Forum Home Antworten

Mein ProfilCenter login | register | Suche | FAQ | forum home | im


» technoforum.de » News & Allgemeines: Techno & Medien » Techno gilt nun offiziell als Musik :-) » Antworten


Antworten
Login Name:
Passwort:
Smilie:       View Smilie Legend & More Smilies
Beitrag:

HTML ist an. Klick für Infos!
UBB Code™ ist an

 

Instant UBB Code™
Insert URL Hyperlink - UBB Code™   Insert Email Address - UBB Code™
Bold - UBB Code™   Italics - UBB Code™
Quote - UBB Code™   Code Tag - UBB Code™
List Start - UBB Code™   List Item - UBB Code™
List End - UBB Code™   Image - UBB Code™

Wie funktionieren UBB Codes ™?
Optionen


Deaktiviere Smilies


 


Thread!!!
SYcroz
Usernummer # 125
 - verfasst
https://www.amazona.de/community/techno-gilt-nun-laut-gerichtsurteil-als-musik/

Das ich das noch erleben darf... Ich könnte heulen vor Glück... lasset uns gruppenkuscheln [Big Grin]
 
SpeedyJ
Usernummer # 984
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SYcroz:
https://www.amazona.de/community/techno-gilt-nun-laut-gerichtsurteil-als-musik/

Das ich das noch erleben darf... Ich könnte heulen vor Glück... lasset uns gruppenkuscheln [Big Grin]

reißerische und irreführende überschrift. in dem gerichtsverfahren ging es nicht darum, ob es sich bei techno um musik handelt oder nicht (dass techno eine musikrichtung ist, steht außer frage). es ging um den konzertcharakter einer clubnacht bzw. eines dj-sets in abgrenzung zu einer "normalen" party/diskothek, bei der die musikbeschallung eher nebensächlich ist.

Die Klägerin ging davon aus, dass es sich bei der Veranstaltung von Klubnächten um Konzerte i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (UStG) handele und erklärte die Erlöse aus den Eintrittsgeldern für die Klubnächte daher zum ermäßigten Steuersatz.
(...)
Im Anschluss an eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung war der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) dagegen der Auffassung, dass die musikalischen Darbietungen der DJs nicht den eigentlichen Zweck der Veranstaltungen ausmachten. Es handele sich vielmehr um typische Party- und Tanzveranstaltungen, bei denen es in erster Linie um das für eine Party typische Amüsement der Gäste gehe. (...) Der musikalische Auftritt der DJs bilde nicht den eigentlichen Zweck der Veranstaltungen, es gehe vielmehr um das gemeinsame Feiern, Tanzen, Unterhalten und Sich-Vergnügen auf jedwede Art und Weise von musikalisch Gleichgesinnten. Das Engagement bekannter DJs diene lediglich als Anreiz für den Besuch des Klubs. Zweck der Veranstaltungen sei --angesichts mehrerer Bar- und Lounge-Bereiche sowie zweier Darkrooms-- ein typischer Klub- und Diskothekenbetrieb.
(...)
Die dagegen erhobene Klage führte zum Erfolg. Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 256 veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts (FG) unterliegen die Eintrittsgelder für die Klubnächte dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010223/

[ 17.11.2020, 09:47: Beitrag editiert von: SpeedyJ ]
 
SYcroz
Usernummer # 125
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SpeedyJ:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SYcroz:
https://www.amazona.de/community/techno-gilt-nun-laut-gerichtsurteil-als-musik/

Das ich das noch erleben darf... Ich könnte heulen vor Glück... lasset uns gruppenkuscheln [Big Grin]

reißerische und irreführende überschrift. in dem gerichtsverfahren ging es nicht darum, ob es sich bei techno um musik handelt oder nicht (dass techno eine musikrichtung ist, steht außer frage). es ging um den konzertcharakter einer clubnacht bzw. eines dj-sets in abgrenzung zu einer "normalen" party/diskothek, bei der die musikbeschallung eher nebensächlich ist.

Die Klägerin ging davon aus, dass es sich bei der Veranstaltung von Klubnächten um Konzerte i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (UStG) handele und erklärte die Erlöse aus den Eintrittsgeldern für die Klubnächte daher zum ermäßigten Steuersatz.
(...)
Im Anschluss an eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung war der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) dagegen der Auffassung, dass die musikalischen Darbietungen der DJs nicht den eigentlichen Zweck der Veranstaltungen ausmachten. Es handele sich vielmehr um typische Party- und Tanzveranstaltungen, bei denen es in erster Linie um das für eine Party typische Amüsement der Gäste gehe. (...) Der musikalische Auftritt der DJs bilde nicht den eigentlichen Zweck der Veranstaltungen, es gehe vielmehr um das gemeinsame Feiern, Tanzen, Unterhalten und Sich-Vergnügen auf jedwede Art und Weise von musikalisch Gleichgesinnten. Das Engagement bekannter DJs diene lediglich als Anreiz für den Besuch des Klubs. Zweck der Veranstaltungen sei --angesichts mehrerer Bar- und Lounge-Bereiche sowie zweier Darkrooms-- ein typischer Klub- und Diskothekenbetrieb.
(...)
Die dagegen erhobene Klage führte zum Erfolg. Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 256 veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts (FG) unterliegen die Eintrittsgelder für die Klubnächte dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010223/

naja deshalb hab ich ja 'n smilie hinter gesetzt, das sollte jetzt hier kein clickbait-beitrag werden.
Mir gings eigentlich eher um die Sinnhaftigkeit oder -losigkeit mancher Gerichtsverfahren, die zwar die ohnehin überlasteten Gerichte nerven, aber irgendwie auch (na zumindest mich) zum schmunzeln anregen.
Für mich war Techno schon immer Musik/Richtung/Leben...
 
SpeedyJ
Usernummer # 984
 - verfasst
gelesen hast du meinen beitrag inklusive der auszüge aus dem urteil offenbar nicht, da du scheinbar weiterhin der meinung bist, in dem gerichtsverfahren wäre es um die frage gegangen, ob techno musik sei...

das urteil ist aber eine gute sache, da es die arbeit der djs würdigt. war mir auch nicht bewusst, dass für clubs ein höherer steuersatz galt. wenn man bedenkt, wie lange es unsere clubkultur schon gibt - schon krass, dass es erst jetzt dazu ein urteil gibt und die clubs all die jahrzente zuvor unnötig hohe steuern gezahlt haben?!

[ 18.11.2020, 12:17: Beitrag editiert von: SpeedyJ ]
 
chris
Usernummer # 6
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SpeedyJ:
gelesen hast du meinen beitrag inklusive der auszüge aus dem urteil offenbar nicht, da du scheinbar weiterhin der meinung bist, in dem gerichtsverfahren wäre es um die frage gegangen, ob techno musik sei...

das urteil ist aber eine gute sache, da sie die arbeit der djs würdigt. war mir auch nicht bewusst, dass für clubs ein höherer steuersatz galt. wenn man bedenkt, wie lange es unsere clubkultur schon gibt - schon krass, dass es erst jetzt dazu ein urteil gibt und die clubs all die jahrzente zuvor unnötig hohe steuern gezahlt haben?!

Und dann stellt sich die Frage, wie relevant _aktuell_ das Urteil denn wirklich ist, solange die Clubs noch geschlossen haben (müssen) und erste Prognosen davon ausgehen, dass im Falle großangelegter, globaler Impfungen gegen Covid die "Normalität", wie wir sie bislang kannten, erst gegen Ende des kommenden Jahres _langsam_ wieder zurückkehrt. Und dann, ja, dann ist jeder Cent, den man sich spart, vermutlich Gold wert - aber wenn ich immer wieder die Artikel lese, die im #ohnekunstwirdstill-Kontext erscheinen, könnten u.U. 9 von 10 Clubs bis dahin nicht mehr überleben.

Davon abgesehen, und da darf ich nun ein bisschen Humor in's Spiel bringen: Wäre ich in dem Prozess ein Sachverständiger gewesen, ich hätte ganz klar unterschieden zwischen 'ner Veranstaltung mit den Residents oder einem mehr oder minder namhaften DJ, denn Veranstaltungen erster Natur treffen n.m.E. durchaus auf die netten Formulierungen zu, dass es sich vornehmlich um ein gemeinschaftliches Treffen in nettem Ambiente handelt. [Razz]
Nein, ist natürlich nicht ganz ernst gemeint.

Wie war denn damals in der DDR die Versteuerung von Veranstaltungen mit Schallplattenalleinunterhaltern? Wobei, örx, ich weiß ja nicht mal, wie das Steuerrecht dort aussah. Vergesst die Frage besser gleich mal...
 
SpeedyJ
Usernummer # 984
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: chris:
Wäre ich in dem Prozess ein Sachverständiger gewesen, ich hätte ganz klar unterschieden zwischen 'ner Veranstaltung mit den Residents oder einem mehr oder minder namhaften DJ, denn Veranstaltungen erster Natur treffen n.m.E. durchaus auf die netten Formulierungen zu, dass es sich vornehmlich um ein gemeinschaftliches Treffen in nettem Ambiente handelt. [Razz]
Nein, ist natürlich nicht ganz ernst gemeint.

selbst bei veranstaltungen mit big-name-djs kann man davon ausgehen, dass ein teil des publikums mitläufer sind, die von kumpels mitgeschleppt wurden etc., für die es nebensächlich ist, wer da gerade auflegt ... und klar, bei resident-nights ist der anteil dann eben noch höher. ich denke allerdings, dass sich das wieder relativiert, denn es mag ja umgekehrt auch leute geben, die sich auf konzerte mitschleppen lassen, ohne dass sie der künstler groß interessiert. genauso wie es leute gibt, die ihren kinogang nicht davon abhängig machen, ob ein interessanter film läuft, sondern weil man spontan bock hat mit kumpels ins kino zu gehen.
 
SYcroz
Usernummer # 125
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SpeedyJ:
gelesen hast du meinen beitrag inklusive der auszüge aus dem urteil offenbar nicht, da du scheinbar weiterhin der meinung bist, in dem gerichtsverfahren wäre es um die frage gegangen, ob techno musik sei...

das urteil ist aber eine gute sache, da sie die arbeit der djs würdigt. war mir auch nicht bewusst, dass für clubs ein höherer steuersatz galt. wenn man bedenkt, wie lange es unsere clubkultur schon gibt - schon krass, dass es erst jetzt dazu ein urteil gibt und die clubs all die jahrzente zuvor unnötig hohe steuern gezahlt haben?!

ich hab das schon richtig verstanden, auch vorher schon. kurz zusammengefasst, wurde hier um den geringeren steuersatz gefeilscht, weil ein dj (künstler) im rahmen eines konzertes/vorführung (clubnight)aus vorgefertigten elementen (ähnlich eines orchesters aus "vorgefertigten" instrumenten)etwas "neues erschaffen" hat (musik eben, ähnlich einer konzertvorführung). das finanzamt war der meinung, es sei eine "übliche party", die beklagte jedoch meinte, das der dj eine künstlerische vorführung darbot, bei welcher die "gäste" sich zufällig im takt der dargebotenen "musik" bewegen konnten, ähnlich ich mich einer vernissage an den bildern erfreuen kann, die vlt ein künstler auch noch zusätzlich "live" erstellt.

ich frage mich jetzt aber, ob du dich eher an der "reisserischen überschrift" störst, welche ich ja nur aus dem artikel übernommen habe. ich könnte es ja ändern in "technoveranstaltungen gelten als musikalische, künstlerische darbietung", jedoch geht dann für mich der schwachsinnge teil der deutschen streitkultur unter (es wird hier schließlich unterschieden zwischen einer "party" und eines "konzertes"), allein die tatsache, das dafür unterschiedliche steuersätze fällig waren, zeigt doch schon, wie es mit der kultur in D generell steht.

mit der aussage "techno war für mich schon immer musik/richtung/leben" habe ich lediglich ausdrücken wollen, das ich musik generell mag, ob jetzt techno als musikrichtung oder im rahmen einer vorführung, ich mag musik generell, unabhängig von gerichtsurteilen.
 
SpeedyJ
Usernummer # 984
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SYcroz:

ich frage mich jetzt aber, ob du dich eher an der "reisserischen überschrift" störst, welche ich ja nur aus dem artikel übernommen habe. ich könnte es ja ändern in "technoveranstaltungen gelten als musikalische, künstlerische darbietung"

ich störte mich am non sequitur des gesamten amazona-artikels. der logik des artikels zufolge würden dann z.b. rock- und pop-songs bzw. alles was in einer normalen diskothek läuft, "offiziell nicht als musik" gelten. die art der darbietung hat mit dem genre jedoch nichts zu tun, somit ist der artikel fakenews.
es müsste ungefähr so heißen: "technoveranstaltungen gelten offiziell als konzerte".
 
SYcroz
Usernummer # 125
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SpeedyJ:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SYcroz:

ich frage mich jetzt aber, ob du dich eher an der "reisserischen überschrift" störst, welche ich ja nur aus dem artikel übernommen habe. ich könnte es ja ändern in "technoveranstaltungen gelten als musikalische, künstlerische darbietung"

ich störte mich am non sequitur des gesamten amazona-artikels. der logik des artikels zufolge würden dann z.b. rock- und pop-songs bzw. alles was in einer normalen diskothek läuft, "offiziell nicht als musik" gelten. die art der darbietung hat mit dem genre jedoch nichts zu tun, somit ist der artikel fakenews.
es müsste ungefähr so heißen: "technoveranstaltungen gelten offiziell als konzerte".

ja ok, jetzt kann ich dir wieder folgen [Smile]
inzwischen gewöhnt man sich aber fast daran. was wäre der bericht, wenn nur einfach simpel die fakten dargelegt werden würden. aber komm, die tatsache, techno wäre nur "knöpfe drücken" oder "du machst ja nur computermusik", hat doch die betroffenen meistens schon immer irgendwie genervt...


@chris:
die sache mit dem schallplattenunterhalter in der DDR. sehr geile geschichte, ich kann, falls dich da einiges interessiert, meinen alten Herren fragen, der hatte damals sogar ein "Lizenz" (die DJs wurden damals unterschiedlich eingestuft, gab sogar so eine art prüfung... falls du fragen hast, hau sie mal raus, vlt kann er sich noch an das eine oder andere erinnern.
 
Hyp Nom
Usernummer # 1941
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SYcroz:
schallplattenunterhalter in der DDR

https://de.wikipedia.org/wiki/DJ#DJs_in_der_DDR

DJs in der DDR: Ohne Pappe keine Musik
So verlief die Ausbildung zum „Schallplattenunterhalter“

http://dasfilter.com/gesellschaft/djs-in-der-ddr-ohne-pappe-keine-musik-so-verlief-die-ausbildung-zum-schallplattenunterhalter

Die Elementarlehrgänge waren schon recht umfangreich. Die zukünftigen Diskotheker – eine weitere übliche Bezeichnung in der DDR – wurden in Musikgeschichte, Dramaturgie, Sprecherziehung und Programmgestaltung ausgebildet. Sie mussten ein ganzes Konzept ausarbeiten, mit einer Musikdramaturgie, am besten mit einem roten Faden, der sich durch den ganzen Abend zog. Das Publikum mussten sie durch Spiele und Moderation in das Programm einbeziehen. Die Dozenten für den Lehrgang kamen bei uns von der Universität Rostock oder waren selbst in der Musikbranche tätig.

Der Lehrgang zielte mehr darauf ab, die Leute als Kulturmoderator, als Conferencier auszubilden. ... Das klassische DJ-Handwerk, also einen Spannungsbogen für das Publikum herstellen, Musik mixen, das war dort irrelevant.

 
SYcroz
Usernummer # 125
 - verfasst
HypNom: der zweite Link ist genau das, was ich noch kenne bzw was ich damals in meiner Kindheitheit mitbekommen habe. [Smile]
 
chris
Usernummer # 6
 - verfasst
@SYcroz: Danke, bin vor vielen Jahren schon über den Begriff gestolpert und hatte dazu ein bisschen wiki konsultiert, also aktuell kein Bedarf an weiteren Informationen - fand das in diesem Thread-Kontext nur erwähnenswert, weil das zumindest in der DDR eben ein 'echter Beruf' und weniger 'Berufung' war, dahingehend also auch die Veranstaltungen vielleicht anders "klassifiziert" wurden als die "Tanztees" hierzulande...
[Wink]
 




Kontakt | technoforum.de | readme


(c) 1999/2ooo/y2k(+1/+2/+3+4+5+6+7+8+9+2010+2011+2012+2013+2014+2015+2016+2017+2018+2019+2020+2021+2022+2023) technoforum.de | www.techno-forum.de
Das Forum für Techno | House | Minimal | Trance | Downbeats | DnB | Grime | Elektro | IDM | Elektronika | Schranz | MNML | Ambient | Gefrickel | Dub | 2Step | Breakcore | no Business Techno | Dubstep | Big Room Techno | Grime | Complextro | Mashups | mnml | Bootlegs | Chicago House | Acid House | Detroit Techno | Chillstep | Arenastep | IDM | Glitch | Grime | Experimental | Noise | Fidgethouse | Ableton Live 11 | Melbourne Bounce | Minimal Trap | Twitch Sinee | sounds | EDM | Splice | Loopmasters | Download | Progressive Electro House |
Betreiberangaben & Impressum siehe readme.txt, geschenke an: chris mayr, anglerstr. 16, 80339 münchen / fon: o89 - 5oo 29 68-drei
E-Mail: webmaster ät diesedomain
similar sites: www.elektronisches-volk.de | Ex-Omenforum | techno.de | USB | united schranz board | technoboard.at | technobase | technobase.fm | technoguide | unitedsb.de | tekknoforum.de | toxic-family.de | restrealitaet restrealität | boiler room
Diese Seite benutzt Kuhkies und du erklärst dich damit bei Betreten und Benutzung dieser Seite damit einverstanden. Es werden keinerlei Auswertungen auf Basis ebendieser vorgenommen. Nur die Foren-Software setzt Kuhkies ausschließlich für die Speicherung von Nutzerdaten für den einfacheren Logon für registrierte Nutzer, es gibt keinerlei Kuhkies für Werbung und/oder Dritte. Wir geben niemals Daten an Dritte weiter und speichern lediglich die Daten, die du uns hier als Nutzer angegeben hast sowie deine IP-Adresse, d.h. wir sind vollkommen de es fau g o-genormt, nixdestotrotz ist das sowieso eine PRIVATE Seite und nix Gewerbliches.
unitedwestream - #stayathome - #WirBleibenZuhause - corona livestream - twitch - dj stream - #savegroovemag - #blackouttuesday


Powered by Infopop Corporation
UBB.classicTM 6.5.0