstler und nicht Gewerbetreibende.

Gruß Sevo

Aus: Frankfurt | Registriert: Aug 2003  |  IP: [logged]
Detroit-303
Heliocentric
Usernummer # 8780

 - verfasst      Profil von Detroit-303   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: TranceRider:
Und wie lange akzeptiert das Finanzamt etwaige Verluste, die man aus der Gewerbetätigkeit macht und lässt damit das gesamte zu versteuernde Einkommen (auch aus nichtselbständiger Arbeit) mindern?
Wäre ja ein nettes Steuersparmodell mit viel Spaß dabei!

So geht's natürlich nicht. In diesem Fall würden die Verluste als Verluste "aus Liebhaberei" gelten, die der nicht steuerbaren Vermögensebene (und nicht der Einkommensebene) zuzurechnen wären.
In diesem Fall handelt es sich also schlicht um Privatvergnügen, bei dem sich nichts abziehen lässt.
Das Finanzamt unterstellt Liebhaberei, sobald mit Gewinnen ernstlich nicht gerechnet werden kann.

Zum Thema Gewerbeanmeldung: Das Gewerbesteuergesetz erwähnt eine solche nicht, es stellt bei der Frage, ob ein Gewerbe vorliegt, auf die Punkte Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr ab (dieser Punkt könnte zweifelhaft sein).
Steuerlich dürfte es damit keine Rolle spielen, ob Du ein Gewerbe anmeldest oder nicht - falls nicht, gibt's wahrscheinlich irgendwann ein Knöllchen.

Und abermals, alle Angaben ohne Gewähr! [Wink]

Aus: Mönchengladbach | Registriert: Mar 2003  |  IP: [logged]
Dfresh

Usernummer # 1251

 - verfasst      Profil von Dfresh     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
In jedem Fall ist jedoch dann eine Steuernummer fällig, oder?
Das muss dann entsprechend in einer Überschussgewinnrechnung am Jahresende abgegeben werden, oder?
Kann es zu nachteilen kommen, wenn man, wie ich einen Vollzeitjob hat und dann sich was dazu verdient?
Was für Abzüge können da kommen?
Beispiel:
Für einen DJ-Act: 300€ ohne Umsatzsteuer
Muss ich hier mit bis zu 60% abzügen durch das Finanzamt rechnen?
oder gilt hier der Freibetrag bis ca. 7400€???
Kann ich in eine ander Steuerklasse rutschen?
(nicht auf er Lohnsteuerkarte)
vielmehr durch den Zusatzverdienst???
Dann könnte es nämlich ein böses erwachen geben am Jahresende...!
Danke für Hilfe!
Gibts hier keine DJ´s die Rechnungen schreiben???
komisch?!

Aus: 14059 berlin | Registriert: Oct 2000  |  IP: [logged]
duck
always ultra
Usernummer # 5915

 - verfasst      Profil von duck   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Djs, die an uns Rechnungen stellen, machen das meistens als Gewerbetreibende mit 16% Mehrwert bzw. Umsatzsteuer.
Manche Djs, mehr aber Live-Acts machen das als freiberufliche Künstler mit 7% MwSt.
Wenige lassen sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien.

Du könntest versuchen als freiberuflicher Künstler, der von der Umsatzsteuererhebung befreit ist, Rechnungen zu stellen.
Du kassierst dann nur einen Betrag und musst Dich nicht um die Umsatzsteuer kümmern, sondern das Geld nur zu Deinem sonstigen Einkommen dazu rechnen.
Du darfst dann aber nie eine Rechnung mit Umsatzsteuer stellen, sonst bist Du wieder Umsatzsteuerpflichtig und musst je nach Deinen Umsätzen vierteljährlich oder bei Dir eher jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Wie sich Deine Erlöse aus der künstlerischen Tätigkeit auf Deine Einkommenssteuer auswirken, kannst Du hier ausrechnen:
*klick*

Gerade am Anfang einer Selbständigkeit oder wenn Du anfängst Rechnungen zu stellen, macht es Sinn, Dich einmal von einem Unternehmen-,Steuerberater beraten zu lassen, damit Dir da keine Fehler unterlaufen.
Die Investition von vielleicht 100 Euro lohnt sich allemal.

Viel Erfolg

Aus: München | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
Dfresh

Usernummer # 1251

 - verfasst      Profil von Dfresh     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
danke für die antwort und tabelle:
frage:
wenn bei sonstigen Einkünften ein betrag eingegeben wird, muss ich ca. mit bis zu 40% der summe, nachzahlung leisten...
dieses berücksichtigt aber nicht die ausgaben etc...
wäre dies so korrekt???
Die Überschussrechnung ist doch wieder was anderes, oder?

Aus: 14059 berlin | Registriert: Oct 2000  |  IP: [logged]
Fatkid
oderaufbrot
Usernummer # 7802

 - verfasst      Profil von Fatkid   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Biete gern eine mündliche Beratung an.
Aus: Bad Wiessee | Registriert: Nov 2002  |  IP: [logged]
duck
always ultra
Usernummer # 5915

 - verfasst      Profil von duck   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Fatkid:
Biete gern eine mündliche Beratung an.

@Dfresh

Das solltest Du nutzen, damit ist Dir mehr geholfen und klären sich möglicherweise ein paar Dinge leichter, als hier in schriftlicher Form.

Aus: München | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
Detroit-303
Heliocentric
Usernummer # 8780

 - verfasst      Profil von Detroit-303   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ich habe auch das Gefühl, dass ein kleiner Grundkurs in Sachen Steuererhebung gut tun würde...
Aus: Mönchengladbach | Registriert: Mar 2003  |  IP: [logged]


 
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