technoforum.de


Neuen Beitrag verfassen  Neue Umfrage  Antworten
Mein ProfilCenter login | register | Suche | FAQ | forum home | im
  älteres Thema   nächstes neues Thema
» technoforum.de   » OffTopic & SmallTalk   » Vorzeitige Kündigung eines befr. Arbeitsvertrags ?

   
Autor Thema: Vorzeitige Kündigung eines befr. Arbeitsvertrags ?
daFunk
der Dorfschönste
Usernummer # 5044

 - verfasst      Profil von daFunk   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hallo liebe wissenden [Wink]

ich habe folgende frage und vielleicht folgendes problem:

ich bin seit dem 01.10.05 in einem auf ein jahr befristeten arbeitsverhältnis tätig und möchte dieses zum 01.01.06 auflösen um eine andere arbeit zu beginnen.

soweit, sogut.

jetzt hab ich allerdings gerade folgendes im internet gefunden und wollte dazu mal eure meinung hören:
Zitat:
Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Befristung des Arbeitsvertrages sind seit dem 01.01.01 geregelt im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

[..]Dieses Gesetz schließt beim befristeten Arbeitsvertrag die vorzeitige Kündigung (vor Ablauf der Befristung) teilweise aus.

[...]Ist die Befristung wirksam, dann ist die (vorzeitige) Kündigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen: § 15 Abs. 3 TzBfG.

Ausnahme: die (vorzeitige) Kündigung kann durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zugelassen werden.


Ausnahme: nach Ablauf von 5 Jahren kann auch ein befristeter Arbeitsvertrag (vorzeitig) gekündigt werden. (Kündigungsfrist: 6 Monate)


Ausnahme: bei Insolvenz des Arbeitgebers.

quelle: rechtpraktisch.de

da diese stelle(n) sehr kurzfristig für uns nach der ausbildung geschaffen wurden, haben alle betreffenden noch keinen arbeits vertrag gesehen oder unterschrieben. das heisst, ich weiß nicht ob in diesem vertrag die vorzeitige kündigung vorgesehen ist.

gibt es für mich nun keine möglichkeit das arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, ohne mich daneben zu benehmen oder zu flehen das ich aus dem vertrag gelassen werde?!

ich weiß nicht ob das relevant ist, aber ich arbeite im pflegedienst eines krankenhauses.


vielen dank im voraus für eure hilfe. natürlich ist mir auch klar, dass hier keinerlei rechtsberatung stattfinden kann / darf. brauche nur den einen oder anderen tip [Wink]

Aus: [X] Wien [ ]Goslar | Registriert: Feb 2002  |  IP: [logged]
timmy
hauptsache et groovt!
Usernummer # 2788

 - verfasst      Profil von timmy   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
also wenn du noch keinen arbeitsvertrag unterschrieben oder gesehen hast kannst du eigentlich einfach so gehen.

je nach bisherigen zuvorkommen des AG würde ich aber mal freundlich bei der personalabteilung nachfragen ob das geht. ich denke auch die werden keine grossen probleme haben die stelle neu zu besetzen...

Aus: Ruhrgebeat | Registriert: May 2001  |  IP: [logged]
Dj_Dazzle

Usernummer # 3034

 - verfasst      Profil von Dj_Dazzle   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ahhhhhhh mein Gebiet.

Was Timmy sagt ist quatsch. Auch wenn du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Außerdem ist es RECHTSUNWIRKSAM nach einer Einstellung im Nachhinein ein befristeten Arbeitsvertrag auszustellen. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss bei Arbeitsantritt unterschrieben werden von beiden Parteien. Eine andere Möglichkeit wäre eine zurückdatierung des Vertrages wobei aber beide Parteien damit einverstanden sein müssen.

Das heißt DU BIST im Moment in einem unbefristeten Arbeitsverhätnis ohne Probezeit. Da eine Probezeit nicht gesetzlich ist, d.h. eine Probezeit muss Inhalt eines schriftlichen Vertrages sein.

Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Was aber natürlich schwierig ist, da deine Verwaltung dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis sieht [Smile]

Das ist jetzt so die rechtliche Lage. Wenn man nen Aufhebungsvertrag macht, wäre alles in Butter. Einfach gehen darf man nicht, da du automatisch ein Arbeisverhältnis eingehst sobald du die Arbeit aufgenimmst. Egal ob Vertrag oder nicht. Du hast trotzdem Verpflichtungen.

Bei meinen bisherigen befristeten Verträgen hatte ich eine 4wöchige Kündigungsfrist bis zum Monatsende. Dein Beispiel beruht glaub ich darauf wenn keine Klausel über die Kündigung im Vertrag enthalten ist, ansonsten kann ich mir das nicht erklären.

Ist jetzt auch die Frage ist das Krankenhaus Gewerkschaftsmitglied, d.h. werden die Löhne nach Tarif berechnet? Falls ja informier Dich bei der Gerwekschaft. Ich glaub ver.di wäre dafür zuständig.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen. So waren Die Infos zumindest bei mir. Ging bis vor Gericht, ich hab gewonnen dank der Gewerkschaft :-)

Gruß
Sven

Aus: Ruhrpott/Essen | Registriert: Jun 2001  |  IP: [logged]
Dj_Dazzle

Usernummer # 3034

 - verfasst      Profil von Dj_Dazzle   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
TzBfG § 15 Absatz 3

Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

Also war meine Vermutung richtig bezüglich deines Zitats [Smile]

Aus: Ruhrpott/Essen | Registriert: Jun 2001  |  IP: [logged]
Caestmoi

Usernummer # 11259

 - verfasst      Profil von Caestmoi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hatte vor einer Woche meine Meisterprüfung und wir lernten:

Zum einen sind mündliche und schriftliche Arbeitsverträge vor dem Gesetz gleich.

Wenn eine Probezeit ausgehandelt wurde bzw. auch nicht ausgeschlossen wurde, gilt die Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 15. bzw. Ende eines Monates.

Außerhalb bzw. ohne Probezeit gilt die Kündigungsfrist von vier Wochen ebenfalls zum 15. bzw. Ende eines Monats.

Für eine ordentliche Kündigung bedarf es nicht der Willenserklärung des AGs oder alternativ dazu die beidseitige Willenserklärung in einem Aufhebungsvertrages ohne Fristen.

Das bedeutet, aß du bis spätestens 30. November gekündigt haben musst, damit das Verhältnis zum 31. Dezmber aufgbeoben wird.

Aus: Oberstaufen | Registriert: Dec 2003  |  IP: [logged]  -/- This user has MSN. The user's handle is -/-
daFunk
der Dorfschönste
Usernummer # 5044

 - verfasst      Profil von daFunk   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
dank euch allen für die hilfe und die tips!!!


ich habe nun mit dem arbeitgeber einen aufhebungsvertrag gemacht und scheide ohne probleme aus dem unternehmen aus.


ging auch alles sehr stressfrei, hätte ich gar nicht gedacht *g*

also vielen dank euch allen nochmals [Wink]

Aus: [X] Wien [ ]Goslar | Registriert: Feb 2002  |  IP: [logged]


 
Neuen Beitrag verfassen  Neue Umfrage  Antworten Schliessen   Feature Topic   MoveTopic   Lösche dieses Thema älteres Thema   nächstes neues Thema
 - Druckversion
JumpTo:

Kontakt | technoforum.de | readme


(c) 1999/2ooo/y2k(+1/+2/+3+4+5+6+7+8+9+2010+2011+2012+2013+2014+2015+2016+2017+2018+2019+2020+2021+2022+2023+2024) technoforum.de | www.techno-forum.de
Das Forum für Techno | House | Minimal | Trance | Downbeats | DnB | Grime | Elektro | IDM | Elektronika | Schranz | MNML | Ambient | Udio.ai | Dub | 2Step | Breakcore | no Business Techno | Dubstep | Big Room Techno | Grime | Complextro | Mashups | mnml | Bootlegs | Chicago House | AI Music Suno | Acid House | Detroit Techno | Chillstep | Arenastep | IDM | Glitch | Grime | Experimental | Noise | Fidgethouse | Ableton Live 12 | Melbourne Bounce | Minimal Trap | Sinee | kvraudio alternative | EDM | Splice | Bandcamp Soundcloud | Free Techno Music Download | Progressive Electro House | Free VSTi |
Betreiberangaben & Impressum siehe readme.txt, geschenke an: chris mayr, anglerstr. 16, 80339 münchen / fon: o89 - 5oo 29 68-drei
E-Mail: webmaster ät diesedomain
similar sites: www.elektronisches-volk.de | Ex-Omenforum | techno.de | USB | united schranz board | technoboard.at | technobase | technobase.fm | technoguide | unitedsb.de | tekknoforum.de | toxic-family.de | restrealitaet restrealität | boiler room
Diese Seite benutzt Kuhkies und du erklärst dich damit bei Betreten und Benutzung dieser Seite damit einverstanden. Es werden keinerlei Auswertungen auf Basis ebendieser vorgenommen. Nur die Foren-Software setzt Kuhkies ausschließlich für die Speicherung von Nutzerdaten für den einfacheren Logon für registrierte Nutzer, es gibt keinerlei Kuhkies für Werbung und/oder Dritte. Wir geben niemals Daten an Dritte weiter und speichern lediglich die Daten, die du uns hier als Nutzer angegeben hast sowie deine IP-Adresse, d.h. wir sind vollkommen de es fau g o-genormt, nixdestotrotz ist das sowieso eine PRIVATE Seite und nix Gewerbliches.


Powered by Infopop Corporation
UBB.classicTM 6.5.0