This is topic Was ist wenn..... in forum Druggy at technoforum.de.


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Geschrieben von: HighFly (Usernummer # 1139) an :
 
bei uns in der disse hats letztens mal einen umgehaun, schätze kreislaufkollaps (overdose, mischkonsum oä.) stand auf der tanzfläche und klapp --- weg war er.
sofort sind zwei security-typen angefegt gekommen und dann haben sie ihn mit dem sanni abgeholt.

ich hätte nicht in seiner haut stecken wollen, ich meine was will er dem arzt sagen???
kennt sich jemand damit aus ob so was rechtliche folgen haben kann, bzw. war hier schon mal jemand in dieser situation??

Fly
 


Geschrieben von: psychosonic (Usernummer # 417) an :
 
protest
 
Geschrieben von: Freundelektronischermusik (Usernummer # 605) an :
 
Gibt´s da nicht so ´ne ärtzliche Schweigepflicht, oder worauf willst Du hinaus?
 
Geschrieben von: doppelgänger (Usernummer # 452) an :
 
Mich hat's im Speedrausch auch schon
mal gewickelt,so daß ich den Notarzt
rufen mußte.
Dem hab ich dann auch erzählt,was
ich schon so alles verkonsumiert habe
und er riet mir nur,mich an eine
Drogenberatungsstelle zu wenden.Mehr war
da nicht.Ärzte stehen unter der bereits
erwähnten Schweigepflicht.Außerdem,wenn
man nichts bei sich,sondern nur was intus
hat,ist das soweit ich weiß eh ne juristische
Grauzone - es heißt zwar: wenn man etwas
genommen hat,muß man es vorher besessen
haben und der Besitz von Drogen ist strafbar,
etc.,aber das ist nur Haarspalterei.
 
Geschrieben von: Dexes (Usernummer # 724) an :
 
Wie geht das aber mit dr zahlung. Wird doch verdammt teuer, aber wenn man dann die kranken kassa irgendwie reinholt, was passiert dann?

Dexes
 


Geschrieben von: Peters (Usernummer # 1104) an :
 
ärzte duerfen nichts sagen.
und selber zahlen läuft auch nicht, dafuer ist die krankenkasse da.
 
Geschrieben von: Dexes (Usernummer # 724) an :
 
Ja, schon. Aber wie weit hat die krankenkassa schweigepflicht bzw. wie viel erfahren die vom arzt?

Und wie weit geht "schweigepflicht" bei ärzten? Schusswunden MÜSSEN Ärzte melden, also weis jemand was man als arzt melden muss und was nicht.

Dexes

[Edited by Dexes (am 15-10-2000).]
 


Geschrieben von: thunderpussy (Usernummer # 846) an :
 
@psychosonic


 


Geschrieben von: sonnenkind (Usernummer # 643) an :
 
irgendwie hat der psychsonic ja recht!
schon die frage nach: "was darf ich dem arzt erzählen..." gibt mir arg zu denken!
irgendwann kommt hier noch die frage: "was ist eigentlich 112?"
*sonnenkind
 
Geschrieben von: daswadan (Usernummer # 961) an :
 
schusswunden müssen auch nur deshalb gemeldet werden, weil es da normalerweise jemanden mit ´ner wumme in freier wildbahn gibt, der andere leute abknallt. wenn du dir selbst ´ne überdosis verpasst, ist das ja in erster linie dein problem (klar, es gibt ´nen dealer in freier wild...bla). aber hier greift die schweigepflicht der ärzte, die sind schließlich dazu da, dir zu helfen. und selbst wenn die krankenkasse was erfährt (kenn mich da nicht so genau aus, aber das lateinische wort für drogenmißbrauch werden die auch kennen), zahlen sie selbstverständlich auch, drogensucht ist schließlich als krankheit offiziell anerkannt. du kannst also auf jeden fall immer ´nen arzt holen, ohne das dir was passiert.
 
Geschrieben von: Kollege an :
 
Sollte man, wenns nötig is, auch druff zurückkommen.
Seehr wichtig, wenn ein Kumpel auffer Pardy mit LSD intus denkt, er wäre in einer Parallelwelt und würde von Strahlen und Lasern beschossen, verstrahlt und schmelze dahin...
Voll abgedreht der Junge und direkt zum Arzt gebracht.
Ihm wurde son Anti LSD Zeux gegeben und jetzt kann er sich schon wieder an seinen Namen erinnern...
Also besser eher als zu spät zum Arzt im Notfall
 



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