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Autor Thema: [netmusic] Creative Commons Lizenz für Musik unbrauchbar? oder Das Breitbarth Problem
ndark

Usernummer # 3037

 - verfasst      Profil von ndark   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ich hab hier grad einen interessanten Post vom 2.Nov 05 gefunden bzgl CC und GVL:

Möchte euch mal wieder auf einen Mißbrauch der CC-Lizenzen hinweisen, der
CC-Lizenzen für Musik vollkommen ad absurdum führt.

Zum Sachverhalt:

Der Künstler Rene Breitbarth veröffentlicht Titel auf dem bekannten
Netlabel Textone.org unter CreativeCommons-Lizenz. Gleichzeitig ist er
Mitglied bei der GVL(sic!). Die GVL fordert nun von Webradio-Betreibern, die
Titel von Rene Breitbarth spielen, Gebühren, trotz, dass das Werk unter CC
steht. Nach dem ich die GVL darauf hin gewiesen habe, dass diese Lizenzen
die kostenfreie Afführung eines Werkes garantierten, setzte diese sich mit
Rene Breitbarth in Verbindung, der nach Meinung der GVL "widersprüchlich
entschieden habe, da er Mitglied bei der GVL(sic!) sei, gleichzeitig jedoch Titel
unter CC veröffentliche.

Dieser reagierte nun mit einem Verzicht auf CC, was laut GVL auch für alle
bereits veröffentlichten Titel unter CC gelte, diese also als reguläre
urheberrechtlich geschützte Werke zu behandeln seien.

Sollte diese Praxis, wie auch die Praxis bei id.eology, nachträglich eine
erfolgte CC-Lizenzierung auf zu heben, rechtens sein, wären CC-Lizenzen
vollkommen nutzlos.

Es bedarf hier daher dringender Klärung. Andernfalls werden früher oder
später Prozesskosten und Schadensersatzansprüche in nicht unbeträchtlicher
Höhe auf alle, die CreativeCommons-lizenzierte Werke vervielfältigen oder
veröffentlichen, zu kommen. Gravenreuthscher Abmahnwahn wird einen neuen
Höhepunkt erreichen...

Viele Grüße,
Andreas Hierling


http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-de/2005-November/000199.html

[ 08.12.2005, 09:41: Beitrag editiert von: ndark ]

Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001  |  IP: [logged]
rp[rf]

Usernummer # 2275

 - verfasst      Profil von rp[rf]   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
die situation ist eigentlich klar.

bist du gema/gvl mitglied, darfst du deine musik nur unter deren fittichen publizieren. wahlrecht = nada, weshalb ich aus dem verein ausgetreten bin.

die ratten verlassen das sinkende schiff.

Aus: hamburg | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
ndark

Usernummer # 3037

 - verfasst      Profil von ndark   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
mir ist das schon klar. aber wohl bei weitem nicht
jedem künstler! und somit stellt sich die frage
nach der verlässlichkeit. muss ich bei cc-musik
mir noch vom urheber bestätigen lassen, dass er
keiner verwertungsgesellschaft seine rechte
abgetreten hat bzw jemals einer beitreten wird, um
nicht abgemahnt und vor gericht gezerrt zu werden?

im grunde ist es ja auch so, dass ein künstler,
der einmal unter cc veröffentlicht hat, sein leben
lang keiner verwertungsgesellschaft mehr beitreten
darf, da die rechte für alle früheren werke fortan
auch ausschließlich von dieser vertreten werden
dürften. dem künstler wird das aber in einer
situation, wo er sich vorteile von der gema
verspricht, reichlich egal sind. die dummen sind
dann die, die seine ursprünglich cc-lizensierte
musik verbreiten/spielen. die werke von rene
breitbarth bei textone sind zB immer noch verfügbar!!!

szenario:
du machst einen netlabel-mix aus cc-musik und
bietest ihn zum download an. jemand brennt ihn auf
cd und verschenkt die cds auf einer veranstaltung.
ein beschenkter rippt den mix und stellt ihn in
einem p2p-system zur verfügung.
nun tritt einer der künstler jahre später der gema
bei. damit ist die cc-lizenz hinfällig. alle in
der kette müssten informiert werden, dass es ab
jetzt illegal ist, den mix zu verbreiten. wie soll
das funktionieren?

Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001  |  IP: [logged]
3J Phu
aka Custa
Usernummer # 6007

 - verfasst      Profil von 3J Phu     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
achso. just vor 'ner woche wollte ich besagten release anhören und wunderte mich, wieso die katalognummer 1 nicht aufgelistet war.
[hand] http://www.textone.org/index.php?fuseaction=releases.main

nunja, so ganz verschwunden war der relase dann aber doch noch nicht.
[hand] http://www.textone.org/index.php?fuseaction=releases.show_release&rel_id=txtn001

einfach nur absurd, wenn eine (cc) lizenz rückgängig gemacht werden kann. dann lieber gleich wieder abschaffen, um so schlimmeres zu verhindern.


EDIT:
@ndark, war wohl etwas zu spät mit meinem posting.

Aus: Bikini Bottom | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
rp[rf]

Usernummer # 2275

 - verfasst      Profil von rp[rf]   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: ndark:
mir ist das schon klar. aber wohl bei weitem nicht jedem künstler! und somit stellt sich die frage nach der verlässlichkeit. muss ich bei cc-musik mir noch vom urheber bestätigen lassen, dass er keiner verwertungsgesellschaft seine rechte abgetreten hat bzw jemals einer beitreten wird, um nicht abgemahnt und vor gericht gezerrt zu werden?

ja. dann bist du zumindest aus der haftung - was dich im falle des falles wohl nicht davon befreit, die musik wieder zu entfernen.

die dummen sind btw die musiker, die nicht mehr über ihre eigenen werke verfügen dürfen. das man als künstler bei benutzung einer cc lizenz in eine rechtliche einbahnstrasse fährt, wäre mir neu. die gelten nur für die betreffenden werke.

selbstverständlich befinden sich die tracks von rene noch auf textone.org! ich kann dir bestimmt noch 30 andere gema künstler nennen, die ihre werke (lass es dir mal auf der zunge zergehen) 'illegal' über netlabels publizieren. was ist denn nun der richtige nächste schritt? sich beugen?

wir stehen hier vor einem urheberrechtlichen supergau. der künstler hat keinerlei entscheidungsgewalt über seine musik, weil eine verwertungsgesellschaft nicht in der lage ist, sich den gegebenheiten anzupassen und etwas für seine künstler zu tun.

sollen künstler, die mehr musik machen, als sie auf physikalischen medien veröffentlichen können, ihre werke für sich behalten, weil eine verwertungsgesellschaft der meinung ist, aus allem geld herausschlagen zu müssen?

das ist doch total gestört.


übrigens:
werke, die vor dem eintritt in eine rechteverwertungsanstalt veröffentlicht wurden, kann diese keinerlei ansprüche geltend machen. andersherum tritt die gema z.b. alle rechte bei austritt des künstlers wieder an den selbigen ab.

Aus: hamburg | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
3J Phu
aka Custa
Usernummer # 6007

 - verfasst      Profil von 3J Phu     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
kann man den verwertungsgesellschaften nur als natürliche person beitreten? sonst liesse sich evtl. mit verschiedenen aliasen/projekten (AFX/Aphex Twin) verschiedene wege fahren.

oder wie ist das bei kollaborationen "DJ A vs. DJ B", wobei die mitglieder verschiedener gesellschaften sind?

Aus: Bikini Bottom | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
ndark

Usernummer # 3037

 - verfasst      Profil von ndark   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: rp[rf]:
werke, die vor dem eintritt in eine rechteverwertungsanstalt veröffentlicht wurden, kann diese keinerlei ansprüche geltend machen.

natürlich kann die gema das. sie macht und
verfolgt das ja auch, siehe eingangsposting. das
ist ja eben das hauptproblem.

2custa
man kann nur als urheber (=natürliche person)
beitreten. aber es gibt keinerlei verbindung zum
actnamen, soweit ich weiss. heisst also: man
könnte sich eine zweite scheinidentität für
cc-lizenzen schaffen. also der gemakünstler max
mustermann dürfte mit cc den track "max mustermann
- ich fühl mich so versklavt" veröffentlichen,
wenn text und musik nicht von ihm geschrieben
sind, sondern von einem gewissen "moritz
minkelmann" oder so. geht aber schon ein wenig in
richtung betrug. bei kollaborationen ist es so,
dass das gema-mitglied einen anteil bekommt (und
der nutzer auch nur diesen anteil zahlen muss).
das nicht-gema-mitglied muss sich selbst um die
nutzungsrecht-vergabe kümmern. unter cc dürfte das
aber auch nicht laufen.

Im übrigen zitiere ich mal Ulrike Mahlmann:

"Mia Garlick, General Counsel von CC, ist das Problem bekannt. Es wurde kürzlich im Vorfeld der Vorstellung der Lizenzen in Slowenien besonders augenfällig: Ein Werk eines Duos, zu dem ein Gema-Mitglied gehört, konnte nicht, wie vorgesehen, anlässlich der Feier unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden...

Kurzfristig lässt sich das Problem nicht lösen; auf längere Sicht wird angestrebt, die Verwendung der CC-Lizenzen mit der Mitgliedschaft in Gema und GVL (und sonstigen Verwertungsgesellschaften mit ähnlich rigiden Wahrnehmungsverträgen) vereinbar zu machen. Da die Verwertungsgesellschaften vielfach noch behaupten (oder auch ganz ehrlich der Ansicht sind), die Verwendung der Lizenzen sei nicht im Interesse der Künstler, ist es wichtig, Stimmen und Berichte von Leuten zu sammeln, die daran interessiert wären, GEMA-bzw. GVL-Mitglied zu bleiben bzw. zu werden *und* Creative Commons Lizenzen für einzelne oder auch alle Werke zu verwenden. Ziel ist es, Argumentationshilfen für CCs Gespräche mit den Verwertungsgesellschaften zu erhalten - sowohl was die Zahl der Interessierten angeht als auch die sachlichen und wirtschaftlichen Gründe für ihren Wunsch.

Wer nicht an die öffentliche Liste schreiben will, kann an vg-problematik /at/ buchmenschen.de schreiben, eine von Philip Steffan von der Usergroup Berlin eingerichtete Adresse."

Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001  |  IP: [logged]
oskar
phonout
Usernummer # 7383

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vielleicht passt das ? irgendwie find ich das zumindest...
Aus: Hamburg | Registriert: Oct 2002  |  IP: [logged]
a.XL

Usernummer # 10634

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Wie ist das eigentlich mit der GEMA bei ausländischen Artists, die also nicht in der GEMA sein können, höchstens in einer ausländischen Verwertungsgesellschaft, aber auf einem deutschen Label releasen? Wie läuft das hier?

In einer älteren debug gab es mal einige Artikel bzw. ein Feature zu diesem Thema. Leider weiss ich nicht mehr, welche.

:edit: ach, hier ist es ja: [hand] hier!

Aus: Bochum | Registriert: Sep 2003  |  IP: [logged]
Igel

Usernummer # 10783

 - verfasst      Profil von Igel     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Mit ausländischen Verwertungsgesellschaften gibt es Kooperationsverträge.

Bitte übrigens nicht verwechseln:

GEMA - Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte, also Komposition und Text

GVL - Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte, also Aufnahme, Produktion des Tonträgers usw.

Aus: Frankfurt | Registriert: Sep 2003  |  IP: [logged]
a.XL

Usernummer # 10634

 - verfasst      Profil von a.XL   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Und was ist mit der Ausschließlichkeitsklausel? Gut, das kann hier nun wirklich niemand wissen. Breitbarth kann ja als GEMA-Mitglied auf Textone nicht releasen, ohne dass Textone dafür tief in die Tasche greifen muss (12,5 cent pro Track-Download). Wäre Breitbarth nun in einer französischen (Urheberrechts-)Verwertungsgesellschaft, bestände das Problem dann auch?
Aus: Bochum | Registriert: Sep 2003  |  IP: [logged]
Igel

Usernummer # 10783

 - verfasst      Profil von Igel     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Tja, ohne mich da zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen:

Ich meine mich zu erinnern, dass es da eine territoriale Lösung des Problems gibt. Wenn es ein deutsches Netlabel ist, dann gelten dafür die deutschen Richtlinien. So wie für amerikanische Popstars hier in Deutschland auch die GEMA die Gebühren bei den Radiosendern eintreibt, obwohl die nicht Mitglied der GEMA, sondern eines amerikanischen Pendents sind.
Außerdem könnte der Trick mit einer Mitgliedschaft in einer französischen Verwertungsgesellschaft auch daran scheitern, dass diese durch die gegenseitigen Verträge mit der GEMA keine deutschen Mitglieder aufnehmen darf - aber das ist jetzt reine Spekulation.

Aus: Frankfurt | Registriert: Sep 2003  |  IP: [logged]


 
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