This is topic Hab mal ne Rechtsfrage... in forum Druggy at technoforum.de.
Um den Thread anzusehen, klicke auf diesen Link:
https://forum.technoforum.de/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=8;t=000287
Geschrieben von: ZoMBiE (Usernummer # 839) an
:
High ho Leutz!
Ich hab da mal ne Frage zu unserem Rechtssystem...falls sich da jemand von euch auskennt.
Also,es geht um folgendes: Vor nem knappen halben jahr wurde der Online Shop www.psychoaktive-pflanzen.de wegen Duftkissen Verkaufs hochgenommen(vielleicht hat das ja wer von euch mitgekriegt)! Unsere nette Polizei hat natürlich alle Kundendaten beschlagnahmt und dann jedem einzelnem,der jemals Duftkissen bestellt hat, eine Vorladung geschickt. Bei meinem Glück bekam ich natürlich auch eine, genau wie ein Kumpel von mir. Es ging bei uns um folgende Mengen Pilze, bei mir warns 20g. und beim Kumpel warns 50g. Also,wir zum "Verhör" hin und ham uns vernehmen lassen. So... ca. 3 Wochen später krieg ich nen Brief vonner Staatsanwaltschaft,dass mein Verfahren wegen zu geringer Menge eingestellt wurde. Mein Kumpel hat sein Brief ca. 4 Wochen nach mir erhalten. Bei ihm stand drin, dass er 300 DM zahlen muss, damit er nicht angeklagt wird d.h zahlt er nicht, wird ein Verfahren eingeleitet, zahlt er, wird die Sache eingestellt...
Und nu meine Frage: Kann der Staatsanwalt so ne scheisse abziehen, oder versucht der nur an nen bischen Kohle zu kommen(auch wenns paranoid klingt *g*) ???
Für nen paar Tips wär ich dankbar 
Wir stehen alle mit beiden Beinen in der Realität...nur ab und zu muss man schwimmen gehen...
cy@
ZoMBiE
Geschrieben von: Moderator (Usernummer # 176) an
:
Spannend wäre im Zusammenhang, in welchem Bundesland Du wohnst bzw. die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat.
Im Brief an den Kumpel muss ausserdem drinstehen, was die DM 300 sind, also ein Bussgeld oder so. Was hat der Kumpel ausgesagt? Ausserdem: Selbst wenn es sich um ein Bussgeld handelt und mit der Zahlung das Verfahren eingestellt wird, könnte eine Meldung an die Führerscheinstelle folgen, (besonders bei Wiederholungstätern), was dann den beliebten Pinkeltest nach sich zieht.
Also: Den Brief nochmal genauer lesen und über die Aussage nachdenken.
Geschrieben von: FrequencyShifter (Usernummer # 398) an
:
wahrscheinlich 113 StGB oder so (der Kohl - Pragraph) wahrscheinlich weil er ein bisserl mehr hatte. aber ihr seid beide durch die unachtsamkeit "onlineShop" jetzt in der Online Kundendatei der Polizei :(
kommt immer gut bei Routinekontrollen, v.a. in Bayern
Geschrieben von: ZoMBiE (Usernummer # 839) an
:
@moderator
Also, das ganze hat sich in Niedersachsen abgespielt. Was jetzt 100%ig in dem Brief drin stand weiss ich nicht mehr genau, ich werde ihn mir aber mal ausleihen und das ganze dann mal hier posten....
cy@
ZoMBiE
Geschrieben von: Winnie-Pooh (Usernummer # 763) an
:
das ding so abziehen, ist völlig legal. ich mußte auch mal so eine strafe zahlen, Bußgeld, damit kein verfahren eröffnet wird. sie können allerdings auch, lt. §31 des MtmG, eine sogen. Kronzeugenregelung anwenden. d.h. machst du eine aussage von wem du das zeug hast, wird das verfahren komplett eingestellt. ohne bußgeld.
aber das kommt ja bei dir nicht in frage.
dein kumpel sollte froh sein nur mit einem bußgeld davon zu kommen. und 300 steine sind ja auch nicht die welt.
[Diese Nachricht wurde von Winnie-Pooh am 07-08-2000 editiert.]
Geschrieben von: Soundperformer an
:
Ich denke das Problem liegt darin, daß Ihr überhaupt ausgesagt habt. Ihr hättet nach Eintreffen der Vorladung sofort einen Anwalt einschalten müssen. Ich kenn die scheiße, die drehen Dir auf der Wache das Wort im Mund rum! Weil im Prinzip, was wollen die von Euch? Irgendwelche Daten Ihr hättet Duftkissen bestellt, na und? Ihr habt sie ja nicht geöffnet!
Also beim nächsten mal sofort Anwalt hinzuziehen! Meistens musste dann nicht mal mehr ne Aussage machen, wenn die Bullen einen Anruf vom Anwalt bekommen!
Geschrieben von: Noy an
:
...ich dachte der Kronzeugenparagraph wurde (oder wird ???) abgeschafft ?!?oder hat mir da jemand mist erzaehlt ?
Geschrieben von: Drogie an
:
Wenn ich mir einen Duftkissen kaufe, und ich davon ausgehe, dass ich mir diesen legal erwerbe, was der Fall ist, wenn ich ihn in einem Geschäft kaufe bzw. im Versandhandel bestelle, gehe ich davon aus, keine Straftat zu begehen. Über die Verwendung des Duftkissens würde ich keine Auskunft geben, jedenfalls nicht, bevor ich mit einem Anwalt gesprochen habe. Die Polizei hat evtl. rechtswidrig gehandelt, da die Kunden-Daten dem Datenschutzgesetz unterliegen müssten. Wenn ich betroffen wäre, würde ich die Strafe nicht bezahlen, da ich mir keiner Schuld bewusst wäre. Ob und inwiefern der Besitz von Pilzen in normaler sowie in getrockneter Form erlaubt ist, werde ich mal bei der DROBS Hannover erfragen. (Bei Duftkissen steht oft drauf, der Verzehr sei gesetzlich verboten. Das stimmt nicht! Bei allen sog. illegalen Drogen ist der Besitz und Handel verboten, jedoch nicht der Konsum. Der Konsum an sich ist erlaubt! Das ist auch gut so, denn ansonsten würden sich auch unfreiwillige Konsumenten strafbar machen. Im Straßenfehrkehr sieht das schon wieder etwas anders aus ...)
Geschrieben von: FrequencyShifter (Usernummer # 398) an
:
das wäre noch viel leichter da es bei den Duftkissen um Psilocybin handelt. Auszug BTM gefällig (sinngemäß zitiert)
...ferner Pflanzen und Pflanzenteile die Psylocibin enthalten ....
Frag mal nen Biologen ob ein Pilz eine Pflanze ist 
leider sehen das Staatsanwälte & Konsorten anders :(