Ich will jetzt KEIN einziges Kommentar darüber hören, daß es doof ist sowas aufzuschreiben, sondern nur ne Antwort! Okay? *smile*
durchsuchungsbefehl.
den gibts nur bei begründetem verdacht. und um alles zu durchsuchen setzen die sich nicht mit deinem tagebuch dahin und lesen es in deinem wohnzimmer, sondern nehmen es ggfs. auch mit.
Hummm... ich denke , das ist 'ne recht spezifische Angelegenheit, welche Art von Verdachtsmoment vorliegt, bzw. was Grund des Durchsuchungsbefehls ist. In meinen Augen ist es eine sehr subjektive Auslegungssache, was evtl. als belastendes Material berzeichnet wird. Klar, irgendwelche Beutel mit Substanzen, Bongs oder Aufbewahrungsbehälter für Drogen werden sicherlich mit der Intention des Nachweises von Drogenbesitz beschlagnahmt, inwieweit aber Tagebuch, Telefon, weitere persönliche Unterlagen, Rechnungen oder andere Dinge aufgrund eines Verdachtsmoments bzgl. Drogen beschlagnahmt werden können, ist fraglich und - wie geschrieben - wohl Auslegungssache. Besteht der Verdacht des Handels mit Drogen, ist es einleuchtend, daß möglichst viele Unterlagen beschlagnahmt werden könnten, die maßgeblich Aufschluß zur 'Klärung' beitragen sollen - ob dem so sei, mag dahingestellt sein.
Apropos: wie viel von Euch wissen, haben wir ja das frische Urteil des BGH, daß bei 'Gefahr im Verzug' ebendiese 'Wohnungsnachschau' nicht mehr gerechtfertigt ist, titelte die Süddeutsche Zeitung doch kürzlich mit einer belegten Studie, daß ca. 70% (!) aller 'Hausdurchsuchungen' (also ohne richterlichen Beschluß) nicht gerechtfertigt gewesen wären.
Wenn bei einer Durchsuchung Familienmitglieder bzw. Verwandte beiwohnen, sollte man sich sicherlich Moderator's Tip zu Herzen nehmen, neutrale (!) Zeugen beiwohnen zu lassen...
Komplexes Thema, leider haben wir keinen hauseigenen Rechtsanwalt, der Euch zutreffende, präzise und stimmige Antworten darauf geben kann. Vielleicht aber hat hier jemand einfach schon Erfahrungen gemacht, die er uns hier etwas detaillierter schildern möchte..?
Liebe Grüße,
chris
P.S. Was mich bei diesem Thema generell interessieren würde: nachdem ja nun für eine Durchsuchung ein richterlicher Beschluß vonnöten ist: muss ich weiterhin Beamten bei einer Ausweiskontrolle erlauben, in meinen Taschen zu wühlen oder mein Pkw 'auseinanderzunehmen'? Mir geht's nicht darum, irgendetwas zu 'verheimlichen' oder Ängste zu besitzen, daß ich irgendwelche unerlaubten Substanzen besitzen könnte, vielmehr geht's mir tierisch auf die Nerven, WIE man hierzulande behandelt bzw. gefilzt wird; zumal da's mir bereits zwei mal passiert ist, daß ich mich in aller Öffentlichkeit vor *********ischen Beamten ausziehen musste. Natürlich ohne 'Ergebnis', aber - so blöd es klingt - das geht mir einfach trotzdem tierisch auf die Nerven.
*ggg
Was ja schon vorgekommen is un das statment von den cops war: "Das machen wir nur um die leute (drumherum) abzuschrecken!!!
Na toll
Kam letzte Woche bei Spiegel TV. Da wurde über eine Gerichtsvollzieherin berichtet. Und da war einer (ungefähr 25 Jahre) der hat alle Briefe von ihr nicht beantwortet. Somit kam sie dann mit 2 Bullen zu ihm um das Geld zu kassieren. Und wie der Zufall so will haben die Bullen neben seinem Sofa einen Bong und ne große Tüte mit vielen kleinen Tütchen gefunden. Den Bong und die Tütchen haben die Bullen natürlich gleich mitgenommen und der Fall geht jetzt zur Staatsanwaltschaft.
Was sagt uns das, lasse das Zeug niemals in Sichtweite stehen.
[Edited by grindler (am 05-03-2001).]
ich hab da mal nach einer erläuterung des gefahrenbegriffes gesucht, der dafür ausschlaggebend ist.
http://www.jurawelt.com/aufsaetze/821
hier in niedersachsen nennt sich das "niedersächsisches gefahrenabwehrgesetz", wie es in bayern heißt, weiß ich nicht. aber relevant in beiden variationen ist der gefahrenbegriff.
vielleicht beantwortet der link ja zumindest teilweise deine frage.
also ich hab noch nie davon gehört das die Bullen dann auch in den Keller geangen sind.
oder is das schon mal bei euch passiert???
würde mich echt mal interessieren.
Vor etwa einem 3/4 Jahr dürfte ich auch so ne Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug über mich ergehen lassen...ich selber war 300km weit weg eingefahren.Ich hab zu dem Zeitpunkt noch inna WG gewohnt,allerdings war keiner daheim,also ham die Büttel die Tür aufgebrochen und alle Zimmer,auch die meiner beiden Mitbewohner durchsucht.Das war laut meinem Anwalt auch so in Ordnung,da die Zimmer nicht abschließbar waren und ich eben Zugang zu diesen Zimmern hätte.Bei mir wurde nix gefunden,die Bongs meiner Mitbewohner haben sie auch dagelassen und ne Pappe die im Kühlschrank lag haben sie aus dem Tütchen genommen und einfach in der Küche liegenlassen.Bei nem Bekannten der wegen was ähnlichem die Büttel in der Wohnung hatte ham sie die Bong ebenfalls dagelassen,sogar ne Schale mit was zu rauchen ham sie weggeschoben und meinten:"Das ham wir mal nicht gesehn...".Allerdings werden Durchsuchungen wohl kaum immer so ablaufen...bei nem Durchsuchungsbefehl gehts ja um was ganz anderes...
2) die Wohnung einer Freundin von mir wurde die Wohnung und der KELLER durchsucht, auch nichts gefunden, da sie auch keine Drogen besitzt, sie hat nur per Telefon einem ein paar Scherze gesagt,in denen solche Wörter wie Drogen und Haschisch vorkamen, das war aber wirklich nur ein Spaß