hab nur mal ne klitzekleine frage, weil die mich und ne freundin (die neuerdings führerschein hat) ziemlich beschäftigt:
also, im falle dessen, wir würden mal von der polizei angehalten werden (also meinetwegen wenn wir morgens vom club nach hause fahren wollen)... machen die dann drogentests ??? (soll nämlich schon vorgekommen sein). und wenn ja, was ist mit mir - ich bin ja nur beifahrer, aber die sind ja ned plöd, und würden ja merken dass ich gefeiert habe. passiert mir irgendetwas ??? weil ich ja unter 18 bin, werd ich nach hause gebracht oder so ??? (soweit ich informiert bin, darf ich als minderjährige nach 4 uhr morgens wieder unterwegs sein, war da nicht sowas *grübel* ???)
naja, also würd mich über ne antwort freuen...
thx,
TM
Als Beifahrer denke ich mal, dürfte Dir nicht viel passieren, weil:
1. Bist Du ja quasi noch minderjährig
und
2. Könntest Du ja immer noch behaupten, Du hättest nix vom Konsum des Fahrers gewusst...
Das ist zumindest mein Verständnis der Rechtslage...
[ 18-01-2002: Beitrag editiert von: Der Sascher ]
sie meint: wenn SIE was konsumiert hat, als minderjährige beifahrerin, ob ihr dann auch was passiert... bzw. ob ihre eltern davon erfahren würden...
Alles andere wäre Schikane und das ist meines Wissens nach nicht rechtens...
aber ich denke, dass sie aufgrund deines alters schon eine informationspflicht gegenüber den eltern hätten. allerdings sind die jungs meist eh zu blöd um zu merken, dass jemand druff is.
naja, und sie - also die fahrerin will morgen eh ned feiern, weil wegen probezeit und so,da kann man sich sowas ja ned unbedingt erlauben.
trotzem danke @ll
PS: man bin ich froh,wenn ich endlich 18 bin,dann ist dieses ganze versteckspiel tamtam auch vorbei!!!
[ 18-01-2002: Beitrag editiert von: TechnoMausi ]
StGB § 310b
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe bei Taten nach Absatz 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren, bei Taten nach Absatz 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod eines Menschen verursacht.
[ 19-01-2002: Beitrag editiert von: Hyp Nom ]
Oder anderes Beispiel: Ein anderer Freund fuhr Sonntags Morgens von Kassel nachhause ->A7 Richtung Süden, kurz vor Bad Hersfeld angehalten, weil: Auto voll Besetzt mit 5 Jungen Personen, erstmal wurden sie nur durchsucht und als sie was bei jemanden Gefunden hatten mussten er und die Anderen zum Pissen -> Lappen weg :-(
Ach ja, war das Früher noch alles easy, kein Stress Sonntag Morgens, wenn man noch zur nächsten After gefahren ist und dann vielleicht mal kurz nach Hause, duschen und nochmal los....
FRÜHER WAR ALLES BESSER
Wir machen das immer so das alle tun als wenn sie schlafen.
Dann denken die Bullen das wir ja nichts genommen haben können, weil auf chemie pennen und so weiter...
Kommt drauf an, in welchem Bundesland Du unterwegs bist. Hier in Bayern bist du schon Drogendealer und Konsument wenn Du nur irgendeine Abart von elektronischer Musik hörst.
cheers,
silcon
Stimmt genau, hier haben sie sogar ne Sondereinheit, die nur auf Afterhour Leute spezialisiert ist!
Aber wer druff fährt ist eh selber schuld, wenn der Lappen weg ist!!
mh, also naja, ich werd ja sehen - vielleicht liegt das glück mal auf meiner seite und wir werden ned kontrolliert!
thx...
sicher, da stimm ich dir doch vollkommen zu, ich würde niemals druff autofahren, ich war heut morgen ja auch nur beifahrer!
quote:
Ursprünglich geschrieben von HM:
das beste deutsche gesetz ist immer noch §310b StgB.
da steht, auf das herbeiführen einer atomaren explosion, nur 5 jahre haft !
§ 310 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens
(1) Wer zur Vorbereitung
1. eines bestimmten Unternehmens im Sinne des § 307 Abs. 1 oder des § 309 Abs. 2 oder
2. einer Straftat nach § 308 Abs. 1, die durch Sprengstoff begangen werden soll,
Kernbrennstoffe, sonstige radioaktive Stoffe, Sprengstoffe oder die zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt, wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 311 Freisetzen ionisierender Strahlen
(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten (§ 330d Nr. 4, 5)
1. ionisierende Strahlen freisetzt oder
2. Kernspaltungsvorgänge bewirkt,
die geeignet sind, Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Wer fahrlässig
1. beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte, eine Handlung im Sinne des Absatzes 1 in einer Weise begeht, die geeignet ist, eine Schädigung außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs herbeizuführen oder
2. in sonstigen Fällen des Absatzes 1 unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten handelt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[ 21-01-2002: Beitrag editiert von: LexyLex ]
vielleicht aber doch.
das hieße dann winke-winke-führerschein (wenn man noch keiner hat kriegt man ihn auch nicht so schnell).
super macht sich auch die suche nach einem ausbildungsplatz mit einem eintrag ins führungszeugnis und dem eintrag im lebenslauf unter "besondere Fähigkeiten": habe keinen führerschein und bekomme auch so schnell keinen.
ob der kurze spaß am wochenende das wert ist?
als Beamter oder Berufssoldat is das was anderes aber in der regel wollen normal sterbliche Arbeitgeber kein Führungszeugniss sehen...
und mit noch-nicht-18 sollte man sich die option offen halten, oder?
wäre schade, wenn man sich die ausbildung nach diesem kriterien aussuchen müßte (und danach, ob ich die ausbildungsstelle zu fuß erreichen kann).
@ grindler
ja ja...
@ anda
sicher, sind einige aktionen von mir, ein wenig riskant- aber bisher sind sie alle gut gegangen.(okay, okay nun kannst du wieder mit dem argument kommen, dass es irgendwann nicht gut gehen kann)aber dieses risiko gehen doch jedes we hunderte von menschen ein - du doch auch, oder etwa nicht? sicher, du bist erwachsen, hast schon dein festes leben etc, aber was ändert das? würdest du nicht auch schwierigkeiten bekommen, würdest du bei so etwas erwischt werden??? sicher, ist mir klar, dass ich mein leben jetzt wieder mit dem anderer vergleiche - aber ich denke.. mhh, ja weiß nicht!
also, ja... weiß mal wieder nicht wie ich mich ausdrücken soll, kanns grad ned in worte fassen.
und ich fahre auch bei niemandem mit, der etwas genommen hat.
das was ich dir geschrieben habe, gilt nämlich natürlich auch für mich.
druff auto fahren finde ich RICHTIG beschissen.
da gab es mal ausnahmen, sicher. aber die kann ich an den fingern abzählen und schämen tu ich mich dafür auch noch. und was das für konsequenzen für mich hätte haben können mag ich mir nicht mal ausmalen.
[ 21-01-2002: Beitrag editiert von: andakawa ]
quote:
Ursprünglich geschrieben von TechnoMausi:
also, ja... weiß mal wieder nicht wie ich mich ausdrücken soll, kanns grad ned in worte fassen.
Wie wär's mal mit etwas weniger Chemie? Glaub' mir, das hilft bei solchen Probs!
@ kola schranzer
*ggg* glaubs mir, oder glaubs mir nicht - an der chemie liegts bestimmt ned!
Obwohl .. so manche Postings von mir, da hab ich das mit dem ausdrücken glaubich auch ..