This is topic Need Infos zum Thema: Nachweisbarkeitsdauer, Vorgehen der Justiz || HAB MEIN URTEIL!! in forum Druggy at technoforum.de.


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https://forum.technoforum.de/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=8;t=001862

Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
Hi Dudes!

Ich bräuchte mal ein paar defintive Infos von euch (bitte kein 'hab gehört' sondern nur wirkliche Fakten thx!)..
Zuerst kleine Vorgeschichte:
Vor 4 Monaten bekam ich einen Anruf von der Kripo ich solle doch mal vorbeikommen.
Dort wurden mir dann SMS von mir vorgelesen die mich eindeutig mit jemandem in verbindung brachten den sie hochgenommen haben. Ebenso hat dieser eine Aussage gemacht ich hätte 3 mal 10gramm bei ihm gekauft. Eingeschüchtert wie ich war hab ich dann auch alles zugegben worauf der (wirklich korrekte Cop!) gesagt hat er reicht bei der Staatsanwaltschaft nur 'Wegen Erwerb/Besitz' und nicht wegen Verkauf ein - trotz der grossen Mengen.. (wohne in BaWü). Er sei selber nicht scharf drauf Konsumenten zu fischen und wenns nach ihm ginge wärs auch legal (hat er mir danach in einem Gespräch unter 4 Augen gesteckt :D )nebenbei bemerkt. Was die Staatsanwaltschaft dann aber draus mache darauf hat er keinen Einfluss und an die Führerscheinstelle ( -> Pissn ) muss es auch gehn. We'll das ich mir auch schon überlegt hab, ob er mich nich vielleicht gelinkt hat is ein anderer Punkt.. aber auf jeden Fall hab ich bis heute noch nichts von Staatsanwaltschaft oder Führerscheinstelle bekommen. Aber bis dato hab ich kein einziges Tütchen mehr angerührt - müsste also trotz meines recht hohen Verzehrs vor diesen 4 Monaten 'clean' sein. Wenn da nicht gestern abend gewesen wär.. Hatte gestern was mein privates anbelangt nen extrem beschissnen Tag und wie das dann eben manchmal so ist, scheisst man auf alles.. So hab ich dann eben nen kleinen Head geraucht! Und jetzt mach ich mir fast in die Hosen, könnte doch schliesslich jeden Tag eine einladung zum Pisstest im Briefkasten liegen..
Also, wer hat konkrete, medizinische, sachliche Informationen für meinen konkreten Fall wie lange das jetzt im urin nachweisbar ist. Bin Vegetarier. Hab mal gehört das macht was aus.

Dank euch!

@Chris: ja ich weiss: ich hätte auch die suchefunktion verwenden können auf die du immer so gern verweist aber 1. find ich da wohl nichts mit genau meiner Abstinenzdauer und der danach konsumierten Menge und 2. ist das der Tod eines Forums, da so gut wie alles schonmal diskutiert wurde, jedoch auch alles immer neue Betrachtungswinkel eröffnet. Peace.

[ 21-09-2002: Beitrag editiert von: *smartPhilo* ]

[ 27-09-2002: Beitrag editiert von: *smartPhilo* ]
 


Geschrieben von: Atomameise (Usernummer # 7063) an :
 
Ich kann dir nur sagen das innerhalb von 3 tagen wieder alles ausm urin raus ist, da es ja nur bei einem mal geblieben ist.
Ich würd aber mal bei einem rechtsanwalt nachfragen ob du überhaupt pissen gehen musst denn die haben dich ja nicht direkt beim fahren drauf erwischt.
 
Geschrieben von: Hoffmann2000 (Usernummer # 3444) an :
 
falls du die einladung in den nächsten tagen bekommen solltest, kannst du die ja absagen (keine zeit, im urlaub...), nur um sicherzugehen, daß dein urin wieder sauber ist. i.d.r. dauert's dann bis zum nächsten termin 3-4 wochen und bis dahin heißts viel tee trinken...
nach meinem wissen ist man nach ca. 3 wochen wieder sauber, allerdings hast du ja, bis auf den einen tag, 4 monate nix geraucht - da wirds wohl schneller gehen
 
Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
3 Tage??? Also weiss nicht da hab ich bisher andere Sachen gehört..
Und ob ich überhaupt pissen muss, frag ich mich auch. Es gab ja zwischenzeitlich dieses BVG-Urteil. Aber ganz sicher sein kann man halt nie.
Macht mir eh ein bischen Sorgen dass bis jetzt noch kein einziger Brief kam..
 
Geschrieben von: Hoffmann2000 (Usernummer # 3444) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von Atomameise:
Ich kann dir nur sagen das innerhalb von 3 tagen wieder alles ausm urin raus ist, da es ja nur bei einem mal geblieben ist.

das kann aber auch schnell nach hinten losgehen.

edit: die staatsanwaltschaft braucht aber immer ziemlich lange

[ 17-09-2002: Beitrag editiert von: Hoffmann2000 ]
 


Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
Nebenbei andre Frage: weiss vielleicht wer ob die einem im Nachhinein noch mehr anhängen können als das beim verhör genannte?!
 
Geschrieben von: Atomameise (Usernummer # 7063) an :
 
Eben die staatsanwaltschaft braucht ziemlich lange. Doch das hab ich echt gelesen denn du hast ja schließlich nur einmal nach 4 monaten geraucht da ist das thc zwischen 3-4 tagen wieder raus, es ist nur anders wenn du ein dauerkiffer bist dann mußt du mit 6-8 wochen rechnen!
 
Geschrieben von: Spiky (Usernummer # 5629) an :
 
Wie schon gesagt braucht die Staatsanwaltschaft immer ziemlich lange mit sowas. Hast also evtl. noch ne kleine Galgenfrist. Was die Nachweisbarkeit angeht dürfte bei einmaligem Konsum innerhalb 7-10 Tagen eigentlich alles raus sein. Hängt natürlich davon ab wieviel du am Tag drinkst und ob du viel schwitzt(Sport, Sauna). Hatte auch zwischendurch mal so nen Tag an dem ich mir einen geraucht hatte und musste ca. 2 Wochen später auch pissen gehen. Ist bei mir negativ ausgefallen. Viel Glück wünsch ich dir schonmal. Und hoffe das du deinen Lappen net auch noch abgeben musst.
 
Geschrieben von: Klausi (Usernummer # 2256) an :
 
wenns nur bei dem einen joint bleibt, müsste es nach ner woche raus sein, da du ja schon 4 wochen lang nichts mehr geraucht hast.
aber nach dem neuen bvg-urteil, dürften sie dir den führerschein eh nicht mehr nehmen.
wenn dann müsste auch ein brief der führerscheinstelle zwecks pissen gehen kommen, die staatsanwaltschaft lädt dich vor gericht vielleicht.
 
Geschrieben von: sunshine-dj (Usernummer # 6339) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von Hoffmann2000:
falls du die einladung in den nächsten tagen bekommen solltest, kannst du die ja absagen (keine zeit, im urlaub...), nur um sicherzugehen, daß dein urin wieder sauber ist. i.d.r. dauert's dann bis zum nächsten termin 3-4 wochen und bis dahin heißts viel tee trinken...
nach meinem wissen ist man nach ca. 3 wochen wieder sauber, allerdings hast du ja, bis auf den einen tag, 4 monate nix geraucht - da wirds wohl schneller gehen


Und Du glaubst echt, daß hier niemand misstrauisch wird???
Weiß aus verlässlicher Quelle (MPU), daß bei so ner Aktion sofort ein Haartest fällig wird - und der ist richtig teuer!
Trotzdem viel Glück und alles Gute!
Laß Dich nicht unterkriegen!
 
Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
...schon passiert
 
Geschrieben von: sunshine-dj (Usernummer # 6339) an :
 
was ist schon passiert?
 
Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
DAS:
quote:
Laß Dich nicht unterkriegen!

 
Geschrieben von: Ramona (Usernummer # 5082) an :
 
Hi. hab hier mal ne liste ausm internet.
http://drogentest.org/Drogentests_Drogenanalyse/Drogentest_Drogentest/drogentest_drogentest.html

Blut
Im Blut kann man aktives THC circa 12 Stunden lang finden. In den folgenden 36 Stunden können dann noch psychisch unwirksame Abbauprodukte nachgewiesen werden. Durchschnittlich ist der Konsument also nur 12 Stunden unter dem Einfluss von THC.

Für die Dauer von 3 - 30 Tagen können psychisch unwirksame Metaboliten (Abbauprodukte) nachgewiesen werden. {7}

Neuere Test sollen angeblich Auskunft darüber geben können, ob man gelegentlich oder gewohnheitsmäßig konsumiert:

Urin
Die Abbauprodukte des Cannabis sind noch 4-12 Wochen nach dem letzten Joint im Körper nachweisbar. Da die Cannabinoide fettlöslich sind, speichert ein dicker Mensch mehr Abbauprodukte in seinem Körper als ein dünner Mensch.

Wenn man sich selbst testen möchte, so kann man dafür Analyse-Produkte kaufen. Man sollte aber auf die angegebenen Messgenauigkeiten achten. Auch der Hausarzt kann einen THC-Urin-Test durchführen.

Die Grenze für einen 'positiven' Test im Urin beträgt zur Zeit (Oktober 2000) 50 ng/ml (Nanogramm/Milliliter); es soll aber auch Labore geben, die einen Grenzwert von 20ng/ml ansetzen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass man als Passiv-Raucher soviel THC aufnimmt, dass man 'positiv' getestet würde. Die Gaschromatograph/Massenspektroskopie-Methode (GC/MS) gilt als extrem genau, wenn das Labor-Personal sauber arbeitet. {7}


hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen!

lg ramona
 


Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
4 bis 12 Wochen ???!
 
Geschrieben von: KolaSchranzer (Usernummer # 4610) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von *smartPhilo*:
4 bis 12 Wochen ???!

4-12 Wochen aber auch nur dann, wenn man regelmäßig, d.h. täglich konsumiert. Du hast ja 4 Wochen Pause gemacht, von dem her dürfte das auch wieder schneller aus deinem Kreislauf verschwinden!
An deiner Stelle würde ich jetzt wirklich ziemlich viel trinken jeden Tag (4-5 l) und darauf hoffen, dass das hinhaut!

Was mich aber noch viel mehr interessiert:
Dich haben die Bullen tatsächlich auf's Revier rufen lassen, damit du dir den SMS-Verkehr zwischen deinem Verticker und dir durchliest?? Hatten die tatsächlich sämtliche SMS vorliegen? In welchem Stil hat denn dein Verticker verkauft??
 


Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an :
 
In seltenen Fällen kamen die Einladungen der Führerscheinstelle Erfahrungsberichten im Netz nach bis zu 12 Monate später nach Zeitpunkt des 'Erwischtwerdens'. Ferner bin ich etwas verwirrt aufgrund des erst vor kurzer Zeit ausgesprochenen BvG-Urteils, das impliziert, dass das Erwischtwerden mit Cannabis/Dope künftig nicht mehr automatisch zu einer MPU führen darf, wenn nicht nachgewiesen wurde, dass der Betroffene bekifft am Strassenverkehr teilgenommen hat. So verweist auch ein News-Artikel der dpa, der mir letzte Woche in Outlook eingetrudelt ist, auf einen Fall: ein Autofahrer fiel bei einer Verkehrskontrolle auf, gab zu Marihuana und Amphetamine vor der Teilnahme am Strassenverkehr konsumiert zu haben und ihm wurde der Führerschein vorerst (!) so lange entzogen, bis die Wirkung beider Drogen nachweislich vorbei waren; ferner wurde ihm eine Blutprobe entnommen; diese kleine Pressemeldung impliziert also, dass zumindest diesem Autofahrer vorerst der Führerschein nicht vollständig entsagt wurde, er vielmehr wenige Tage später wohl wieder am Straßenverkehr teilnehmen konnte.

Es ist sicherlich 'n guter Ansatz, im Netz nach weiteren Informationen zum kürzlich ausgesprochenen Urteil zu suchen bzgl. 'zwangsweise MPU bei Erwischtwerden', denn wie hier oft angesprochen und diskutiert wurde, werden bei geringen Mengen an Cannabisbesitz die Verfahren eingestellt, um jedoch den Konsumenten in irgendeiner Form zu 'bestrafen' (und just dies ist nicht rechtmässig), wurden die Daten ja an die Führerscheinstelle zwecks MPU weitergeleitet.

p.s. BITTE editiert das Subjekt dahingehend, dass die Themenzeile präzise Angaben über den Inhalt deines Beitrages enthält.
 


Geschrieben von: philipp (Usernummer # 687) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von KolaSchranzer:
Was mich aber noch viel mehr interessiert:
Dich haben die Bullen tatsächlich auf's Revier rufen lassen, damit du dir den SMS-Verkehr zwischen deinem Verticker und dir durchliest?? Hatten die tatsächlich sämtliche SMS vorliegen? In welchem Stil hat denn dein Verticker verkauft??

Vermutlich haben sie die sms auf dem beschlagnahmten Handy gefnden
 


Geschrieben von: Blumentopf (Usernummer # 2310) an :
 

Ich werd wohl nie verstehen, wie man immer gleich alles zugeben kann.

@topic
Du brauchst dir glaub wirklich keine grossen Sorgen machen.
1. Braucht die Justiz manchmal wirklich sehr lange
2. Dürfte deine einmalige Kifferei relativ schnell wieder aus dem Urin draussen sein und
3. Ist THC auch bei einer Haaranalyse nicht so leicht nachweisbar, d.h. sie würde bei dir wahrscheinlich nicht anschlagen (weiss aber halt jetzt auch nicht, wieviel du an diesem Tag geraucht hast)

Ausserdem hast du immer noch die Möglichkeit privat einen Test durchführen zu lassen. Dann weisst du mit Sicherheit, wie´s gerade mit der Nachweisbarkeit aussieht.
 


Geschrieben von: KolaSchranzer (Usernummer # 4610) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von philipp:
Vermutlich haben sie die sms auf dem beschlagnahmten Handy gefunden

Entweder das oder sie haben die SMS über einen längeren Zeitraum mitgelesen und dann die ganzen Daten von dem Netzbetreiber angefordert (zur Erklärung: jeder Mobilfunkanbieter hat die gesamten Gespräche & Mails eines jeden Nutzers über den Zeitraum von einem Jahr gespeichert, bei Bedarf werden diese Daten dann an die Polizei übermittelt!)...
Wie war's genau??
 


Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
@Kola Aaaaalso... les Cops haben mich nicht aufs Revier gerufen um mir meine SMS vorzulesen sondern zum Verhör eben genauer gesagt. Angefangen hat er damit, dass er gemeint hat von der kripo in XXXX wären längere zeit Ermittlungen gelaufen gegen den, den sie dann per Zugriff in günstigem Augenblick geschnappt haben und 'wir' (also derjenige, ich und zig andere) wären beschattet worden. Anschliessend hat er mir ein paar SMS vorgelesen und gemeint die müssten mir wohl bekannt vorkommen. Waren welche die ich ihm geschickt hab wo's aber lediglich um Termine ging wann wir uns treffen. Anschliessend hat er gemeint: da ich ja grosse Mengen gekauft hätte gehen sie davon aus, dass auch ich handel betrieben hätte. Dann saß ich erstmal extremst zitternd da..gefragt was für grosse Mengen bitte; und dann hat er eben gesagt was Mr.X bezüglich meines falls ausgesagt hat - eben diese 3 mal 10g. Ich schön einen auf braver Bubi gemacht; dem Cop gesagt er müsste doch wissen wie das läuft, dass derjenige der grad ne gute Quelle hat eben für seine Kumpels mitholt und das ja desewegen doch kein Handel ist. Das hat er verstanden und da ich ihm auch sonst symphatisch kam hat er eben nur wegen Erwerb draus gemacht. So gesehen ist alles zugeben was sie einem vorwerfen doch nicht immer dumm.. @BLUMENTOPF-Schlaumeier
 
Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
@Chris
Könnte ich mich nicht sogar, wenn eine Einladung der Führerscheinstelle kommt, einfach auf das Urteil des BVG berufen das diese Vorgehenseweise für Unrechtmässig erklärt da bei mir nicht im geringsten begründeter Verdacht auf benebeltes Fahren besteht?!
..und sorry für dumme Threadüberschrift - war etwas zu früh am Morgen..
 
Geschrieben von: nubie (Usernummer # 5992) an :
 
Ser Herr Daum hats mit Haaren gemacht, es könnte ja sein das es die Staatsanwaltschaft auch so macht, dass heisst auf jedenfall das es länger nachweisbar ist. Sogar beim Dope ist es länger in den haaren als im Urin. Es weiss ja auch keiner ob Du direkt hinmusst, wegen Drogenbesitz (auch wenns so schwerer ist) bekommt man doch höchstens einen Netten Stempel namens BTM oder ? Bimn mir da auch nicht GANZ so sicher
 
Geschrieben von: TbO&Vega (Usernummer # 1599) an :
 
:deleted:

[ 18.01.2015, 03:30: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
 
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von *smartPhilo*:
@Chris
Könnte ich mich nicht sogar, wenn eine Einladung der Führerscheinstelle kommt, einfach auf das Urteil des BVG berufen das diese Vorgehenseweise für Unrechtmässig erklärt da bei mir nicht im geringsten begründeter Verdacht auf benebeltes Fahren besteht?!
..und sorry für dumme Threadüberschrift - war etwas zu früh am Morgen..

Ähm, bin ja kein Jurist, ggbfs. also mal hier nachsehen und bei der Grünen Hilfe anrufen, sie können Dir hoffentlich weiterhelfen und ggbfs. sachlich absolut korrekte Infos geben: :hand: Dancecube.Drogerie

/offtopic
Ferner kannst du die Subjektzeile auch nachträglich noch editieren, indem du bei deinem ersten Posting einfach auf 'edit' klickst :-)
/ontopic
 


Geschrieben von: skynetwork (Usernummer # 5532) an :
 
hatte jetzt keine lust alles zu lesen, hab also nur den startpost gelesen und kann dir wat dazu sagen:

@ ameise:
-FALSCH: THC (ich denke darum gings doch) bleibt bis zu einem halben jahr im körper nachweisbar (lagert sich als mit die einzige droge in den fettzellen deines körpers an und bei adrenalinausschüttung wird es aus den fettzellen geschwemmt)
@ all:
- pro zentimeter haar ist ca 1 monat drogenkonsum nachzuweisen (wenn du also lange haare hast (so um die 40cm z.b.) kann man dir locker den konsum der letzten jahre nachweisen durch gaschromatographie........
-im urin sind bei den meisten sythetischen drogen die metaboliten (abbauprodukte) innerhalb von 72 stunden bis zu 98% ausgeschieden und können nicht mehr nachgewiesen werden (ausser cannabis)
-pisse seit ca. 1 jahr für den führerschein und hab das alles hier schwarz auf weiss
-du bist bei deinem bullenverhör auf das klassische "good cop-bad cop" spiel reingefallen
-wenn du wirklich mal pissen musst unvorhergesehen besorg dir "zydot euroblend" folge den anweisungen und die pisse is rein (habs probiert)
@ ameise:
- schon wieder falsch: wenn du thc nur superselten konsumierst baust du weeeeesentlich langsamer ab als ein normaler konsument (man geht von 6-8 wochen aus, während ein dauerkonsument binnen ca. 4 wochen abbaut, nennt sich "resistenzverhalten)
@ all:
- wenn dein typ ein ticker war ermitteln die teilweise uhrzeitenlang, bei deiner geringfügigen menge (is ja nischt..... bzw. mickrig) wirste ne anzeige bekommen und ne geldstrafe so um die 250€ und natürlich den allseits beliebten BTM-STEMPEL in deiner akte, der bullen dazu legitimiert dich zu filzen, falls sie deinen namen durch den computer jagen....
- mit deinem lappen wird höchstwahrscheinlich nischt passieren, da bei cannabis die rechtsprechung anders ist als bei synthetik...... bei synthetik giltst du prinzipiell als drogenabhängig, während man bei cannabis in solchen fällen nicht von einer direkten abhängigkeit spricht.
- hab meinen scheiss lappen seit 2 1/2 jahren nicht mehr, hat mich bis jetzt ca. 10000DM gekostet und pissen tu ich seit 1 jahr...... scheiss drogen im strassenverkehr, bin geläutert bis in die steinzeit
 


Geschrieben von: Ramona (Usernummer # 5082) an :
 
nen kumpel von mir ham se auch vor 9 monaten erwischt, war druff im auto gehockt. die haben blut und urintest gemacht. haartest nicht weil seine zu kurz waren. also schneid deine haare mal vorsichtshalber ziemlich kurz ab (keine glatze).

haartests machen die eh nicht so oft, weil des ein ziemlich aufwendiges verfahren ist und es sau teuer ist.
 


Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von Ramona:
nen kumpel von mir ham se auch vor 9 monaten erwischt, war druff im auto gehockt. die haben blut und urintest gemacht. haartest nicht weil seine zu kurz waren. also schneid deine haare mal vorsichtshalber ziemlich kurz ab (keine glatze).

haartests machen die eh nicht so oft, weil des ein ziemlich aufwendiges verfahren ist und es sau teuer ist.


Stop! Prinzipiell erwecken kurze Haare den Verdacht der Verschleierung. Ferner gilt, dass die MPU vom Konsumenten bezahlt werden muss, wenn sich die Untersuchung als positiv erweist, dahingehend also ist es Väterchen Staat vorerst egal, ob ein günstigerer Blut/Urin-Test oder die teure Haaranalyse angeordnet wird, da man vor dem Test grundsätzlich davon ausgeht, dass das Ergebnis positiv sein wird und somit der Konsument die Untersuchung zu zahlen hat.
 


Geschrieben von: fresh-e (Usernummer # 3355) an :
 
@ skynetwork. klingt ja echt übel. is halt echt ne sauerei wie der staat einen abzockt nur weil man mal unter thc einfluss gefahren ist... da können die ganzen alkohol sünder ja nur drüber lachen und die sind weit aus gefährlicher im stassenverkehr unterwegs. unfair ohne ende sowas. aber ist halt einfach ein falsches system hier in d. da hilft nur auswandern
 
Geschrieben von: GreenSpirit (Usernummer # 919) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von Ramona:
nen kumpel von mir ham se auch vor 9 monaten erwischt, war druff im auto gehockt. die haben blut und urintest gemacht.

Imho dürfte man keine Probleme kriegen, wenn man nur druff im Auto sitzt, da man ja noch nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Ich hab zwar auch schon mal ne Reportage im Fernsehen gesehen, wo siebei uns in München vorm NW-Club eine die nur im Auto saß um ne Urinprobe gebeten haben und sie dann auch mit zur Blutprobe genommen haben.
Die haben das zwar undurchsichtig formuliert, eigentlich war der Test dann doch freiwillig. Aber wenn du dich weigerst ne Urinkontrolle zu machen werden sie dich nicht zu einer Blutprobe zwingen können. Es gab ein Urteil dazu, als ein Kerl seinen Alkrausch im Auto ausschlafen wollte und die Cops ihn blasen lassen haben. Wegen zuviel Promille haben sie ihm dann den Lappen weggenommen, was aber vor Gericht nicht durchgekommen ist. Als Teilnahme am Straßenverkehr gilt es demnach nur wenn sich die Räder deines Wagen um mind. ne halbe Umdrehung bewegt haben, die rein theoretische Möglichkeit zu fahren ist nicht genug, sie dürften dir höchstens den Schlüssel abnehmen um dich am fahren zu hindern.

[ 18-09-2002: Beitrag editiert von: GreenSpirit ]
 


Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
@TBO&VEGA / Skynetwork
Immer langsam! Aussage zurückziehn, Anwalt, GrueneHilfe etc... Fuer was?!
Das ganze ist vier Monate her. Der Ticker hat ausgesagt ich hätte 3 mal 10g gekauft - und ich bin ihm (unter uns gesagt) sehr dankbar dafür. Und ebenso geb ich mich gern mit einer Anklage wegen dieser Menge zufrieden. Was blüht mir da schon gross?! Ein paar Arbeitsstunden oder gar nix. Deswegen hab ich auch gern bereitwillig das mir vorgeworfene zugegeben und dem Cop das gefühl gegeben ich braver Bubi schäm mich ja sooo.
Ihr irritiert mich grad alle ein wenig.. kann doch nicht viel passiern.
ES SEI DENN die Eilnadung zum fröhlichen Abpissen kommt innerhalb der nächsten 4-8 Wochen. Wenn nicht, bin ich bis dahin wieder clean (Zumindest mein Urin) und mit negativem Ergebnis ist die Sache doch dann gegessen..
@@Skynetwork: wo bekomm ich denn dieses Zydot Euroblend ??
 
Geschrieben von: ochsenprofessor (Usernummer # 5328) an :
 
Google: http://www.eurodot.co.uk/

Aber ich würde an deiner Stelle nicht drauf vertrauen.
 


Geschrieben von: sunshine-dj (Usernummer # 6339) an :
 
Wers immer noch nicht weiß:

Hier in Bayern herrschen andere Gesetze als im ganzen anderen Rest (bis auf ein paar Ausnahmen) unseres deutschen Vaterlandes!

Bedenkt dies bitte bei jedem Schritt und jeder Tat im FREI STATT BAYERN !
 


Geschrieben von: KolaSchranzer (Usernummer # 4610) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von sunshine-dj:
Bedenkt dies bitte bei jedem Schritt und jeder Tat im FREISTAAT BAYERN !

Ist genau das gleiche hier in BaWü!
 


Geschrieben von: eskunk (Usernummer # 7206) an :
 
ein kumpel hatte die gleiche führerschein/ pisstest sache.
er hat eine zitronenkur (9stk am tag) zwei wochen lang gemacht, nach heftigem batzen und es hat geklappt. allerdings keine Produkte mit zucker zu sich nehmen - echt nur was für die ganz harten.
2. er konnte sich 7 wochen urlaub zwischen den testen nehmen und konnte so wieder 3 wochen batzen.
 
Geschrieben von: eliaen (Usernummer # 322) an :
 
"Anschliessend hat er mir ein paar SMS vorgelesen und gemeint die müssten mir wohl bekannt vorkommen. Waren welche die ich ihm geschickt hab wo's aber lediglich um Termine ging wann wir uns treffen. Anschliessend hat er gemeint: da ich ja grosse Mengen gekauft hätte gehen sie davon aus, dass auch ich handel betrieben hätte.Dann saß ich erstmal extremst zitternd da..gefragt was für grosse Mengen bitte"

= DU HAST DICH VERRATEN! Du gibst hier indirekt zu etwas gekauft zu haben, indem du es als kleine Menge bezeichnest "...was für große Mengen..."

Ich würde an deiner Stelle gar nichts mehr sagen und dir einen Anwalt besorgen. Wenn Sie dich bespitzelt haben (was ja auch nicht sicher ist), dann heisst das nicht, dass du etwas gekauft hast.

Evtl. kann dein Anwalt da was bewirken. Wurdest du belehrt, dass du nichts sagen musst, was dich selber belasten würde?! MENSCH HALT DOCH EINFACH DIE KLAPPE UND ÜBERLAS DAS DEM ANWALT! Dieses guter Bulle, schlechter Bulle Getue hatten wir auch schon in genügen Filmen!

Zur MPU: Kommt je nach Bundesland und Stelle an. Aber was chris schon erwähnte, kann das schon mal bis zu 12 Monaten dauern. (Bei mir hat's 1,5 Jahre gedauert, bis ich was gehört habe!)

Wenn die dich einladen, dann hast du nur noch wenige Tage Zeit. Oder sie sagen dir, du sollst dich bei einer staatlichen oder annerkannten Stelle melden (die Adressen schicken sie dir zu). Das tust du als braver Bürger dann auch innerhalb der Frist und besuchst im Idealfall einen "Beratungskurs". Keinen von diesen "GARANTIERTES BESTEHEN,etc" sondern einen Psychologen, der dich "berät". Zudem solltest du JETZT FREIWILLIG bei einer Drogenberatung gehen und dir die ANwesenheit bestätigen lassen (3 - 5x). Und natürlich AUFHÖREN ZU KIFFEN!

Sorry, dass ich so LAUT werde, aber die Leute checken die simpelsten Basics nicht! Ich spreche aus 3 Jahren Behördennahkampf! Die MPU besteht aus Reaktionstest, Urin- & Bluttest, Hautuntersuchung auf Nadelstiche oder Augenverfärbungstests und einem Gespräch. Dem schwierigsten Teil!

THC hält sich bis zu 3 -4 Monaten bei Hardcore-Kiffern. Bei einmaligem Konsum 3 - 4 Tage im Urin. Etwas kürzer im Blut. Den Abbau kannst du beschleunigen, indem du:
- rotes Fleisch ist (erhöht den PH-Wert im Blut)
- Sport treibst (reduziert Fett und darin enthaltene THC-Abbauprodukte)
- Trink viel Wasser (schwemmt Abbaustoffe aus dem Körper)
- Trink Kaffee und Cola light (schwemmt auch aus)
- Trink entschlackende Tee's (ebenfalls)

Alles übertrieben? Denk daran: DU HAST NUR EINE CHANCE ALS ARMER EINMALKIFFER DAZUSTEHEN!

Warum ich so strickt bin? Weil ich nach 13 Urin-, 4 Blut-, 1 Haaranalyse, 2 MPU's, etc die Schnauze voll habe. Erspar dir das! Mach's das erste mal richtig!

Nebenbei:
In bayern gab es eine Änderung des MPU-Rechtes, bzw. der -Richtlinien. Wieder ein Sonderweg in Deutschland, den nur Bayern geht! Ich will dir die Details ersparen, aber auch anderswo ist's immer noch schwer genug!

P.S.: Wenn du Fragen hast, dann mail mir via PM.
 


Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
@ Eliaen Dank dir für die ausführlichen Infos. Aber du lässt den Fakt ausser acht dass der, den sie hochgenommen haben, aussgesagt hat dass ich was bei ihm gekauft hab. Also gab es nichts indirekt zuzugeben. Gut, abstreiten hätt ichs trotzdem können aber das hab ich in dieser Situation eben nicht - lässt sich jetzt auch nicht mehr ändern.
Und für was soll ich den jetzt einen Anwalt einschalten??! Es ist 4 Monate her. Gekommen ist noch nichts also was soll der jetzt im Moment machen?!
Und das mit dem roten Fleisch ist auch nicht so ganz mein Fall.. (siehe Start-post)
 
Geschrieben von: Waldschranz (Usernummer # 2271) an :
 
Noch mal ein Wort zu dem druff im auto hocken. Druff oder alkoholisiert im Auto hocken macht solange nix, solange der Schlüssel NICHT im Zündschloss steckt. Steckt der aber drinne gilt das, als ob man fährt, auch wenn man nur auf nem Parkplatz steht und z.b. Radio hört. Also passt da etwas auf, die Regelung ist zwar etwas unsinnig, aber solange man es weiß sollte man sich dran halten. Außerdem ist es nicht dumm einen Schweißtest zu verweigern und auf einem Bluttest auf'm Revier zu bestehen. Im Blut sind Chemikalien und Thc kürzer und schwächer nachweisbar, so daß man mit etwas Glück nochmal davonkommt (Alkohol ausgenommen). Und sei es nur, dass die Bullen zu faul sind mit einem auf's Revier zu fahren. Hat schon zwei Kumpels von mir gerettet. Kommt gut durch&allzeit gute Fahrt.
 
Geschrieben von: eliaen (Usernummer # 322) an :
 
@Smartpsylo:
Ja, stimmt! Die Polizisten sagen immer und überall die Wahrheit. Vor allem wenn es darum geht Fahndungserfolge nachzuweisen. Am Telefon keine Aussage! Woher weisst du, dass das a) ein Bulle ist, b) er überhaupt was gegen dich in der Hand hat oder c) du überhaupt verdächtig bist.

Ich hatte u.a. eine ähnliche GEschichte und Anruf am Telefon. Alles abgestritten und nie wieder was gehört! Das war vor 3 Jahren. Dumm stellen und Klappe halten.

Natürlich hast du jetzt schon eine Aussage gemacht, die wahrscheinlich kein Anwalt mehr entkräften kann, aber er kann verhindern, dass du noch mehr Mist baust.

Sorry, wenn ich so plakativ werde.

Viel Erfolg.
 


Geschrieben von: Klausi (Usernummer # 2256) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von eliaen:
Nebenbei:
In bayern gab es eine Änderung des MPU-Rechtes, bzw. der -Richtlinien. Wieder ein Sonderweg in Deutschland, den nur Bayern geht! Ich will dir die Details ersparen, aber auch anderswo ist's immer noch schwer genug!

wie sieht denn dieser sonderweg aus? ich wohne auch in bayern, deswegen würde mich das schon sehr interessieren.
 


Geschrieben von: eliaen (Usernummer # 322) an :
 
Dies bezieht sich auf die Ausformulierung des MPU-Gutachtens. Sehr vereinfacht gesagt muss der Psychologe ein eindeutiges JA/NEIN zur Fahreignung abgeben und darf nicht mehr diverse einschränkende Kriterien nennen. Z.B. geht NICHT mehr "...es wird davon ausgegangen, dass XY nicht mehr im Straßenverkehr auffällig wird. Zusätzlich sollte er aber in einem Zeitraum von 12 Monaten X Urinproben in einem zufällig gewählten Zeitraum ohne seine Vorkenntnis abgeben müssen..."

Das heisst jetzt, dass die Gutachten eher schlecht für den Fahrer ausfallen, da der Psychologe jetzt DEFINITIV feststellen muss, ob tauglich. Ohne solche "Bewährungsproben".

Mein Gutachten ist anfangs auch so geschrieben gewesen und wäre mir in JEDEM anderen Bundesland (ausser evtl. BaWü ) anerkannt und der Führerschein zuerkannt worden. Aber NEIN, nicht in Bayern, darum musste ich nocheinmal 9 Monate bis zur Ausbesserung meines Gutachtens warten
 


Geschrieben von: eliaen (Usernummer # 322) an :
 
Deswegen bin ich weiter oben im Thread so ERNST und LAUT geworden. MACHT ES BEIM 1.MAL RICHTIG!
 
Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
Soooo, heute kam ein Brief vom Amtsgericht. Darin stand alles mir vorgeworfene, dass ich es zugegeben hab und mein 'Urteil':
für jeden Kauf 5 Tagessätze macht fuer einen Schueler rund 150,-€. Durchaus akzebtabel find ich. Zumal ich es auch grade noch geschafft habe den Brief gegen einen gefakten auszutauschen da meine Mum natürlich unbedingt sehn wollte was das Amtsgericht von mir will. Den falschen Brief hat mir der Bulle nach dem Verhör geschrieben und da steht drin dass ich am (datum zum selbereintragen) zur Vernehmung als Zeuge kommen soll. Ich liebe Cops.

Nur was die Fuehrerscheinstelle noch macht ist halt ne andre Sache...
 


Geschrieben von: Blumentopf (Usernummer # 2310) an :
 
@smart
In welchem Bundesland war das Ganze eigentlich?
 
Geschrieben von: *smartPhilo* (Usernummer # 2076) an :
 
BaWü. Wo sonst. Ausser vielleicht Bayern.
 
Geschrieben von: Blumentopf (Usernummer # 2310) an :
 

Dann biste aber mal gut weggekommen.
 
Geschrieben von: KolaSchranzer (Usernummer # 4610) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von *smartPhilo*:
[...] Zumal ich es auch grade noch geschafft habe den Brief gegen einen gefakten auszutauschen [...] Den falschen Brief hat mir der Bulle nach dem Verhör geschrieben [...]

Krass! Das hätte ich jetzt mal nicht für möglich gehalten! Hattest wohl echt verdammt Glück mit dem Bullen.


quote:
Ursprünglich geschrieben von *smartPhilo*:
[...] Nur was die Fuehrerscheinstelle noch macht ist halt ne andre Sache...

So ein neues Gesetz vom August (?) diesen Jahres besagt, dass der bloße Besitz von Cannabis keinen Entzug des Führerscheins nach sich zieht. Nur wenn man bekifft Auto fährt! Kann mir das jemand so bestätigen? Bin mir nämlich net 100%ig sicher, ob das ganz so stimmt...
 


Geschrieben von: TheMäx (Usernummer # 1382) an :
 
@smartphilo da kann man dir nur gratulieren... der bulle war ja tatsächlich korrekt!
 
Geschrieben von: TbO&Vega (Usernummer # 1599) an :
 
@KolaSchranzer:
Achtung bei der Sache: Durch das Verfassungsgerichtsurteil vom Juli ist die Rechtslage derzeit völlig unklar.
Der zu entscheidende Fall war von 1995 und bezog sich auf die damals geltende Behördenpraxis. Dazu muss man wissen, dass es damals in der Fahrerlaubnisverordnung noch keine Regelung gab, dies wurde erst durch eine Novelle festgeschrieben, die seit 1.1.99 gilt.
In einer ersten Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, meine heissgeliebte Marion Caspers-Merk, dass sie die aktuelle Rechtslage von diesem Urteil nicht betroffen sieht. Bis Ende des Jahres will sie prüfen lassen, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die aktuelle Rechtlage hat. Hat sie eindeutig, das ist Hinhaltetaktik von Caspers-Merk gewesen, um der CDU im Wahlkampf keine Angriffsfläche zu bieten.
siehe die Pressemitteilung dazu vom 12.7.2002: http://www.bmgesundheit.de/inhalte-frames/inhalte_presse/presse2002/d/17.htm
Derzeit gilt also noch die Regelung, dass nach wie vor der Besitz von Cannabis dazu führen kann, dass die Fahreignung angezweifelt wird. In der Praxis werden sich die Behörden aber wahrscheinlich nicht auf´s dünne Eis begeben sondern warten, bis die Situation geklärt ist.
Sollte die Führerscheinbehörde sich melden sollte man unter Hinweis auf das BVerfGerichts-Urteil vom 12.7.2002 um Aufschub bitten, bis die Rechtslage geklärt ist - am besten mit Hilfe eines Anwalts.

@smartPhilo:
Glückwunsch, bist ja mit einem blauen Auge davongekommen. Bei der "Strafe" bekommst Du zum Glück auch keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Eine Eintragung erfolgt erst bei der 2. Verurteilung oder wenn eine Strafe ab 90 Tagessätzen verhängt wurde. Da dies bei Dir nicht der Fall ist bleibt Dein Führungszeugnis "sauber", was nicht unwichtig für Deine berufliche Zukunft ist. Allerdings musst Du nun die nächsten Jahre davon ausgehen, dass Du, wenn Du in eine Verkehrskontrolle kommst oder sonstwie kontrolliert wirst, dass sie Dich und Dein Auto auch ohne konkreten Anhaltspunkt intensiv durchsuchen werden. Mir ist das so in Köln passiert. Nachdem ich 1997 einmal erwischt wurde (verfahren eingestellt) wurde ich in Köln in 2001 einmal routinemässig kontrolliert und obwohl ich nüchtern war und auch sonst keine Anzeichen vorlagen, haben sie mein Auto komplett durchsucht. Hat mich ne halbe Stunde gekostet...und dabei hatte ich einen wichtigen Termin, grrr! Also lass am besten niemals etwas rumliegen, was auf Cannabiskonsum schliessen lassen könnte.
Auf Nachfrage teilte mir ein Polizist mit, dass im Polizeicomputer 7 Jahre lang gespeichert bleibt, dass da mal was war. Nicht konktet was, sondern nur dass und das heisst für die Polizisten dann bei einer Kontrolle logischerweise, dass sie genauer hinschauen.
 


Geschrieben von: Blumentopf (Usernummer # 2310) an :
 
@tbo
Da du dich anscheinend damit etwas besser auskennst: Können die kontrollierenden Polizisten auch nicht einsehen, was genau vorgefallen ist, wenn man rechtskräftig verurteilt wurde?
 



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