Autor
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Thema: in der 50er zone mit 80geblitzt
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Dj-Unvisible
Usernummer # 2235
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verfasst
Moin alle miteinander, Habe da ein kleines oder vielleicht doch grösseres Problem. Bin gestern bei der 50er Zone mit 80 geblitzt worden.Eigentlich fahre ich sonst immer entsprechend, aber vor der 50er Zone war ne Landstrasse und kurz nach dem Ortsschild kam der blitzer.Naja Pech gehabt...Das eigentliche Problem ist jetzt, dass ich noch in der Probezeit bin und jetzt nicht weiss was passieren kann/wird. Ein Freund meinte ich könne ihn sogar verlieren?!?!Das Auto ist auf meinem Vater zwar angemeldet,aber ich denke bei der Geschwindigkeitsüberschreitung schauen sie bestimmt aufs Bild oder?
Weiss jemand was da auf mich zu kommt?
VIELEN DANK schonmal!
Aus: Sindelfingen (nähe Stuttgart) | Registriert: Apr 2001
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fresh-e
o_O
Usernummer # 3355
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verfasst
wie knapp war der blitzer nach der ortseinfahrt. hab mal neulich in der adac zeitschrift gelesen, dass es ein gerichtsurteil gab wo der richter meinte: man kann nicht erwarten, dass die leute kurz vor orts ausfahrt bzw. kurz nach orts einfahrt immer 50khm haben, da eben viele schon voher schneller sind bzw. schnell reinfahren.
aber sonst ist es in probezeit übel bei deinem speed, wird zwar noch minimal was abgezogen aber bei über 20khm darfste erstmal ne nachschulung machen...
Aus: münchen | Registriert: Aug 2001
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houseflip
Usernummer # 6540
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verfasst
www.bussgeldrechner.de 60 Euro, 3 Punkte + den Zusatz, falls du nochmal geblitzt wirst und Punkte bekommst die Karte weg ist. Da du noch in der Probezeit bist wäre somit der Führerschein auf jedenfall weg (ab 1 Pkt in der Probezeit). Da der Wagen jedoch auf deinen Vater zugelassen ist, wird er den Brief bekomme. Sollte er anstandslos seine Schuld bekennen, kommst du um alles rum, wenn nicht dann viel Spaß bei der Nachschulung.
Aus: Paderborn | Registriert: Jul 2002
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SetBusta
Usernummer # 5593
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verfasst
Hier mein Tip. Dein Vater wird den Brief bekommen! Dein Vater kann die Aussage gegen Familienmitglieder verweigern. Das bringt aber nur etwas wenn du einen Bruder hast. Ihr oder Nachbarn werdet dann Besuch von der Polizei bekommen. Sie werden mit dem Bild anrücken und fragen wer das ist. Sollte dieser jemand dich dann erkennen (bei mir wars meine geschockte Oma ) wirst du um die Strafe nicht drumherum kommen. Wenn du Glück hast wird das Verfahren eingestellt:
Also noch einmal kurz:
1. Dein Vater weist jede Schuld von sich! Er sagt nur er ist nicht gefahren!!!
2. Dann kommt die Polizeinummer mit Ermittlungen (wenn du keinen Bruder hast, wird es wohl schlecht aussehen!)
3. Freispruch oder Lappen weg!
PS: Mach das ganze mit der Aussageverweigerung nur einmal! Beim zweiten mal wirst du wahrscheinlich ein Fahrtenbuch führen müssen!
Aus: Bayreuth | Registriert: Apr 2002
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jan.solo
AElectricer ®
Usernummer # 6524
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verfasst
bis 21 kmh kostests "nur" kohle. danach is nachschulung angesagt. und das wird noch mal richtig teuer...
aber vielleicht haste ja auch glück, dein tacho zeigt n bissi zu viel an, dannnoch die toleranz die abgezogen wird...
erst mal abwarten. die nummer mit der polizei kannste ma versuchen, hilft aber nicht immer was. kommt ganz auf den an, ders bearbeitet. mein vater hat auch ma morgens die bullen vor der tür gehabt, er hat gesagt, kennt er nicht.
irgendwann hab ich dann trotzdem was bekommen.
Aus: frankfurt am main | Registriert: Jul 2002
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CKay
Usernummer # 7603
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Hm...so dumm und Bürokratisch eingestaubt sind die Bullen nun auch wieder nicht. Das was Setbusta beschreibt ist also m.e. lediglich nützlich wenn auf dem Foto keine Person eindeutig identifizierbar ist.
@fresh-e: Und wozu lernt man in der Fahrschule das Schilder nicht meinen "beim passieren langsam abremsen" sondern "beim passieren Geschwindigkeit schon erreicht haben"? Das mit dem Gerichtsurteil mag sein, auch wenn ich es sehr merkwürdig finde...
Aus: der Mitte | Registriert: Nov 2002
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Dj-Unvisible
Usernummer # 2235
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erstmal vielen vielen dank euch für die antworten.
Werd wahrscheinlich die schuld auf mich nehmen müssen... was bedeutet nachschulung eigentlich?Muss ich nochmal ne praktische prüfung ablegen?
Aus: Sindelfingen (nähe Stuttgart) | Registriert: Apr 2001
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the_undefined
Usernummer # 3100
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du musst theoretisch was machen und mit deinem fahrschullehrer eine (vielleicht auch mehr) runden drehen , er entscheidet wann du wieder fahren darfst. so ist das bei mir.
Aus: berlin | dahlewitz | new orleans (2012) | Registriert: Jul 2001
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Maksim
217cup 2oo4
Usernummer # 1382
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verfasst
@unvisible
mir ist auch sowas ähnliches passiert, als ich in der probezeit war. mein vater hat dann die schuld quasi auf sich genommen, hat 136DM gezahlt und hat ein punkt bekommen. er hat danach gemeint, dass wenn ich noch ein punkt für ihn verdiene, dann kriege ich das auto überhaupt nicht mehr, hat gepasst *g*
also ich könnte dir nur wärmstens empfehlen, deinen vater übereden, "die schuld" zu übernehmen, sonst wird es echt teuer und stressig für dich.
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000
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jan.solo
AElectricer ®
Usernummer # 6524
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verfasst
nachschulung:
du hast ein paar theoretische und praktische fahrstunden zu machen. is genau vorgeschrieben, musste dich ma bei deinen fahrschulen erkundigen, bietet auch nicht jede an, und die preise sind auch unterschiedlich. preisvergleich lohnt sich.
is letztendlich voll fürn a.rsch das ganze programm, hat mich aber damals gute 700 DM gekostet... für ein bischen spazieren fahren mit ein paar vollhorsten.
Aus: frankfurt am main | Registriert: Jul 2002
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Maksim
217cup 2oo4
Usernummer # 1382
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: the_undefined: du musst theoretisch was machen und mit deinem fahrschullehrer eine (vielleicht auch mehr) runden drehen , er entscheidet wann du wieder fahren darfst. so ist das bei mir.
und das kostet natürlich fett kohle, deswegen siehe oben
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000
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Dj-Unvisible
Usernummer # 2235
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wirklich grösster schei** das ganze,aber bin ja selber schuld...bei meinem vater bin ich mir eigentlich sicher das ers nicht auf sich nimmt,aber meine mum könnte doch die schuld auf sich nehmen oder?das würde ja gehen...
jetzt mal schaun... hab 2 kleine hoffnungen ggg 1.es war keine 50er zone sondern ne 60er,bin mir nicht sicher fahr morgen mal hin
und 2.die radarfalle war gar nicht scharf.Es gibt doch welche die nicht scharf sind aber zur abschreckung trotzdem blitzen oder?
Manche Fragen werden euch wohl sehr hohl vorkommen ggg DANKE
Aus: Sindelfingen (nähe Stuttgart) | Registriert: Apr 2001
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Hyp Nom
Morgen Wurde
Usernummer # 1941
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verfasst
"die radarfalle war gar nicht scharf.Es gibt doch welche die nicht scharf sind aber zur abschreckung trotzdem blitzen oder?"
sehr unwahrscheinlich.. tatsächlich ist mir das einmal passiert, wo ich geblitzt wurde, ohne dafür jemals ein bußgeldbescheid bekommen zu haben. in allen mir sonst bekannten fällen im familien- und bekanntenkreis war blitz aber immer gleichbedeutend mit zahlen.
eine andere sache noch: wenn dein vater keine angaben darüber macht, wer gefahren ist, kann er dazu verdonnert werden, in zukunft ein fahrtenbuch zu führen... am besten, du setzt einiges dran, dass er einen eintrag im register übernimmt, wenn es denn dazu kommen sollte (zahlen solltest natürlich in jedem fall du..). kannst es dir ja von ihm vorab zu weihnachten/zum geburtstag wünschen *g* lieber da ein geschenk weniger, als paar hundert euro für nachschulung ,)
Aus: Kiel | Registriert: Feb 2001
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SetBusta
Usernummer # 5593
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Vielleicht sollte ich dazusagen, dass es bei mir eigentlich geklappt hätte mit dem Trick. Hab nen Zwillingsbruder Nur meine Oma hatte was dagegen....
Aus: Bayreuth | Registriert: Apr 2002
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DJ B-Side
Usernummer # 5926
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Was für ein Abstand hatte denn der Blitzer zum Schild, da gibts nämliche gesetzliche Vorschriften für Mindestabstände.
Aus: Detroit :D | Registriert: May 2002
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Der Schranzose
Usernummer # 5793
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ich empfehl dir mal hier vorbeizuschauen-> http://www.radarforum.de/forum/
ich hab dort folgendes gefunden:
Nach einem Urteil des Bayerischen Oberlandesgericht gilt die Regel: Abstand zum Ortsschild 200 m. Blitzt die Polizei darunter, muss ein Richter im Urteil begründen, warum die Polizei eben dort blitzen durfte und weshalb ein Fahrverbot gerechtfertigt ist.
Aus: Stuttgart | Registriert: Apr 2002
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partybremser
Musik im Rückwärtsgang...
Usernummer # 9155
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: CKay:
@fresh-e: Und wozu lernt man in der Fahrschule das Schilder nicht meinen "beim passieren langsam abremsen" sondern "beim passieren Geschwindigkeit schon erreicht haben"? Das mit dem Gerichtsurteil mag sein, auch wenn ich es sehr merkwürdig finde...
Hehe, jaja, der ADAC. O.g. ist (wenn überhaupt) nur der Fall, wenn sich hinter dem Ortsschild noch keine 'ortsübliche Bebauung' befindet. Wie die auszusehen hat, weiß ich allerdings nicht. Ich würde mich eher mal kundig machen, wie dein Ortseingang aussieht: Schule? Fußgängerüberweg? Kindergarten? Ampel? Unübersichtliche Stelle? Das alles könnte in einen Verfahren einfließen.
Und dann würde ich mich ergeben - Nein, war ein Witz.
Aus: xxx | Registriert: Apr 2003
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bb
69 Star User
Usernummer # 3687
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verfasst
Nehmt allen Rasern den Führerschein ab!!!
Aus: mitten in Kölle | Registriert: Sep 2001
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Der Schranzose
Usernummer # 5793
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: BjoernB: Nehmt allen Rasern den Führerschein ab!!!
und sperrt alle User im TF, die solch extrem hilfreiche Beiträge zum topic posten
Aus: Stuttgart | Registriert: Apr 2002
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DJ B-Side
Usernummer # 5926
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Genau, ich denke nicht, dass man Raser sein muss um mal 80 Sachen hinter einem Ortschild draufzuhaben!!
Aus: Detroit :D | Registriert: May 2002
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Schnapsdrossel
Usernummer # 6968
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Bei uns in BW beträgt der Mindestabstand Schild<->Starenkasten 150m! Mann habt ihr's in Stoiberland gut!
Aus: FR/EM | Registriert: Aug 2002
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bb
69 Star User
Usernummer # 3687
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Der Schranzose: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: BjoernB: Nehmt allen Rasern den Führerschein ab!!!
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Sollte eigentlich nur Scherzhaft gemeint sein, bin bestimmt kein 60jähriger Opi der kauernd hinter Lenkrad sitzt und sich an alle Regeln hält. Aber schreib mal ne Mail an den Webmaster, vielleicht erhört er dich.
Aus: mitten in Kölle | Registriert: Sep 2001
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