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Thema: Urheberrechte
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berlin_machine
  
Usernummer # 12422
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verfasst
hallo! mich wuerd mal interessieren, wie dass mit den urheberrechten is. wenn z. b. irgend ein "geiler" trancemaster nen hammertrack voll verwurstet und dass dann auch noch als sein gedankengut ausschreibt, weil nirgends nen verweis aufs original is!?
Aus: berlin | Registriert: May 2004
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vida
 
Usernummer # 12411
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verfasst
Also ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber soweit ich weiß, darf man 2 Takte eines Liedes übernehmen, ohne damit die Urheberrechte zu verletzen. Im Techno reichen nun mal ein bis zwei Takte meistens aus, um ein Lied zu erkennen, das ist bei "handgemachter" Musik nicht ganz so einfach, und ursprünglich gab es das Urheberrecht halt nur für "handgemachte" Musik.
Aus: Lahr | Registriert: May 2004
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ndark
     
Usernummer # 3037
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verfasst
schwachfug.
es gibt keine größenordung à la "zwei takte", "5 sekunden", "drei töne".
"Es besteht ein weitverbreiteter Irrtum darüber, dass die Übernahme einer bestimmten Anzahl von Takten oder Sekunden aus einem vorbestehenden geschützten Musikwerk ohne Einwilligung der Inhaber der Urheberrechte an dem Musikwerk zulässig sei. Kriterien dafür, ob die Einwilligung der Rechtsinhaber erforderlich ist, sind die Erkennbarkeit der entnommenen Melodie sowie die Übernahme erkennbarer Begleitstimmen.
Wenn beispielsweise im Sampling-Verfahren eine vorbestehende Melodie, gleich ob gesungen oder instrumental interpretiert, dem neuen Musikwerk erkennbar zugrunde gelegt wird, ist in jedem Fall die Einwilligung der Inhaber der Urheberrechte an dem Musikwerk einzuholen. Das Sampling-Verfahren stellt insoweit lediglich eine technisch neue Form der musikalischen Bearbeitung gemäß §§ 23, 24 UrhG dar.
Wird als Klangquelle ein Tonträger oder Mitschnitt einer Rundfunksendung verwendet, sind die Zustimmung der berechtigten ausübenden Künstler, der Tonträgerhersteller oder der Sendeanstalt selbst dann einzuholen, wenn nur kleinste Klangteile (also unabhängig von der Erkennbarkeit der Melodie) verwendet werden."
Quelle: http://www.gema.de/kunden/information_service/digi.shtml
Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001
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ndark
     
Usernummer # 3037
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: berlin_machine: wenn z. b. irgend ein "geiler" trancemaster nen hammertrack voll verwurstet und dass dann auch noch als sein gedankengut ausschreibt, weil nirgends nen verweis aufs original is
er wird mit hoher wahrscheinlichkeit die entsprechenden nutzungsrechte bei den rechteinhabern (meist nicht die künstler selbst, sondern ein musikverlag, label etc.) eingeholt haben. die nehmen das geld meistens gern, möchten aber vielleicht aus angst um die credibility ihrer künstler nicht zu deutlich zum ausdruck bringen, dass sie sowas gutheißen, darum also möglicherweise kein verweis auf den eigentlichen urheber. wobei das jetzt nicht auf fakten fußt, sondern nur auf meinem weltbild.
Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001
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berlin_machine
  
Usernummer # 12422
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verfasst
@ndark
leuchtet ein, danke. ich find`s trotzdem nich gut.
Aus: berlin | Registriert: May 2004
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