This is topic lappen wech in forum Druggy at technoforum.de.
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Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
:
problem: die bullen ham mich mit thc und amphetaminen im urin am steuer erwischt
ha:
un nu is der lappen wech
hat irgendwer tips was ich nu machen soll ?
alles abstreiten ? für immer bahnfahren ? oder am besten auswandern ?
aba im ernst...weiss jemand wie ich mich da jetzt durch wurschteln kann ohne zum idiotentest zu müssen ?
Geschrieben von: frauberger (Usernummer # 372) an
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Tja - dumm gelaufen!
Ich denke es ist sinnvoll einen Anwalt zu konsultieren. Der kann Dir sicherlich die besten Tips geben.
Ich habe schon so viele unterschiedliche Abläufe mitgekriegt.....hängt halt von so Vielem ab!
In welchem Bundesland ist Dir das denn passiert?
Zum ersten Mal?
Führerschein noch auf Probe?
Undundundund.....
Erzähl'!!
[Diese Nachricht wurde von frauberger am 26-04-2000 editiert.]
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
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aaaaaalsooooooooooooooo......probezeit is schon längst vorbei, is zum ersten mal passiert un wurde in mannheim (hessen ?) erwischt wohne aba in köln 
tja...un anwalt kostet ja wieder einiges

wahrscheinlich erwartet mich 1monat fahrverbot, 4punkte und 500dm strafe 
aba das problem is dat mit dem idiotentest bzw. dass ich innerhalb von nen halben jahr 3mal zum drogenscreening muss wenn ich denen nich klar machen kann dass ich kein "dauerkonsument" bin LOL
Geschrieben von: electroPopper (Usernummer # 68) an
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amphetamine gehören in die Nase und nicht in den Urin :)Wie dicht warst du denn unterwegs ?? Das jemand ne Urinuntersuchung anordnet ?
Geschrieben von: Jonson an
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a) mit welchen Mengen wurdest Du erwischt?
Weil: bis zu ner gewissen Menge ists ja Eigenkonsum und beim erstmaligen Erwischen geht man oft davon aus, daß Du kein Dauerkonsument bist!!! D.h. man macht da nicht immer gleichn Screening!
b) Wann wurdest Du erwischt, hast Du ein Protokoll über die beschlagnahmten Mengen?
c) Amphetamine sind nach ner Woche nicht mehr feststellbar, THC sehr lange, wie das hier irgendwo auch im Forum schon einer geschrieben hat! Bis zu 4 Wochen sind da Abbaustoffe von Cannabis im Fettgewebe. Blutproben und Haarproben sind sehr selten, weil sehr teuer! Und für den Urintest empfehlen die Leute, am Tag jetzt 3-4 Liter Wasser zu trinken und entgiftende Apotheken-Tees dazu auch zu trinken! Brennessel und sowas.
d) der Idiotentest passiert Dir angeblich aber erst bei mehrmaligem Erwischen. Früher gabs die MPU (medizinisch psychologische Untersuchtung) bei allen!!!
e) Bei positivem Befund mußt Du auch das Screening bezahlen, das ist sehr teuer! Bei negativem Befund muß dann der Staat blechen.Guck mal im Internet nach der GRÜNEN HILFE!!! Die haben total viele Informationen und Gesetzestexte und Anwaltsadressen von Profis, die voll die Ahnung haben, was Du am besten tun solltest.
Ahja, Aussage verweigert? Und total wichtig zu wissen: haben die Dich danach gleich weiterfahren lassen? Und Hausdurchsuchung oder nicht?
Euer Jonson
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
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also drogen ham die bei mir nich gefunden, halt nur im urin nachgewiesen
naja...bei meinem kumpel ham sie 13,7g haschisch gefunden UND ABGENOMMEN !!!!!!!!!

die aussage hab ich natürlich verweigert 
un ich hab die ganze bullentoilette vollgepisst !!!! die wand, den boden den deckel das papier ALLES !!!!!!!!!!!!!!!!!

war noch relativ discht...hatte ca. die nacht vorher 5-6 teile drin gehabt
aba was mir eben sorgen macht, ist dass ich evtl. jetzt öfters zum screening muss und daruaf hab ich absolut kein bock 
wie issn die adresse von der grünen hilfe ?
Geschrieben von: Moderator (Usernummer # 176) an
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... und auch wenn der erste Anwaltsbesuch ´n hunni kostet oder vielleicht 150 Maak, immer noch billiger als den Schein komplett neu machen. Guter Rat ist in dem Fall wichtig, je schneller, je besser!
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
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ich glaub neu machen werd ich nich müsseen aba das mit dem dreimal im halben jahr zum drogenscreening is ziemlich sch*****
wenn einer davon positiv ausfällt muss ich zur mpu
daher muss ich den klar mahcen dat ich kein dauerkonsument bin damit ich nich zum screening muss :(
Geschrieben von: Hardtrancer an
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Haste Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn Nein- Scheisse. Wenn doch, frag ob die die Kosten übernehmen.
Wenn Du mit Deinen eltern gut klarkommst, frag die ob deren Rechtsschutzversicherung einspringt.
Eine Beratung beim Anwalt kostet deren Stundensatz. Frag am besten in einigen Kanzleien was die da pro Stunde nehmen.
Dann hast Du aber den Anwalt 1 stunde für Dich und kannst Fragen stellen. Der darf Dich zwar dann nicht beraten, kann aber ganz brauchbare Tips geben, ob es sich lohnt das ganze durchzumachen, oder was der beste Weg wäre.
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
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ich glaub die versicherung übernimmt sowas nich aba das mit dem anwalt werd ich wohl mal machen. dank schön
Geschrieben von: Hardtrancer an
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Die Versicherung übernimmt nicht, wenn Vorsatz im Spiel war. Ist Drogenkonsum Vorsatz wenn man in eine Kontrolle kommt und den Lappen abgeben darf?
Frag das mal den Anwalt, die Rechtsverdreher kennen sich in dem Dschungel besser aus.
Geschrieben von: electroPopper (Usernummer # 68) an
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klar ist das Vorsatz..Spielt wohl noch sowas wie ein "Inkaufnahme" ne Rolle. Der O. hat sowas beim vorsätzlichen Konsumieren ja in Kauf genommen..:)@der O
sowas macht man auch nicht. Stell die mal vor du hättest im bestrahlten Kopf Personen Schaden zugefügt ! Unverantwortlich.
[Diese Nachricht wurde von electroPopper am 27-04-2000 editiert.]
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
:
@ep ich weiss !!! objektiv gesehn wars suuper sch****** von mir un werd dat auch nich mehr machen, naja hab ja auch kein lappen mehr 
aba subjektiv is dat natürlich mist un versuche jetzt das bestmögliche rauszuschlagen
ich kann ja sagen man hat mir was ins getränk getan.....6 teile
BIN UNSCHULDIG !!!
Geschrieben von: electroPopper (Usernummer # 68) an
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nach 6Teilen sahst du bestimmt gepflegt aus :) Sag einfach der hardtrancer hat dir die Teile eingeführt.. vielleicht kommst du ja nochmal mit nem blauen Auge davon..:)
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
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GENAU !!!! alles der hardtrancer schuld !!! der hat mir drogen verkäuft !!!!!! 
aba die warn guuuuuuuuuut
Geschrieben von: SchranzSucker (Usernummer # 408) an
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Zur Grünen Hilfe is garantiert was auf www.hanf.org bzw. stehen immer jede menge Anwälte für sowas im HANF!-Magazin. Nur so... Aber was anderes... Man pisst doch kein Staatseigentum voll! Also wirklich... das nächste mal wird gefälligst drauf geschissen!
Schranz on!
Geschrieben von: FrequencyShifter (Usernummer # 398) an
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Du bist ja nicht im schwarzen bayern aber ist trotzdem schlimm:
1) wieso hast Du überhaupt vorgepinkelt? Das war der erste Fehler (Dürfen die nur wenn konkreter Anfangsverdacht besteht, d.h. DU hast Material dabei, der DrugWipe Test ist positiv, erhebliche Fahrfehler)
2) wenn jetzt nicht irgendwass im sande verläuft ist der ablauf folgender:
-Lappen wird von der Führerscheinstelle eingezogen (so praktisch
, da es das Gerichtsurteil ersetzt)
-Du darfst Deine Fahreignung (ja das ganze läuft darauf hinaus das sie anzweifeln ob Du überhaupt in der Lage bist ein KFZ zu führen) beweisen. Das geschieht Durch Haaranalyse (Ampfis ca 3 Monate THC 9 Monate nachweisbar, nicht reinigbar) oder wenn gefärbt / blondiert dann mit Urinanalyse (10 Std. THC: 4 Wochen) das kostet für Dich 300 - 500 DM pro Untersuchung. zuerst wird 3 x ohne Vorankündigung kontolliert wenn dann ALLE negativ kannst Du evtl. mit einem Psychologen reden der dann wenn er gut drauf ist und du eine wirklich GUTE Storry hast Deine Fahreignung bescheinigt => Führerschein gibts zurück.
Sonst DARFST Du 12 Monate vorpinkeln wieder Psychologe. wenns dann noch länger dauert ist der lappen endgültig weg.
Du siehst das ist richtig fies (da nutzt auch geringe Menge nix, weil das die sehr effektive Ersatzstrafe für das ist)
Deshalb ein GUTER Anwalt (link unten ) grüne hilfe kann da vieleicht auch was machen hat aber kein so plan weil die irgendwo in der Protestbewegungsebene hängengeblieben sind.
Viel wichtiger ist dasz Dein Anwalt so bei 1 2 Bierchen mit den entsprechneden Leuten auf kleinem Dienstweg verhandelt. Kompromiss sieht oft so aus: MPU und einmaliges Screening das schafft man (bei guter Vorbereitung, !! Die MPU ist kein Pappenstiel)und kostet so 1000 DM; den Anwalt würde ich mal mit 2 - 3 kDM ansetzten
Ein Rechtschutzversicherung DARF das gar nicht zahlen weil das sittenwiedrig wäre (steht im kleingedruckten "3. Seite im" Versicherungsvertrag)
Hast Du einen Pinkelbescheid gekriegt? wenn da was von Anzweifeln der Fahreignung steht dann herzliches Beileid.
bitte eschau den link genau an:
=>>>>>>>>>>>
http://anwalt-hls.de/hanf/screening.htm
{da funzt derlink doch nicht so wie er soll
nix ubb?}
Und weil Du gepinkelt hast ist nix mehr anzufechten (es gibt KEINE Rechtsmittel, hatte die Kohlregierung mal so eingerichtet)
Du Darfst auch keinen neuen Führerschein mehr machen!!!!!!!
Vor allem die Amphis sind das Hauptproblem, THC ist dank KleiberStudie in nördlicheren Ländern oft nicht mehr sooo schlimm
der Text ist ein bischen lang, aber das Thema ist zu wichtig
[Diese Nachricht wurde von FrequencyShifter am 28-04-2000 editiert.][Diese Nachricht wurde von FrequencyShifter am 28-04-2000 editiert.]
Geschrieben von: FrequencyShifter (Usernummer # 398) an
:
sorry für den etwas verunglückten Beitrag oben baer ubb scheint da nicht zu funzen musz halt doch html her :)
Geschrieben von: Hardtrancer an
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Also das man keinen Führerschein mehr machen darf bezweifele ich doch stark.Schliesslich gibt es genug Penner die ständig den Lappen für einige Monate entzogen bekommen, und ihn immer neu machen können.
Ausserdem ist er ja Ersttäter, da wird noch ein Auge zugedrückt.
Geschrieben von: FrequencyShifter (Usernummer # 398) an
:
ähm
den Führerschein machen musz man bei der Stadt so einen Antrag stellen; wenn die im Computer sehen, dasz keine Eignung für das Führen eine Kraftwagens bestht dann gibts keine Fahrprüfung. basta. traurig aber wahr. Mir sind jetzt die Sachverhalte nicht so klar (wieso Pinkeltest bei Copskontrolle?)
Aber was mir entfallen ist: Auf keinen Fall einer Pinkeleinladung folgen wenn noch nicht "clean" so bla bla schreiben, dasz man sich rechtlich noch nicht sicher ist ob es NAchteile für MENSCH gibt und einen Anwalt konatktieren möchte, aber noch keiner gefunden wurde und so.
Apropo Anwalt: wenn wenig Kohle dann sofort zum Amtsgericht und einen Rechtsberatungsschein holen (ca. 20 DM) un damit zum Anwalt gehen dann zahlt wenigstens der Steuerzahler den Anwalt ( NICHT die Pinkeltests)
Was Du verwechselst: Das Verfahren wird wegen Geringfügikeit eingestellt - das Strafverfahren Die Rechtsverordnung Führerschein weg bei Fahren unter RAuschzustand (explizit ist hier nicht Alkohol gemeint, das ist ja gesellschaftsfähig) gilt als sehr vage, da keine REchtsmittel eingesetzt werden können. Nur die Verordnung kann agefechtet werden oder so (bin kein Jurist, kenne nur einige Problemfälle in Bayern)
unbedingt Rechtsanwalt konsultieren - einen guten mit BTM erfahrung
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
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ohje ohje ohje ohje ohje ohje ohje ohje
aba danke danke für eure hilfe
Geschrieben von: Hardtrancer an
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Also ein Entzug wegen Drogenmissbrauch würd ich vor Gericht anfechten.
Es ist doch erwiesen, daß mehr Leute durch alkohol am Steuer sterben als durch Drogen und das Alkohol genauso süchtig macht.
Aber solange keiner gegen diese Art der Diskriminierung angeht, können die Behörden machen was sie wollen.Ergo Rechtsanwalt nehmen, Lobby suchen und das ganze vor Gericht durchstehen.
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
:
am besten fang ich ein sitzstreik im gerichtssaal an un zünd mir ne tüte an 
hmmmm.....*grübel* sollte man eigentlich echt mal machen
naja...werd mich mal überraschen lassen un bevor ich zum lallatest gehe könn die den lappen gleich behalten...verkauf mein auto sowieso
Geschrieben von: KryStuff (Usernummer # 230) an
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auto verkaufen? überleg mal wie oft man angehalten wird!!! ich würde ja ohne Fürerschein weiter fahren ...... was hat man den gemacht bevor man 18 war? naja aber am wochenende ist das dann nicht zu empfehlen.
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
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hab ich mir ja auch schon überlegt...aba wenn ich dann einen crash baue darf ich ohne ende blechen, egal ob ich schuld bin oder nich. dann seh ich den lappen nie wieder :(
aba ausserdem verkauf ich den wagen eh, weil ich mir dat nich mehr leisten kann 
un so kann ich das gesparte geld für drogen ausgeben
Geschrieben von: Hardtrancer an
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Hey O. Kommste nicht aus Kölle? Dann kann ich Dich notfalls immer mal mitnehmen. Sankt Augustin ist ja nicht so weit weg, oder?
Geschrieben von: FrequencyShifter (Usernummer # 398) an
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Aber doch nicht gleich ganz aufgeben ... erst mal einen Beratungsschein holen (wenn Du bedürftig bist ca.<1800 DM netto oder so ist die Grenze) vielleicht geht ja irgendwas
vor Gericht kann man Rechtsverordnungen nicht einklagen nur wenn Verfassungsklage - die wollte (??? kenn den Namen nicht mehr) mal machen (Musterprozess) keinen hats interessiert....
Ähm noch mal die Frage: wieso gepinkelt? (da gibts nämlich ganz strenge Auflagen - vielleicht geht über diese was)
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
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@hardtrancer hej, dann könn wa ja ne fahrgemeinschaft aufmachen....du fährst un ich nimm die drogen 
wollte erst gar nich pinkeln, ich meinte die brauchen erst einen konkreten tatverdacht dafür. der tatverdacht war allerdings meine verzögerte reaktion meiner pupillen, meinte der bulle. na toll, kann ja jeder sagen somal der arzt hinterher gesagt hat, dass meine pupillen normal wären un ich würde auch nicht sichtlich unter drogeneinfluss stehen....hehe wenn der wüsste....die ganze toillette vollgepi**** un ein autoschlüssel von den bullen "verschwinden" lassen
die sind jetzt bestimmt immer noch am suchen

achja !!!! super lustig !!!! der bulle meinte man kann von haschisch ein flashback bekommen, TOTERNST !!!!!! hab ihn erstma ausgelacht
Geschrieben von: KryStuff (Usernummer # 230) an
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meien mutter ist heilpraktikerin und hatte bei ihrer prüfung eine fehler und der war auf die frage: was sind anzeichen für haschisch konsum? 1. #'#43???
2. Große Pupillen
3. §/%="§/%
ODER SO ÄHNLICH.
naja meine mutter wuste das ich vom kiffen keine Gorßen pupillen bekomme sondern immer nur wenn ich von ner Party gekommen bin.
sie also was anderes an gekreuzt und die richtige antwort wäre 2. gewesen *grübel*.
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
:
lol
bin mal nach ner party nach haus gekommen mit riiiiiiiiesen pupillen...meine mutta hat nur gefragt ob ich wieder "gehascht" habe *g*
Geschrieben von: Hardtrancer an
:
@O: DAmit hab ich keine Probleme. Aber wennste mir mein Auto versiffst oder vollkotzt, dann kannste den Rest der strecke zu Fuß nach Hause :-)Das mit den großen Körperteilen macht mir aber bange. Das läßt die Gebrüder Grimm gleich in völlig anderem Licht dastehen...
"Großmutter, warum hast Du so große Ohren..., warum hast Du so große Augen..."
Weia 
[Diese Nachricht wurde von Hardtrancer am 06-05-2000 editiert.]
Geschrieben von: FrequencyShifter (Usernummer # 398) an
:
Hab mal schnell noch im Grüne Hilfe Kompendium geblättert:
1) Pinkel geht aus 2 Gründen nicht:
Tatverdacht: Dieser kann aus Drugwipe oder etc. hervorgeleitet werden. und nix anderes wenn kein Drugwipe da ist (MAngelware) dann auch kein Pinkeln.
tritt 1 nicht in Kraft weil Cop zu doof (kennt die Rechtsprechung nicht) dann
2) Ein Angeklagter muß sich nicht selbst belasten greift auch hier: Zum Pinkel darf man nicht gezwungen werden wenn Du ein Recht auf Schweigen (hier Nichtpissen) hast. Deshlab lautet der berümte Satz auch: Dürfte ich Sie zu einem Amtlichen Urintest bitten oder so ; Nie in Befehlsform (wenn ja hat der Cop gegen die Dienstvorschriften verstoßen und die Beweismittel sind nichtig)
3) Bluttest: wird dieser Durchgeführt hat der Cop Körperverlketzung begangen, deshlab wird Beim Alk auch zuerst ein Alkomat eingesetzt (hier wieder: sind sie mit einem Alk Test einverstanden)
4) es laufen mehrer Verfahren die sich mit der Problematik beschäftigen, besser doch einen REchtsanwalt suchen ( www.hasch-hotline.de oderso) z.B. hat Richter Nowak die Ansicht, dasz bekitffte besser als nüchterne fahren (lt. Unfallstatistik)
und es existiert kein Blutgrenzwert für THC - d.h. die Rechtsverordnung greift nur, wenn keine Verfassungsbeschwerde gegen diese Verordnung läuft - da tut sich glaub aber was.
3. Wenn Bescheide kommen: Allem Wiedersprechen sonst gilt das als Zustimmung!!! (vgl. GrüneHilfeKompendium Musterbriefe)
Umpf viel Text hoffentlich hilfts und verwirrt nicht noch mehr
Geschrieben von: Hardtrancer an
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Genau. Am besten eventuelle Protokolle der Nacht widerrufen. Dann gelten die nicht mehr.
Begründung kann sein, dass Du so aufgeregt warst, das Du nicht mehr weist was Du genau gesagt hast und das Du aufgrund der aufregung sicher auch falsche Aussagen getätigt hast.
Geschrieben von: FrequencyShifter (Usernummer # 398) an
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aber bloß nicht daß Du Übermüdet und End Dicht warst sagen ....
Geschrieben von: Der O (Usernummer # 406) an
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lol
hab direkt vor ort die aussage verweigert
un werd jetzt demnächst bei mir in kölle noch bei den bullen vorgeladen, werd da aba auch nix sagen !!!! *grummel*
mal schaun...werd mir erstrma nen anwalt nehm
Geschrieben von: FrequencyShifter (Usernummer # 398) an
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den Cops muszt Du gar nix sagen ... nicht m,al hingehen nur der Statsanwalt hat was zu melden (Cops sind Hilfsorgane des Statsanwalts und deshalb zu gar nix befugt)