Zweibrücken/Bad Windsheim (dpa/gms) - Autofahrer, die unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt werden, müssen nicht unbedingt fahruntauglich sein. Das gilt auch für so genannte harte Drogen. Auf ein entsprechendes Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: 1 Ss 117/02) weist der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim in Bayern hin.
Die Richter hoben ein Amtsgerichts-Urteil auf, nach dem ein Drogenkonsumenten zum Entzug des Führerscheins und zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Mann hatte vor der Fahrt Heroin, Kokain und Haschisch zu sich genommen und war der Polizei wegen Stimmungsschwankungen aufgefallen. Das Gericht in Zweibrücken urteilte jedoch, daraus sei noch keine Fahruntüchtigkeit abzuleiten. Vielmehr müssten Ausfallserscheinungen deutlich werden. Dies sei bei dem Angeklagten nicht der Fall gewesen.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/automobil/ticker/iptc-tmn-20030502-36-dpa_3902792/
cheers,
silicon
vor ein paar tagen wurde ein freund von einer polizistin und einem polizisten kiffend auf einem parkplatz erwischt.
sie: "sagen sie mal, herr *******, wenn sie den joint geraucht haben, können sie dann eigentlich noch fahren? sind sie dann nicht ein bischen 'plem'?"
freund: "nö, nö. schauen sie, wenn ein alkoholiker ein paar bierchen getrunken hat, ist er ja auch noch nicht 'plem'. wenn sie beide hingegen von diesem joint nen zug nähmen, wären sie 'plem'."
worauf die beiden polizisten aber nur ein müdes lächeln übrig hatten und ihm die standard-BtmG-busse in die hand drückten und sich verabschiedeten.
bei thc und heroin ist das anders.
aber das ist alles eine frage der dosierung.
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Ursprünglich geschrieben von silicon:
Böse! Aber verstehe ich nicht! Wenn man Alkohol getrunken hat, ist man Ihn auf jedenfall los, egal wie nüchtern man aussieht. Wenn ich mir Koks und H reinjage, dann bin ich noch fahrtüchtig?!? widersprüchlich...
*zustimm*
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Ursprünglich geschrieben von silicon:
Böse! Aber verstehe ich nicht! Wenn man Alkohol getrunken hat, ist man Ihn auf jedenfall los, egal wie nüchtern man aussieht. Wenn ich mir Koks und H reinjage, dann bin ich noch fahrtüchtig?!? widersprüchlich...cheers,
silicon
*WORD*
Es muss halt immer erst etwas passieren, bevor etwas unternimmt!!!
cya billy
[ 13-05-2003: Beitrag editiert von: Billy ]
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Ursprünglich geschrieben von Inkubator:
auf geringer menge koks ist man sicherlich konzentrierter. das problem ist nur, dass das zeug so schnell ausfährt und erfahrungsgemäss sind die einzigen gedanken in dem fall dann wie man an die nächste linie kommt und die linie auf der strasse wird unwichtig... die konzentration ist also flöten...
laut studie führt koks am steuer deutlich signifikant dazu, sich selbst um ein vielfaches bzgl. der eigenen fahrtauglichkeit zu überschätzen, man wird demnach um ein vielfaches risikobereiter - unbewusst.
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Ursprünglich geschrieben von TranceRider:
stellt sich auch die Frage, ob jemand "besser und konzentrierter" fährt wenn er total übermüdet ist oder ob er durch eine geringere Dosis Amphetamine leicht aufgeputscht ist.
Das Problem ist halt immer noch, dass Drogeneinfluss=Drogeneinfluss ist, während man den Alkoholeinfluss genau misst und anhand des Ergebnisses über Strafmaß und Fahrtauglichkeit entscheidet.
das eine ist natuerlich auch nicht gut, aber macht das, dass andere besser?
[ 14-05-2003: Beitrag editiert von: Billy ]
[ 14-05-2003: Beitrag editiert von: Billy ]
normalerweise ist die argumentation der behörden ja, dass jemand der harte drogen konsumiert (also auch z.b. amphetamin) psychisch ungeeignet ist ein fahrzeug zu führen...
allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass jemand der etwas pep gezogen hat und sonst nix drin hat noch recht gut auto fahren kann, sofern er über etwas selbstbeherrschung verfügt...
wie ist das jetzt in rheinland-pfalz, wenn man beim fahren unter drogeneinfluss erwischt wird, und auf fahrvermögen untersucht wird (laufen auf ner linie und so?) und das besteht darf man seinen führerschein behalten, und muss nur ne geldbuße wegen dem konsum zahlen?
hier wäre natürlich interessant zu wissen, ob bei dem oben genannten urteil der angeklagte nachweisen konnte, dass er die drogen unfreiwillig konsumiert hat, also z.b. ins glas gekippt bekommen hat. in dem fall wäre das urteil mit der fahrtauglichkeit noch nachvollziehbar (er hat sich halt fahrtauglich gefühlt, was auch so war, und wusste nich dass er unter drogeneinfluss steht)...
also wäre wirklich interessant da genaueres zu erfahren (begleitumstände zu dem urteil)...
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Ursprünglich geschrieben von TranceRider:
stellt sich auch die Frage, ob jemand "besser und konzentrierter" fährt wenn er total übermüdet ist oder ob er durch eine geringere Dosis Amphetamine leicht aufgeputscht ist.
Das Problem ist halt immer noch, dass Drogeneinfluss=Drogeneinfluss ist, während man den Alkoholeinfluss genau misst und anhand des Ergebnisses über Strafmaß und Fahrtauglichkeit entscheidet.
Die Tagesschläfrigkeit bei deutschen Autofahrern ist nach Einschätzung von Dr. Barbara Wilhelm von der Eberhard-Karls-Universität Tübingen für die Verkehrssicherheit ein noch höheres Risiko als der Konsum von Drogen oder die Trunkenheit am Steuer. Daten dazu hat eine Studie mit 156 Kraftfahrern geliefert.
[ 15-05-2003: Beitrag editiert von: TheMäx ]
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Ursprünglich geschrieben von Gronk:
Hmm... ich muss gestehen, ich fahr auch machmal noch rum obwohl ich Weed intus hab, ich muss aber sagen das ich leicht bekifft wesentlich besser fahre als nüchtern.......... tja, is halt so.
Das kommt Dir vielleicht so vor, aber es wirklich so ist, wage ich zu bezweifeln.
Grundsäzlich vertrete ich allerdings die Meinung, dass jemand, der nach einer Party noch in geringem Maße aufgeputscht ist eine geringere Gefahr für den Straßenverkehr darstellt als jemand, der übermüdet hinterm Steuer sitzt.
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Ursprünglich geschrieben von Craig:
Grundsäzlich vertrete ich allerdings die Meinung, dass jemand, der nach einer Party noch in geringem Maße aufgeputscht ist eine geringere Gefahr für den Straßenverkehr darstellt als jemand, der übermüdet hinterm Steuer sitzt.
Wenn ein Auto auf der Straße von den Grünen angehalten wird, welcher Fahrer absolut nüchtern ist, die anderen Insassen aber alle konsumiert haben, aber keine Drogen mehr bei sich führen. Können und dürfen die Grünen denen die Führerscheine abnehmen, obwohl sie nicht gefahren sind (weil man aufgrund des Konsums herleiten könnte, daß diese Personen psychich nicht in der Lage sind, generell ein Auto zu fahren)? Gibt's dazu Urteile oder ist das Ermessenssache der jeweiligen Polizisten? Oder dürfen die das gar nicht?
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Ursprünglich geschrieben von Dexter:
[QUOTE]Ursprünglich geschrieben von Craig:
[b]
Grundsäzlich vertrete ich allerdings die Meinung, dass jemand, der nach einer Party noch in geringem Maße aufgeputscht ist eine geringere Gefahr für den Straßenverkehr darstellt als jemand, der übermüdet hinterm Steuer sitzt.
Es zwingt Dich niemand, an der Diskussion teilzunehmen.
Außerdem hinkt Dein Vergleich.
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Ursprünglich geschrieben von Emeal:
Ich habe da mal 'ne etwas andere Frage wegen Führerschein:Wenn ein Auto auf der Straße von den Grünen angehalten wird, welcher Fahrer absolut nüchtern ist, die anderen Insassen aber alle konsumiert haben, aber keine Drogen mehr bei sich führen. Können und dürfen die Grünen denen die Führerscheine abnehmen, obwohl sie nicht gefahren sind (weil man aufgrund des Konsums herleiten könnte, daß diese Personen psychich nicht in der Lage sind, generell ein Auto zu fahren)? Gibt's dazu Urteile oder ist das Ermessenssache der jeweiligen Polizisten? Oder dürfen die das gar nicht?
Eigentlich nicht, weil der kosum ja nicht strafbar ist, sondern nur das verkaufen von Drogen.
Aber was die Polizei dir vorwerfen "kann" ist das es gefaehrlich fuer deine Fahrweise sein kann, wenn jemand total fertig neben dir sitzt, weil er dir in seinem verballerten zustand ins lenkgrad fassen koennte. Also wenn moeglich immer hinten sitzen lassen, die Leute die was gemacht haben.
cya billy
quote:
Ursprünglich geschrieben von KolaSchranzer:
Ich halte es mittlerweile so, dass ich eigentlich nur noch nüchtern (ok, ausser Ganja halt) fahre, schon allein wegen der vielen Bullenkontrollen, allerdings auch aus Gründen der eigenen Vernunft.
nüchtern ausser Ganja halt... oh mann
also die grünen direkt dürfen dir den führerschein nicht wegnehmen. die können aber falls sie dir auf irgendeine art und weise (blutprobe, o.ä.) eine bestimmte droge nachweisen können, deine zuständige führerscheinstelle informieren. und solltest du etwas anderes als aktives thc im Blut haben , darf die führerscheinstelle davon ausgehen, dass du "charakterlich ungeeignet" bist ein fahrzeug zu führen, und den führerschein einziehen. diesen zweifel kannst du dann glaub ich nur durch eine positve fahreignungsbegutachtung (mpu) wieder ausräumen. bei thc gelten seit dem urteil des bvg im letzten jahr andere vorschriften. da können sie dir nur noch was machen, wenn du als dauerkiffer bekannt bist , oder stonded hinter dem steuer sitzt.
was ich jetzt aber auch nicht weiß ist, ob die grünen den mitfahrern so ohne weiteres z.b. blut abnehmen könnten. mir gegenüber hat das zwar mal ein polizist behauptet, aber mich würde ja interessieren, womit die das in so einem fall rechtfertigen möchten???
gruß
[ 20-05-2003: Beitrag editiert von: c h ]