Autor
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Thema: mp3-Recht! Hörproben?
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Tiktak

Usernummer # 11626
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verfasst
Wie sieht es mit der rechtlichen Lage von Hörproben aus??? z.B. in mp3 oder rm
Sind diese in einer bestimmten Qualität frei erlaubt? Wie machen es z.B. sonst die Online-Shops?
Aus: Berlin | Registriert: Jan 2004
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heraldo
   
Usernummer # 1844
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verfasst
hallo tiktak, schau doch mal auf www.web-records.com oder www.djshop.de da ham die überall hörproben und das ist kein problem. wie's mit der rechtlichen lage aussieht weis ich leider nicht, da die shops die produkte ja auch verkaufen. wofür brauchst du denn die hörproben?
Aus: Augsburg City | Registriert: Jan 2001
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philipp
Usernummer # 687
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Soweit ich weiss drücken die Onlineshops dafür nicht unerheblich Kohle an die Gema oder sonstwen ab. Es gibt keine offizielle Aüsserung, dass Hörproben "bis zu einer bestimmten Länge" oder ähnliches erlaubt sind. [ 15.02.2004, 19:01: Beitrag editiert von: philipp ]
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000
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assiraL
larifari
Usernummer # 1878
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verfasst
@pilipp: Sofern man web-records als Quelle trauen kann gibts da schon eine rechtliche Bestimmung, ob die Aussage jetzt allerdings stimmt weiß ich nicht!? Zitat: Quelle: web-records.com Warum haben die Sound-Files nur 30 Sekunden ?
Wir wissen zwar, dass einige unserer Konkurrenten längere Sound Samples aufnehmen, doch wir halten uns an die rechtlichen Vorgaben. Legal dürfen wir leider nur 30 Sekunden in einer minderen Qualität zum Verkauf der Platte im Netz anbieten. Das Sound-Sample soll dir auch nur einen Eindruck über die Platte verschaffen, und nicht die Platte ersetzen.
Aus: Leipzig | Registriert: Feb 2001
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philipp
Usernummer # 687
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verfasst
Electronic-Commerce mit Musikwerken 1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für die Nutzung von Werken des GEMARepertoires im Umfang von jeweils bis zu 45 Sekunden (z.B. Prelistening) zur Unterstützung der Verbreitung von Musikwerken, beispielsweise in Form von Tonträgern, Bildtonträgern oder durch Übermittlung im Internet oder ähnlichen Datennetzen. 2. Vergütung (1) Websites mit einer Zugriffszahl von bis zu 500.000 Zugriffen mit Musiknutzung im Monat: 1.1 Für die Nutzung von bis zu 20 Werken im Umfang einer Spieldauer bis zu jeweils 45 Sekunden aus dem GEMA-Repertoire beträgt die Vergütung ? 150,00 für die Nutzungsdauer von einem Jahr. 1.2 Für die Nutzung von über 20 bis zu 100 Werken aus dem GEMA-Repertoire im Umfang einer Spieldauer von bis zu jeweils 45 Sekunden beträgt die zusätzliche Vergütung je Werk ? 2,50 für die Nutzungsdauer von einem Jahr. 1.3 Für die Nutzung von über 100 Werken aus dem GEMA-Repertoire beträgt für jeweils weitere 100 Werke aus dem GEMA-Repertoire im Umfang einer Spieldauer von bis zu je 45 Sekunden die zusätzliche Vergütung ? 0,80 je Kalendermonat der Einstellung. (2) Websites von mehr als 500.000 Zugriffen mit Musiknutzung im Monat: Die Vergütung errechnet sich gemäß Abschnitt II. Absatz 1 Ziffer 1.1 bis 1.3. Jedoch erhöht sich die Vergütung ab einer Zugriffszahl von 500.000 Zugriffe mit Musiknutzung im Monat um jeweils 10 % je weitere 100.000 Zugriffe mit Musiknutzung im Monat.
http://www.gema.de/cgi-bin/mediadownload?dir=de%2fdir_ind&file=vr_w2_tarif.pdf
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000
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philipp
Usernummer # 687
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verfasst
Zugegebenermassen geht es hier nur um gewerbliche Nutzung, aber so wie ich die GEMA kenne ist alles gewerblich *g* Und wenn etwas nicht gewerblich ist ist es eh verboten. Oder so.
Wenn man eine Hörprobe nur z.B. hier im Forum einsetzt, weil man einen Track sucht, ist das mit Sicherheit kein Problem. Aber z.B. Hörproben auf einer Webseite sind nicht so easy. Die Industrie läuft ja im Moment eh Amok, da würd ich ein bischen aufpassen.
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000
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gefallenerengel
 
Usernummer # 11577
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verfasst
[denkanstoss] Nun könnte sich der geneigte Denker ja fragen, ob es nicht kontraproduktiv ist, das sogar selber so bezeichnete sog. "Prelistening zur Unterstützung der Verbreitung von Musikwerken" durch Gebühren schon an dieser Stelle zu belasten. [/denkanstoss]
Aus: Gaia | Registriert: Jan 2004
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Cy-Man
    
Usernummer # 274
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/Stänkerei
Kein Wunder, daß die Musikindustrie den Bach runtergeht - da braucht man ja 'nen zusätzlichen Angestellten, der nur die GEMA-Gebühren ausrechnet. Saftladen...
Aus: München | Registriert: Feb 2000
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philipp
Usernummer # 687
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verfasst
Es gibt noch mehr Das stöbern auf der Gema-Seite ist immer recht ergiebig
----------------------------------------- 6.) Nutzung von Ausschnitten aus Musikstücken (Werkteile, Prelistenings)
Dieser Absatz gilt insbesondere für Prelistenings und Ruftonmelodien mit einer Spieldauer von weniger als 45 Sekunden.
a) Es wird oft angenommen, dass für eine bestimmte Spieldauer in Sekunden, eine bestimmte Taktanzahl oder eine bestimmte Notenanzahl eines Werkteiles keine Rechteeinholung von der GEMA vorgenommen werden muss.
Das Urheberrecht kennt eine solche Regelung nicht, vielmehr muss dann eine Lizenz bei der GEMA eingeholt werden, wenn in dem Werkteil noch die Individualität der Komposition zum Ausdruck kommt.
b) Bei der Verwendung von Melodien in anderen Musikstücken gilt: Wird eine urheberrechtlich geschützte Melodie erkennbar einem anderen Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt, muss vorher die Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt werden (§ 24 Abs. 2 UrhG).
c) Bei Änderungen, die an einem Musikwerk vorgenommen werden (z.B. Kürzungen, insbesondere bei der Verwendung als Ruftonmelodie), ist zu beachten, dass solche Änderungen (je nach Einzelfall) oft gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Vorschriften über eine Bearbeitung verstoßen.
Sind diese Vorschriften betroffen, so sollte die Einwilligung des Berechtigten (in der Regel der Verlag, bei dem das jeweilige Werk verlegt ist) mit einer Veränderung eingeholten werden. Die GEMA kann diese Einwilligung nicht erteilen.
Prelistenings im Internet werden gemäß unserer Vergütungssätze VR W 2, (Ziffer II.) lizenziert. Bei Fragen hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an info-ind@gema.de -------------------------------------------------- http://www.gema.de/kunden/information_service/online_musik.shtml#II3
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000
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Tiktak

Usernummer # 11626
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verfasst
Das heißt also, wenn ich ne Hörprobe in ein Forum von nur 30sec poste, begehe ich eine Straftat Richtig kompliziert wirds dann, wenn die Tracks nicht aus Deutschland sind !!
Aus: Berlin | Registriert: Jan 2004
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Quinto
    
Usernummer # 1412
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verfasst
und wie ist es mit hörproben, die ein vertrieb einem zur verfügung stellt? viele vertriebe sind seit geraumen dazu übergegangen, statt promo 12"s ne cd mit hörproben zu verschicken, die für zb online-shops genutzt werden können lt. vertrieb.
Aus: Rostock | Registriert: Nov 2000
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HandsOnWax
Funky Bratwurst
Usernummer # 64
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verfasst
Wenn man den Gedanken "Verbot von Hörproben" bzw. "Verstoß gegen GEMA-Recht" mal weiter führt, kommt man doch umweigerlich zu dem Schluss, dass ein wegfallen von Hörproben einen riesen Einnahmeverlusst der Musikindustrie ist. Gerade in den Zeiten wo die Bestellen via Internet immer noch auf dem "ansteigenden Ast" *g* gefindet...
*andenKopffass*
Aus: Gießen | Registriert: Dec 1999
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Bigd1
  
Usernummer # 7262
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es ist richtig, daß die gema ordentlich zulangt, wenn z.B als online shop soundfiles zur Verfügung stellt. aber es ist nicht nachvollziehbar, weil die Künstler ja eigentlich davon profitieren daß man die tracks vorhören kann. verkaufsförderung.
muß eigentlich der gute plattenladen an der ecke mit 4 abhörstationen gema -gebühren zahlen? eher nein...
Aus: Mannheim | Registriert: Sep 2002
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philipp
Usernummer # 687
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verfasst
Zumindest wenn man im Plattenladen Musik laufen lassen will muss man 100 pro GEMA zahlen. Könnte mir vorstellen dass das auch für Abhörstationen gilt.
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000
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Quinto
    
Usernummer # 1412
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verfasst
das nun definitiv nicht. abhöre im plattenladen ist gema-frei. lautes abdudeln kostet. theoretisch. wenn man dem gema-mann jedoch erzählt man hört sich die kurz mal stellenweise laut an so als inhaber, kostet das wieder nix. nutzt man das laute als hintergrundbeschallung ist es ne aufführung und kostet. so hat mir das mal einer erklärt.
Aus: Rostock | Registriert: Nov 2000
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Bronco
    
Usernummer # 66
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exakt.
allerdings ists ermessenssache, ob kontinuirliches lautes, öffentliches vorhören nicht auch eine hintergrundbeschallung ist...
damit ists also wieder unklar und ein wenig vom guten willen der gema-"agenten" abhängig.
Aus: isola de lime | Registriert: Dec 1999
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philipp
Usernummer # 687
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verfasst
Naja die Beschallung von einem 100 qm Laden kostet 62,20 Euro im Jahr + die üblichen ca. 20 % blafasel-Aufschlag aber trotzdem deutlich unter 100 Euro. Das ist ja noch relativ bezahlbar.
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000
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sonnenkind
    
Usernummer # 643
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Bigd1: ...weil die Künstler ja eigentlich davon profitieren daß man die tracks vorhören kann. verkaufsförderung.
...oder auch nicht! gibt ja genug qualitativ schlechte releases, egal ob von einem rookie oder etablierter künstler, bei denen man sich schon fragen muss, ob da ein kostenloses vorhören überhaupt sinnvoll ist!
*sonnenkind
Aus: exil-hamburger | Registriert: Jul 2000
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