Ich werde mich für eine einheitliche Regelung der geringen Menge einsetzen, weil die Unterschiede zwischen den Bundesländern nicht akzeptabel sind. Darüberhinaus brauchen wir bessere und praktikablere Lösungen für das Thema kiffen und Autofahren.
(Pressemitteilung Nr. 7 vom 25. März 2002)
In einer Pressemitteilung am 21.12.2001 hatte sie noch behauptet, es gäbe bereits klare Richtlinien bei der Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld. 10 Gramm würden bundesweit als geringe Menge eingestuft:
Ich habe dazu erklärt, dass in Deutschland bereits klare rechtliche Regelungen bestehen: (...) § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen."
(PM25: Fachgespräch zur Drogenpolitik)
Der Verein für Drogenpolitik schrieb daraufhin an Ingo Michels, einen Mitarbeiter der Drogenbeauftragten und stellte nochmals klar, dass die vom Gesundheitsministerium angeführte Quelle das genaue Gegenteil belegt. Es besteht ein erhebliches Rechtsgefälle zwischen verschiedenen Bundesländern. Wir begrüssen es, wenn sich Politiker als lernfähig zeigen :-)
Des weiteren sprach sich Frau Casper-Merk erneut gegen eine Legalisierung aus, erkannte aber gleichzeitig an, dass eine Reform wie in der Schweiz geplant gar keine Legalisierung sondern eine Entkriminalisierung sei. Prinzipiell ist auch Frau Caspers-Merk zu einer Strafbefreiung der Konsumenten bereit:
Was die rechtliche Seite betrifft, wird in der öffentlichen Diskussion Legalisierung und Entkriminalisierung miteinander verwechselt. Eine Legalisierung wird es in Deutschland schon deshalb nicht geben, weil die UN-Drogenkonventionen, die wir unterzeichnet haben, dies nicht zuließen. Cannabis ist bislang in keinem Land der EU legalisiert und soll auch in der Schweiz durch das Gesetzgebungsvorhaben nicht legalisiert werden. Hierzu wird uns Herr Vizedirektor Locher im Anschluss an meinen Vortrag genauer informieren. Die deutsche Bundesregierung vertritt eine Entwicklung hin zu einer Entkriminalisierung des Cannabiskonsums in kleinen Mengen.
Quelle: http://www.cannabislegal.de/neu/index.htm#2002-03-26-mcm
[ 26-03-2002: Beitrag editiert von: The Innocent ]
Hauptsache Frau Marion Caspers-Merk kriegt ihre Uppers und Downers noch kostenfrei auf Rezept. Weil das sind ja keine Drogen, das sind ja nur Arzneien. Pfui, sag ich da nur.
Endlich, hoffentlich wird des noch was vor dem 22. september, dann wird bayern wieder ein stückchen lebenswerter!
quote:
Gegenwärtig ist Bewegung in der Sache, weil möglichst alle Politiker es verhindern wollen, dass das Thema erneut beim Bundesverfassungsgericht landet.
Wie? Sowas lässt sich verhindern?
Auch wenn bis zu 10g nicht strafrechtlich verfolgt werden, abgeben muß man es doch trotzdem wenn man erwischt wird, oder?
Interessant. Da eröffnen sich mir ja wieder neue Fragen.
Dürte man auch bis zu 10g besitzen wenn man die holländische Grenze überquert?
Und dürfte man z.B. einen Teil von den bis zu 10g verkaufen, wenn man bemerkt, dass man doch nicht alles selber benötigt? *g*
[ 27-03-2002: Beitrag editiert von: Jeff May ]
Ich denke das die Äußerungen unsererer Lieblingsdrogenbeauftragten in ebendiese Wahlkampfschublade gehören. Schon weil vor dem 22.9. eh nichts mehr in Bewegung kommt (Ausschußsitzungen- Fraktionssitzungen- Gesetztesvorlage- Plenumsdiskussion- Abstimmung im Bundestag- Abstimmung im Bundesrat danach vermutlich Vermittlungsausschuß usw.). Auch diese Jahr könnte es auf die 3 Millionen Kifferstimmen ankommen, also tun wieder alle so als wäre Legalisierung nur eine Frage der Zeit. Nach der Wahl gibt es wieder wichtigere Probleme und Fragen nach weniger Strafverfolgung werden nach hinten verschoben. Nebenbei ist die einheitliche Regelung der geringen Menge schon 1992 vom Bundesverfassungsgericht gefordert und bis Heute von der Politik ignoriert worden.
Achja: Vor ein zwei Wochen gab es in Brandenburg einen Prozeß wegen Besitz von 4,irgendwas Gramm Gras. Als der Anwalt der Verteidigung ankündigte zur Not durch alle Instanzen zu gehen, bekam es der Brandenburger Oberstaatsanwalt wohl mit der Angst zu tun. Daraufhin wurde flugs die "geringe Menge" in Brandenburg von 3 auf 6 Gramm angehoben um das Verfahren einstellen zu können. Dadurch ist es der Verteidigung nichtmehr möglich eine höchstrichterliche Entscheidung zu erhalten, die Wohl zu ungunsten der Strafverfolgungsbehörden ausgefallen wäre.