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Autor Thema: gibts bei e bay rückgaberecht ?
PARTYJUNK
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hat man bei e bay eigentlich das gleiche rückgaberecht von 2 wochen wie wenn man was im laden kauft ?
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Amfeed

Usernummer # 523

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also meiners erachtens nach nich .is aber nich 100% hast stress bei ebay?
Aus: Berlin | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
groovEmaster75

Usernummer # 910

 - verfasst      Profil von groovEmaster75     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wenn du von einem privaten Verküfer kaufst nicht,wenn du von einem eBay Shop kaufst dann schon.
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]
PARTYJUNK
noch nicht registriert


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@ amfeed

ja stress. hab was gekauft. ist defekt. zurückgeschickt. er meint geht und schickts mir wieder...

@ groovemaster

ist das sicher ?

[ 16-05-2002: Beitrag editiert von: PARTYJUNK ]


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technikmatze

Usernummer # 4845

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Es ist egel von wem man kauft.. seit 01.01.2002 gibt es ein Rükgaberecht innerhalb von 2Wochen sowie ein Kaufvertrag zu stande gekommen ist (Das iss ja bei Ebay automatisch). Sogar wenn man nichts zu beanstanden hat kan nman den Kauf rükgängig machen.
Aus: Lohfelden | Registriert: Jan 2002  |  IP: [logged]  
PARTYJUNK
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@ technikmatze

wo kann ich das einsehn bei e bay ?!


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technikmatze

Usernummer # 4845

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Bei Ebay weiss ich nicht... werde mal mit meinem Bekannten sprechen (Anwalt) wo das genau steht... sorry
Aus: Lohfelden | Registriert: Jan 2002  |  IP: [logged]  
PARTYJUNK
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hmm. danke. müßte aber schnell gehn.
gelten die 2 wochen ab annahme des artikels oder auktionsende ?

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technikmatze

Usernummer # 4845

 - verfasst      Profil von technikmatze   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
zja ich glaube, erst wenn man die Ware in die Hand bekommt....
Aus: Lohfelden | Registriert: Jan 2002  |  IP: [logged]  
PARTYJUNK
noch nicht registriert


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sehr gut. dann besteht noch hoffnung...
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mrCeek

Usernummer # 5374

 - verfasst      Profil von mrCeek   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ich dachte Gebote sind verbindlich, und da is nix mit Rückgängig machen? Wo käme ich denn hin wenn alle ihr Geld zurück wollten, das hab ich doch gar nicht mehr *g*

edit: rechtlich müßte es so aussehen daß man als Verkäufer in der Beschreibung angeben muß, wenn etwas vom Umtausch ausgeschlossen ist.

[ 16-05-2002: Beitrag editiert von: mrCeek ]


Aus: Kassel | Registriert: Mar 2002  |  IP: [logged]
groovEmaster75

Usernummer # 910

 - verfasst      Profil von groovEmaster75     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Also,ich kann mir auch nicht vorstellen dass man bei Privatleuten einfach innerhalb von 2 Wochen etwas zurückgeben kann.Ich habe nochmal in den eBay Klauseln nachgeschaut und einen entsprechenden Eintrag nicht gefunden.Auch das Fernabsatzgesetz zieht ja nicht bei rein privaten Verkauf.
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]
Sahara

Usernummer # 1507

 - verfasst      Profil von Sahara     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
pj, nu sag den leuten doch mal wie es genau abging.
schließlich haste dich ja net sofort umentschieden, sondern erst nachdem das ding bei dir nüsch gefunzt hat.

Aus: Chemnitz | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
groovEmaster75

Usernummer # 910

 - verfasst      Profil von groovEmaster75     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Du meinst PJ hat was erteigert was defekt bei ihm ankam?
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]
Sahara

Usernummer # 1507

 - verfasst      Profil von Sahara     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
jepp, allerdings meint der verkäufer das ding würde funzen

aber so genau seh ich da auch nich durch, also lieber mal warten bis er sich selber dazu äußert

[ 17-05-2002: Beitrag editiert von: Sahara ]


Aus: Chemnitz | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
PARTYJUNK
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wie von sahara gesagt.
hab was ersteigert (cpu) was defekt war.
der verkäufer hat 4 wochen übernahmgarantie gegeben.
ich das ding zurückgeschickt.
er sagt er hättes geteste und bei ihm würdes gehn. jetzt schickters mir wieder zu...
und er ist nicht privat sonder computerhändler deswegen dieidee mit den 2 wochen...
aber er wil sich eh nicht drauf einlassen...

IP: [logged]
PARTYJUNK
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
so. habe dem verkäufer jetzt folgende e mail geschickt.
e bay hab ich auch informiert...
meint ihr das zieht ?

hi

habe mich jetzt nochmal kundig gemacht.
bitte lesen sie sich die beigefügten artikel durch.
sollten sie auf einr rücknahme nicht eingehen schalte ich meinen anwalt ein.

mfg
xxxxx xxxxx

Widerrufs- und Rückgaberecht

Die Rechte der Verbraucher sind in § 3 FernAbsG nomiert.
Dem Verbraucher stehen nach § 361a BGB ein Widerrufsrecht und nach § 361b
BGB ein Rückgaberecht zu.Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 2
Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn der Kunde
über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und die Ware/Dienstleistung erhalten
hat. Der Widerruf kann auch per e-mail erfolgen. Die Frist ist bei
rechtzeitiger Absendung gewahrt, auf den Zeitpunkt des Zuganges kommt es
dafür nicht an. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 4 Monate nach Erhalt
der Ware, bei Dienstleistungen 4 Monate nach Ausführung der Dienstleistung
oder 4 Monate nach Vertragsschluß.


Widerrufsrecht

Problematisch ist die Frage, ob dem Ersteigerer einer Online-Auktion ein
Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz zusteht.
Auktionen, die dem Versteigerungsbegriff des § 156 BGB unterfallen, sind vom
Fernabsatzgesetz ausgenommen. Man muss also die Online-Auktion entweder dem
Versteigerungsbegriff des BGB unterwerfen, dann ist ein Widerrufsrecht des
Kunden nach § 3 Abs.2 Nr.5 Fernabsatzgesetz ausgeschlossen. Sind
Online-Auktionen hingegen keine "echten" Versteigerungen, könnte der Kunde
den Vertragsschluss widerrufen.
Die neuere Rechtsprechung neigt jedoch dazu, die meisten Online-Auktionen
(Ebay, Ricardo u.ä.) nicht als "echte" Auktionen im Sinne des § 156 BGB
anzusehen.


Folgen des Widerrufs

Zunächst haben sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Weiterhin trägt der Unternehmer die Kosten des Rücktransportes und haftet
für bei Transport entstehende Schäden. Die Kosten für die Rücksendung können
jedoch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bis zu einer Höhe von 40 Euro
auf den Kunden abgewälzt werden. Ohne ihr Verschulden beschädigte Ware kann
jedoch immer auf Kosten des Unternehmers zurückgesandt werden. Allerdings
können sie nicht verlangen, daß der Anbieter die bestellte Ware bei ihnen
abholt. Die Verpflichtung zur Rücksendung obliegt dem Verbraucher.

[ 17-05-2002: Beitrag editiert von: PARTYJUNK ]


IP: [logged]
mrCeek

Usernummer # 5374

 - verfasst      Profil von mrCeek   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Was ist mit Sachen die bei der Post beschädigt werden? Da kann doch der Verkäufer nix für...und der Käufer hätte doch eine versicherte Versandart wählen können anstatt die billigste Methode...
Aus: Kassel | Registriert: Mar 2002  |  IP: [logged]
vert-o-matic
symbiotic substance
Usernummer # 5645

 - verfasst      Profil von vert-o-matic   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
so,ich habe nämlich genau das problem wie oben beschrieben ...hier mal die email von dem Käufer... :Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

wie telefonisch gestern bereits besprochen, wurde der Kopierer am Freiatg
17.5.2002 durch die Spedition geliefert. Leider hat der Kopierer einige
Mängel, die zum Teil über meine telefonische Reklamation hinausgehen:

1) Das Gerät ist deutlich lauter als normal. Ich habe die Lautstärke sowohl
mit einem Neugerät (Fa. Staples, Ulm) wie einem Vorführgerät bei einem
Fachhändler (Papier Brenner, Neu-Ulm) verglichen.

2) Beim Kopierer zeigt sich am linken Rand im unteren Drittel ein ca. 2-3
mm breiter dunkler Streifen. Ursache hierfür ist, daß die Abtastung etwas
versetzt in Richtung des Deckels und offenkundig schräg erfolgt.
Nach Auskunft des Fachhändlers Papier Brenner ist dafür möglicherweise ein
verstelltes Spiegelsystem verantwortlich. Wahrscheinlich liegt es jedoch an
Fehler 3.

3) Ein Führungsdraht für den Schlitten der optischen Einheit ist
abgerissen. Man erkennt dies einfach durch die Kopier-Glasscheibe hindurch.
Die optische Einheit/Schlitten wird beidseitig von je 2 Drähten geführt.
Der defekte Draht befindet sich an der zum Deckel gerichteten Seite. Ich
nehme an, daß dies auch den Fehler 2 erklärt. Zumindest paßt dazu, daß die
Abtastung ca. 3-5 mm zum Deckel verschoben ist, und der schwarze Streifen
am linken Rand unten befindet. Die mangelnde Führung wird sich um so mehr
bemerkbar machen, je weiter der Schlitten von der Fixposition am oberen
Rand entfernt ist.

4) Das Gerät weist diverse Reste von Beklebungen und einen generellen
Verschmutzungsgrad innen einschließlich eines starken Rauchgeruchs auf, der
nicht zu einem quasi neuen Kopierer mit einer Gesamtkopierleistung von
weniger als 600 Kopien paßt.

Inwieweit die o.g. Schäden 1-3 transportbedingt sind, kann ich nicht sagen,
da ich das Gerät nicht vorher gesehen habe. Letztlich ist das Gerät aber
sicher nicht neuwertig und ganz sicher nicht "neu" wie in der
Ebay-Beschreibung angegeben. Trotz unseres netten persönlichen Kontaktes
und Ihrer Mühe mit der Verpackung erscheinen mir die Umstände dieses
Kopierer-Verkaufes zunehmend fraglich. Erst schreiben Sie im Ebay-Angebot,
daß die Rechnung und die Beschreibung beim Umzug verloren gegangen sind.
Nachdem ich das Geld überwiesen habe, mailen Sie mir, daß Sie das Gerät
selbst von einem Dritten gekauft haben und nicht wissen, wo es gekauft
wurde, und letztlich konnte ich Ihren Telefonauskünften nicht entnehmen, ob
Sie sich wirklich sicher sind, daß das Gerät bei Ihnen einwandfrei (siehe
Fehler oben) funktioniert hat. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren,
daß die o.g. Fehler Ursache des schnellen Weiterverkaufs durch Sie sind.

Letztlich schlage ich vor, daß wir den Kauf rückgängig machen, da der
Kopierer wesentliche Mängel ausweist, die mit der Angebotsbeschreibung
"neu" nicht vereinbar sind. Wenn Sie einverstanden sind, werde ich Ihnen
das Gerät zurücksende und Sie das Geld rücküberweisen.
Sollten Sie sich sicher sein, daß die o.g. Schäden vorher nicht bestanden
haben und möglicherweise Transportschäden darstellen, so müßten Sie diese
gegenüber der Spedition geltend machen, da ich nicht einmal weiß, welche
Spedition dies war und auch keine Auftragsnummer habe. Gemäß Kaufvertrag
wurde der Transport durch Sie abgewickelt.
Wie telefonisch bereits gesagt, ist die Spedition sicher eher rüde mit dem
Gerät umgegangen und die Verpackung weist einige Beschädigungen des Kartons
auf:
1) auf einer Längsseite 2 Risse von ca. 10 cm Länge, vom Abstand her
möglicherweise durch eine Sackkarre.
2) auf der anderen Längsseite ein Loch von 12x6 cm.
Ich bitte um Meitteilung, ob Sie einen Transportschaden geltend machen, und
ob Sie hierfür weitere Angaben oder Bestätigungen von mir benötigen.
Selbstverständlich würde ich Sie hierbei unterstützen. Die Verpackung habe
ich aufbewahrt.

Wenn Sie möchten, können wir die weitere Abwicklung auch gerne telefonisch
besprechen. Ich bin privat unter xxxx 38x30x oder dienstlich unter xxx1
xxx24xx2 zu erreichen.
Ich setze Ihnen eine Frist von 7 Tagen bis zum 26.5.2002, das Gerät aus
Ihre Kosten in einen wirklich neuwertigen Zustand zu bringen. Sollte dies
nicht möglich sein oder ich nichts von Ihnen hören, schicke ich das Gerät
Ihr Einverständnis voraussetzend an Ihre Adresse zurück:
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx

Dies ist selbstverständlich nicht böse gemeint sondern entspricht den
Regeln von Ebay.

Mit besten Grüßen,
xxxxxxxx

hier noch mal der ebay-link:http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1350306154&r=0&t=0&showTutorial=0&ed=1020945953&indexURL=0&rd=1

so nu könnte er den Kopierer aber auch manipuliert haben oder ggf. irgendwelche einzelteile ausgetauscht haben , denn bei mir lief die kiste einwandfrei und wie ich es auch im verkausangebot vermerkt habe ,wär es mir echt lieber gewesen der käufer kommt zu mir und schaut sich das gerät an ...
na und nu weis ich echt nicht was ich machen soll...aber ich bin stinksauer

[ 19-05-2002: Beitrag editiert von: vert-o-matic ]


Aus: tauschbar | Registriert: Apr 2002  |  IP: [logged]


 
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