This is topic Mit welchem Strafmaß ist zu rechnen? in forum Druggy at technoforum.de.


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Geschrieben von: mindspace (Usernummer # 5840) an :
 
Hallo Leute,
wir wahren am Wochenende auf der Reincanation, kaum waren wir angekommen sprangen schon 6 Beamte hinter den Büschen hervor und zückten Ihre Marken wie in einem schlechten Krimi. Habe zum glück nichts an mir gehabt, da ich selbst nicht konsumiere.Nun er hatte zu seinem Pech noch versucht Speed in Kapseln abzufüllen, damit man diese besser nehmen kann. Er hatte 20 Teile, 4 Gramm Amphetamin. Es wird ihm ein
verstoß gegen das BTM und das AMG (wegen abfüllen in Kapseln) vorgeworfen. Was meint Ihr mit welchem Strafmaß er zu rechnen hat? Es war sein erstes vergehen.
 
Geschrieben von: kaser (Usernummer # 3901) an :
 
hat er noch grössere mengen an bargeld bei sich gehabt???
 
Geschrieben von: Blumentopf (Usernummer # 2310) an :
 
Kommt stark auf das jeweilige Bundesland an. Würde mir bei der Menge aber nicht allzuviel Sorgen machen.
P.S.: Anwälte sollen bei sowas auch sehr kompetent sein.

edit: Wichtiger Punkt natürlich auch, ob schon 21 oder nicht.

[ 26-08-2002: Beitrag editiert von: Blumentopf ]
 


Geschrieben von: Klausi (Usernummer # 2256) an :
 
das wird dann eh nach niedersächsischen strafrecht verhandelt und nicht nach dem strafrecht, aus dessen bundesland er kommt, oder?
 
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an :
 
2mindspace, check mail!
 
Geschrieben von: Craven Dice (Usernummer # 6928) an :
 
Soweit ich weiss liegt die "Schmerzgrenze" bei 30 Einheiten. Also 20 Teile + GrammWirkstoff aus dem Pep = unter 30 also wahrscheinlich eine erträgliche Strafe.

Angaben ohne Gwähr
 


Geschrieben von: Stratos (Usernummer # 2080) an :
 
also in der schweiz ist das strafrecht bundesrecht - das ist in deutschland auch so.

in der schweiz liegt laut bundesgericht ein schwerer fall vor ab:

12 gramm heroin
18 gramm kokain
200 lsd trips
36 gramm kokain

bei ecstasy ist laut Bger kein schwerer Fall möglich! (neue erkenntnisse über neurotoxizität vorbehalten)
 


Geschrieben von: mindspace (Usernummer # 5840) an :
 
Naja, also er ist 30 Jahre und wird so wie
es aussieht nach Niedersächsischen Recht verhandelt.Geld hatte er wohl so an die 100 EUR dabei.
 
Geschrieben von: Craven Dice (Usernummer # 6928) an :
 
Diese Grenzen (schwerer Fall etc.) sind in ganz Deuschland gleich. Lediglich wird je nach Bundesland eher ein Auge zugedrückt bzw. im vorgegebenen Rahmen härter bestraft.
Also ohne Vorstrafen und bei der Menge wird´s wahrscheinlich ne Geldstrafe.
Also halb so schlimm.
 
Geschrieben von: DJ B-Side (Usernummer # 5926) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von mindspace:
[B]Habe zum glück nichts an mir gehabt, da ich selbst nicht konsumiere [B]

Klingt logisch!
 


Geschrieben von: Blumentopf (Usernummer # 2310) an :
 
Weiss zwar nicht, wie das in Niedersachsen aussieht, aber hier in Bayern würde es garantiert nicht bei einer Geldstrafe bleiben. Vor allem, wenn er schon 30 ist. Ein Kumpel von mir hatte mal eine Verhandlung wegen einem!! Teil. Das ging mit einer Geldstrafe aus.
 
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an :
 
2mindspace, erneut: ich habe dir SEHR ausführliche infos aus dem btmg (kommentiert!) via eMail zugesandt, bitte sei so nett und schick mir doch ne kurze eingangsbestätigung,
chris
 
Geschrieben von: mindspace (Usernummer # 5840) an :
 
Na da bin ich ja mal gespannt, wie das ausgehen wird. Denn bei der Menge, meine das ist ja schon ziemlich übel. Und dann noch die sache mit dem Umfüllen des Speeds in Kapseln.Das lag ja alles da offen rum, wurde ja quasi auf frischer tat ertappt.Wenns ne Geldstrafe wird, wie hoch fällt die wohl aus?
 
Geschrieben von: Blumentopf (Usernummer # 2310) an :
 
@mindspace
Wie ich oben schon angedeutet habe: wenn du konkreteres wissen willst, ist es wirklich sinnvoll zu einem Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen. Denn so gut dir die Leute hier auch Auskunft geben, sie werden kaum einen Anwalt, der sich auch mit der jeweiligen Auslegung des Rechts auskennt, ersetzen können.
 
Geschrieben von: mindspace (Usernummer # 5840) an :
 
@chris : Hab deine Mail mit dem Auszug aus das BTM bekommen...thx.

@Blumentopf : Ja, ich denke das der Anwalt das beste sein wird. Erst mal Abwarten was da jetzt zu Ihm an Post kommt.
 


Geschrieben von: kaser (Usernummer # 3901) an :
 
da wird nicht alzu viel passieren....ne kleine geldstrafe oder so...
 
Geschrieben von: Blumentopf (Usernummer # 2310) an :
 
@mindspace
Es dauert ziemlich lang, bis mal die Anklageschrift eintrudelt. Aber ein Anwalt kann bei eventuellen Aussagen im Vorfeld auch schon hilfreich sein.
 
Geschrieben von: Blumentopf (Usernummer # 2310) an :
 
@kaser
Kommt man in Niedersachsen bei der Menge tatsächlich mit einer Geldstrafe davon?
 
Geschrieben von: Mahasukha (Usernummer # 1041) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von Blumentopf:
@kaser
Kommt man in Niedersachsen bei der Menge tatsächlich mit einer Geldstrafe davon?

Wenn man nicht vorbestraft ist und einen halbwegs kompetenten Anwalt hat:durchaus.
 


Geschrieben von: mindspace (Usernummer # 5840) an :
 
Okay, danke Leute...
Also bisher kann man halt nichts genaues darüber sagen, hätte ja sein können, das jemand aus Niedersachsen das gleiche erlebt hat.Es heist jetzt wirklich erstmal abwarten. Er hat im Protokoll angegeben das dies wirklich nur zum Eigengebrauch und nicht zum Verkauf gedacht war. Aber sonst hat er keine andere Aussage getroffen die er bereuen würde. Danke @All
 



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