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Autor Thema: Wohngeld von Sozialamt, Kriterien?
two

Usernummer # 7845

 - verfasst      Profil von two     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hallo zusammen,

ich wollte mich mal kurz informieren, unter welchen Umständen man Wohngeld vom Spozialamt beziehen kann.

Kurze Vorgeschichte:
Meine Freundin hat jetzt anfang Sep. eine Ausbildung angefangen. Problem hierbei, dass sie sich keine eigene Wohnung leisten kann. Weiteres Problem, dass sie zu Hause mit den Eltern ziemlich Verständigungsprobleme hat (gelinde Ausgedrückt!!) und es absolut nicht mehr aushält.
Jetzt sind wir auf den Gedanken gekommen, dass wir mal nachfragen wollten, ob es da eine Möglichkeit gibt.

Wäre nett, wenn mir jemand hierzu etwas sagen könnte.

Beste Grüße
Stefan

Aus: 30km westlich von Freiburg | Registriert: Nov 2002  |  IP: [logged]
Maksim

217cup 2oo4
Usernummer # 1382

 - verfasst      Profil von Maksim     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Puh. Tut mir leid für deine Freundin. Ich befürchte, dass ich vielleicht Halbwissen verbreite. Doch es ist so, dass die Eltern, solange das Kind bestimmtes Alter nicht erreicht hat und sich bildet, es finanziell unterstützen müssen. Wenn sie sich weigern, können oder müssen sie sogar verklagt werden, um an das Geld heranzukommen. Ich glaube, einfach so wird das Geld nicht gezahlt, wenn die Eltern genug verdienen.
Es kann aber sein, dass es bei einer Ausbildung etwas anders aussieht. Es ist auf jeden Fall sinnvoll sich beim Jugendamt oder zuständiger Behörde zu erkundigen.

Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000  |  IP: [logged]
Mix Master Moody
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Das Alter beträgt meines Wissens 25
IP: [logged]
suki

Usernummer # 1724

 - verfasst      Profil von suki     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wenn sie nicht (mehr) bei ihren eltern lebt und ihr einkommen zu niedrig ist, um ihren lebensunterhalt zu finanzieren, hat sie anspruch auf berufsausbildungsbeihilfe (bab). die kann man bei der arbeitsagentur beantragen.

bei den gewerkschaften findet man gute infos darüber.
klick

Aus: berlin | Registriert: Jan 2001  |  IP: [logged]
two

Usernummer # 7845

 - verfasst      Profil von two     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hmmmm hört sich ja erstmal nich so prickelnd an.. naja, wir werden mal beim Amt anrufen und uns informieren. fragen kostet ja mal nix [Smile] danke für die schnellen antworten.. [Wink]
Aus: 30km westlich von Freiburg | Registriert: Nov 2002  |  IP: [logged]
Ka-zwei

Usernummer # 12957

 - verfasst      Profil von Ka-zwei   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
studentzimmer gibts schon ab 150 eur oder 200 eur warm - vielleicht für´s erste erst mal bis das mit dem sozialamt geklärt ist
Aus: Spießbaden | Registriert: Aug 2004  |  IP: [logged]    noe This user has MSN. The user's handle is noe
bennof

Usernummer # 4502

 - verfasst      Profil von bennof     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
da kann ich nur emfpehlen, das schnell zu tun, die mühlen bei den ämtern mahlen bekannterweise ziemlich langsam.

bab ist meines wissens auf jeden fall bei einer betrieblichen ausbildung zu beantragen. sollte sie eine schulische ausbildung machen, kann sie schüler bafäg beantragen, welches nicht zurück zu zahlen ist. kindergeld ist selbstverständlich auch zu beantragen, sollten die eltern über das geld verfügen, einfach bei auszug und neuer anschrift, das geld aufs eigene konto überweisen lassen!!!

grüße

Aus: Köln | Registriert: Dec 2001  |  IP: [logged]
starhopper

Usernummer # 14121

 - verfasst      Profil von starhopper     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Sollte sie mietzuschussberechtigt sein, kann sie ebenfalls die GEZ-Befreiung sowie bei der Telekom einen Sozialtarif beantragen. Die Anträge sind gleichzeitig mit dem Antrag auf Mietzuschuss einzureichen. Alles weitere erklärt mit Sicherheit gerne "die Dame vom Dienst" [Wink]
Aus: HB/B | Registriert: Feb 2005  |  IP: [logged]
CalaLonga
Krümmelkuchen
Usernummer # 5906

 - verfasst      Profil von CalaLonga     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Sozialamt ist der falsche Ansprechpartner.
Seit es Alg2 gibt sind die meist nur für arbeitsunfähige zuständig.
Wenn dann Arbeitsamt wegen BAB wie Suki schon sagte oder/und auch Wohngeldamt.

Aus: Berlin | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
two

Usernummer # 7845

 - verfasst      Profil von two     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hmmm.. arbeitsamt wäre natürlich auch gut, da der vater von nem guten kolleg dort arbeitet.. werd mich einfach mal in die richtung informieren [Smile] mille gracie schonmal für die vielen antworten [Smile]
Aus: 30km westlich von Freiburg | Registriert: Nov 2002  |  IP: [logged]
Mix Master Moody
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Würde mich mal interessieren was drauß geworden ist...
IP: [logged]
wurstwasser
ich bin ein schnitzel!
Usernummer # 7939

 - verfasst      Profil von wurstwasser     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ein anspruch auf bab dem grunde nach besteht nur, wenn die eigene wohnung für die durchführung der ausbildung notwendig ist. wenn du die ausbildung ortsnah zur wohnung deiner eltern machst, besteht kein anspruch, es sei denn, du bist schwerbehindert oder reha-fall.
Aus: dem westlichen einzugsgebiet münchens | Registriert: Dec 2002  |  IP: [logged]


 
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