Thread!!!
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InstincT@digital-djs.ch
Usernummer # 3819
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verfasst
Ich bin nicht ganz sicher ob ich hier im Technik Forum richtig bin, wüsste jedoch nicht wo sonst das Thema zu posten...Also ich würde gerne erfahren wer jetzt in einem Rechtsstreit Recht bekommen würde: Person A gibt an einem Anlass einen bezahlten Auftritt, während diesem Auftritt werden ohne Absprechungen Aufnahmen des Auftrittes per Videokamera von Person B gemacht. Person B will später das Video kopieren und Freunden/und interessierten weiterreichen. Person A will das verbreiten des Videos Person B verbieten und verlangt das Exemplar von Person B. Person A verweist dabei auf das Urheberrecht. Er will bewirken, dass sein geistiges Eigentum, also sein Auftritt, nicht verbreitet werden dürfe. Urheberrecht laut: ige.ch Das Urheberrecht gewährt dem Rechtsinhaber das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet werden darf. Dieses Recht erstreckt sich insbesondere auf Wiedergaben, Übersetzungen, Bearbeitungen, Verbreitungen, Verkauf, Darstellungen und Aufführungen, Ausstrahlungen und Übertragungen seines Werkes. Wer hat Recht?
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RobAcid
Usernummer # 2110
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natürlich der künstler !!!!!!!
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ShadowRa
Usernummer # 3781
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du müsstest zwar recht bekommen, aber verbreiten tuts sichs trotzdem. Und ich glaub wenn es zu "privaten" zwecken aufgenommen wurde dann geht es auch, solange man nicht vorher darauf hingewiesen wurde, dass das Filmen etc verboten sei. Weil dann handelt PErson B im gutenGewissen oder wie das dings da heisst.
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InstincT@digital-djs.ch
Usernummer # 3819
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Danke vielmals... Ist ein interessantes Thema und kann wie auch ShadowRa auführt sehr weit ausdiskutiert werden. Wie siehts mit Fotos aus, zum Beispiel in Zeitungen, Magazinen? Darf eine fotografierte Person A, eine öffentliche Entschuldigung des/der Magazines/Zeitung verlangen, wenn diese Person A ungefragt in der Zeitschrift abbildet?
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ShadowRa
Usernummer # 3781
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ich glaub das regelt sich am besten mit den Papparazi fotos man kann verklagt werden als ZEitschrift oder als fotograph. Entschudligen müssen sie sich nicht, tun sie zwar meistens weil es ja Kunden kosten könnte Aber solche Zeitschriften sind ja scho wieder kommerziell,also die machen das ja absichtlich damit sie geld verdienen. Wenn man auf seiner privaten HP Bilder hochstellt und dann kommt ne Klage, dann muss man die Bilder runternehmen und mehr glaub ich nicht, da es ja nicht im Verkaufszweck geschiet .
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Virus303
Usernummer # 1652
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zum thema fotos: ich weiß nicht wie das in CH ist, aber in D wird meines wissens unterschieden ob es sich um eine person des öffentlichen lebens (also eine celebrity jeglicher art) oder um eine privatperson (lieschen müller *g*) handelt. bei der privatperson überwiegt das persönlichkeitsrecht, bei der 'öffentlichen' person das recht der allgemeinheit auf information. ausnahme ist wenn z.b. auf sogenannten paparazzi-fotos intime details *g* zu sehen sind da dies eine schwerwiegende verletzung der intim-/privatsphäre darstellt. alle angaben ohne gewähr.
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Imre
Usernummer # 2160
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... der Künstler hat in diesem Fall, uneingeschränkt Recht. Nichtnur, dass es um die Urheberrechte, sondern auch um die Leistungsschutzrechte, sowie das Persönlichkeitsrecht. Allerdings, er hätte, sofern die Kamera nicht versteckt war, die Aufnahmen auch schon während des Filmens unterbinden können. Hat er das nicht getan, so könnte man zumindestens mit einem "stillschweigenden Einverständnis" von seiten den Künstlers argumentieren ... Eine Verbreitung rechtfertigt das jedoch nicht, da es sich bei der Musik ja trotzdem noch um Urheberrechtlich geschützte Werke handelt, die nicht unauthorisiert verbreitet werden dürfen.
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tom dixon
Usernummer # 4162
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der auftritt war doch öffentlich, oder?also ich denke mal, wenn das filmen nicht ausdrücklich vorher vom Veranstalter verboten wird, sollte das klar gehen. Es gibt (hier in d), wie virus das schon richtig gesagt hat, die regelung, dass personen von öffentlichem interesse (sänger, schauspieler, künstler, autoren etc.) ohne zu fragen abgelichtet/gefilmt und abgedruckt/gesendet werden dürfen. anders sieht es da aus (glaube ich), wenn das material kommerziell genutzt werden soll (z.b. verkaufen) es sein denn, es ist ein intimes bild/video. und was soll eigentlich das getue von dem künstler? wenn er öffentlich auftritt, dann will er doch, dass ihn die leute sehen und hören. abgesehen davon, dass die audio-qualität bei videos eh meist beschissen ist. wenn es hier um einen audio-mittschnitt gehen würde, könnte ich das ganze im ansatz nachvollziehen. aber bei einem video von einem auftritt? *kopfschüttel* vielleicht hat er ja nur angst, dass rauskommt, dass das ganze gar nicht live ist....
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Darrien
Usernummer # 6129
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In der Schweiz ist es auch so, dass persönliche Daten öffentlich gemacht werden, wenn das öffentliche Interesse daran die Interessen der Person überwiegen.Wird also beispielsweise ein pädophiler Lehrer wegen Kindesmissbrauch verurteilt, darf die Zeitung natürlich bekannt geben, um wen es sich dabei handelt und auch Fotos von ihm zeigen, weil as Interesse der Öffentlichkeit, zu wissen, von welcher Person sie ihre Kinder fernhalten sollten, das Interesse des Lehrers, unerkannt zu bleiben, deutlich überwiegt.
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Der Zauberlehrling
Usernummer # 2609
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Nun, von nem Musiker, der grade nen Auftritt hat, zu erwarten, dass er das Publikum nach Kameras absucht und dann während des Gigs das Filmen verbietet, ist ja wohl etwas viel verlangt...Außerdem gibt es enebn den oben genannten Rechten auch noch das "Recht am eigenen Bild", das vor einer Veröffentlichung (schriftlich?) übertragen werden muss. Sonst kann der Künstler die Verbreitung verbieten...
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