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Thema: Problem mit PVZ bitte helft
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the_chillmaster
    
Usernummer # 3199
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verfasst
Hallo! Bei meinen Großeltern war ein Student,der bei denen eine Befragung durchgeführt hat.Danach hat der ihnen eine Zeitung aufgebrumt, er meinte er verdient einen Euro pro Zeitung, wenn sie die 14Tage testen, nun sind die 14Tage um meine Oma schaut aufn den Schein den sie unterschrieben hat und dort steht jetzt 14Tage war das Kündigungsrecht jetzt bekommen sie die Zeitung 24Monate geliefert. Könnten die dort evtl irgendwie rauskommen? Weil meine Großeltern wollen weder diese Zeitung noch irgendeine nach hause, da sie die sich selbst holen? Kann mir da evtl jemand helfen bin auf 180 deswegen, sowas heutzutage noch möglich ist.Brauche dringend Hilfe nehme auch gerne Tipps per Mail zu Kenntnis.Würde ihnen da sehr gern helfen, meine Großeltern hoffen auf mich!
Ich brauch da dringend Hilfe, denn meinen Großeltern geht es durch die Belastung der Zeitung nicht gerad sehr gut, sie machen sich sehr fertig, dass ihnen sowas passieren konnte..
thx für jede gute Antwort
Aus: berlin | Registriert: Jul 2001
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DJFlow
Freefloater
Usernummer # 2176
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verfasst
Stecke jetzt nicht so tief in der Materie drin, aber das hört sich für mich nicht gut an - Bei Haustürgeschäften hat man soweit ich weiß genauso wie beim Fernabsatz 14 Tage Widerrufsrecht, und wenn das auch so auf dem Vertrag stand, liegt ja keine arglistige Täuschung oder so vor.
Aus: Dresden | Registriert: Mar 2001
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Moderator
hier waren mal Sternchen
Usernummer # 176
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verfasst
stimmt, das ist die EINE Seite: Vertrag ist Vertrag, und wenn nun mal die 14 Tage Widerrufsrecht 'rum sind....
ABER: Die Methode des Haustürgeschäfts war offenbar zweifelhaft und nun kommt es auf das Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick gegenüber der Abo-Firma an - hast Du evtl. einen Rechtsberater in der Familie oder im Bekanntenkreis, der ein gepfeffertes Schreiben formulieren kann?
Der Zeitungsvertrieb hat nämlich auch keine Lust auf Streß, und wenn man dort Streß verursacht durch Briefe, ständige Anrufe, Faxe, unfreie Rücksendung von Post und Zeitung, Nichtzahlung und ggf. Einschalten des Verbraucherschutzes, der Presse etc. sind die oft bereit, den Vertrag auch nach den 14 Tagen noch zu stornieren.
Einen Versuch wäre es wert.
Aus: Muc | Registriert: Jan 2000
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Revilo
   
Usernummer # 13199
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Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt könnt ihr euch auf jeden Fall erst einmal Kostenlos bei einem Anwalt beraten lassen!
Aus: Wartburg-City | Registriert: Sep 2004
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guilty as charged
schneewittchen
Usernummer # 6076
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Ich meine mich dunkel an irgendwelche Paragraphen im BGB zu erinnern, die sich mit Willenserklärungen und Anfechtungen von Verträgen wegen Irrtums befassen. Eine Willenserklärung ist nur dann eine Willenserklärung, wenn der Wille gleich der Erklärung ist, was aber in dem Fall nicht gegeben war, weil ein Irrtum vorlag.
Vgl. § 119 BGB (siehe dejure.org)
Zitat: "(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. "
Außerdem relevant wäre die Anfechtungsfrist § 121, 0b 120 greift, weiß ich nicht.
Wie gesagt: Meine Kenntnisse gehen nicht über ein Jahr Wirtschaft/Recht Grundkurs hinaus, und auch der ist mittlerweile eine ganze Weile her. Correct me if I'm wrong!
Aus: Philadelphia | Registriert: May 2002
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bb
69 Star User
Usernummer # 3687
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ich denke nicht, dass das ganze vor gericht gute chancen hätte. die omi hätte sich ja nur mal durchlesen müssen, was sie da unterschreibt. auch wenn sie arglistig getäuscht wurde, ganz unschuldig ist sie an dem ganzen nicht...
und wenn sie die zeitschrift eh am kisok kauft, ist der finanzielle schaden nicht sehr gross. einfach zum nächstmöglichen zeitpunkt kündigen und unter erfahrungen verbuchen.
Aus: mitten in Kölle | Registriert: Sep 2001
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channelmaster
CB'eatz
Usernummer # 2470
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Es könnte aber auf unzureichende Belehrung hinauslaufen, die das Geschäft nichtig werden lässt.
Es muss hinreichend auf die Rechtsfolgen hingewiesen werden § 312 BGB Abs. 2, die da wären § 357 BGB. Des Weiteren könnte ein Willensmangel vorliegen, § 125 BGB, § 183 BGB und § 134 BGB.
Wie schon von "guilty as charged" erwähnt, besteht noch die Anfechtung wegen Irrtumes. § 119 BGB ff
Ein Brief eines Anwaltes könnte da schon genügen um aus der Sache mit einem blauem Auge, die Zahlung der bereits erhaltenen Zeitungen, davonzukommen.
Viel Glück!
Aus: Berlin | Registriert: Apr 2001
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guilty as charged
schneewittchen
Usernummer # 6076
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verfasst
Die Zahlung der bereits erhaltenen Zeitungen dürfte bei einer etwaigen Anfechtung dann §122 "Schadensersatzpflicht des Anfechtenden" entsprechen. Hatte ich vergessen zu erwähnen. Mein BGB mit den ganzen reingekritzelten Querverweisen liegt in bei meinen Eltern in Deutschland rum
Aus: Philadelphia | Registriert: May 2002
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heraldo
   
Usernummer # 1844
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sorry wenn ich jetzt hier'n bissl offtopic werd, aber da meine firma viel im direktvertrieb durch außendienstmitarbeiter macht kenn ich die kunden, die dann anrufen und sich über solche "machenschaften" beschweren. fakt ist jedoch, das die leute in vielen (wenn nicht sogar den meisten) fällen ALLES unterschreiben würden und sich nur darauf verlassen was ihnen gesagt wird, und nicht was auf dem vertrag (abo-zettel usw.) draufsteht. ich möchte jetzt echt nicht deine großeltern angreifen @ chillmaster. aber in der regel ließt man sich durch was man unterschreibt und vertraut nicht den aussagen eines wildfremden! ansonsten wüsste ich nicht was man nach den 14tagen wr-frist machen kann. aber da sind hier ja ein paar rechtlich mehr versierte leute unterwegs als ich!
hoffe trotzdem das deine großeltern aus der sache rauskommen und in zukunft sowas nicht mehr machen!
Aus: Augsburg City | Registriert: Jan 2001
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the_chillmaster
    
Usernummer # 3199
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verfasst
@heraldo es ist leider so, dass mein Opa das was er von ihm wollte nicht verstanden hatte, da er auch erst nur kurz einen Fragebogen ausfüllen wollte mit der Hilfe meiner Großeltern, daraufhin meinte er als Dankeschön können sie eine Zeitung 14Tage kostenlos testen. Sie müssten halt nur unterschreib, dass sie damit einverstanden sind, dass sie die Zeitung 14Tage zum Testen erhalten. Daraufhin dachte meine Oma oh das ist ja ein netter Bursche. Und hörte ihm halt zu. Er hat aber in ihrem Gespräch weder was von Abo was 24Monate läuft erzählt, weder noch, dass sie dann diese Zeitung weiterhin bekommen. Das ist ärgerlich.
Denn sie kaufen zwar Zeitungen aber mit den Klatsch und Tratsch Zeitung die sie jetzt bekommen, haben sie keinen Genuss. Die landet sofort nach Erhalt im Müll, da nur Müll drinsteht. Ist echt traurig aber naja.
Ich werde da auf alle Fälle einen Weg suchen. Denn meine Großeltern sind in den Belangen einfach schon ein wenig zu alt um dort noch alles mitzubekommen. (Noch vor dem Kriege geboren) Sie verstehen vieles, aber sowas kennen sie halt nicht. War leider schonmal so der Fall nur da haben die Nachbarn aufgepasst.
Es ist traurig, sie akzeptieren es ja auch. Nur ich gebe mich nicht damit zufrieden, dass sie es weiterhin zahlen müssen obwohl sie eigentlich diese Zeitung garnicht wollen.
Zusätzlich dazu zahlen sie fast 40Cent mehr als im Laden. Und das ist bei abonnierten Zeitschriften ja eigentlich nicht der Fall.
Ich weiß das, da ich selbst mal diese Zeitungen ausgetragen habe.
edit/ @heraldo ich hoffe, auch dass sie draus lernen!
Aus: berlin | Registriert: Jul 2001
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the_chillmaster
    
Usernummer # 3199
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: guilty as charged: Die Zahlung der bereits erhaltenen Zeitungen dürfte bei einer etwaigen Anfechtung dann §122 "Schadensersatzpflicht des Anfechtenden" entsprechen. Hatte ich vergessen zu erwähnen. Mein BGB mit den ganzen reingekritzelten Querverweisen liegt in bei meinen Eltern in Deutschland rum
das gezahlte Geld spielt keine Rolle. Wir wollen nur, dass der Vertrag aufgelöst wird. Das Geld, was sie bezahlt haben sind sie einer Meinung kann die Firma behalten.
Fazit: eigentlich ganz sinnvoll!
Aus: berlin | Registriert: Jul 2001
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