ich hab da mal ne frage an all die, die schon mal mit ein paar illegalen substanzen auf einer party erwischt worden sind.
Ich hab nen guten Kollgen, jetzt 20 Jahre, der hat sich mit 3g pep erwischen lassen.
am gleichen abend wurde er noch zur wache mitgenommen, weil die bullis noch dachten es wäre koks. naja es waren ca. 3g pep.
muss dazu sagen vor ca. 2 jahren wurde er schon mit einer geringen menge grasi an der deutsch-holländischen grenze erwischt, aber das verfahren wurde gegen 300 ,- DM eimgestellt.
er wartet noch immer auf die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft.
Meine Frage, was kann ihm im schlimmsten Fall erwarten.
führerscheinmässig?
und strafe??
wer nett wenn jemand n paar tipps hätte...
gibts vielleicht spezielle tipps die er auch im falle einer anklage beachten sollte?
thx
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achja, das lief alles in NRW ab, region muenster um genau zu sein...
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[ 15-02-2003: Beitrag editiert von: Moffy ]
absolute Außnahme, besonderer Anlass oder Affektkauf im Vollrausch weil Freundin Schluss gemacht hat, berufliche Zukunftabsichten ansprechen usw.
[ 15-02-2003: Beitrag editiert von: Jeff May ]
und solche Ausreden können wirklich helfen?
Weiß nicht wie das in anderen Landkreisen so gehandhabt wird aber Ulm (Alb-Donau Kreis) sei da der strengste Bereich in Deutschland und auch in den Drogenkontrollen bundesweit führend. Man kann dann immer nur auf die Kulanz des Polizisten hoffen, also dass er es dem Führerscheinamt nicht weitergibt. Soweit der Polizist in der Klasse zu uns...
Nur gut dass ich keine Drogen nehme
StonedUnit
StonedUnit
quote:
Ursprünglich geschrieben von DeePDreaM:
@ Jeff Mayund solche Ausreden können wirklich helfen?
Bei mir ja.
das was dir da erzählt wurde scheint im moment das hauptargument zu sein bei der drogenaufklärung in schulen... hab das jetzt schon oft gehört dass da hauptsächlich auf einschüchterung durch androhung von führerscheinverlust gesetzt wird anstatt wirklich über die gefahren von drogen aufzuklären... denn dann müsste man ja auch auf alkohol eingehen, und erklären weshalb alkohol erlaubt und cannabis verboten ist... die leute sollen sich halt zusaufen, da droht dann auch kein führerscheinverlust und man zahlt brav seine steuren...
quote:
Ursprünglich geschrieben von we are great:
@VinylJunkie84:
...da droht dann auch kein führerscheinverlust und man zahlt brav seine steuren...
Kein Führerscheinverlust? Wo kommst Du bitte her? Alk ist ja wohl einer der häufigsten Gründe für eine Verkehrskontrolle!
StonedUnit
Die THC-Politik in D ist nebenbei völlig indiskutabel (habe selbst sehr schlechte Erfahrungen gesammelt!)
drogenpolitik ist sowieso ne sache für sich... aber da gibts schon n schönen thread zu glaub ich.
StonedUnit
das mit dem präventiven führerscheinentzug bei alkoholikern dürfe auch die ausnahme sein und nur bei extremfällen vorkommen, wohingegen der führerscheinenzug bei gelegenheitskiffern die regel zu sein scheint... wohl hauptsächlich zur abschreckung (wie gesagt dass wird den kindern zur zeit auch in der gehirnwäscheinstitution schule "beigebracht" durch so verkerspolizisten...) dass die leute statt cannabis dann halt alkohol konsumieren... verlogene drogenpolitik siehe anderer thread...
die Aussagen dazu kann ich leider nur bestätigen. Wurde da vor 2 Jahren erwischt und die wolten mich dort doch glatt gleich mal zu ´ner MPU einladen (obwohl ich damals ca 450km entfernt gewohnt habe).
Dann Umzug nach München -> von MPU keine Rede mehr, dafür die "leichtere" aber sauteure Variante mit dem psychologischen Gutachten und Screening.
Also macht vorsichtig wenn ihr zur Liberty fahrt, die Versteh´n dort keinen Spass mit Haschgiftspritzern...
Und dass Führerscheinentzug bei Gelegenheitskiffern eher die Regel als die Ausnahme ist lässt sich langsam nicht mehr verleugnen. Sollte man mal bei Alk auch mal "so rein präventiv" einführen (hihi, würden dann die Grünen jeden Samstag vorm Getränkemarkt stehen und jedem der mit ner Kiste Bier rauskommt den Schein nehmen ??)
Im Augenblick komm ich mir ziemlich verarscht vor weil ich nach jeder Party sicherheitshalber 2 Wochen zu Fuß gehen muss während andere mit 0,45 Promille Restalkohol ganz lässig durch die Gegend gurken
[ 17-02-2003: Beitrag editiert von: acid-lsd ]
...
[ 17-02-2003: Beitrag editiert von: future-sound-of-bochum ]
unter ganz guenstigen Umstaenden kommt man naemlich um das Einraeumen des Erwerbs herum und wenn es nur "Besitz" ist, faellt das Resultat nochmal ne Nummer kleiner aus.
quote:
Ursprünglich geschrieben von *smartPhilo*:
Wenn von der FS-Stelle was kommt: über Anwalt aufs BVG-Urteil berufen!
bringt das was (erfahrungen?) ?
wie sieht es mit anderen drogen als cannabis aus (pep?) ?
quote:
Ursprünglich geschrieben von future-sound-of-bochum:
dein kollege hat so etwas auch vorher noch nie gemacht,drum hat er sich auch direkt 3gramm gekauft,reine unwissenheit.
Sowas kann schnell passieren. *g*
Sehr gut. Mir fehlte jetzt noch die passende Begründung für ganze 3g.