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Thema: Rückgaberecht nach Reparatur?
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BenHancer
House Telecom
Usernummer # 5618
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verfasst
Ich habe hier einen Ipod, den ich schon drei Mal zur Reparatur eingeschickt habe. Jetzt hat das Gerät leider wieder einen Defekt. Ich habe gehört, dass man nach der dritten Reparatur das Gerät wieder einschicken kann und das Geld zurückverlangen kann. Stimmt das oder bin ich da falsch informiert?
Aus: Solingen | Registriert: Apr 2002
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down under
Usernummer # 2471
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verfasst
Soweit ich weiß bist Du da ganz richtig informiert.
Aus: München | Registriert: Apr 2001
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BenHancer
House Telecom
Usernummer # 5618
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verfasst
Weiß da jemand genaueres zu bzw. weiß wo das genau steht? Gilt das auch, wenn die Reparatur nicht über den Händler, sondern direkt über den Hersteller lief?
Aus: Solingen | Registriert: Apr 2002
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Mirage
Usernummer # 1605
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verfasst
grundsätzlich besteht ein (kauf-)vertrag nur zwischen dir und dem händler: gemäß §437 Abs. 1 BGB mußt du bei einem sachmangel (§434; wenn das gerät kaputt ist, wird es sich höchstwahrscheinlich um einen handeln) dem händler erst die möglichkeit zur nacherfüllung geben (§439), d.h. nachlieferung (neulieferung) oder nachbesserung (reparatur) nach deiner wahl. wenn diese 2x scheitert (§440), kannst du u.a. vom vertrag zurücktreten, d.h. dein geld im austausch für die ware zurückverlangen (§437 Abs. 2).
problem in deinem fall ist, dass du die reparatur über den hersteller hast laufen lassen, ich nehme an über eine (freiwillige) herstellergarantie. da du keinen kaufvertrag mit dem hersteller geschlossen hast (höchstens eine garantievereinbarung), kannst du von ihm auch kein geld zurückverlangen. beim händler könntest du das tun, aber nur, wenn wiederrum der händler 2x erfolglos nachbessert.
als alternative könntest du ja in die garantievereinbarung schauen, vielleicht steht da was bzgl. maximalen reparaturversuchen o.ä., da die garantie aber im gegensatz zur gesetzlichen gewährleistung freiwillig ist, wage ich es zu bezweifeln. natürlich könnte man auch versuchen, das gerät beim händler auf kulanzbasis zurückzugeben, aber auch hier sind die erfolgsaussichten ungewiss.
edit: etwas anders sähe es aus, wenn du mit dem defekten gerät zum händler gekommen bist und er dich dazu aufgefordert hat, es beim hersteller einzuschicken. hier könnte man argumentieren, dass diese erfolglosen nachbesserungsversuche (mittelbar) durch den händler ausgeführt wurden.
alles natürlich ohne gewähr
Aus: FFM | Registriert: Dec 2000
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BenHancer
House Telecom
Usernummer # 5618
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verfasst
Folgendes: Ich habe vor dem ersten Reparaturversuc beim Händler angefragt, dieser meinte ich solle es lieber beim Hersteller direkt machen lassen, weil das viel schneller ginge. Ich habe auch schon beim Händler nachgefragtm der meinte nur, dass ich es noch mal reparieren lassen könnte.
Aus: Solingen | Registriert: Apr 2002
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Mirage
Usernummer # 1605
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verfasst
du hast natürlich weiterhin grundsätzlich die möglichkeit, eine nachlieferung vom händler zu verlangen, d.h. ein neues gerät (§439 Abs. 1 BGB).
edit: vergessen zu erwähnen: alles oben genannte gilt nur, wenn du das gerät nach dem 1.1.2002 gekauft hast (schuldrecht-modernisierungsreform), davon gehe ich aber mal aus, sonst hättest du ja auch keine gewährleistungsansprüche mehr
Aus: FFM | Registriert: Dec 2000
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