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Thema: Wohngeld von Sozialamt, Kriterien?
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two
   
Usernummer # 7845
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verfasst
hallo zusammen,
ich wollte mich mal kurz informieren, unter welchen Umständen man Wohngeld vom Spozialamt beziehen kann.
Kurze Vorgeschichte: Meine Freundin hat jetzt anfang Sep. eine Ausbildung angefangen. Problem hierbei, dass sie sich keine eigene Wohnung leisten kann. Weiteres Problem, dass sie zu Hause mit den Eltern ziemlich Verständigungsprobleme hat (gelinde Ausgedrückt!!) und es absolut nicht mehr aushält. Jetzt sind wir auf den Gedanken gekommen, dass wir mal nachfragen wollten, ob es da eine Möglichkeit gibt.
Wäre nett, wenn mir jemand hierzu etwas sagen könnte.
Beste Grüße Stefan
Aus: 30km westlich von Freiburg | Registriert: Nov 2002
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Maksim
 217cup 2oo4
Usernummer # 1382
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Puh. Tut mir leid für deine Freundin. Ich befürchte, dass ich vielleicht Halbwissen verbreite. Doch es ist so, dass die Eltern, solange das Kind bestimmtes Alter nicht erreicht hat und sich bildet, es finanziell unterstützen müssen. Wenn sie sich weigern, können oder müssen sie sogar verklagt werden, um an das Geld heranzukommen. Ich glaube, einfach so wird das Geld nicht gezahlt, wenn die Eltern genug verdienen. Es kann aber sein, dass es bei einer Ausbildung etwas anders aussieht. Es ist auf jeden Fall sinnvoll sich beim Jugendamt oder zuständiger Behörde zu erkundigen.
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000
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Mix Master Moody
noch nicht registriert
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verfasst
Das Alter beträgt meines Wissens 25
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suki
   
Usernummer # 1724
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verfasst
wenn sie nicht (mehr) bei ihren eltern lebt und ihr einkommen zu niedrig ist, um ihren lebensunterhalt zu finanzieren, hat sie anspruch auf berufsausbildungsbeihilfe (bab). die kann man bei der arbeitsagentur beantragen.
bei den gewerkschaften findet man gute infos darüber. klick
Aus: berlin | Registriert: Jan 2001
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two
   
Usernummer # 7845
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hmmmm hört sich ja erstmal nich so prickelnd an.. naja, wir werden mal beim Amt anrufen und uns informieren. fragen kostet ja mal nix danke für die schnellen antworten..
Aus: 30km westlich von Freiburg | Registriert: Nov 2002
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Ka-zwei
   
Usernummer # 12957
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studentzimmer gibts schon ab 150 eur oder 200 eur warm - vielleicht für´s erste erst mal bis das mit dem sozialamt geklärt ist
Aus: Spießbaden | Registriert: Aug 2004
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bennof
  
Usernummer # 4502
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da kann ich nur emfpehlen, das schnell zu tun, die mühlen bei den ämtern mahlen bekannterweise ziemlich langsam.
bab ist meines wissens auf jeden fall bei einer betrieblichen ausbildung zu beantragen. sollte sie eine schulische ausbildung machen, kann sie schüler bafäg beantragen, welches nicht zurück zu zahlen ist. kindergeld ist selbstverständlich auch zu beantragen, sollten die eltern über das geld verfügen, einfach bei auszug und neuer anschrift, das geld aufs eigene konto überweisen lassen!!!
grüße
Aus: Köln | Registriert: Dec 2001
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starhopper
   
Usernummer # 14121
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verfasst
Sollte sie mietzuschussberechtigt sein, kann sie ebenfalls die GEZ-Befreiung sowie bei der Telekom einen Sozialtarif beantragen. Die Anträge sind gleichzeitig mit dem Antrag auf Mietzuschuss einzureichen. Alles weitere erklärt mit Sicherheit gerne "die Dame vom Dienst"
Aus: HB/B | Registriert: Feb 2005
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CalaLonga
Krümmelkuchen
Usernummer # 5906
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Sozialamt ist der falsche Ansprechpartner. Seit es Alg2 gibt sind die meist nur für arbeitsunfähige zuständig. Wenn dann Arbeitsamt wegen BAB wie Suki schon sagte oder/und auch Wohngeldamt.
Aus: Berlin | Registriert: May 2002
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two
   
Usernummer # 7845
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hmmm.. arbeitsamt wäre natürlich auch gut, da der vater von nem guten kolleg dort arbeitet.. werd mich einfach mal in die richtung informieren mille gracie schonmal für die vielen antworten
Aus: 30km westlich von Freiburg | Registriert: Nov 2002
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Mix Master Moody
noch nicht registriert
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Würde mich mal interessieren was drauß geworden ist...
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wurstwasser
ich bin ein schnitzel!
Usernummer # 7939
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verfasst
ein anspruch auf bab dem grunde nach besteht nur, wenn die eigene wohnung für die durchführung der ausbildung notwendig ist. wenn du die ausbildung ortsnah zur wohnung deiner eltern machst, besteht kein anspruch, es sei denn, du bist schwerbehindert oder reha-fall.
Aus: dem westlichen einzugsgebiet münchens | Registriert: Dec 2002
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