This is topic Vorladung zur grünweißen Narrenzunft in forum Druggy at technoforum.de.
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Geschrieben von: InExtremo (Usernummer # 801) an
:
Halli hallo
also heut morgen lag in meinem briefkasten ein brief der LPD mit einer vorladung grund: verstoß gegen das BtmG.
Ich hab aber noch nie etwas verkauft und wurde auch recht selten kontrolliert (also vor clubs und so) und bin auch sonst recht unauffällig was dieses Thema angeht. Also was kann der grund für die vorladung sein?? Und auf was muß ich achten am FR welche rechte hab ich was muß was kann was därf ich sagen???
danke für eure Infos
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
nimm dir einen anwalt, lass den akteneinsicht anfordern, da du ja beschuldigter bist.
der schreibt den buetteln dann auch, dass du vorher nicht zur vernehmung kommst, und schon garnicht ohne anwalt.
du hast keine verpflichtung, einer vorladung der polizei folge zu leisten und als beschuldigter musst du auch absolut keine aussage ueber deinen namen und geburtsdatum hinaus machen.
wenn du unvorbereitet da hin gehst und dich in ein gespraech verstricken laesst, dessen zusammengefasstes ( oft verzerrtes ) Protokoll du nachher noch unterschreibst, kannst Du Dir nur schaden.
wenn es allerdings etwas wirklich gravierendes waere, was dir vorgeworfen wird, haette es wahrscheinlich eher eine hausdurchsuchung gegeben.
das delikt koennte uebrigens durchaus schon recht lange zeit zurueckliegen, so dass dir das jetzt garnicht direkt einfaellt.
Geschrieben von: Archer2000 (Usernummer # 2345) an
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oh.. ich drück dir auf alle fälle die daumen!..
hehe tips kann ich dir leider keine geben *g*
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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www.dancecube.de > drogerie > polizei
12. Sie haben das Recht zu schweigen...
Grundsätzlich müssen die Polizisten dich über deine Rechte und Pflichten belehren. Dazu gehört, dass sie dir mitteilen, ob du als Zeuge oder als Beschuldigte(r) vernommen wirst. Das ist wichtig, denn als Beschuldigte(r) musst du zu keinem Zeitpunkt eine Aussage machen, außer zu deinen Personalien - du hast das sogenannte Aussageverweigerungsrecht. Als Zeuge hast du nur ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn du durch deine Aussage Ehegatten, Verlobte oder Verwandte belasten würdest. Im Zweifelsfall empfielt es sich, erstmal nichts zu sagen, zumindest bis man mit einem Anwalt gesprochen hat.
Sie haben das Recht auf einen Anwalt.
Man hat immer das Recht, mit der Aussage zu warten, bis man (s)einen Rechtsanwalt konsultiert hat, mit dem man das weitere Vorgehen abstimmen sollte. Wer keinen Anwalt hat oder dieser zum Beispiel nachts oder am Wochenende nicht so ohne weiteres erreichbar sein wollte, kann man auch den anwaltlichen Notdienst (steht im örtlichen Telefonbuch oder Auskunft anrufen und Weiterverbinden lassen!) in Anspruch nehmen. Das Recht auf einen Pflichtverteidiger (auf Staatskosten) auch schon während der Ermittlungen ist davon abhängig, ob Staatswanwalt und Richter der Meinung sind, dass es auf jeden Fall zu einem Strafverfahren kommen wird. Auch wenn es zur Verhandlung kommt, ist man allerdings nicht verpflichtet, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Allerdings hat nur ein zugelassener Rechtsanwalt das Recht auf Akteneinsicht. Dieses Recht hat z.B. ein befreundeter Jura-Student kurz vor dem Staatsexamen, der einen aus Freundschaft kostenlos vertritt, nicht. Auch aus diesem Grund ist es immer ratsam, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.
* 15. Wie es in den Wald ruft...
Es ist zu empfehlen, sich zwar selbstsicher und bestimmt, aber immer freundlich und diplomatisch den Beamten gegenüber zu geben. Nichts ist entwaffnender als Freundlichkeit und führt definitiv weiter als aggressive Konfrontation und die Verweigerung jeglicher Kooperation; allerdings sollte man sich selbst durch allzu kumpelhafte Art der Polizisten nicht zu Aussagen verleiten lassen, die man später bereuen könnte.
Die Polizei darf dich einschüchtern und unter Druck setzen. Sie darf aber natürlich nicht deinen freien Willen durch (körperliche) Misshandlung, Gewalt, Ermüdung, Verabreichung von Medikamenten, Nahrungsentzug, Quälerei, Hypnose oder Täuschung beeinträchtigen. Versprechen der Polizisten, dass eine Aussage strafmildernde Vorteile bringt, können sie nicht einhalten. Die Beamten dürfen dich darauf hinweisen, dass weitere Aussagen, die der Aufklärung weiterer Straftaten dienen (z.B. im Rahmen der Kronzeugenregelung) sich positiv auf das eigene Strafmaß auswirken kann; die Entscheidung darüber, inwieweit sich aber eine Aussage tatsächlich strafmildernd auswirkt, treffen der Staatsanwalt (bei der Beantragung des Strafmaßes) und der Richter (im Urteil).
(s. auch FAQ Recht)
* 16. Eine Vorladung ist keine unverbindliche Einladung
Einer (Vor-)Ladung durch den Staatsanwalt, Ermittlungsrichter oder vom Gericht muss man auf jeden Fall Folge leisten, egal ob als Zeuge oder als Beschuldigter/Beklagter. Kommt man einer Ladung nicht nach, drohen Geldbußen und sogar Beugehaft. Für die Verweigerung der Aussage gilt das Gleiche wie bei der Polizei (s. 12.). Als Zeuge ist man zur Aussage verpflichtet, es sei denn, sie führt zur Selbstbelastung oder zur Belastung von Verwandter/Ehegatten etc. Bei unbegründeter Aussageverweigerung (z.B. weil man einen Kumpel nicht belasten will), drohen ebenfalls Bußgelder und Haft. Zur Angabe seiner Personalien ist man auch als Zeuge immer verpflichtet. Als gerichtlich geladener Zeuge hat man das Recht auf Auslagenersatz (Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.). Wurde man aber z.B. auf Antrag der Verteidigung geladen, weil man für einen Kumpel aussagen soll, und der Kumpel verliert den Prozess, dann muss dieser mit den Prozesskosten auch diese Auslagen zahlen!
Ich hoffe, ich konnte hiermit'n bisken helfen!
Geschrieben von: InExtremo (Usernummer # 801) an
:
danke chris ist nützlich
ich berichte dann am FR.
imbrief steht nur unter o.a. aktenzeichen anhängigen anzeigensache verstoß gegen das BtmG.
mehr nicht und ich hab absolut keine ahnung warum???? was könnt das sein???
Gruß
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
wenn du schon keinen anwalt einschaltest und zu solch einem kurzfristigen termin ohne vorbereitung hingehst, mach wenigstens keine aussagen ...
[ 25.06.2003, 23:59: Beitrag editiert von: Braindrain ]
Geschrieben von: partylarry (Usernummer # 1636) an
:
hatte auch mal so nen brief wegen schwerer körperverletzung bekommen und wusste absolut nichts damit anzufangen. nach einem anruf bei der polizei hatte sich schnell herausgestellt, dass der brief an den falschen versandet wwar!
zur aufklärung: an meinem alten wohnort, gab es einen der genau so wie ich hiess! dazu kam noch, dass ich in der zwischen zeit umgezogen und eigentlich garnicht mehr dort polizeilich gemeldet war! schlichweg behördenschlamperei!
ruf doch einfach schonmal im vorfeld an und frag nach was das soll. erspart jede menge stress!*g*
ansonsten viel glück, joelle!
Geschrieben von: The Blobb (Usernummer # 623) an
:
Eventuell könnte es ein früherer Bekannter sein den sie wegen BMG geschnappt haben und er hat (blöderweise) Namen genannt auch wenns noch so lange zurückliegt.
Kenne einen der musste dauernd zum Urin-/Bluttest weil ein kleiner möchtegern Dealer ausgesagt hat das er vor 3 Jahren was genommen hat.
Anwalt ist sicher das beste erstmal!
Geschrieben von: InExtremo (Usernummer # 801) an
:
sodele ich war kurz da und es geht darum:
Psylocibin zuchtbox und duftsäckchen bestellt im internet paket nie bei mir angekommen liegt nun bei den grünen.
hab keine aussage gemacht und wollt erst mit meinem rechtsanwalt sprechen muß mich in den nächsten 14 tagen nochmal melden.
hat einer ne ahnung was nun auf mich zukommen könnte???
grüßle
Geschrieben von: partylarry (Usernummer # 1636) an
:
ooohhhhhh....
wie kommen die den da dran?
wo hast du bestellt? azarius?
wegen einer zuchtbox können die dir normal doch nix anhängen, nur wegen dem duftsäckchen!
Geschrieben von: InExtremo (Usernummer # 801) an
:
du keine ahnung wie die da rankommen kenn mich auch mit dem recht da nicht aus usw....
andere frage was kostet ein anwalt gibts ne kostenlose beratung oder sowas????
die duftkissen sind eh nur zur traumförderung und raumluftveränderung gedacht steht ja schon drauf das man sie nicht verzehren darf.
eigentlich alles kein äkt das schlimmste ist nur das ich wohl auch mal meine eltern informieren muß
wegen rechtsschutz usw....
Geschrieben von: InExtremo (Usernummer # 801) an
:
und ja azarius
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
rechtsschutz kannste vergessen, der greift bei eigenen straftaten nicht.
allzuviel passieren kann dir eigentlich nicht, wenn es keine allzugrosse menge war, die beschlagnahmt wurde.
gibt bei sowas i.d.r. eine geldstrafe und ein guter anwalt regelt das mit einem strafbefehl ohne verhandlung.
aber mit post vom strassenverkehrsamt koennte in unbestimmter zukunft zu rechnen sein.
erstberatung vom anwalt ist oft kostenlos, und wenn die sache nicht allzu aufwaendig wird, koenntest du mit ein paar hundertern anwaltskosten hinkommen.
Geschrieben von: InExtremo (Usernummer # 801) an
:
heißt ich kann jetzt zum anwalt laufen und mich mal kurz beraten lassen und das kost dann nix???
bin arbeistlos und hab kein geld thats the problem.
Geschrieben von: Moderator (Usernummer # 176) an
:
@in extremo
Such's Dir aus: Entweder etwas Geld für den Anwalt ausgeben und easy aus der Sache herauskommen oder die Konsequenzen tragen.
Und: So teuer ist ein Anwalt nicht. Der hat feste Honorar-Sätze und Dein Fall wird sicher nicht durch mehrere Instanzen verhandelt, sondern ist möglicheweise mit Korrespondenz zu lösen.
Geschrieben von: tanzend-gelber-vogel (Usernummer # 7315) an
:
geh echt am besten zu nem anwalt...und das mit dem erstgespräch oder auch beratungsgespräch....das hat nen bestimmten satz, darf auch nicht mehr kosten...nur weiß ich leider nu nicht den betrag mehr auswendig....allerdings musst du das auch als ERST oder BERATUNGSGESPRÄCH beim anwalt ansagen! ....und alles immer am besten schriftlich, schwarz auf weiß denn auch anwälte sind nur menschen
sagt mal unterliegen packete und päckchen nicht auch dem "briefgeheimniss"? die grünen drüfen doch nur bei gefahr im verzug sowas tun...oder?
is ja echt mal ne krasse geschichte *kopfschüttel*...und es garnicht glauben kann.
tja leute aber so ist das, die terroristischen aktivitäten werden dazu misbraucht/vorgestellt -wie ja damals bereits schon in den 70er- den datenschutz zu lockern...irgendwann wird wirklich jeder einzelen von uns aus glas... privatsphäre wird vl. dann ein fremdwort sein
--> BIG BROTHER is watching u
Geschrieben von: minimalniemand (Usernummer # 3401) an
:
wenns ne warensendung war, dann nicht. die muss offen gelassen werden.
Geschrieben von: tanzend-gelber-vogel (Usernummer # 7315) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: InExtremo:
bin arbeistlos und hab kein geld thats the problem.
--> sie haben das recht auf einen anwalt und wenn sie sich keinen leisten können wird ihnen einer gestellt...oder so ähnlich war das....
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
zuviel Amerikanische Krimis gesehen ?
*g*
einen Pflichtverteidiger gibt es nur, wenn es zu einer Verhandlung kommt, und genau das gilt es ja zu verhindern.
Geschrieben von: tanzend-gelber-vogel (Usernummer # 7315) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: minimalniemand:
wenns ne warensendung war, dann nicht. die muss offen gelassen werden.
echt?...gehören da "per nachnahme" auch dazu?
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
es reicht normalerweise schon ein irgendwie "begruendeter verdacht" und es darf jede erdenkliche postsendung geoeffnet werden, bei sowas schuetzt das brief und post geheimnis leider gar nicht.
das fernmeldegeheimnis interessiert bei sowas ja auch nicht ...
Geschrieben von: Hanfgar (Usernummer # 8412) an
:
Hast du etwa zugegeben es bestellt zu haben?
Ich mein, da kann sich doch einer nen Jux gemacht haben... und im Internet deine Addy angegeben haben.
Sollen die erstmal beweisen das es nicht so war...
Greetz Hanfgar
Geschrieben von: ochsenprofessor (Usernummer # 5328) an
:
Wenn sie das Packerl abgefangen haben, haben sie bestimmt auch die geloggte IP.
Geschrieben von: Profan (Usernummer # 538) an
:
Also irgendwie versteh ich hier die ganze aufregung nicht.
Meiner Meinung hast du dich hier in keinster weise strafbar gemacht.
Die betreiber von azarius versenden sowieso nur sachen die man legal haben darf.
Das man eine Schwammerlbox zum züchten von Pilzen verwendet ist schon klar, aber hast du das gemacht, nein!!!! Also können sie dir deswegen nichts tun.
In der Regel ist es meistens auch so wenn sie dich jetzt zum bsp. zum 1 mal mit 2 gramm Grass erwischen, das du eine verwarnung bekommst und eine Probezeit von 2-3 jahren hast. Wenn du dir in dieser probezeit nichts zu schulden kommen läst, können sie dich nie mehr deswegen belangen. Und in einem Leumundszeugnis taucht so ein Vorfall sowieso nie auf.
Die Gerichte sind sowieso schon so überfüllt, da haben sie keine Zeit sich wegen so kleinigkeiten herum zu ärgern.
Das in deinem Fall sowieso nicht viel dahinter ist zeigt schon das die Polizei dich einfach gehen hat lassen ohne irgendeine aussage zu machen und sie meinten das du in 14 tagen wieder kommen sollst. das ganze sieht für mich nur nach abschreckung aus, den sie wissen genau das sie dir nichts anhängen können.
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
Ähm, ich muss hier doch wohl einiges klarstellen nach bestem Wissen und Gewissen:
"rechtsschutz kannste vergessen, der greift bei eigenen straftaten nicht." - das ist so nicht richtig formuliert: Die Rechtsschutzvers. greift i.d.R. nicht bei Straftaten in Eigenverschulden, die Formulierung 'eigene Straftat' ist vielleicht nicht sehr glücklich gewählt. Aber, es ist richtig, die Rechtsschutzversicherung hat hier keinen Bestand.
"allzuviel passieren kann dir eigentlich nicht, wenn es keine allzugrosse menge war, die beschlagnahmt wurde." - Richter handeln nach Gutdünken, nach Lust und nach Laune: man kann definitiv bei unserem Rechtssystem keinen Hinweis auf die abzusehende Strafe bzw. das Strafmaß geben: Kleinstdelikte wurden mit solcher Härte bestraft, dass das Urteil sich fast schon wie sci-fi liest, manche Großdealer und Koks-Lieferanten kamen so milde weg, dass man auch hier glaubt, Märchen zu lesen: viele News dieser Art in den Drogerie-News auf www.dancecube.de zeigen immer wieder, wie unterschiedlich sehr ähnliche Fälle verhandelt wurden und werden. Mit diesem Hinweis möchte ich vermeiden, dass man sich zu sehr in Sicherheit wiegt und mit dem Urteil eine Katastrophe erlebt.
"bin arbeistlos und hab kein geld thats the problem. "
Nein, auch eine Beratung ist i.d.R. nicht kostenlos, wird - wie Moderator das sagte - nach einem gewissen Honorarsatz berechnet. Je nach Verhandlung, Verfahren und Gericht besteht die Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, um sich einen Anwalt zu leisten: auch dies kann dir aber nur ein Anwalt sagen, den du meines Erachtens nach also benötigen wirst. Ferner kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe trotz Arbeitslosigkeit auch abgelehnt werden, inbesondere dann, wenn die Chancen ohnehin schlecht stehen, dass du problemlos aus der Sache rauskommst. Aber: jeder hat Recht auf eine angemessene Verteidigung, entsprechend KANN man u.U. also den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dieser wird i.d.R. vom dem Fall zugewiesenen Richter selbst geprüft, der somit schon im Vorfeld durch Akzeptanz/Ablehnung des Antrags einen leisen Hinweis auf Ausgang des Verfahrens gibt.
"die duftkissen sind eh nur zur traumförderung und raumluftveränderung gedacht steht ja schon drauf das man sie nicht verzehren darf."
Hier im Forum ausführlichst diskutiert, ebenso auch in den FAQ auf der Drogerie auf www.dancecube.de von mir und Matthias@eve&rave sehr klar und präzise erwähnt: diese Aufschriften und Verpackungen haben rechtlich absolut KEINEN Stellenwert:
Der Erfinder von ngeurotrade hatte vor Jahren die Idee mit den Duftsäcklein und legte diesen Pakaten einen Schrieb bei, dass seine Anwälte ggbfs. Probleme regeln werden. De Fakto aber hat sich zwischenzeitlich dieser Hersteller aus der BRD verkrümelt, es hab div. Verfahren, der Verkauf dieser Produkte wurde in die Schweiz verlegt und er distanzierte sich von seinen früheren Geschäften. Auch heute noch werden Käufer dieser angeblich legalen Duftkissen direkt nach dem Kauf in Headshops kontrolliert von Zivilfahndern. Studiere doch bitte die aktuelle Auflage des BtmG im Anhang bzgl. Psilocibin bzw. Psilocin und durchsuche auch dieses druggy-Forum danach, dann wirst Du die aktuelle Änderung bzgl. dieser Droge lesen und merken, dass 'Traumförderung' vor Strafe nicht schützt. Einfuhr und Verkehr, Verkauf und Besitz von psilocibinhaltigen Pilzen - in welcher Verpackung auch immer - ist längst nicht mehr legal und straffrei.
"sagt mal unterliegen packete und päckchen nicht auch dem "briefgeheimniss"? die grünen drüfen doch nur bei gefahr im verzug sowas tun...oder?"
Nein. Es gibt den sog. Verdachtsmoment bzgl. strafbaren Handlungen, der hier wohl greift. Und: durch ein spektakuläres Urteil gibt es das 'gefahr in Verzug' im früheren Sinn nicht mehr, einzig irgendwelche TV-Krimis hantieren noch fälschlicherweise mit dieser Phrase.
"wenns ne warensendung war, dann nicht. die muss offen gelassen werden. "
Meines Wissens nach ist es bzgl. o.g. Aspekt des Verdachts auf eine Straftat vollkommen egal, ob ein Brief bzw. Paket offen oder verschlossen war, die Versandart ist also meines Erachtens nach vollkommen egal.
"--> sie haben das recht auf einen anwalt und wenn sie sich keinen leisten können wird ihnen einer gestellt...oder so ähnlich war das.... "
s.o.: je nach Gericht, je nach zivil- oder strafrechtlichem Verfahren gilt es abzuschätzen seitens der Richter, ob man sich bei geringfügigen Verfahren selbst verteidigen kann oder das Recht auf einen Anwalt hat, siehe hierzu auch meine Ausführung zur Prozesskostenhilfe.
"es reicht normalerweise schon ein irgendwie "begruendeter verdacht" ..."
richtig.
"Ich mein, da kann sich doch einer nen Jux gemacht haben... und im Internet deine Addy angegeben haben. Sollen die erstmal beweisen das es nicht so war..."
Und wie ist die Bezahlung vonstatten gegangen? Wohl über Kreditkarte, Lastschrifteneinzug oder gar per Überweisung? Richtig ist aber, dass die Schuld erst nachgewiesen muss. Aber:
würde theoretisch bei einer Hausdurchsuchung festgestellt werden, dass Drogen vorhanden sind oder Drogen-'Utensilien', wird ein Drogentest (haar, urin, blut) angeordnet und würde der positiv verlaufen, sollte es sehr schwer sein, den begründeten Verdacht zu entkräften.
"Wenn sie das Packerl abgefangen haben, haben sie bestimmt auch die geloggte IP. "
Auch das wäre richtig, wobei die Ip-Daten nur rel. kurze Zeit beim Provider gespeichert werden. Nur ein Anwalt kann nun Akteneinsicht - wenn es zu einem Verfahren kommen sollte - bekommen und Erkundigungen anstellen, inwieweit auch bei Azarius oder dem Provider Daten für das Verfahren hinterfragt wurden.
Demnach: wer heute noch gutgläubig Duftsäcklein oder Dosen mit 'Raumluftverbesserern' der Sorte 'Psilos' in Deutschland oder dem Ausland bestellt und im Glauben ist, KEINE strafbare Handlung zu begehen, der irrt.
Hier ist auch das Thema 'Duft', 'Pflanze vs. Pilz' ausführlich von einem Rechtsanwalt erläutert, dieser Artikel kann ergoogled werden und würde die Halbwahrheiten hier längst ausgeräumt haben:
http://www.hanfmedien.com/hanf/archiv/artikel/1938/
"Folgerichtig wird die Passage am Ende der Anlage I zum BtMG ab sofort das Wort "Pilze" zusätzlich zu den Worten "Pflanzen und Pflanzenteile" enthalten. Das bedeutet, dass ab sofort jeder Umgang mit Duftkissen oder sonstigen psilocinhaltigen Pilzzubereitungen oder Pilzen für den Eigenverbraucher und erst recht für den Händler strafbewehrt ist. Auch wenn bisher die Chance, unbestraft zu bleiben, trotz Gesetzeslücke nicht übermäßig groß war, ist jetzt eine Verurteilung in dem vom BtMG eröffneten Strafrahmen sicher, je nach Menge und Tatbestandsalternative von Geldstrafen bis hin zu empfindlichen Freiheitsstrafen. "
Ferner:
Psilocybin = Nicht verkehrs- und verschreibungsfähige Droge (Anlage I BtmG).
Dazu zum Thema 'geringfügige Menge' (das ist wiederum in der Drogerie auf der www.dancecube.de exakt erläutert!):
"Nicht geringe Menge: Definition analog zu LSD (120 Konsumeinheiten) zu jeweils 10 mg Psilocin, die in insgesamt ca. 60 g getrockneten Pilzen enthalten sein können. " lt. www.drogen-wissen.de
Ich empfehle, einen Abend mit Google und den Keywords 'psilocibin btmg' zu verbringen und darauf zu achten, dass die Infos NACH 2001 erstellt wurden aufgrund der weiter oben genannten Änderung in der Anlage I des BtMG.
Geschrieben von: KIEFERCRASH MUC (Usernummer # 7194) an
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@chris: wie ist das bei ephedra caps??? ich mein so von der legalität her? hab vor 4 wochen welche bestellt die wohl irgendwie unterwegs verschütt gegangen sind! sollte ich mich schon mal auf ähnliches gefasst machen??
Geschrieben von: Klausi (Usernummer # 2256) an
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@kieferchrash
nein.
nem user hier ausn tf wurden sie bei ner kontrolle mal abgenommen, wurden dann aber einige wochen wieder von der polizei zurückgeschickt.
Geschrieben von: Der Schranzose (Usernummer # 5793) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: KIEFERCRASH MUC:
@chris: wie ist das bei ephedra caps??? ich mein so von der legalität her? hab vor 4 wochen welche bestellt die wohl irgendwie unterwegs verschütt gegangen sind! sollte ich mich schon mal auf ähnliches gefasst machen??
das würd mich auch mal interessieren und genauso bei 5-HTP, da ich mir beides demnächst mal wieder bestellen will
Geschrieben von: KIEFERCRASH MUC (Usernummer # 7194) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Klausi:
@kieferchrash
nein.
nem user hier ausn tf wurden sie bei ner kontrolle mal abgenommen, wurden dann aber einige wochen wieder von der polizei zurückgeschickt.
das wär ja lustisch, dann müsste ich ja bald "gute" post von den grünen kriegen oder irgend n postmann hat sich gefreut!
Geschrieben von: TheMäx (Usernummer # 1382) an
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@kiefercrash
ich erinnere mich an eine story, als bullen sebastian w aus dem forum letztes jahr auf dem weg zur liberty x-zig kapsel mit ephedra abgenommen haben. nach laboruntersuchungen ( die wohl 2,5 monate gedauert haben ;-) ) hat er die kapsel von bullen per post wiederbekommen.
Geschrieben von: TheMäx (Usernummer # 1382) an
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ups, da war jemand schneller :-)
Geschrieben von: HandsOnWax (Usernummer # 64) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: KIEFERCRASH MUC:
@chris: wie ist das bei ephedra caps??? ich mein so von der legalität her? hab vor 4 wochen welche bestellt die wohl irgendwie unterwegs verschütt gegangen sind! sollte ich mich schon mal auf ähnliches gefasst machen??
Hab vor ner Woche welche bestellt.. waren 3 Tage später ohne Probleme da...
Geschrieben von: KolaSchranzer (Usernummer # 4610) an
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@ Joelle
Hmmm, krasse Sache...
Jetzt weisch auch endlich, warum die Box so lange net angekommen ist *g*
Wünsch dir jedenfalls viel Glück bei der Sache und das du heil wieder rauskommst!
@ all
Hätte da auch noch eine Frage bezüglich des Themas und zwar trug sich das ganze letzte Woche zu:
ein guter Kumpel war alleine ein wenig spazieren bei uns im Dorf, was er durchaus öfters mal macht um zu entspannen etc. Als er dann in eine Strasse unseres Wohngebietes einbiegt, sieht er von hinten die Bullen ranfahren (was nichts ungewöhnliches ist bei uns, da sie öfters mal durch unser Wohngebiet patroullieren). Dieses Mal jedoch fahren sie nicht an ihm vorbei wie sonst, sondern halt neben ihm an und befehlen ihm stehen zu bleiben. Aus dem Auto springt ein ca. 25-jähriger Jungspund, der vor Ehrgeiz nur so strotzte und eine dicklichere, ebenfalls jüngere Polizistin; beide in Uniform. Sie verlangen sofort die Ausweispapiere meines Kumpels, der sie natürlich nicht dabei hatte! Darauf wurde der Jungbulle schon gereizter und meinte sofort: "Wenn Sie Drogen dabei haben, sagen sie es am besten gleich!" Obwohl gegen ihn noch nie ermittelt wurde und er keinerlei Vorstrafen hat, kam gleich diese Aussage von wegen Drogen! Das war schonmal sehr komisch. Jedenfalls haben sie ihn dann nach Aufnahme der Personalien abgetastet (mit Socken durchsuchen und Eiern abtasten, was imo doch gar net rechtlich ist ohne begründeten Verdacht oder?!?) und mein Kumpel wurde schon voll wütend und entgegnete den Fragen des Bullen (die Tussi stand die ganze Zeit nur daneben und sagte nix!) zunehmend gereizter. Als dieser nix bei ihm fand, fragte mein Kumpel, warum sie denn ausgerechnet ihn überhaupt durchsucht haben. Daraufhin sagten die beiden Bullen nichts! Der Jungspund war jedoch irgendwie genervt von meinem Kumpel, der nur patzige Antworten gab und wohl aus dem Grund, dass er nix bei ihm gefunden hat und meinte als letztes zu ihm: " Du kannst dich noch auf einen Besuch gefasst machen!"
So, jetzt meine Fragen an euch:
Warum kontrollieren sie ausgerechnet ihn?
Warum geht der Bulle ohne weiteres davon aus, dass mein Kumpel Drogen nimmt?
Warum diese letzte Äusserung am Schluss?
Müssen wir uns ernsthafte Sorgen machen, dass gegen uns ermittelt wird und sie nur noch einen begründeten Verdacht brauchen?
Für mich ist das ganze jedenfalls ziemlich unverständlich...
Was meint ihr dazu?
Geschrieben von: gerald (Usernummer # 1437) an
:
wie sieht den dein kumpel aus,
gefärbte haare, mega schlaghosen????????
dann würde mich das event. nicht wundern!!
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
Warum kontrollieren sie ausgerechnet ihn?
Willkür.
Warum geht der Bulle ohne weiteres davon aus, dass mein Kumpel Drogen nimmt?
Grundsätzlich ist jeder Jugendliche verdächtig. Wer inbesondere am Abend oder Nachts unterwegs ist, unterliegt dem Verdacht, etwas 'Kriminelles' im Schilde zu führen inbesondere in unserer Altersgruppe.
Warum diese letzte Äusserung am Schluss?
Persönliche Frustration und Einschüchterungsversuche? Es gibt div. Standard-Phrasen, die inbesondere Jungpolizisten auswendig gelernt haben zu scheinen, darunter gehört beispielsweise auch dieses 'wir kennen dich irgendwoher': du das 'Du'zen (sofort verbitten) wird verdeutlicht, dass du'n Dreck wert bist, die Phrase 'wir kennen dich..' soll einschüchtern in der Form, dass du ja evtl. polizeibekannt sein könntest. Es gibt viele Termini dieser Art, auch das 'guter Bulle, böser Bulle' ist ein taktisches Verhalten, das den Beamten während ihrer Ausbildung beigebracht wird.
Müssen wir uns ernsthafte Sorgen machen, dass gegen uns ermittelt wird und sie nur noch einen begründeten Verdacht brauchen?
Wieso sollte ermittelt werden?
Für mich ist das ganze jedenfalls ziemlich unverständlich...
Was meint ihr dazu?
Das ist die Norm - zumindest in Bayern.
Geschrieben von: minimalniemand (Usernummer # 3401) an
:
Ich kann auch nur empfehlen, am Anfang der Kontrolle sofort Zettel und Stift zu schnappen, die Polizisten höflich nach Name und Dienstgrad zu fragen und das zu notieren.
1. werden die Sich dann gewisse Dinge 2 mal überlegen (Dienstaufsichtsbeschwerde!) Und
2. Hast du im Falle die benehmen sich wirklich nicht rechtens nur so eine Handhabe. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nur mit Namen möglich.
In Jena passieren des öfteren sehr unerfreuliche Dinge zwischen kahlgeschorenen Polizisten und Asylbewerbern, wennihr versteht. Man muss nur mal die Begriffe "Polizei" und "Jena" bei Google eingeben...
Schlagezeilen wie:
"Jena: Flüchtling von Polizei schwer misshandelt"
"Brutale Misshandlung einer afrikanischen Flüchtlingsfrau durch Polizei und ... " finden sich direkt auf der ersten Seite.
Doch ohne Namen kannst du nix machen...
Edit: Ich führe das Beispiel deswegen an, weil der Freund einer Bekannten (auch Asylbewerber) von eben dieser Jenaer Polizei Misshandlungen (allerdings "nur" psychischer Art) über sich ergehen lassen musste, aber er hatte nix in der Hand - keine Name notiert = dumm gelaufen
Geschrieben von: KolaSchranzer (Usernummer # 4610) an
:
@ chris
check morgen mal pm!
Bin jetzt leider zu verpeilt um dir ordentlich zu antworten...
Trotzdem Danke erstmal für deine Reaktion, alles weitere - wie gesagt - morgen dann!
Weitere Antworten auf meine Fragen sind stets herzlich willkommen!
Geschrieben von: KolaSchranzer (Usernummer # 4610) an
:
@ gerald
Mein Kumpel hat weder gefärbte Haare, noch trägt er Schlaghosen. Er ist eher im HipHop-Style gekleidet.
Man muss dazu sagen, dass er gerade auf dem Weg eine Tüte geraucht hatte und wohl schon relativ stonded war...
Aber warum dieses bestimmte Gehabe des Bullen?
Geschrieben von: TranceRider (Usernummer # 1924) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: KolaSchranzer:
Aber warum dieses bestimmte Gehabe des Bullen?
Höchstwahrscheinlich deshalb, da sie den bekifften Zustand bemerkten oder gar das Rauchen der Tüte beobachtet haben.
Unter diesen Umständen finde ich die Polizeikontrolle inkl. den "Sprüchen" alles andere als unangebracht sondern es bestand ja ein berechtigter Verdacht bzw. er wurde nehezu auf frischer Tat ertappt.
Geschrieben von: KolaSchranzer (Usernummer # 4610) an
:
@ TranceRider
Das mit der Tüte haben sie auf keinen Fall beobachtet, da er fast schon wieder zuhause war und er auf einem ganz anderen Weg diese geraucht hatte und das auch schon ca. 10 Minuten her war!
Das einzige wär, dass der Jungbulle den dichten Zustand bemerkte.
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
Wie erwähnt, sind Kontrollen i.d.R. 'Willkür', d.h. Beamte überlegen anhand einiger Verdachtsmomente, ob eine Person kontrolliert werden sollte, weil sie beispielsweise Substanzen, die unter das BtmG fallen, mit sich führen könnten. Inbesondere bei Fahrzeugen gibt es einen Katalog an gewissen 'Merkmalen', die für Beamte ausschlaggebend sind, um eine Fahrzeug- bzw. Personenkontrolle durchzuführen.
Folgendes gilt grundsätzlich: es ist NICHT Pflicht, einen Personalausweis mit sich zu führen: das ist ein altes Märchen bzw. Relikt aus den Zeiten des Ost-West-Konflikts vor 1989, lediglich in Westberlin hatten die Bürger die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Es gilt lediglich, dass man wahrheitsgemässe Angaben zur Identität der eigenen Person machen muss. Führt man also keinen Ausweis mit sich, kann die Polizei sog. Maßnahmen zur Identitäsfeststellung ergreifen, die Auslegungssache sind: dazu gehört beispielsweise auch das Durchsuchen von Geldbeutel/Rucksack/Taschen, um dort beispielsweise Dokumente vorzufinden, die Aufschluss über die Identität der Person geben können.
Für die weitere Durchsuchung einer Person muss ein Verdacht einer Straftat bestehen, explizit: der Verdacht, dass eine Straftat begangen WURDE: es ist dahingehend wiederum reine Auslegungssache, die ich hier vorsichtig als 'Willkür' bezeichne: grundsätzlich gilt, dass sehr vieles als 'auffällig' interpretiert werden kann. Entsprechend kann man nat. freundlich die Beamten fragen, was der Anlass der Kontrolle ist, da die dazu verpflichtet sind, dies mitzuteilen: i.d.R. aber bekommt man daraufhin es mit den Stimmungsschwankungen der Beamten zu tun und hört floskeln wie 'reine Personenkontrolle, Stichprobe' oder 'Das geht dich gar nichts an'. Letztere Antwort ist nicht i.O., aber es ist de fakto nicht möglich, dies später bei einer etwaigen Dienstaufsichtsbeschwerde nachzuweisen, wenn nicht mehrere Zeugen vor Ort anwesend sind.
bei Events und Parties beispielsweise gilt die Floskel, Personen nicht nur auf ihren Ausweis hin zu überprüfen sondern eine Personenkontrolle durchzuführen, dass es der 'kriminalistischen Erfahrung' entsprechend würde, dass bei diesen Parties i.d.R. Drogen konsumiert werden. Das reicht aus, um jemanden zu filzen, der sich auch nur in der Nähe aufhält.
Ebenso reicht es als Verdachtsmoment, wenn sich eine Person 'auffällig' benimmt oder die Beamten angebliche Anzeichen von beispielsweise Drogenkonsum erkennen: angefangen von geröteten Augen der Kiffer bis hin zu nervösem Auftreten bei Kokain-, Amphetamin- oder Pillenkonsumenten. Selbst ein starker Geprächs- bzw. Kommunikationsdrang wird lt. einem Handbuch für Beamte zur Drogenerkennung als theoretischer Nachweis des Drogenkonsums ausgelegt, der dann wiederum nat. die Personenkontrolle berechtigt.
Wir haben extra auch zu diesem Thema ein Dossier auf der www.dancecube.de - wie bereits erwähnt - zusammengefasst (auf die Polizei klicken), mit wertvollen Hinweisen und Ratschlägen, wie man sich in solchen Situationen Beamten gegenüber verhalten sollte, auch, was Beamte dürfen und was nicht.
[ 06.07.2003, 19:07: Beitrag editiert von: chris ]
Geschrieben von: KolaSchranzer (Usernummer # 4610) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: chris:
Folgendes gilt grundsätzlich: es ist NICHT Pflicht, einen Personalausweis mit sich zu führen: das ist ein altes Märchen bzw. Relikt aus den Zeiten des Ost-West-Konflikts vor 1989, lediglich in Westberlin hatten die Bürger die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Es gilt lediglich, dass man wahrheitsgemässe Angaben zur Identität der eigenen Person machen muss. Führt man also keinen Ausweis mit sich, kann die Polizei sog. Maßnahmen zur Identitäsfeststellung ergreifen, die Auslegungssache sind. [...]
Hmm, komisch...
'N Kumpel musste mal vor ca. drei Jahren DM 60.- zahlen aufgrund der Tatsache, dass er keinen (gültigen) Personalausweis bei sich trug!
Ham die den dann etwa beschissen?
Jedenfalls Danke nochmal für deine Ausführungen zu dem Thema!
Geschrieben von: GreenSpirit (Usernummer # 919) an
:
@ Kola: DAs hat afaik mit dem ungültigen Perso zu tun. Man muss gültige Ausweispapere besitzen, drum bekommt man auch ne Strafe aufgedrückt, wenn man seinen Perso zu lang "überzieht".
Mir wollten sie das auch aufdrücken, was ich aber mit einem Verweis auf meinen gültigen Reisepass (daheim) dankend abgelehnt habe. Das hat den Beamten auch genügt.
greetz gs
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
greenspirit, right! je nachdem, wie lange man keinen gültigen (!) perso besitzt, gibt es verschiedene staffelungen eines bußgeldes, soweit ich weiss. das ist keine strafe, lediglich 'ne art verwarnung und wird i.d.r. von den beamten beim einwohnermeldeamt oder kreisverwaltungsreferat erhoben, wenn man einen neuen perso beantragt und dabei festgestellt wird, dass der alte längere zeit schon abgelaufen ist.
Geschrieben von: Cosmic N (Usernummer # 9441) an
:
Manchmal ist es unerklärlich warum andere Menschen so handeln wie sie Handeln. Grade bei Leuten die eine gewisse Autorität haben wie Polizei, Türsteher etc fällt es einem besonders auf.
Es kann einfach nur sein dass dem Gegenüber einfach dein Gesicht nicht paßt. Da muß man einfach locker und freundlcih bleiben. Was natürlich bei Türstehern die einen nicht rein lassen wollen oder Bullen die einem das Gras weg nehmen schwer fallen kann.
Da fällt mir ne story aus meiner Schulzeit ein. Person A mit mir auf dem Weg zu einem Dealer um Weed zu kaufen. Er rein in die Wohnung, ich blieb auf der anderen Staßenseite. Wärend dessen gingen die Leute da ein und aus wie bei einem Coffeeshop. Nach 5 Min kam Person A wieder raus (mit 1,5g) und wir sind zur nächsten Straßenecke gegangen, damit wir im Schutz der Bäume einen drehen konnten.
Grade fertig gedreht (Tüte noch aus)überraschten uns 2 Polizisten mit Zoll-Emblem auf der Lederjacke. Wir waren schnell einsichtig und haben ihnen das Weed (wohl bemerkt nicht die Tüte) gegeben. Dann wollten die noch wissen ob wir es da hinten bei dem Typen in der Wohnung gekauft hatten. Wohnen wohl mehrere Dealer auf der selben Straße. Wir bestätigten und darauf hin meinten die: "Denn Joint habt ihr ja auch noch." und schmissen mir das Gras wieder zu.
Ich fands auf jeden Fall krass, denn eigendlich haben sich sogar die Bullen selber damit strafbar gemacht.
Hab mal einen Kripo-Azubi gefragt (der früher auch viel gekifft hat) was er macht wenn er ein paar Kiffer mit nem Joint erwischt. Der meinte eiskalt Weed abnehmen und Anzeige erstatten. Nachdem ich ihn angeschissen habe meinte er zu seiner Verteidigung, dass er sich damit strafbar macht wenn er dann keine Anzeige erstattet, sobald er Polizist ist.
Die machen auch nur ihren Job. Die einen gewissenhafter, die anderen weniger.
Ich glaub als Bulle wäre ich ne Fehlbesetzung.
Denn ich kann doch nicht nach Gesetzen handeln, die mit meiner Meinung nicht übereinstimmen.
Geschrieben von: Der Schranzose (Usernummer # 5793) an
:
Also der Bruder meiner Exfreundin war auch Polizist und hatte ne zeitlang Dienst in Stuttgart, wo er öfter mit einem Kollegen in die Innenstadt auf Streife geschickt worden ist....er hat mir erzählt, daß es ihm auch völlig egal war, wenn er irgendwo jemanden gesehen(oder gerochen)hat der ne Tüte raucht, das Problem war immer nur sein Kollege mit dem er unterwegs war, manche dachten genau wie er und dann wurden die Kiffer auch in Ruhe gelassen, andere wiederum hatten da eher ne konservative Einstellung und der mußte er sich dann halt auch unterordnen , sonst hätte ihn sein Kollege gemeldet.....
Geschrieben von: rohypnol (Usernummer # 8152) an
:
@ chris
Ist bei mir nicht passiert als ich nach ca. 2 Jahren meinen abgelaufenen Pass hab erneuern lassen aber ich kenn auch Bußgelder bei verspätetem antanzen beim Einwohnermeldeamt (ummelden). Da hab ich ja noch mal Glück gehabt.
Geschrieben von: Der Schranzose (Usernummer # 5793) an
:
@InExtremo: und hat sich in der Zwischenzeit was getan???
Geschrieben von: dj.sawtooth (Usernummer # 9795) an
:
Leute! Bitte lasst die Finger von dem Mistzeugs!
Ihr bringt damit nicht nur euch in Gefahr (Polizei etc...), sondern werft damit auch ein falsches Licht auf unsere geliebte Technoszene!
Ihr braucht das Zeug doch garnicht!!!
Unsere Droge ist die Musik!!!!
Geschrieben von: minimalniemand (Usernummer # 3401) an
:
toller Beitrag, sawtooth, Daumen hoch!
Geschrieben von: seven_of_nine (Usernummer # 8250) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: minimalniemand:
toller Beitrag, sawtooth, Daumen hoch!
schonmal was von leben und leben lassen gehört
Geschrieben von: Housemeister (Usernummer # 3073) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: InExtremo:
Ich hab aber noch nie etwas verkauft und wurde auch recht selten kontrolliert (also vor clubs und so) und bin auch sonst recht unauffällig was dieses Thema angeht. Also was kann der grund für die vorladung sein?? Und auf was muß ich achten am FR welche rechte hab ich was muß was kann was därf ich sagen???
danke für eure Infos
muuuuhahahahahha selten so gelacht !!!!!
Geschrieben von: ArEm (Usernummer # 4013) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Hanfgar:
Hast du etwa zugegeben es bestellt zu haben?
Ich mein, da kann sich doch einer nen Jux gemacht haben... und im Internet deine Addy angegeben haben.
Sollen die erstmal beweisen das es nicht so war...
Greetz Hanfgar
Dazu habe ich auch noch eine Geschichte.
Ich und ein paar Kumpels haben ein paar Mal von Azarius Pilze in die Schweiz bestellt, als diese hier noch legal waren.
Leider waren wir zu wenig aufmerksam und haben nicht mitgekriegt, auf welches Datum Psilocobinhaltige Stoffe illegalisiert wurden.
Jedenfalls hatten wir noch eine Bestellung offen, als das Datum überschritten wurde.
Dazu muss ich noch sagen, dass wir das mit der Bestellung folgendermassen abgewickelt haben: ich habe die Bestellungen von der Arbeit aus über die Website von Azarius abgewickelt, jedoch als Lieferadresse die Anschrift meines Kumpels angegeben (hauptsächlich wegen der Neugier meiner Eltern für hereinkommende Post).
Bezahlt haben wir immer mit Nachnahme, das heisst ich musste keine anderen Daten als Name und Adresse angeben bei der Bestellung.
Eines schönen Tages bekam mein Kumpel einen Brief von der Polizei, indem er zu einen Vorladung aufgeboten wurde wegen Verstosses gegen das BtmG.
Er bestritt natürlich, dass er das Paket bestellt habe. Er gab an (auf meine Empfehlung), dass er früher dort Produkte bestellt habe (auch Ephedras und 5-HTP, welche legal sind), aber seit der Einführung des Verbotes für Pilze keine solchen mehr bestellt habe.
Die Polizei konnte ihm absolut nicht nachweisen, dass er die Pilze bestellt hat, weil ich das ja war.
Jedenfalls hat er einen Brief bekommen mit einer Busse von 400.- Fr., jedoch mit dem Vermerk, dass der Verstoss nicht in sein Strafregister aufgenommen werde. Er könne mit einem Brief, ausgestellt von einem Anwalt, Rekurs gegen das "Urteil" einlegen.
Dies hat er jedoch sein lassen, weil er Angst hatte, dass die Anwaltkosten die realtiv geringe Busse übersteigen würden.
Wir haben den Betrag danach geteilt, einbezahlt und fertig.
Im Nachhinein denke ich jedoch, dass es besser gewesen wäre, wenn wir uns gewehrt hätten. Weil die Polizei hat im Prinzip keinen Beweis für die Schuld, oder wie seht ihr das? Klar haben sie einen klaren Verdacht, aber ich dachte immer die Polizei muss MIR ein Verbrechen nachweisen und nicht ICH der Polizei meine Unschuld.
Sorry für Offtopic...
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