Autor
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Thema: Frage an bekennende oder angehende Rechtsverdreher
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Jeff May

Usernummer # 893
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verfasst
Ist es üblich, dass der involvierte Anwalt bei sämtlichen mit der Angelegenheit verbundenen Aktionen anwesend sein muss, so dass Entscheidungen vom Mandanten nicht selbst gefällt werden dürfen?
Konkreter:
Meine Mutter lebt in Italien. Ihr Mann, nennen wir in Luigi hat sein Haus verkauft. Zuvor gab es mit diesem zahlreiche Schwierigkeiten. U.a. sollten in einem kleinen Wohnbezirk, wo das Haus steht, neue Wasserrohre verlegt werden. Die Kosten sollten von den Anwohnern getragen werden. Sämtliche Parteien waren bereit die notwendige Unterschrift zu leisten und die Kosten zu übernehmen. Der Anwalt war gegen diese Unterschrift. Nach mündlicher Information des Anwalts durch Luigi unterschrieb dieser ohne Anwesenheit des Anwalts. Im Folgenden hat der Anwalt das Wasserwerk und Luigi verklagt, da er nicht über den konkreten Termin informiert und somit nicht anwesend war. Der Gerichtsbescheid über 25.000 EUR Bußgeld zu Händen des Anwalts ist bereits eingetroffen.
Hört sich sehr kurios an, ist es aber eigentlich nicht. Ein bekannter Anwalt von Luigi meinte, dass der Anwalt im Recht sei und weltweit ähnliches Recht gelte. Die spinnen die Römer!
Ich hab meiner Mutter zugesichert, dass ich mich mal schlau mache. Vielleicht hat ja sogar hier einer das notwendige Wissen.
Thx.
Aus: Essen | Registriert: Aug 2000
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Drei-Hoden-Bob
freak im schritt
Usernummer # 2842
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verfasst
frag mal den waldschranz, der ist angehender jurist.
Aus: Hessens charmantestem Sündenpfuhl | Registriert: Jun 2001
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Jeremy
  
Usernummer # 12288
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verfasst
krass. wie gierig ist der anwalt denn? und dafür, dass das weltweit und auch bei uns so sein soll, denke kennt so ziemlich die minderheit diese regelung.
/offtopic vom streitwert her, gesellt sich das thema gut zu "ifpi vs. tobsucht"
Aus: Ruhrpott | Registriert: May 2004
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