Da der Einstieg in den Cannabiskonsum fast nur bis zum Alter von 25 Jahren erfolgt und Cannabiserfahrung in der Altersgruppe ab 60 Jahren kaum verbreitet ist, bedeutet dies, dass in den letzten Jahren pro Jahr in den Niederlanden nur etwa 0,4 Prozent der Bevölkerung jüngere Neukonsumenten von Cannabis waren, im Vergleich zu 2 bis 2,5 Prozent in West- und Ostdeutschland.
Während die deutsche Bundesdrogenbeauftragte die immer jüngeren Konsumenten beklagt, ist in den Niederlanden der Konsum unter Jugendlichen unter 16 Jahren in den vier Jahren zurückgegangen: Gaben 1997 noch 7,5 Prozent der 12-15 Jährigen an, schon einmal Cannabis probiert zu haben, waren es 2001 nur noch 5,9 Prozent. Das mittlere Alter beim Erstgebrauch unter den Cannabiskonsumenten aller Altersgruppen betrug 19,7 Jahre.
Wir meinen: Das strafrechtliche Verbot von Cannabis, an dem die Bundesregierung noch festhält, ist nach diesen Vergleichszahlen offensichtlich nicht das geeignetste Mittel, um die Verbreitung des Cannabiskonsums zu begrenzen. Ehrliche Aufklärung und staatliche Kontrolle des Einzelhandels sind besser geeignet und verursachen weniger Probleme. Nach dem Verhältnismässigkeitsgebot des Grundgesetzes ist das derzeitige Verbot damit grundgesetzwidrig.
[Quelle: www.cannabislegal.de , 2.9.2002]
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und nicht vergessen: geht wählen! denn nur so ändert sich vielleicht etwas.