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Thema: auflegen / bezahlung / gewerbe??
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metagruen
   
Usernummer # 3889
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ich pack's mal hier in off-topic.
mal so rein aus interesse. nicht, dass es irgendwie real wäre (liebes finanzamt ):
normalerweise zahlen die meisten veranstalter/kleinen clubs die dj-gage bar auf die kralle. was nun aber, wenn die besitzer darauf bestehen, dass man auf rechnung spielt. ich hatte mal ein gewerbe, und kann mich erinnern, dass ich danach jahrelang stress mit der einkommensteuer hatte.
daher mal ne frage, wie das so andere leute handhaben.
rechnet ihr das über freunde ab? oder stellt ihr ne rechnung aus, mit der hoffnung, dass da nie jemand nachprüft?
ich würde ja auch in gewerbe anmelden, aber für die paar mal, die ich da im jahr auflegen würde, lohnt sich das nicht.
Aus: ffm | Registriert: Oct 2001
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Bronco
    
Usernummer # 66
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> ich würde ja auch in gewerbe anmelden, aber für > die paar mal, die ich da im jahr auflegen > würde, lohnt sich das nicht.
aber umso mehr für die paar dutzend mal, in denen du ausgaben absetzt.... gewerbliche nutzung deines fahrzeugs, gewerbliche nutzung deines wohnraums, gewerblich genutzte anschaffungen wie arbeitsmaterial (schallplatten, kopfhörer, equipment).... selbst wenn du am anfang noch "miese" machst, wird sich dass in deiner steuererstattung seeehr positiv auswirken...
Aus: isola de lime | Registriert: Dec 1999
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FunkyAndy
     
Usernummer # 1493
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mal ein rein fiktives beispiel: ich bin 17, leg selten für geld auf, wenn dann auch nur beträge bis zu 30-40€, immer bar auf die kralle... bin noch schüler, d.h. hab kein festes einkommen, zahl somit eh keine steuer! im grunde bringt es mir somit nullkommanix wenn ich ein gewerbe anmelde, oder? würde ja eh nur groß "miese" machen und die "gewinnabsicht" wäre fraglich!?!
oder ist alles ganz anders? ![[smilesmile]](graemlins/smilesmile.gif) [ 29.05.2003, 17:24: Beitrag editiert von: funkyandy ]
Aus: Mond | Registriert: Dec 2000
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oskar
phonout
Usernummer # 7383
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Gianni sagts doch:
kannst mit einem Gewerbe, viele deiner rel. privaten Ausgaben, unter dem Deckmantel der Gewerblichen Nutzung absetzen, was sich unter Umständen sehr lohnen kann.
Aus: der Stadt, die es nicht gibt | Registriert: Oct 2002
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Bronco
    
Usernummer # 66
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zur gewinnerziehlungsabsicht: der fiskus kann von keinem unternehmen erwarten, dass es vom 1. tag an gewinne erziehlt.
2-3 jahre defizitäre arbeit zum aufbau des unternehmens sind immer drin. erst, wenn man dann immer noch keine gewinner erziehlt und auch keine entsprechende tendenz sichtbar ist, wird das gewerbe schnell zur liebhaberei, was zu einer nachteiligeren bewertung seitens der anerkennung von ausgaben etc. führen kann.
@funkyandy: was du machst ist genaugenommen steuerhinterziehung.
@oskar: "relativ privat" ist ja sehr geil formuliert *g*
Aus: isola de lime | Registriert: Dec 1999
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FunkyAndy
     
Usernummer # 1493
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Gianni: @funkyandy: was du machst ist genaugenommen steuerhinterziehung.
und ich dachte immer schwarzarbeit
Aus: Mond | Registriert: Dec 2000
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FunkyAndy
     
Usernummer # 1493
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jetzt nochmal 2 fragen:
1. wenn ich eh keine steuer zahle kann ich ja nix von der steuer absetzen. wenn ich nun meine geringen einnahmen für einen gig wie vom gesetz vorgeschrieben versteuere, dann kann ich diesen steueranteil wieder absetzen durch meine ausgaben, right?
2. wenn nach sagen wir mal 3 jahren weiterhin keine besserung in sicht ist und mein gewerbe als liebhaberei deklariert wird, muss ich dann die auf vorschuss erlassenen steuern auf einen schlag nachzahlen? mein vater meinte nämlich, dass dies der fall sei!
Aus: Mond | Registriert: Dec 2000
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assiraL
larifari
Usernummer # 1878
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Bis zu einer gewissen Summe (~ 6000 € warens glaub ich) bist du eh von der Steuer befreit, überschreitest du diesen Betrag darfst du zahlen. Was der Staat jedoch auf jeden Fall haben will sind die 16% Mehrwertsteuer, die entweder dein Arbeitgeber direkt zahlen musst, oder, sofern du sie auf deine Gage aufschlägst und sie dir auszahlen lässt, du natürlich auch wieder ordnungsgemäß abführen musst.
Wie das genau mit den Absetzungsbeträgen läuft weiß ich nicht, generell muss man (langfristig gesehen zumindest) jedoch auch überhaupt Steuerpflichtig sein um wiederum was absetzen zu können, so kenne ich es zumindest nur. Ich denke also schon, dass man gewisse Steuervergünstigungen (also z.B. abgesetzte Platten) erstatten muss wenn man sich nach einem gewissen Zeitraum mit seinem Gewerbe nicht im steuerpflichtigen Bereich befindet. [ 29.05.2003, 18:13: Beitrag editiert von: assiraL ]
Aus: Leipzig | Registriert: Feb 2001
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Bronco
    
Usernummer # 66
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zu 1: wenn deine ausgaben die einnahmen übersteigen, machst du verlust. daher bezahlst du zwar keine steuern auf den gewinn, die mwst hast du aber mit jedem einkauf bezahlt - und die bekommst dann wieder zurück.
zu 2: das könnte nur passieren, wenn dir ein vorsatz bzw. ein krimineller hintergrund nachgewiesen werden kann.
üblich ist es aber, das gewerbe einzustellen, wenn keine gewinnerziehlung in sicht ist - wenn also absehbar ist, dass auch in ferner zukunft keine gewinne zu erziehlen sind.
inwiefern die gewerbliche tätigkeit eingestellt wird, hängt aber auch immer von der möglichkeit der privaten nutzung ab - waren oder dienste, die du auch privat nutzen kannst, werden dann halt nicht mehr in gewerbliche nutzung anerkannt.
bei reinen dj-tätigkeiten wird allerdings das meiste wegfallen - da platten, equipment etc. auch privat genutzt werden können.
zur steuerbefreiung: erklärungen müssen so oder so abgegeben werden. die einkommensteuer wird tatsächlich erst ab einer gewissen summe fällig, den mwst-fluss zur steuer hin (bei gewinnen) oder von finanzamt zurück (bei verlusten) betrifft das aber nicht. wie hoch der freibetrag ist, weiss ich allerdings auch nicht bzw. nicht mehr...
Aus: isola de lime | Registriert: Dec 1999
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Herr Minimal
     
Usernummer # 3603
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so schlimm ist das garnicht mit dem fiskus.
du musst halt jeden monat ne vorsteuer erklärung machen. darin berechnest die steuern deiner einnahmen und ausgaben. kostet 10 min vielleicht. allerdings solltest du deine unterlagen mindestens 10 jahre gut verwahren, da du irgendwann die rechnungen vorweisen musst.
aber lass dich nict verzaubern. du kannst zwar 16% absetzten aber das kann verlocken und du gibts dann irgendwann zuviel aus.
und ich glaube kaum, wenn du nicht ein sven väth bist, dass deine einnahmen irgendwann höher als die ausgaben sind. djing ist dafür zu teuer denke ich. von daher wirste nie ins plus kommen und könntest das vielleicht 2 jahre machen aber dann musste eh dein gewerbe abmelden.
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2001
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Darrien
   
Usernummer # 6129
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Gianni: zu 1: wenn deine ausgaben die einnahmen übersteigen, machst du verlust. daher bezahlst du zwar keine steuern auf den gewinn, die mwst hast du aber mit jedem einkauf bezahlt - und die bekommst dann wieder zurück.
Ehrm WAS??
Heisst das also, man könnte das Auflegen als Gewerbe anmelden, die paar unbedeutenden Quittungen fürs Auflegen zusammenzählen, die tonnen an Rechnungen für Platten zusammenzählen und erhält dann Ende Jahr vom Staat die ganze bezahlte Mehrwertsteuer zurückerstattet?
Das klingt ja fast schon wie ein Traum :-)
Aus: und vorbei | Registriert: May 2002
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Herr Minimal
     
Usernummer # 3603
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jo sicher das geht.. aber du musst irgendwann einnahmen vorweisen. wenn allerdings nach 1 oder 2 jahren du immer noch rote zahlen schreibst schauts schlecht aus mit deinem gewerbe.
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2001
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FunkyAndy
     
Usernummer # 1493
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und dann muss man die ganze kohle auf einen schlag zurückzahlen?!?
Aus: Mond | Registriert: Dec 2000
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Herr Minimal
     
Usernummer # 3603
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wo steht das geschrieben?
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2001
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FunkyAndy
     
Usernummer # 1493
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nirgends, glaub ich... deshalb frag ich ja! hab eben mal beamte aus meiner familie gefragt und die meinte, dass das amt das geld als eine art vorschuss erstattet und dann zurückfordern kann! keine ahnung, ob das wirklich möglich ist. am besten wäre, jemand hätte erfahrungsberichte
Aus: Mond | Registriert: Dec 2000
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Strahlemann
   
Usernummer # 4641
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könnte ich mit diesem gewerbe meine schallplatten direkt beim vertrieb bestellen, neuton oder so. würde mich doch knapp die hälfte kosten.
Aus: Weimar/Thüringen | Registriert: Jan 2002
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Herr Minimal
     
Usernummer # 3603
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das wird nicht gehen.. ausser du kaufst bei den vertieben eine gewisse stückzahl...
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2001
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Bronco
    
Usernummer # 66
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@funkyandy: offensichtlich heisst "beamter" nicht automatisch "steuersachverständiger".
die sache ist doch ganz einfach:
1. wenn du mehr mwst einnimmst als abgibst, musst du den rest an den fiskus zahlen.
2. wenn du weniger mwst einnimmst als abgibst, erhälst du den rest vom fiskus zurück.
die mwst ist nur ein durchlaufender posten, so oder so.
vorschussblabla -> blödsinn. das betrifft die monatliche vorsteuer, die am jahresende abgerechnet wird - wenn du dann schon mehr mwst im voraus gezahlt hast, als tatsächlich fällig wäre, erhälst natürlich den differenzbetrag zurück. andersrum: wenn du weniger mwst monatlich bezahlt hast, als am jahresende bei der endgültigen erklärung fällig ist, musst du nachzahlen.
@darrien: exakt. so funktioniert ein gewerbe.
Aus: isola de lime | Registriert: Dec 1999
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oskar
phonout
Usernummer # 7383
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Ich seh schon Montag alle TFDJ´s zum Raathaus rennen;) oder wo bekomme ich ein Gewerbe angemeldet?
Aus: der Stadt, die es nicht gibt | Registriert: Oct 2002
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Quinto
    
Usernummer # 1412
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->gewerbeamt.
Aus: Rostock | Registriert: Nov 2000
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oskar
phonout
Usernummer # 7383
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a jo!
Aus: der Stadt, die es nicht gibt | Registriert: Oct 2002
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Herr Minimal
     
Usernummer # 3603
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verfasst
ich würd es nicht machen. ausser man hat pro monat 4 gut bezahlte gigs und das auf dauer.
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2001
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DMPeiler
   
Usernummer # 2143
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: assiraL: Bis zu einer gewissen Summe (~ 6000 € warens glaub ich) bist du eh von der Steuer befreit, überschreitest du diesen Betrag darfst du zahlen.
Es sind sogar 7426 Euro, die man als ledige Person im Jahr verdienen kann, ohne Lohnsteuer zahlen zu müssen:
http://www.jobber.de/_1_myjobber/vorlagen/myjobber/jobforum/lohnsteuer.htm
Aus: Stockholm | Registriert: Mar 2001
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re:pete

Usernummer # 9461
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Moin moin .. (nach langer Zeit und mit neuem Nick endlich wieder. )
Warum so ein Riesenaufstand mit Gewerbe? *g*
Also, falls mal wirklich ein Veranstalter auf Rechnung das ganze machen will, gibts 'ne ganz einfache Möglichkeit. Wenn ihr davon ausgeht, dass eure Einkünfte unter 400€ pro Monat liegen, sind das Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung. Das heißt, wenn ihr einen Freistellungsauftrag habt, bezahlt ihr ganz legal keine Steuern bzw. KK-Beiträge, o.ä. Euer Veranstalter (wenn er denn richtig abrechnet) bezahlt pauschal 25%. Und solange ihr nicht über die 400€ kommt, ist alles kein Problem.
Wenn ihr tatsächlich mehr als 400€ im Monat bekommt, braucht ihr trotzdem kein Gewerbe anzumelden. Denn ihr seid Freiberufler (wenn man davon ausgeht, dass DJing als künsterlische Tätigkeit gewertet werden kann.) Eure Einkünfte sind dann ganz normale Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und unterliegt damit der Einkommenssteuer. Das heißt, ihr habt euren Freibetrag, ihr könnt eure Werbungskosten abziehen (Fahrt, Equipment, etc.) und evtl. verluste vielleicht auch mit anderen Einkünften gleich noch verrechnen (oder vortragen, aber damuss ich nochmal nachlesen). Problem ist hier, ob das Finanzamt euch das wirklich anerkennt. Stichwort: Liebhaberei. Natürlich erwartet das Finanzamt nicht, dass jemand sofort Gewinne macht, ab dem ersten Jahr. Aber wenn die merken, dass eure Einkünfte regelmäßig so niedrig bleiben und ihr für das drei- oder vierfache an Geld Platten oder Equipment kauft, wird das nicht lange gutgehen.
Wenn ihr nebenher noch Bookings für andere Leute, Veranstaltungen etc. macht, dann sieht das ganze schon anders aus. Gewerbebetrieb wird man, wenn man als selbstständig tätiger die Einkünfte von .. ca. 25.000 € glaub ich (früher 49.500 DM) übersteigt. Dann muss man ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer zahlen, kann die Umsatzsteuer verrechnen und so weiter. Aber dann wird das ganze Thema eh schwieriger, das würd nicht mehr hier hinpassen, darüber lässt sich mein Prof. jetzt schon ein halbes Jahr aus. *g*
So, ich hoffe, Wahlfach Steuern zu nehmen, hat doch was gebracht und ich konnte irgendwem helfen.
P.S.: Und ja, solange ihr bar auf die Kralle macht, ist das Steuerhinterziehung Was aber in dem Maße kaum einen interessiert.
Aus: MZ | Registriert: May 2003
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metagruen
   
Usernummer # 3889
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das ganze problem liegt für mich nur darin:
der veranstalter zahlt die gage nur mit rechnung (und ich muss die mehrwertsteuer ausweisen).
aber ich kann doch nicht so ohne weiteres eine rechung ausstellen...oder doch. darin liegt das ganze problem.
die hin/hererstattung der vorsteuer/mwst. ist mir erst mal schnuppe. ich will nur nichts "illegales" machen.
also die frage mal ganz lapidar:
Kann ich eine Rechnung austellen, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben?
(ich bin student, arbeite bereits auf 20 std/basis und habe so und so ein höheres einkommen als die 7000ebbes euro)
so. das interessiert mich eigentlich nur.
Aus: ffm | Registriert: Oct 2001
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re:pete

Usernummer # 9461
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verfasst
Mal ganz lapidar geantwortet. Natürlich kannst Du eine Rechnung ausstellen, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. Zumal, wie bereits erwähnt, DJing unter die 'Freien Berufe' fällt, was eine gewerbliche Tätigkeit von vornerein ausschließt.
Inwieweit dadurch deine anderen Einkünfte beeinflusst werden, d.h. ob Du damit deinen Freistellungsauftrag sprengst (falls Du einen hast), das irgendwie in Konflikt mit deinem Studenten-Job steht oder irgendwelche anderen Grenzen (Thema Krankenversicherung etc.) überschritten werden, kannst nur du selbst beurteilen. Wenn Du aber sowieso eine Steuererklärung machst, hast Du eben durch die Rechnung "nur" ein paar Einkünfte aus selbstständiger Arbeit mehr, die Du angeben musst. Das ist erstmal alles, was Du beachten musst. Ein Gewerbe brauchst Du, bzw. kannst Du garnicht anmelden.
Aus: MZ | Registriert: May 2003
| IP: [logged]
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minimalniemand
 217cup 2oo4
Usernummer # 3401
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verfasst
Wenn du mit einem Reisegewerbe (DJ) angemeldet bist musst du aber keine Lohn- sondern Umsatzsteuer zahlen. Ich wage aber mal zu behaupten, das die meissten Djs Ihre Gage bar einstreichen ohne das zu tun oder gar ein gewerbe angemeldet zu haben.
Edit: das hat je der re:pete oben alles schon ausführlich geschrieben...
Aus: echtem Leder | Registriert: Aug 2001
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