Autor
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Thema: ebay
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Lame
Nörd
Usernummer # 692
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verfasst
was den kontakt mit dem kunden angeht, ist ebay leider kein musterbeispiel, die jungs verschanzen sich hinter generierten textbaustein-mails in solchen fällen, telefonnummer habe ich noch nie gesehen und auf einen per einschreiben versendeten brief haben die auch nie reagiert.du kannst den fall in einer mail schildern und das ganze an info@ebay schicken und du wirst eine dieser geklonten replies bekommen, vielleicht steht da ja etwas mehr drin... laut bgb ist ein handelspartner auch dann zur leistung verpflichtet, wenn er das betroffene gut nicht mehr besitzt, da es sich in dem fall ja um kein einzelstück handelt, ist er in der lage, ersatz zu beschaffen. so oder so ähnlich...meine rechtsvorlesungen sind schon ´ne weile her, aber mit ein bisschen wühlen müsstest du was finden. ob sich das bgb so ohne weiteres auch auf internetauktionen anwenden lässt, weiss ich allerdings nicht. aber du kannst ja zumindest mal mit rechtlichen schritten drohen, vielleicht findet er sein handy schneller wieder, als du denkst
Aus: Mainz, wie es fiept und kracht | Registriert: Jul 2000
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age111
   
Usernummer # 4485
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verfasst
nur aus neugierde (und zum verständniss) wieviel hättest du ihm zahlen müssen(und wieviel ist es wert?) wenn da ne differentz ist, liegts ja fast auffer hand. aber lame hat recht, ihr (du und der verkäufer) habt nen rechtsgültigen vertrag abgeschlossen, und er muss sich daran halten!
Aus: K | Registriert: Dec 2001
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