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Thema: mixe download und copyright??
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Cyra
Usernummer # 5990
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ich würde gerne meine 3 mixe oder einen davon zum download bereitstellen, weiß aber nicht so recht, ob das nicht eigentlich gegens copyright verstößt??
Aus: kiel | Registriert: May 2002
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Leptomorph
beat-breitseite-bremen.
Usernummer # 65
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naja wirklich legal ist das nicht. du kannst natürlich eine juristische grauzone betreten, indem du einfach keine playlist angibts
Aus: Berlin | Registriert: Dec 1999
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arenddd
Usernummer # 7876
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das wuerde mich direkt auch mal interessieren...
wobei ich denke dass grad die kleineren labels (und da meine ich auch szene-groessen wie kompakt oder force inc, die ja immernoch recht kleine labels sind) nicht so ein riesen problem damit haben...
weiss da wer mehr?
a.:c)
Aus: mainz | Registriert: Nov 2002
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Archer2000
Usernummer # 2345
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ich glaube kleinere labels können sich nur freuen, wenn ihre platten in nem mix aufgelistet werden wenn mir ein mix hier im technoforum gefällt geh ich oft die playlist durch und manchmal landet die eine oder andere platte auf meinem einkaufszettel
Aus: Postapocalyptic Wasteland | Registriert: Apr 2001
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Hardraver
aka Kopfgeist
Usernummer # 3247
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Hi also der Lazy und ich haben uns das auch schon gefragt! Weis allerdings immer noch nicht was man darf und was nicht!
Kleiner Tipp...frag mal den Stitch! der hat Jura studiert *gg
@ Archer: Was landet bei dir nicht auf den Einkaufszettel.....muss mir nur mal deine Listen(Seitenweise) ansehen!*lach*zwinker*
Hardy
Aus: Aalen | Registriert: Jul 2001
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Cyra
Usernummer # 5990
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naja der mix der für euch in frage zum saugen käme, besteht fast ausnahmslos aus (techno)-klassikern... hat denn überhaupt jemand interesse? dann halt nur mit playlist per pm...
Aus: kiel | Registriert: May 2002
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HAKKE-MITCH
Usernummer # 4741
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Es spielt gar kieine rolle ob kleinere oder grössere labels etwas dagegen haben es geht kanz alein darum in wie weit man das bereitstellens eines downloads als veröffentlichung zu werten ist so das bei fügen einer playlist ist eine veröffntlicfhung, und hat die gema was dagegen denn die kriegen die4 veröffentlichungsgebühren
Aus: Berlin | Registriert: Jan 2002
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HAKKE-MITCH
Usernummer # 4741
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hab das was gefunden sieht gar nicht gut aus
http://www.anwaltskanzlei-online.de/zoomer.asp?nr=460
DJ-Sets: Hier ist die Zusammenstellung von Musikstücken durch einen DJ gemeint, der die Stücke derart miteinander verbindet, daß die Übergänge zwischen den Songs nicht zu hören sind. Häufig ist jeder Übergang zwischen den Stücken einmalig. Die Stücke, die zusammen gefügt werden, werden durch die Verbindung bearbeitet. Deshalb ist die Zustimmung des jeweiligen Urhebers erforderlich. Die Verbindung wird allerdings auch häufig als Werk anzusehen sein
Aus: Berlin | Registriert: Jan 2002
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wizard of wor
Usernummer # 5122
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"Die Verbindung wird allerdings auch häufig als Werk anzusehen sein..." naja, sieht ja dann eh net so schlecht aus. soviel ich weiß, ist das ganze kein problem wenn es "live@irgendwo" benannt wird. dafür aber keine gewähr...
Aus: detroit | Registriert: Feb 2002
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Darrien
Usernummer # 6129
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Das System in der Praxis ist doch Folgendes:
1. Producer baut einen Techno Track 2. Ein DJ kauft den Techno Track und spielt ihn 3. Die Zuhörer gehen zum Track des Producers geil ab 4. Andere DJs kaufen sich den Techno Track ebenfalls
Ist das ganze auf einen Live-Auftritt bezogen, muss man natürlich erstmal rauskriegen, was für ein Track das überhaupt ist, zu dem man so abgeht. Daher ist ein Mixset mit Playlist doch eigentlich das beste, was einem Producer passieren kann.
Auch wenn es zwar rechtlich nicht unbedingt verhalten wird, würde ich halt bei jedem Mix anfügen, dass er lediglich der Veranschaulichung der eigenen Fähigkeiten als DJ dient und eine Playlist mit der Erklärung anfügen, dass auf diese Weise andere DJs die Möglichkeit haben, die verwendeten Produktionen nachzukaufen.
Aus: und vorbei | Registriert: May 2002
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shanty
Usernummer # 1007
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Ich hab mal ne Frage, die am Rande etwas mit dem Thema zu tun hat:
Wenn man in nem mir bekannten Club den Resident nach ner Mix-CD fragt hätte er gerne 15€! dafür.
Das ist 1. viel zu teuer und 2. doch illegal, oder?
Aus: Hansestadt Rostock | Registriert: Sep 2000
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Bronco
Usernummer # 66
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und wieder mal dasselbe thema (suche-funktion) und wieder das selbe halbwissen.
GENERELL:
jeder titel ist geschützt, jeder titel hat einen urheber. um einen mix zu veröffentlichen brauchts die zustimmung des rechteinhabers, so will es das gesetz, alles andere ist falsch.
auch durchs mixen wird kein autonomes werk, sondern EVENTUELL (umstritten) ein werk, dass sich auf den werken anderer urheber stützt, die dazu selbstverständlich ihre zustimmung geben müssen.
die "grauzone" existiert allerdings, sprich: es wird im szene/dance-bereich in 99% der fälle geduldet. eben wegen dem promoeffekt sowohl für den dj (als käufer der ware) wie auch für den bereitsteller, der einen steigenden promoeffekt erziehlt.
das 1%, in dem es nicht geduldet wird: es wird ware kommerziell veräussert oder indirekt kommerziell ausgewertet (z.b. eine werbefinanzierte bereitstellung eines titels als teil eines mixes).
das angebot sollte also klar als unkommerziell gekennzeichnet sein - was sich v.a. auch dadurch ergibt, dass man keine werbebanner etc. schaltet.
was das beispiel des djs mit den 15 eur-cds angeht: anzeigen den kerl und zwar sofort. selbstkostenbeteiligung mag ja noch in ordnung sein, aber das ist eine eindeutige kommerzielle ausschlachtung. zudem garantiert noch steuerhinterziehung.
Aus: isola de lime | Registriert: Dec 1999
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shanty
Usernummer # 1007
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Gianni:
was das beispiel des djs mit den 15 eur-cds angeht: anzeigen den kerl und zwar sofort. selbstkostenbeteiligung mag ja noch in ordnung sein, aber das ist eine eindeutige kommerzielle ausschlachtung. zudem garantiert noch steuerhinterziehung.
Gut zu wissen! Danke.
Aus: Hansestadt Rostock | Registriert: Sep 2000
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