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alexosiris
Usernummer # 9442
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verfasst
Moin
Da ich regelmäßig mein Equipment für Events bereit stelle, in letzter Zeit aber immer häufiger feststellen muss das nicht jeder Gast DJ eine gute Erziehung genossen hat, möchte ich mich rechtlich absichern falls jemand z.B. mein Mischpult schrottet.
Hat jemand nen Standard Vertrag den er mir per eMail rüberschicken könnte?
Wäre super und würde mir extrem helfen.
Danke
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Fatkid
Usernummer # 7802
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verfasst
Hm, Vertrag ist ja immer so eine Sache, besonders wenn es um überschaubare Summen geht. Schon mal über einen Pfand nachgedacht?
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alexosiris
Usernummer # 9442
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verfasst
Pfand? Ich weiß nicht. Es geht mir ja in erster Linie um die Haftung, dass sich eben besagte Kollegen hinterher nicht rausreden können und ich dann ewigs der Kohle/Versicherung hinterher renne.
In erster Linie gehts ja um die Sachgemäßige Behandlung. Sprich, keine Gain Vergewaltigung, keine Getränke auf dem Mixer und solche Scherze.
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roadrenner
Usernummer # 13607
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verfasst
Ich würde einfach was formlos ausformulieren a la:
Herr bla verpflichtet sich, dass ihm für die Veranstaltung bla bla übverlassene Gerät (bla, bla, bla) sorgfältig zu behandel. Dazu zählt u.a. bla bla (Aufzählung nicht vollständig). Für Schäden, welche während der Nutzung entstehen, haftet bla bla. Die Höhe des Schadenersatzanspruch richtet sich nach dem Grad der Beschädigung berechnet auf den Wiederbeschaffungswert von x€.
Datum, Ort, Unterschrift
Sollte die nötige Verbindlichkeit und damit sorgsamen Umgang sicher stellen. Sollten ernsthafte Schäden entstehen, wird es sowieso kritisch.
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alexosiris
Usernummer # 9442
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verfasst
hmm, werds wohl so machen.
Danke!
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cari
Usernummer # 2005
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verfasst
äh, formuliere es lieber so, dass du bei eventuellen beschädigungen das recht hast, die ware ersetzt zu kriegen, und das kaputte teil dafür in den besitz des kunden übergeht. sonst kriegst du für ein kaputtes poti einen schadenersatz von 5 EU und kannst mit dem gerät trotzdem nix mehr anfangen. kannst im falle eines falles dann ja immer noch zu einer vergleichslösung greifen, dann musst du aber nicht mehr drum betteln.
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roadrenner
Usernummer # 13607
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verfasst
Ähmm, ein Vertrag, der vorsieht, ein neues Teil zu bekommen, wenn jemand ein altes kaputt macht, kann schwierig werden (bin aber auch kein Anwalt, hört sich aber nach einseitigem Vorteil an)
Um das Problem zu vermeiden einfach in dem Vertrag auf den Wiederbeschaffungswert abstellen, dann bekommt man zumindestens ein gleichwertiges Gerät im Falle des Schadens.
Grüße roadrenner
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cari
Usernummer # 2005
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verfasst
das ist ziemlich genau das, was ich meine. halt abschliessen auf den wiederbeschaffungswert des beschädigten gerätes, nicht des kaputten bauteils des gerätes. habs am anfang falsch verstanden, sry *g
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