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Thema: Rechtliches DJ-Mixe download
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ankh

Usernummer # 19568
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verfasst
Hallo. Wollte mal fragen ob sich von euch jemand auskennt zwecks der Rechte mit GEMA usw. bei Veröffentlichung von DJ-Mixen im Internet. Ist es erlaubt, nach Freigabe des Künstlers/DJs, ein DJ-Mix auf einer kommerziellen Homepage als download anzubieten ohne GEMA zu bezahlen? Der DJ-Mix ist natürlich for free. Und wie verhält es sich, wenn auf eine andere Homepage wie rapidshare verwiesen wird (wie es ja hier oft der Fall ist). Kennt sich da jemand aus? Die GEMA Angaben sind recht undurchsichtig und verwirrend. Bräuchte eine klare Aussage. Danke.
P.S. es ist noch zu sagen, dass wir einen club betreiben und eh schon GEMA zahlen.
Aus: nahmefall | Registriert: Dec 2008
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Albys
  
Usernummer # 19021
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verfasst
hi, bin auch kein fachmann aber einiges kann ich dir schonmal dazu sagen:
Der Dj kann nichts freigeben, was im nicht gehört. Von daher hat er auch gegenüber der Gema nichts zu melden. Der Künstler macht idR einen Vertrag mit der Gema die fortan für alle seine Veröffentlichungen die entsprechenden Gebühren einfordert. Was der Künstler mit dir persönlich bespricht, wird die Gema herzlich wenig interessieren, wenn die einen schriftlichen und rechtswirksamen Vertrag in den Akten vorliegen hat. Kurz: Es sieht nicht gut aus, wenn die Künstler in der Gema sind und dass sind viele.
Wie du das anmeldest: Dürfte entweder in die Kategorie Webradio oder Podcast gehen, dazu gibt es aufjedenfall Infos bzw. Definitionen auf der Gema Homepage.
Aus: Kiel | Registriert: Mar 2008
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ankh

Usernummer # 19568
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verfasst
Zwecks Freigabe mein ich nur, dass er auch einverstanden ist, das sein Set gehostet wird. Das sollte man in erster Linie fragen. Wie läuft es eigentlich hier ab? Es gibt etliche links zu sets durch rapidshare usw. Wahrscheinlich steht wohl irgendwo, das der autor dieser site keine haftung für postings und links übernimmt. Somit müssten ja eigentlich die user, die links reinsetzen dafür verantwortlich gemacht werden oder? Wie wäre es wenn ich links von DJ Sets auf die eigene Homepage setze? Zwecks GEMA sagte ich ja schon, dass ich das etwas undurchsichtig finde...
Aus: nahmefall | Registriert: Dec 2008
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ndark
     
Usernummer # 3037
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verfasst
Hier sind natürlich die User im Falle des Falles zur Verantwortung zu ziehen. Bei deiner Homepage du selbst.
Die GEMA sagt dazu folgendes (und es wird dir nicht gefallen):
Darf ein DJ einen Mix als CD oder im Internet zur Eigenwerbung oder zum Verkauf anbieten? Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende Rechte klären:
- Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes
Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Auskunft zum jeweiligen Musikverlag erhält man auf der Datenbank der GEMA-Homepage www.gema.de/repertoiresuche/ oder bei der Dokumentationsstelle der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger, drosenberger@gema.de, Telefon 030/21245-450. - Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband der Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) unter www.gvl.de. Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig, ind@gema.de, Telefon 089/48003-800. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der GEMA: multimedia@gema.de Telefon 089/48003-800. Quelle: GEMA-Info für Discjockeys
Das wie gesagt muss für jeden der im Mix vertretenen Künstler erledigt sein, bevor man sich an die GEMA wendet. Wie die GEMA-Gebühren sich dann berechnen, kann man hier nachlesen (ist zugegebenermaßen höllisch kompliziert): http://www.medienkultur.org/sm1/popsong/ha/
De facto macht das niemand. Hat allerdings manchmal unschöne Folgen:
IFPI vs Tobi Tobsucht
Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001
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Rainer W
   
Usernummer # 579
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verfasst
würde mich mal bei den vielen podcasts interessieren, wie die das machen. da gibt es ja auch immer playlisten und die sets werden normal angeboten auf den websites...
Aus: Hamburg | Registriert: Jun 2000
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ankh

Usernummer # 19568
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verfasst
das täte mich auch interessiern. Vor allem beim Resident Advisor. Jede Woche ein Podcast. Wenn ich alle Infos richtig auffasse, müsste jeder DJ erst lizensierung seiner tracks einholen. Ob das geschieht?!? Dann wird bei der GEMA wohl nach Laufzeit des tracks abgerechnet. Pro Minute. Und bei einem 1-2 Stunden Set kostet das ganz schön was. Wie finianzieren die sich?? Hab schon einige mal angeschrieben, kommt aber nie eine Antwort....
Aus: nahmefall | Registriert: Dec 2008
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