bin mal gespannt, wie hoch das geht und welcher Polizei Hauptwachmeister sich damit ein schönen Feierabend macht!
Aber das das ausgerechnet bei ebay ist überascht mich schon, ist das ein Witz??
Aber diese Auktion erklärt auch seine Versteigerungen von diversen Heino Platten *g*
der kunde hat böse die bullizei am arsch, denn selbst wenn er da mehl verkauft - die vortäuschung des verkaufs von drogen ist nach dem btmg ebenfalls strafbar.
*muahahahaha*
*nichmehreinkrich*
wie kann man nur so derbe durch sein?
*wuhähähähä*
good morning USA
[ 27-08-2002: Beitrag editiert von: Goanature ]
quote:
Ursprünglich geschrieben von Nico:
also so blöd kann doch wirklich keiner sein. bin mir sicher dass da was nicht ganz stimmt. eventuell eine verarschung von einem "guten" kumpel der irgendwie sein passwd. rausbekommen hat.
Anders gar ich mir es auch nicht vorstellen.
[ 27-08-2002: Beitrag editiert von: CalaLonga ]
ACHTUNG,BITTE NICHT MEHR BIETEN !!!!!! Dieser Artikel ist SELBSTVERSTÄNDLICH nur ein PR-Gag für meine anderen Artikel,oder glaubt hier jemand ernsthaft an einen offiziellen Drogenhandel via Internet ??? Aber immerhin erfolgreich,19 Anfragen,4918 (!) Leute,die sich den Artikel angesehen haben und immerhin 10 Gebote innerhalb eines Tages,tztztz ;-) ... An Intresse scheints den eBay-Besuchern ja scheinbar nicht zu mangeln,wer aber gerne mal nen durchsichtigen Beutel mit BACKPULVER für 10 Euro haben will,kann gerne mitbieten :-))
Toller "PR-Gag"
Na ja, dass nenn ich mal ne Internet-Ente!
[ 27-08-2002: Beitrag editiert von: Craven Dice ]
[ 27-08-2002: Beitrag editiert von: Craven Dice ]
quote:
Ursprünglich geschrieben von Craven Dice:
Wenn das aber nicht so ist würde auch keine harte Strafe drohen....vortäuschen einer Straftat ist nur dann ein richtiges Problem wenn das gegen die Staatsmacht (Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht etc.)geht.
falsch. im btmg steht ausdrücklich, das der handel mit "betäubungsmitteln" auch dann strafbar ist (sogar mit den gleichen strafen belegt wird, wenn ich mich nich irre), wenn diese keinen wirkstoff enthalten.
-> ob du 10 gramm koks vertickst oder 10 gramm mehl, von denen du behauptest, es wäre koks, ist also ziemlich egal. vielleicht sind staatsanwalt oder richter so gnädig, dich billiger davon kommen zu lassen, sicher ist das aber nicht.
denn artikel hamm se mitlerweile auch schon wieder raus genommen...
StGB § 145d Vortäuschen einer Straftat
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(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tatzu täuschen sucht.
Weiss jemand wie das höchstgebot war?
quote:
Ursprünglich geschrieben von daswadan:
-> ob du 10 gramm koks vertickst oder 10 gramm mehl, von denen du behauptest, es wäre koks, ist also ziemlich egal. vielleicht sind staatsanwalt oder richter so gnädig, dich billiger davon kommen zu lassen, sicher ist das aber nicht.
dat is nich so ganz richtich, du kriegst dann zwar ne anzeige wegen anstiftung zum drogenerwerb, jedoch bemisst sich dann ein teil der strafe immer nach dem reingehalt der eigentlichen droge, bei koks halt danach, wieviel prozentig es ist (bei backpulver dürte es ja nich viel sein )...... du kannst so z.b. auch 150gramm irgendne grassmumpe bei dir haben die erst zeckt wenn du 15 gramm durch ne blubber gezogen hast, kannst aber auch 10 gramm extrem hochpotentes jack herer skunk bei dir haben was dir nach 0,2 gramm quarzen schon die schuhe auszieht, das straffmass ist das gleiche.........
aber egal, anschiss kriegt der typ in jedem fall, weil's trotz allem ne straftat is, wenn auch ein bagatellfall.
[ 16-09-2002: Beitrag editiert von: skynetwork ]
[ 16-09-2002: Beitrag editiert von: skynetwork ]