Autor
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Thema: graffiti strafbar
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Maksim
 217cup 2oo4
Usernummer # 1382
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verfasst
in einigen städten hab ich wunderschöne graffitis gesehen und diese wurden nie übermalt. ich empfand das als eine richtige bereicherung. nur in den meisten fällen glaubt doch jeder **** ein stück dreck von sich an einer wand hinterlassen zu müssen, das sind bekackt aus und soll, von mir aus, bestrafft werden.
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000
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Mover
   
Usernummer # 12019
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verfasst
Das war doch schon immer so. Wurde mal verhaftet weil ich mit 3 Freunden an einer legalen!! Wand am Nachtwerk Club nen Auftrag!! gemalt habe. Und da ich der jüngste damals von den dreien war, hamms mich glei mitgenommen, da der liebe Herr Ritzer (damaliger Chef der SOKO Graffiti) dachte, den setz ma jetzt a mal gscheid unter Druck, vielleicht erzählt er ja was. Leider erfolglos.
Erst als mein Dad mim Anwalt anrückte wurden sie ganz kleinlaut. Collerweise hatten die anderen beiden gleich alles in Bewegung gesetzt
Aus: München | Registriert: Mar 2004
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KryStuff
      
Usernummer # 230
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verfasst
out for fame
würde sicher einiges bringen wenn sich mehr darum bemüht wird ausreichend (!!!) legale flächen zu schaffen...
zumindest was schöne bilder angeht, tags und bomben sind natürlich immer irgendwie vorhanden aber es könnte weniger werden.
Aus: Berlin | Registriert: Feb 2000
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two
   
Usernummer # 7845
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verfasst
na und jetzt?? die glauben jawohl nich wirklich, dass die jungs, die das celebrieren jetzt damit aufhören.. Graffiti (in Verbindung mit HipHop) ist für viele eine Lebenseinstellung, welche sie wegen sowas ganz sicher nicht aufgeben.. eher sogar zum trotz noch stärker ausführen
Aus: 30km westlich von Freiburg | Registriert: Nov 2002
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TRider
    
Usernummer # 1924
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verfasst
Wurde auch Zeit, dass der Privatbesitz besser geschützt wird. Wie man Graffitis nun optisch beurteilt ist dabei völlig irrelevant. Oder möchte jemand haben, dass andere seine Platten zerkratzen mit der Begründung, dass sich Nadelsprünge beim Abspielen besser anhören? Ich glaube nicht...
Bin aber auch dafür, mehr öffentliche Flächen dafür freizugeben, z.B Schulen, Sporthallen u.ä.
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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Kosmo
     
Usernummer # 2389
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verfasst
Bei uns in der Gegend wurde in der letzten Zeit sehr viel besprüht nach Auftrag (nackte Wände an Blöchen, Trafostationen usw.). Sah auch echt super aus, bis die Pissgören kamen und ihre beschissenen Tags massenweise auf die Bilder setzten. Sowas find ich zum Kotzen, hat auch nichts mit ner Hiphop-Lebenseinstellung zu tun, sondern ist einfach nur respektlos und assi. Genau wie Tags oder derbst beschissene möchtegern Graffitis auf ne 700 Jahre alte Stadtmauer. Von daher begrüße ich die härtere Rechtssprechung, anders ist der Sache nicht mehre Einhalt zu gebieten, auch wenn dadurch viele schöne Sachen verloren gehen.
Aus: HRO | Registriert: Apr 2001
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Thomas Broda
BassFiMass PhonkAggressor
Usernummer # 72
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: codeaddict: aus die maus mit der kunst ... Bücherverbrennung juchee
Wer gleich zur Thread-Eröffnung mit einem absurden - um nicht zu sagen: idiotischen - NS-Bezug aufwartet, versucht in der Regel, den Mangel an Argumenten zu vertuschen. Ganz schlechter Stil.
Die Klarstellung des §303 nF ist gut und richtig, da sich in der Rechtsprechung eine Mindermeinung fand, die das Bemalen einer Sache nicht als Beeinträchtigung der Substanz ansah. Diese Meinung liegt insofern falsch, als das Erscheinungsbild einer Sache unter dem Begriff der Substanz einzuordnen ist.
Der Einwand, daß es sich um "Kunst" handelt, ist insofern irrelevant, als die Freiheit der Kunst keine Sachbeschädigung rechtfertigt. Dieses Grundrecht findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen, z.B. dem §303 StGB.
Aber das alles sollte Sprayer nicht schocken: selbstverständlich erfüllt das Besprühen der eigenen Wände und der eigenen Bahn-Waggons auch weiterhin keinen Straftatbestand und ist uneingeschränkt erlaubt!
edit:
Zum Thema "Schranken der Kunstfreiheit" fällt mir ein schöner Übungsfall aus der entsprechenden Übung zum kleinen Schein im Öffentlichen Recht ein. Der Sachverhalt war sinngemäß:
Maler M arbeitet an einem neuen Werk, der "Sinfonie in Blutrot". Um sich hierfür entsprechend inspirieren zu lassen, manipuliert M eine Weichenanlage an der ICE-Strecke Hamburg-Berlin in der Absicht, zwei Züge frontal zusammenstoßen zu lassen, was jedoch nicht geschieht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen M wegen versuchten Totschlags in 634 Fällen (§212), gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr (§315 III Nr. 1) in Tateinheit mit Sachbeschädigung an der Weichenanlage (§303). M beruft sich auf die Freiheit der Kunst, Art. 5 GG.
Strafbarkeit des M?
[ 08.09.2005, 15:14: Beitrag editiert von: Thomas Broda ]
Aus: Jux und Dollerei | Registriert: Dec 1999
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Kosmo
     
Usernummer # 2389
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Thomas Broda: Wer gleich zur Thread-Eröffnung mit einem absurden - um nicht zu sagen: idiotischen - NS-Bezug aufwartet, versucht in der Regel, den Mangel an Argumenten zu vertuschen. Ganz schlechter Stil.
Ganz genau! Völlig überzogen und peinlich. NS-Vergleiche hinken in 90 % der Fälle und sind langweilig, weil sie versuchen die Diskussion zu ersticken.
Aus: HRO | Registriert: Apr 2001
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Bash

Usernummer # 12757
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verfasst
Nicht zuletzt werden diese Gesetze bestimmt auch deshalb eingeführt, um rechts orientierten Sprayern Einhalt zu gebieten.
Sicherlich, ich mag die schönen bunten Bilder im Bahnhofsbereich genauso, wenn ich mit dem Zug in die Stadt komme, aber bei Denkmälern etc. ist eindeutig Schluss!
@KryStuff: Das wäre ja schon mal 'n guter Ansatz
Aus: Schwaben-Metropole | Registriert: Jul 2004
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