This is topic Typ hat mich angezeigt (cannabis), was tun? in forum Druggy at technoforum.de.
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Geschrieben von: Teder (Usernummer # 3691) an
:
so, nun hats mich auch erwischt, und ich kann noch nichtmal was dafür!
mein mitbewohner aus der letzten wg ist zu den bullen gelaufen und hat mich angezeigt. (sind im streit auseinander, jetzt will ers mir reindrücken...) nun hab ich einen brief bekommen, dass ich auf die dienststelle kommen und eine aussage wegen des "besitzes von cannabis" machen soll. da steht leider nicht, um wieviel es denn geht, oder ob er noch einen "zeugen" gehabt hat oder so...
soll ich da hingehen?
habe natürlich in meinem ganzen leben noch kein cannabis besessen, habe keinen eintrag und möchte auch jetzt keinen bekommen!
jetzt hab ich schiss, wenn ich da hingeh, dass sie mir die worte im mund umdrehen und mir nen strick draus drehen.
wenn ich nicht hingeh wirds zwar wahrscheinlich fallengelassen, aber ich hab doch dann einen eintrag, oder?
mir passierts ziemlich oft, dass ich auf der strasse kontrolliert werd, und lust, dass die in meinem intimbereich rumwurschteln dürfen, hab ich echt nicht. mal von evtl folgen fürs berufsleben ganz abgesehen...
für vorschläge was ich nun machen soll wäre ich sehr dankbar!
Geschrieben von: MatthiasL (Usernummer # 10659) an
:
hingehen und aussage verweigern.
am besten du nimmst dir auch noch einen anwalt.
Geschrieben von: bauern_robi (Usernummer # 16848) an
:
Du könntest ja hingehen und den Typ wegen Verleumdung anzeigen.
Geschrieben von: dauerwellen (Usernummer # 4984) an
:
ich lese daraus das du Angst hast weil du zwar kein Hasch konsumierst, dafür aber andere Sachen?
Also erstmal brauchst du dir keine Sorgen machen.
Der Besitz von Drogen ist strafbar, nicht der Konsum.
Da du ja nicht mit den Taschen voll Drogen zur Polizei rennst, kann dir keiner irgendwas anhaben bezüglich eines Konsums in der Vergangenheit.
Jetzt kommt noch dazu das dein Ex dir ans Bein pinkeln will.
Erkläre das dem Polizisten offen eben auch mit der Empörung die du hier formuliert hast.
Aussage gegen Aussage, Fall erledigt.
Alles andere wie nicht hingehen oder irgendwas verweigern macht dich doch nur verdächtig.
Geschrieben von: dauerwellen (Usernummer # 4984) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: bauern_robi:
Du könntest ja hingehen und den Typ wegen Verleumdung anzeigen.
das würde ich dazu auch noch empfehlen.
Geschrieben von: Move One (Usernummer # 12019) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: dauerwellen:
Aussage gegen Aussage, Fall erledigt.
So einfach ist das nicht. Kommt darauf an in welchen zusammenhang die aussage gemacht wurde. Wenn er ihn nur hinhängen will, hast du ganz recht. Falls er sich selbst aber damit belastet hat (z. B. er von ihm etwas bekommen hat, was noch nicht aktenkundig war) wird er damit glaubwürdig.
Anosnten bin ich da mit dauerwllen einer meinung, solltest auf jeden fall hingehn und den grünen das so schildern wie hier, um sämtliche Verdachtsmomente auszuräumen
Geschrieben von: ds (Usernummer # 6415) an
:
Man muß bei der Polizei überhaupt keine Aussage machen. Man sollte bei der Polizei auch keine Aussage machen. Man muß dort auch nicht erscheinen. Wenn Du etwas unternehmen willst, dann besser mit anwaltlicher Beratung.
Geschrieben von: jason_ynx (Usernummer # 2636) an
:
Keine Aussage ohne anwältliche Hilfe!! Wie heißt es so schön? Alles, was Du aussagst kann und wird gegen Dich verwendet werden. Die Anzeige wegen Verleumdung würde ich trotzdem machen.
Geschrieben von: dauerwellen (Usernummer # 4984) an
:
na ja wenn man keine Rechtschutz hat ist das so eine Sache.
Man kann das Geld auch besser verwenden, vor allem wenn man nix zu verbergen hat.
Der Weg der Polizei ist doch ganz normal.
Es geht um eine Stellungnahme.
Die wollen einfach nur hören was er dazu zu sagen hat.
Geschrieben von: Teder (Usernummer # 3691) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Move One:
Kommt darauf an in welchen zusammenhang die aussage gemacht wurde. Wenn er ihn nur hinhängen will, hast du ganz recht. Falls er sich selbst aber damit belastet hat (z. B. er von ihm etwas bekommen hat, was noch nicht aktenkundig war) wird er damit glaubwürdig.
das könnt ich mir sogar vorstellen. das erfahr ich aber auch nur, wenn ich mir einen anwalt nehm, oder? zwecks akteineinsicht. ebenso, um wieviel es geht. ob er nur gemeint hat, dass ich a mal einen geraucht hab (was sicher fallengelassen würde), oder obs gleich ein paar gramm mehr gewesen sein sollen...
was wäre denn, wenn er irgendeinen spetzl organisiert hätte, der das "bezeugen" kann... dann seh ich alt aus, oder?
son mist, mir nen anwalt nehmen zu müssen passt mir finanziell zur zeit überhaupt nicht in den kram.
das mit der anzeige wegen verleumdung hab ich mir auch schon gedacht. werd ich wahrscheinlich auch machen.
Geschrieben von: alexosiris (Usernummer # 9442) an
:
Bestreite alles! Kommt auch nur der Verdacht auf das du Drogen konsumierst darfst du sofort zur MPU oder mind. zu ner psychologischen Begutachtung antreten. Nimm dir nen Anwalt und lass dir erstmal die Akten besorgen. Du musst wirklich wissen was der Typ angegeben hat.
Auch würde ich dringend den Typen aufsuchen und ein Gespräch mit ihm führen.
Von ner Gegenanzeige würde ich erstmal abraten imo kann sich da ne gefährliche Eigendynamik entwickeln die womöglich doch ne intensivere Untersuchung nach sich zieht.
Also behutsam auf deinen "Freund" zugehen, Anwalt zu rate ziehen und alles bestreiten.
Geschrieben von: stitch (Usernummer # 3136) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: ds:
Man muß bei der Polizei überhaupt keine Aussage machen. Man sollte bei der Polizei auch keine Aussage machen. Man muß dort auch nicht erscheinen. Wenn Du etwas unternehmen willst, dann besser mit anwaltlicher Beratung.
das unterschreibe ich so. ich würde gar nichts machen, dieser glaube "wenn ich nichts mache, mache ich mich doch verdächtig" ist quatsch.
Geschrieben von: stitch (Usernummer # 3136) an
:
p.s.: und noch dazu, panik ist jetzt nicht angesagt, ruhe bewahren. entweder es kommt irgendwann etwas von der Staatsanwaltschaft oder nicht. und dann kann man sich immer noch überlegen, was man - dann auch mit nem anwalt - unternimmt.
ich würde mir über die ganze sache momentan wirklich keinen grösseren kopf machen. alles was Du jetzt unternimmst, kann die sache nur verschlimmern, da die polizei auf weitergehende informationen angewiesen ist, um im ermittlungsverfahren irgendwelche anhaltspunkte zu finden, damit die Staatsanwaltschaft Klage erheben kann.
Geschrieben von: Teder (Usernummer # 3691) an
:
danke erstmal für die rege beteiligung!
also panik hab ich eigentlich überhaupt nicht, bin ja ein braver bürger
wenns nun so gewesen wär, dass ich ihnen mit irgendwas stecken in die arme gelaufen wäre, hätt ich sowieso keine aussage bei der polizei gemacht.
der fall ist aber ein bisschen anders, deswegen hab ich hier nachgefragt.
die vernehmung ist nächsten freitag, dann werd ich mal schauen, dass ich bis dahin mit nem anwalt gesprochen hab. ne beratung ist ja erstmal nicht so teuer...
ohne anwalt hab ich keine möglichkeit zu erfahren, was der typ genau gesagt hat?
dass ers mir selber erzählt halte ich für unwahrscheinlich...
Geschrieben von: TheMäx (Usernummer # 1382) an
:
einen eintrag in das polizeiführungszeugnis (falls du das meinst) bekommst du erst ab 3 monaten knast. so schnell schaffst du's nicht dahin. möge stitch mich korrigieren, falls ich damit falsch liege
Geschrieben von: Shinji (Usernummer # 7263) an
:
@ TheMäx: muss ich gerade mal schnell ein wenig ergänzen. was genau eingetragen wird, ist hier nachzulesen, bzw. die ausnahmen sind in abschnitt II zu finden § 32 BundeszentralregisterGesetz
@ topic: würde mit perso bei team blau erscheinen, anhören wessen man dich beschuldigt und dann angaben zur person machen. ansonsten aber freundlich und bestimmt vom recht auf aussageverweigerung gebrauch machen und zum sachverhalt selbst keine angaben machen. (grundsatz: nemo tenetur se ipsum accusare §§ 136 I, 163a III,IV, 243 IV StPO für interessierte)
allerdings besteht auch keine verpflichtung, auf anweisung der polizei zu einer aussage zu erscheinen. anders sieht es da schon bei vorladung von staatsanwaltschaft oder richter aus, da muss man als beschuldigter antanzen.
anzeige wegen verleumdung wäre zu überlegen, im rahmen dieser könnte man auch auf die vorgeschichte mit dem ehemaligen bewohner eingehen.
allerdings würde ich diese sache nicht im rahmen deiner aussage (welche du natürlich verweigerst!!!) der gegen dich laufenden anzeige erwähnen. man könnte dir nämlich evtl. auf grund der teileinlassung zur anzeige einen strick draus drehen.
cheers
T.
ps: jegliche auskunft natürlich ohne gewähr. viel glück!
Geschrieben von: Teder (Usernummer # 3691) an
:
das mit dem führungszeugnis hab ich jetzt mal so überflogen, das steht dann wohl nicht drin, das ist schonmal gut.
ich meinte aber nen BTM-eintrag im Kriminalaktennachweis der Bayerischen Polizei (KAN).. das kann nämlich unschön werden...
Geschrieben von: Mr. Morrison (Usernummer # 11083) an
:
Wieso sollte da was eingetragen werden, wenn du gar nichts besessen hast? Mach dir doch nicht solche Sorgen!
Geschrieben von: DerDieDas (Usernummer # 15169) an
:
1. auf keinen fall ne aussage bei der polizei machen!!! wenns doch an die staatsanwaltschaft geht kannste immer noch zum anwalt. die arbeiten (teilweise oder alle kp) auf pflichtverteidigerbasis!
2.die polizei wird dir bestimmt von dem tollen §31 des btmg erzählen, würd ich auch nicht machen
Geschrieben von: FeldFunker (Usernummer # 13849) an
:
Welcher Staatsanwalt der nicht total gelangweilt ist nimmt sowas denn ernst?
Die Polizei muss dem nachgehen (auch wenn sie es nicht ernst nimmt!) und pro forma eine Hausdurchsuchung erwirken wollen. Das kann theoretisch eine Hausdurchsuchung nach sich ziehen, ist aber extrem unwahrscheinlich. Selbst wenn: da wird entweder was gefunden und Du bist Beschuldigter in einem Verfahren, das nie vor Gericht kommt (es sei denn Du wohnst in Bayern.... oops), oder Du hörst einfach nie wieder was davon.
Keinesfalls wird Dir durch eine unberechtigte Anzeige ein Nachteil entstehen, einfach ignorieren das ganze.
Man kann viel über unseren Staat schimpfen, aber wir haben hier eine weltweit fast einmalige Rechtssicherheit. Einfach ignorieren das ganze, da kommt nix nach.
Ach ja: wenn jemand mit Vorsatz unbegründet angezeigt wird, wird i.d.R auch Anzeige erstattet (von der Exekutive, öffentliches Interesse und so), ohne das Du das machen musst. Die Jungs sind nicht blöde und kennen Szenarien wie das hier.
Geschrieben von: m.u.s.a (Usernummer # 19049) an
:
ich wollte jetzt nicht noch ein thread öffnen, aber, sagen wir mal, einem freund passiert gerade sowas ähliches...
ein großer koks-dealer-ring in köln wurde vor ein paar wochen hochgenommen... jeder, der in der letzten zeit da angerufen hat und da was bestellt hat, hat eine vorladung als beschuldigter bei der polizei bekommen...
laut der letzten beiträge sollte mein kumpel ebenfalls nicht aussagen? und dort nicht erscheinen? oder könnte man vorher dort anrufen, um zu erfahren, was überhaupt sache ist?
der termin ist nächsten dienstag...
Geschrieben von: DrCoca (Usernummer # 710) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: m.u.s.a:
oder könnte man vorher dort anrufen, um zu erfahren, was überhaupt sache ist?
Das kannst vergessen. Die Leute am Telefon geben sowieso keine Auskunft. Koennte ja jeder Penner anrufen. Erstmal abwarten. Zur Not laden die deinen Kumpel nochmal ein. Wenn er die Vorladung nicht per Einschreiben angenommen hat, dann kann man sowieso nicht beweisen, das er die Vorladung ueberhaupt bekommen hat. Also nicht hingehen, und fertig. Die brauchen sowieso nicht jeden Kunden von dem Dealer. Sobald die 3-4 Leute zusammen haben, reicht das denen sowieso.
Das mit dem Fuehrungszeugnis, und den Eintrag erst ab 3 Monaten stimmt uebrigens nicht. Ab einer bestimmten Anzahl von Tagessaetzen, bekommt man bereits einen Eintrag. Bewaehrungsstrafen werden auch vermerkt.
Geschrieben von: m.u.s.a (Usernummer # 19049) an
:
vielen dank...
hier der link dazu:
http://www.az-web.de/sixcms/detail.php?template=az_detail&id=708458&_wo=Lokales:Euregio
ausführlich:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/12415/1295738/polizei_koeln/rss
800 portionen an 150 kunden in drei wochen... da ist mein kumpel ja wirklich nur eine nummer von vielen... die haben wahrscheinlich massenbriefe abgeschickt...
Geschrieben von: DrCoca (Usernummer # 710) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: TheMäx:
einen eintrag in das polizeiführungszeugnis (falls du das meinst) bekommst du erst ab 3 monaten knast.
Stimmt nicht ganz. Geldstrafen ab 90 Tagessätzen werden ebenfalls eingetragen, und man gilt als vorbestraft. Ausserdem gibt es auch noch ein Erziehungsregister, in dem auch kleinere Vergehen bei Jugendlichen eingetragen werden, die allerdings nach einiger Zeit wieder geloescht werden.
Geschrieben von: DrCoca (Usernummer # 710) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: m.u.s.a:
800 portionen an 150 kunden in drei wochen... da ist mein kumpel ja wirklich nur eine nummer von vielen... die haben wahrscheinlich massenbriefe abgeschickt... [/QB]
Genauso ist es. Die brauchen jetzt auch nich 150 Zeugen, um die Sache zu beweisen. Also am besten nicht hingehen, und er hoert wahrscheinlich gar nichts mehr. Wie sind die ueberhaupt an die Adresse von deinem Kumpel gekommen?
Geschrieben von: m.u.s.a (Usernummer # 19049) an
:
keine ahnung... wahrscheinlich haben die telefongespräche abgehört denke ich... anders kann ich mir das nicht vorstellen... 5 andere freunde wurden auch angeschrieben...
Geschrieben von: sven.k. (Usernummer # 12602) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: m.u.s.a:
keine ahnung... wahrscheinlich haben die telefongespräche abgehört denke ich... anders kann ich mir das nicht vorstellen... 5 andere freunde wurden auch angeschrieben...
Dein Freundeskreis ist ja amtlich eingeschneit...
Geschrieben von: m.u.s.a (Usernummer # 19049) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: sven.k.:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: m.u.s.a:
keine ahnung... wahrscheinlich haben die telefongespräche abgehört denke ich... anders kann ich mir das nicht vorstellen... 5 andere freunde wurden auch angeschrieben...
Dein Freundeskreis ist ja amtlich eingeschneit...
habe gerade erfahren, dass die grünen bei einem der freunde mit einem durchsuchungsbefehl zu hause waren... haben aber nichts gefunden...
für kölner verhältnisse ist das schon ziemlich heftig... ich habe das gefühl, dass die hier gründlich sauber machen...
Geschrieben von: roadrenner (Usernummer # 13607) an
:
Nichts gefunden kann ja zwei Gründe haben...
Gutes Versteck, oder dumme Polizisten
gruß roadrenner
Geschrieben von: psychosonic (Usernummer # 417) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: m.u.s.a:
ich habe das gefühl, dass die hier gründlich sauber machen...
nichts für ungut, aber schön wär's.
vll kann man ja irgendwann wieder friedlich feiern gehen in köln.
Geschrieben von: Bowie (Usernummer # 18850) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: psychosonic:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: m.u.s.a:
ich habe das gefühl, dass die hier gründlich sauber machen...
nichts für ungut, aber schön wär's.
vll kann man ja irgendwann wieder friedlich feiern gehen in köln.
klar, feiern ohne Drogen, harhar!
Geschrieben von: psychosonic (Usernummer # 417) an
:
das hab ich nicht gesagt.
Geschrieben von: m.u.s.a (Usernummer # 19049) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: roadrenner:
Nichts gefunden kann ja zwei Gründe haben...
Gutes Versteck, oder dumme Polizisten
gruß roadrenner
naja... wenn man hört, dass einer der größten dealer hochgegangen ist, dann haben die leute, die betroffenen sind (kunden, großabnehmer, freunde), wahrscheinlich die wohnungen sauber gemacht... ich hätte das auch so gemacht...
Geschrieben von: Hoffmann2000 (Usernummer # 3444) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: dauerwellen:
na ja wenn man keine Rechtschutz hat ist das so eine Sache.
...
Naja, das Problem an ner Rechtsschutzversicherung ist aber, dass die solche Sachen kaum übernehmen, weil ja Besitz und/oder Handel einen Vorsatz beinhaltet. Bei Taten mit Vorsatz greift die Rechtsschutzversicherung nämlich nicht.
Geschrieben von: TranceRider (Usernummer # 1924) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Hoffmann2000:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: dauerwellen:
na ja wenn man keine Rechtschutz hat ist das so eine Sache.
...
Naja, das Problem an ner Rechtsschutzversicherung ist aber, dass die solche Sachen kaum übernehmen, weil ja Besitz und/oder Handel einen Vorsatz beinhaltet. Bei Taten mit Vorsatz greift die Rechtsschutzversicherung nämlich nicht.
Sie greift vorerst schon. Sollte es aber zu einer rechtskräftigen Verurteilung der vorsätzlich begangenen Straftat kommen, dann muss die Leistung an den Versicherer zurückgezahlt werden.
Das wird hier aber ja nicht geschehen.
Geschrieben von: dj beattrud (Usernummer # 19543) an
:
Ich würde hingehen den typen anzeigen und ausage verweigen
Geschrieben von: DrCoca (Usernummer # 710) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: dj beattrud:
Ich würde hingehen den typen anzeigen und ausage verweigen
Schlaf darueber lieber nochmal eine Nacht.
Geschrieben von: Teder (Usernummer # 3691) an
:
update:
also, ich bin nicht hingegangen.
habe aber heute morgen einen anruf von denen bekommen, dass ich doch bitte zur erkennungsdienstlichen kommen möge! sonst holen se mich ab. super, davon stand zwar nichts in dem brief, aber wenn se wollen...
Geschrieben von: Mr. Morrison (Usernummer # 11083) an
:
Haben sie dir (nochmal) konkret gesagt was dir vorgeworfen wird? Sollst du erkennungsdienstlich erfasst werden oder jemanden erkennen?
Geschrieben von: Hoffmann2000 (Usernummer # 3444) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: TranceRider:
Sie greift vorerst schon. Sollte es aber zu einer rechtskräftigen Verurteilung der vorsätzlich begangenen Straftat kommen, dann muss die Leistung an den Versicherer zurückgezahlt werden.
Das wird hier aber ja nicht geschehen.
allerdings zahlt man beim anwalt ja erst, nachdem der fall beendet wurde. bei einer verurteilung zahlt die rechtsschutzversicherung dann natürlich nicht und bei einem freispruch zahlt der staat. wie schon gesagt, kann man sich in einem btm-fall nicht auf die rsv verlassen und kein erfahrener anwalt kommt auf die idee, sich da überhaupt (siehe obrige problematik) auf irgendeine rsv zu verlassen.
@ topic/op: ich hoffe, dein fall hat sich erledigt oder du hast zumindest die aussage bei den cops verweigert...
Geschrieben von: Teder (Usernummer # 3691) an
:
nochmal kleines update:
also, war doch ganz gut, dass ich da hin bin, hab zwar die aussage weiterhin verweigert, aber der typ hat wohl erzählt, dass ich in der ganzen zeit wo wir zamgewohnt haben pro tag eine tüte graucht hätte. die kommisarin hat gemeint, dass das ein "allgemeinverstoß gegens btmg" ist, was zu 99% fallengelassen würde. nun wird aber so ein brief ans kreisverwaltungsamt geschickt, und wenn ich einen führerschein machen will muss ich abstinenz vorweisen. klasse.
dauert aber locker noch ein paar monate, bis der staatsanwalt sich das überhaupt mal anschaut.
was aber interessant war, als sie die erkennungdienstliche bei mir gemacht haben, hab ich sie sich im nebenzimmer unterhalten hören. neben meinem jetzigen und vorherigen wohnort hab ich 5 mal das wort durchsuchungsbefehl gehört.
naja, jetzt weiß ich ja, was auf mich zukommt
will das aber nicht so auf mir sitzen lassen, was soll denn das, kann doch nicht sein, dass ich stress hab, wenn ich den führerschein machen will (hab ich zwar in den nächsten 5 jahren eh nicht vor, aber so mit 30 wärs dann doch mal cool) nur weil so ein affe mich mit ausgedachten sachen bei den bullen hinhängt!
Geschrieben von: wurstwasser (Usernummer # 7939) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Teder:
was soll denn das, kann doch nicht sein, dass ich stress hab, wenn ich den führerschein machen will (...) nur weil so ein affe mich mit ausgedachten sachen bei den bullen hinhängt!
wenn das alles ausgedacht war, wirst du ja dann keinen stress bekommen.
Geschrieben von: Bowie (Usernummer # 18850) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: wurstwasser:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Teder:
was soll denn das, kann doch nicht sein, dass ich stress hab, wenn ich den führerschein machen will (...) nur weil so ein affe mich mit ausgedachten sachen bei den bullen hinhängt!
wenn das alles ausgedacht war, wirst du ja dann keinen stress bekommen.
das "Unschuldige haben doch nichts zu befürchten" ist doch ein Guantanamo-Totschlagargument...
Geschrieben von: wurstwasser (Usernummer # 7939) an
:
na sei's drum, dass er zum FS getestet werden soll - was sollen sie finden, wenn nix gewesen ist?
DAS mein ich.
Geschrieben von: Mr. E (Usernummer # 2038) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: wurstwasser:
na sei's drum, dass er zum FS getestet werden soll - was sollen sie finden, wenn nix gewesen ist?
DAS mein ich.
100€ werden sie finden.
und das ist doch schon ärgerlich genug, wenn man wirklich unschuldig ist.
Geschrieben von: InExtremo (Usernummer # 801) an
:
100 € und vielleicht noch mehr.
wer weiß was die sich alles in den nächsten 5 jahren noch ausdenken was man abliefern muß.
Also ich finds blöd wenn er auch nur 2 € mehr zahlen müsste als nötig nur weil einer was falsches aussagt. wär ja zu schön dann kann das in zukunft ja mal jeder machen.....
ach der nervt mich, zeig ich ihn doch mal mit ner falschen aussage an, bei anderen funktionierts ja auch *höhö* ..... schwachsinn!
Geschrieben von: roadrenner (Usernummer # 13607) an
:
Wenn die Bullerei die eigene Wohnung durchsucht kostet das nen Hunni? Machen die gleich noch nebenbei sauber oder wieso wird da was fällig?
Man sucht sich die Durchsuchung ja nicht freiwillig aus...
Wenn Sie etwas finden und man müßte dann zahlen O.K. aber wenn nix bei rum kommt ist das ja einfach mal frech!
Gruß roadrenner
Geschrieben von: Teder (Usernummer # 3691) an
:
nicht die durchsuchung ist gemeint, sondern der drogentest wenn ich mal den FS machen will.
wat solls, sich aufregen bringts auch net.
will eh ins ausland nach dem studium, mach ich den FS halt woanders
Geschrieben von: Hoffmann2000 (Usernummer # 3444) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: roadrenner:
Wenn die Bullerei die eigene Wohnung durchsucht kostet das nen Hunni? Machen die gleich noch nebenbei sauber oder wieso wird da was fällig?
Man sucht sich die Durchsuchung ja nicht freiwillig aus...
Wenn Sie etwas finden und man müßte dann zahlen O.K. aber wenn nix bei rum kommt ist das ja einfach mal frech!
Gruß roadrenner
auch wenn die was finden, muss man die hausdurchsuchung nicht zahlen - wäre ja auch noch schöner....
wenn op noch keinen führerschein hat und in dem fall nicht belangt wird, darf die polizei das ganze auch gar nicht an die führerscheinstelle weitergeben. falls du dann irgendwas von wegen "clean-bescheinigung" vorlegen musst, würde ich auf jeden fall nen anwalt einschalten (das zahlt dann die rechtsschutzversicherung in jedem fall), da die datenweitergabe an die führerscheinstelle nicht rechtens ist.
Geschrieben von: DJ B-Side (Usernummer # 5926) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Hoffmann2000:
[QUOTE]Ursprünglich geschrieben von: roadrenner:
[qb]da die datenweitergabe an die führerscheinstelle nicht rechtens ist.
sorry für OT, aber wann ist sie denn rechtens?
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