also, schön schweigen, und den bogen mit den personalien rechts unten unterschreiben... .... denn was der staatsanwalt aus der sache macht, ist in dem stadium noch gar nicht klar, bei kleindealern kann man nämlich auch gegen auflagen das verfahren einstellen, und dann wärs blöd, wenn man vorher den mund aufgemacht hat...ausserdem ist m.A. nach noch kein kleindealer ( als ersttäter )in den knast gewandert, entweder 'ne ordentliche geldstrafe, oder was zur bewährung ausgesetzt, von daher -> s.o.
[ 05-05-2003: Beitrag editiert von: stitch ]
Die Fragen werden immer wieder wiederholt, also ein paar neue Fragen und dann zwischendurch mal wieder was das schonmal -zumindest so ähnlich- gefragt wurde. Wer nicht höllisch aufpasst kann sich damit ganz leicht verraten.
Die ganze Sache kann ziemlich lange dauern, solange Hoffnung besteht dass du noch was schönes (d.h. für dich oder andere schlechtes) Erzählen könntest darfst du sitzen bleiben. So kann selbst ein Verhör wegen einer Kleinigkeit - Verfahren eingestellt - drei Stunden dauern.
Bei mir (hatte die Freude schon zweimal) waren dazu jedesmal noch ein paar kleine Schikanen dabei (meine Brille beim Fotografieren 'liegen lassen', Eltern angerufen obwohl ich volljährig war etc.) die einem anscheinend zeigen sollen wer hier der Chef ist.
Hab allerdings auch schon ganz andere Sachen gehört, hier in München sollen die Grünen manchmal ganz nett sein...
@ stitch:
Richtig! Klappe halten ist im Zweifel immer noch das beste. Nur muss man im richtigen Moment daran denken...
[ 05-05-2003: Beitrag editiert von: acid-lsd ]
Ich wurde nur einmal verhört. Allerdings nicht von der Polizei, sondern von den Securities in einem Einkaufszentrum, weil ich einem Kumpel etwas Gras für nen Joint vertickt habe (0.5g). Hatte aber noch für den eigenen Gebrauch 10g Gras und 8g Staub dabei. Also haben die mich ins Hinterzimmer gebracht, Personalien aufgenommen, Foto gemacht und gesagt, sie würden das Ganze noch an die Schulbehörde, meine Eltern und die Polizei schicken.
Als ich mich dagegen wehrte, fotografiert zu werden, drohten sie dann mit direktem Anruf bei der Polizei, weshalb ich es dann zuliess. Hinterher fiel mir dann erst auf, dass es ja ohnehin nicht drauf an komme, da der Bericht ohnehin der Polizei gemeldet wird.
Also begab ich mich, da ich von der Polizei nichts hörte, einige Zeit später zur Polizei und fragte, was denn nun aus dieser Sache geworden sei. Die Polizei hatte aber keine Ahnung, wovon ich überhaupt redete und so erzählte ich denen die ganze Story. Der werte Herr hob nur verwundert die Augenbraue und meinte, ich solle mir keine Sorgen machen. Sie würden jetzt zwar aktiv werden, aber nicht gegen mich, sondern gegen die Security, welchen es untersagt ist, mit solch erpresserischen Mitteln persönliche Daten und Fotoaufnahmen zu sammeln *g*
nette Geschichte.
Wie ist das eigentlich, ohne Anwalt muss ich nichts sagen, oder?
cya billy
Man sollte sich darüber im Klaren sein, daß man bei der Polizei Leuten gegenüber sitzt, die das beruflich und meistens auch nicht zum ersten Mal machen. Vor allem mit Leuten, die breit sind oder zum ersten Mal wirklich in Kontakt mit der Polizei kommen, haben die dann leichtes Spiel.
Wie stitch schon geschrieben hat, sollte man also am besten nix sagen. Und falls man von der Polizei vorgeladen wird, nicht hingehen, erscheinen muss man nur bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
quote:
Ursprünglich geschrieben von Jeff May:
Nicht zur Vorladung erscheinen und keine Aussage tätigen hinterlässt aber beim Richter, eher keinen guten Eindruck, würde ich sagen.
Hier gehts nicht um Eindrücke. Wenn du bei einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinst, wird das als Aussageverweigerung gewertet. Und sowas darf in einem eventuell folgenden Prozeß nicht zu deinen Ungunsten gewertet werden.
zudem kann ich vor auswendig gelernten geschichten nur warnen, auch wenns bei Euch gutgegangen ist.
ein guter richter ( denn auch sowas bekommt man beigebogen *gg* ) kann relativ schnell eine auswendig gelernte geschichte auch als solche identifizieren, da gehören nur ein paar geschickt gestellte fragen dazu, und das kann u.U. dann wirklich in die hose gehen.
quote:
Ursprünglich geschrieben von Mahasukha:
Hier gehts nicht um Eindrücke. Wenn du bei einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinst, wird das als Aussageverweigerung gewertet. Und sowas darf in einem eventuell folgenden Prozeß nicht zu deinen Ungunsten gewertet werden.
genau, außerdem versichere ich den Richter, dass ich NIE so eine Vorladung im Briefkasten hatte ... von daher...
Zum Topic:
Bekannte zu verpfeifen sollte natürlich vermieden werden. Es gibt doch zig andere Bezugsquellen, die man anbringen kann und wenn´s ne fiktive Person ist.
Und Grossdieler (sehr grosse) werden kaum wem verpfeifen, da gehts dann oft schon ums eigen Leben. Ein Mafiosi wird kaum jemanden verpfeiffen, da ist man danach nicht mal mehr im Knast sicher.
500g Gras gehen wohl weit über den Eigenbedarf hinaus ... *g* ... war das ein Scherz? Oder wie hast Du das hingebogen?
Aus Mangel an Beweisen wurde es eingestellt, ... die Polizei hätte mich vorher 3 Monate observieren müssen um mir das dealen nachzuweisen,was Sie aber nicht getan hatte...außerdem ist Hamburg bzw. die Staatsanwalte in Sachen weicher Droger sehr überfordert ! Auf die Frage woher ich es besorgt habe...antwortete ich vom Hatschiheim (insider wissen was ich meine )!
Ich war koopperativ und habe die Sachen gleich rausgerückt, da auch schlecht versteck und eigentlich schon zum zurückbringen in mein Depot eingepackt.
Die beiden Beamten waren auch nett und sind mir entgegengekommen, indem wir uns auf Hasudurchsuchung mit nem Hund einigten, wegen der Nachbarn und dem aufsehen was es in der Kleinbürgerlichen Wohngegend gemacht hätte.
Mein Glück, weil 1600€ "Kleingeld" übersehen wurden.
Musste mit auf die Wache, nachdem auch die Wohung meiner Freundin durchsucht wurde (sie auch mit).
Zuerst haben sie sie vernommen. Ihr mit solchen absurden Sachen wie, "Sie wissen ja das es auch einen Zeugenschutz gibt, wenn sie was aussagen wollen."
Sie hat das nicht geggelaubt aber wollte mir helfen indem sie eine Aussage macht dessen Inhalt es in weitesten Sinne war, das sie zwar mal was bei mir gesehen hat und auch Leute kamen aber das sie nicht mehr weiß. Also nur Sachen die die Polizei auch im weitesten Sinne bei der Durchsuchung gesehen hatte, aber halt ohne Namen. Resultat war das sie ihr doch recht stark die Sachen im Munde umgedreht haben und eine schöne Story raus gestrickt haben.
Meine vernehmung war da etwas anders. Ich habe erstmal 3h stunden warten müssen, bis meine Freundin fertig war und die beiden beim Mittagessen waren. Bin dann rein und habe gesagt das ich keine Aussage machen möchte, wenn mir nicht gesagt wird was die Polizei so hat. Die haben dan um den heißen Brei geredet und hat mit so psychospielchen versucht mir doch noch ne Aussage zu entlocken.
So eine Vernehmung ist schon Psychologisch durchstrukturiert und dazu sind die Jungs ja auch gut ausgebildet worden. Sogar Kaffee habe ich bekommen. Auch auf so persönliche Dinge wie Sachen die bei mir Standen (Pokale vom Sport) wurden locker angesprochen. "Ach sie machen das und das. Habe ich auch immer gerne gemacht." Wohl der Versuch ne art Persönliche Basis aufzubauen. Wo sie merkten das nichts zu machen war kaumen noch ein paar Drohungen usw, was aber eher heiße Luft war.
Im Endeffekt wußten die nicht seht viel, haben uns wieder gehen lassen nach Photos und Fingerabdrücken.
Der Anwalt meinte auch das keine Aussage
die beste ist und man vor Gericht noch immer alles zugeben könne, was kein Nachteil ist.
Irgendwann ist die Polizeiliche Ermittlng abgeschlossen und es wird an die Staatanwaltschaft weitergegeben. Ab da passiert ni mehr. Macht man eine Aussage so hilft man nur der Polizei bei deren Ermittlungen und schaufelt sich sein eigenes Grab.
Es war in meinem Fall extrem Hilfreich das ich erst die Anklageschrift abgewartet habe und vor Gericht alles zugegeben habe, da meine Verkauferei sich über mehrere Jahre zog und ich nicht wußte wieviel ermitteln wurde.
Vor Gericht wurde dann auch nicht gefragt woher ich das Zeug immer hatte, oder andere Fragen die man so aus dem Fernsehn kennt.
Es waren halt Zeugen geladen die die Anklageschrift stüzen sollten. Auf die konnte verzichtet werden, weil ich ja eh dei Menge zugab die in der Anklageschrift stand und gut war.
Verhalten der Polizei also nie glauben schenken. Auch wenn sie sagen sie seinen deine Kumpels, oder wenn sie einem Angst machen wollen. Kaffee aber ruhig annehmen, wenn man nicht zu redselig wird auf Coffein.
quote:
Ursprünglich geschrieben von luis:
Also, wenn man die Wahl hat, vier Jahre ohne Plaudern in den Knast oder zwei Jahre auf Bewährung draußen bleiben, wenn man was verrät, dann würde ich mich vielleicht auch für zweites entscheiden.
Fragt sich nur, was ein Großdealer dazu sagt.
so naiv wär ich nicht....
du kriegst keine strafmilderung wenn du jemanden hinhängst, dass einzige was dich dann erwartet ist eventuell ne kugel.
2divali:
wenn dich die bullen vorladen geh einfach nicht hin ( musst du nämlich normalerweise nicht), oder geh hin und mach keine aussage, des ist am einfachsten
quote:
Ursprünglich geschrieben von luis:
Sie konnten im Verticken von mehreren Hunderttausend Pillen nachweisen. Dazu von allem anderen ein bisschen. Und er hatte auch einiges dabei. Wie gesagt, ich weiss es nur von nem Kollegen.
krass in bayern würdest da bestimmt 15 jahre oder mehr kriegen
1. Maul halten.
2. Lieb und freundlich sein. Nicht der Grüne gegenüber hat dich auf dem Kieker, sondern der Staatsanwalt.
3. Maul halten.
4. Nie etwas ohne Rechtsanwalt mitteilen.
5. Maul halten.
6. Nie etwas ohne Rechtsanwalt mitteilen.
Wenn heute die Maria aus der Bibel in Bayer leben würde, hätte man gegen sie schon längst ein Ermittlungsverfahren wegen Prostitution eingeleitet.
Die Unschuldsvermutung war gestern. Die Schuldvermutung ist heute. Irgendeinen Dreck am Stecken hat jeder.
Man dreht dir aus allem was Du sagt einen Strick. Darum nie auf professionelle Hilfe verzichten. Niemals !!!
Traurig, aber war.
quote:
Ursprünglich geschrieben von Age Trance:
4. Nie etwas ohne Rechtsanwalt mitteilen.
6. Nie etwas ohne Rechtsanwalt mitteilen.
Naive Frage, inwieweit zahlt in dem Fall die Rechtschutzversicherung etwas ?
quote:
Ursprünglich geschrieben von ochsenprofessor:
Naive Frage, inwieweit zahlt in dem Fall die Rechtschutzversicherung etwas ?
Kommt darauf an ob du verurteilt wirst.
Bei nem Freispruch zahlt die Versicherung, wirst du verurteilt, zahlt sie nicht. Vorsatztaten sind (fast) immer ausgeschlossen.
greetz gs
Möchte allgemein was zum Thema beitragen:
So, ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruß
Phos4*
[ 11-05-2003: Beitrag editiert von: Phos4* ]
quote:
Ursprünglich geschrieben von Phos4*:Blutabnahmen oder andere körperliche Untersuchungen, dir nur ein Arzt durchführen darf, sind nur erlaubt, wenn bei dir Drogen gefunden wurden.