This is topic Rechtsprechung/Urteile im Bereich BtM in forum Druggy at technoforum.de.
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Geschrieben von: LEXY (Usernummer # 14712) an
:
Hallo,
ich habe gerade durch Zufall erfahren das ein Kölner "Importeur" den ich von früher kenne vor 2 Tagen von der Polizei einkassiert wurde.
Angeblich erwarten ihn aufgrund seiner etwas größeren "Aktivitäten" und seiner Bewährungsstrafe (auch Bereich BtM) bis zu 10 Jahre JVA.
Genaueres weiß ich leider nicht.
Mich interessiert nun in welchen Fällen die deutsche Rechtsprechnung welche Urteile ausgesprochen hat.
Ich habe leider im Netz keine Liste mit Gerichtsurteilen gefunden.
Kennt Ihr ein paar Beispiele, vielleicht aus eurem Umfeld oder aus den Medien bei wechen BtM-Vergehen welche Urteile verhängt wurden?
Habe auch ein Beispiel:
Ein 20-jähriger Schüler hat 15 "schnelles" in NRW weitergegeben.
Im Jugendgericht wurde 200 € Strafe verhängt jedoch hat allein sein Anwalt 700 € für 30 min Verhandlung haben wollen.
[ 17.06.2005, 23:56: Beitrag editiert von: LEXY ]
Geschrieben von: Thomas Broda (Usernummer # 72) an
:
tststs...Du hast vielleicht einen Umgang.
Der grundsätzliche Ablauf bei Straftaten, die während einer laufenden Bewährung verübt worden sind, ist:
- Strafe, zur Bewährung ausgesetzt. Danach:
- Bewährungsverlängerung, zusätzlich neue Strafe, zur Bewährung ausgesetzt. Danach meistens:
- erneute Bewährungsverlängerungen, zusätzlich neue Strafe, zur Bewährung ausgesetzt.
- Danach wird es langsam kritisch. (Oder auch nicht....)
Das ist der grundsätzliche Ablauf. Sollte der Vorsitzende der Meinung sein, daß die Allgemeinheit vor Deinem Bekannten besser doch zu schützen sei, kann er ihn natürlich auch beim ersten Mal wegschicken. Solche Dinge hängen stets von der individuellen Schuld, den Umständen und der Prognose ab.
Ich denke nicht, daß bei strafrechtlichen Problemen Anfragen in Web-Foren (außer vielleicht in juristischen) Sinn machen. Sie wirken meistens wie ein Magnet auf Latrinengerüchte, Halbwahrheiten, Sensationsstories und arten nach meiner Erfahrung spätestens ab dem 10. Post in vollkommen sinnloses Laien-Palaver über falsch verstandene Grundrechte aus.
Traurige Thread-Beispiele gibt's hier wahrlich genug.
Geschrieben von: Shinji (Usernummer # 7263) an
:
Zitat:
ursprünglich geschrieben von Lexy:
Angeblich erwarten ihn aufgrund seiner etwas größeren "Aktivitäten" und seiner Bewährungsstrafe (auch Bereich BtM) bis zu 10 Jahre JVA.
Autsch!!! Wieviel Tonnen Material waren es denn? Denn (frei nach Paracelsius) gilt: Die (nachgewiesene) Menge macht das Gift (bzw. in diesem Fall die Strafe)!
Zitat:
ursprünglich geschrieben von Lexy:
Habe auch ein Beispiel:
Ein 20-jähriger Schüler hat 15 "schnelles" in NRW weitergegeben.
Im Jugendgericht wurde 200 € Strafe verhängt
Ähm, Jugendstrafe wird bis max. 21 Jahre verhängt. Wer älter ist, hat Pech gehabt. Weiterhin hat Thomas Broda eigentlich vollkommen Recht. Ist immer so eine vom Einzelfall abhängige Sache, in der jeder Richter anders entscheidet. Wobei Wiederholungstäter meist gelitten haben!!!
Grundsätzlich gilt: lieber ne gekühlte Gerstenkaltschale!
Trotzdem viel Glück für deinen "früheren" Bekannten.
Cheers
T.
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
klar, gibt es gewisse Erfahrungswerte im Strafmass, welche sich aber sogar regional schon immens unterscheiden.
Ohne die BTM Art und Menge zu wissen, ob es sich zusaetzlich um Einfuhr und gewerbsmaessigen Verkauf handelte und vermutlich dutzende solcher Details mehr kann niemand irgendetwas auch nur annaehernd serioeses sagen.
Mit den momentanen Nullinformationen kann dir nichtmal ein Anwalt viel mehr sagen.
Es gibt hoechstens Grenzen, ab denen es noch nie irgendwo Bewaehrung gegeben hat.
Geschrieben von: Pr0blemloeser^ (Usernummer # 13592) an
:
Ähm das trägt jetzt zwar nicht hilfreich zum Thema bei aber was ist BTM?
Geschrieben von: CalaLonga (Usernummer # 5906) an
:
BTM Abkürzung für Betäubungsmittel.
Geschrieben von: LEXY (Usernummer # 14712) an
:
Danke für eure Beiträge bisher.
Ich bin übrigens weder an einer Rechtsberatung interessiert noch will ich vergangene Urteile als Anhaltspunkt zukünftiger Urteile werten.
Ich selber verdiene mein Geld auf normale art und weise. Da ich in Köln sehr viele Leute kenne sind natürlich auch ein paar "schwarze Schafe" dabei.
Ich denke das fast jeder von uns jemanden kennt auf den das zutrifft, oder?
Das soll aber nicht heissen, dass ich nur Leute aus der Unterwelt kenne!
Mich interessiert wirklich nur welche Urteile in der Vergangenheit bei welchen Vergehen in welchem Bundesland ausgesprochen wurden.
Vielleicht kennt ja jemand eine Homepage die eine kleine Auflistung beinhaltet?
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
eine bunte sammlung laesst sich mit etwas geduld beim durchlesen u.a. hier : recht-in.de erschliessen.
(c) 1999/2ooo/y2k(+1/+2/+3+4+5+6+7+8+9+2010+2011+2012+2013+2014+2015+2016+2017+2018+2019+2020+2021+2022+2023+2024+2025) technoforum.de | www.techno-forum.de
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