die denken, das jeder der xtc dabei hat ein verückter, verantwortungsloser versager ist und sowas kann man ja schließlich keinen führerschein geben...
Mit zweierlei Maß messen suxxx!
quote:
Ursprünglich geschrieben von Apothekerin:
richtig so
Haha. Soviel zum Thema: Wie mache ich mir Freunde?
Ähem, ich beherrsche das ja auch ganz gut und muß zum Thema sagen, daß ich manche Druffis auch nicht ans Steuer lassen würde. Andere wiederum problemlos.
Der Mist ist nur, daß die erstgenannte Gruppe dazu ausreicht, daß der Gesetzgeber eine konsequente Lösung dahingehend bereitstellt, die Fahren unter Amphetamin(-Derivat)-Einfluß verbietet. Tatsächlich einleuchtend.
weiter so...... ich wander aus
also tut mir echt leid, aber ich bin schon der meinung, dass das mitführen von drogen während des führens eines kraftfahrtzeugs bestraft werden sollte. einfach aus dem grund, weil derjenige sicher auch konsumiert. es gibt natürlich auch die ******* die nur verticken und selber nichts nehmen, aber denen geschieht es dann recht. ich habe selber lange genug drogen genommen, aber wenn ich autofahre bin ich nüchtern und möchte auch auf keinen fall den eindruck erwecken auch nur irgendetwas mit illegalen gütern zu tun zu haben!!
fakt ist: das mitführen von drogen zeigt, dass man anscheinend noch nicht reif ist fürs autofahrn.
desweiteren wollte ich noch sagen, dass ich nicht recht weiss wer von uns beiden sich hier mehr freunde macht. ich muss schon entschuldigen, aber ich habe meine meinung in 2 worten preisgegeben, während du mit deiner aggressiven art einfach nur jeden anfauchst der dir nicht passt.
super. mach weiter so.
quote:
Ursprünglich geschrieben von Apothekerin:fakt ist: das mitführen von drogen zeigt, dass man anscheinend noch nicht reif ist fürs autofahrn.
Warum soll das denn "Fakt" sein?Um mal das Beispiel von oben aufzugreifen,wenn ich ne Kiste Bier im Kofferaum hab,dann saufe ich die im Regelfall auch nicht während der Fahrt leer.
Wenn ich beim Autofahren Drogen in meinen Taschen finde,dann ist das(zumindest bei mir) meiner Vergesslichkeit geschuldet,wenns nach dir ginge,würde mir also wegen mangelnder Reife der Führerschein entzogen werden...
@mattr
In so einem Fall sollte man als Fahrer/Fahrzeughalter alles abstreiten,"automatisch" ist man dann nicht dran(aber auch nicht automatisch aus dem Schneider).Bei anderen Dingen(ging nicht um Drogen)habe ich ich schon mehrfach erlebt,daß die Polizei dann einfach nur die entsprechenden Gegenstände beschlagnahmt hat...
Mit einem findigen Anwalt sollte in solchen Fällen immer etwas zu holen sein,allerdings dürfte das auch immer stark von der konkreten Situation abhängen(auf dem Rücksitz zwischen den Sitzen dürfte besser sein als im eigenen Rucksack versteckt).Immer alles abstreiten ist aber erst mal nie verkehrt.
[ 29-01-2002: Beitrag editiert von: Mahasukha ]
sorry.
ich bin in der beziehung vielleicht ein bisschen extrem, aber das ist meine meinung, ja.
das o-amt verhängt ein fahrverbot nach der geeignetheit zum führen eines fahrzeuges.
die wird einem pauschal abgesprochen, wenn man mit drogen erwischt wird.
das liegt daran, daß es zum thema drogen keine grenzwerte gibt.
das soll ja jetzt seit neuestem anders werden.
hoffentlich.
trotzdem bin ich gepannt, wie da grenzwerte festgelegt werden sollen.
jetzt mal ehrlich, was würdest du als Beamter, bzw. als Gesetzgeber in einer Situation wie dieser machen?
Sicherlich kann es in vielen Fällen sein, daß die Drogen wirklich nur "transportiert" werden, d.H. vom Dealer nach Hause, von zu Hause zu Freunden, von zu Hause in die Disco. In jedem Fall ist es aber für Außenstehende nicht ersichtlich, ob der Fahrer das Zeug an der nächsten Raststätte einbaut, oder es brav nach Hause bringt, das Auto abstellt und erst im Taxi, oder dem Bus einwirft.
In diesem Fall halte ich die Gesetzgebung für schwierig. In meinen Augen verursacht der Konsument, der in dem fall transportiert, eine Konfliktsituation. Es ist einfach nicht klar festzustellen, ob er jetzt zur nächsten Session, oder nach Hause fährt.
Um solchem Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte er die Straßenbahn nutzen. Was soll die Polizei auch anders machen?
Anders siehht es hingegen aus, wenn der Lappen entzogen wird, nur weil der User auf der Straße erwischt wird. Hier ist der Entzug in meinen Augen nicht gerechtfertigt. Selbst wenn man regelmäßigen Gebrauch zugibt, sollte der Lappen nicht eingezogen werden, denn es ist noch lange nicht klar, ob der Konsument sich beim Konsm auch in's Auto setzt...
Im Zweifel für den Angeklagten, nur eben nicht wenn er im Auto mit Zeug durch die Gegend fährt. In dem fall sind die leute selber Schuld.