Also ich würde gerne erfahren wer jetzt in einem Rechtsstreit Recht bekommen würde:
Person A gibt an einem Anlass einen bezahlten Auftritt, während diesem Auftritt werden ohne Absprechungen Aufnahmen des Auftrittes per Videokamera von Person B gemacht.
Person B will später das Video kopieren und Freunden/und interessierten weiterreichen.
Person A will das verbreiten des Videos Person B verbieten und verlangt das Exemplar von Person B.
Person A verweist dabei auf das Urheberrecht. Er will bewirken, dass sein geistiges Eigentum, also sein Auftritt, nicht verbreitet werden dürfe.
Urheberrecht laut: ige.ch
Das Urheberrecht gewährt dem Rechtsinhaber das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie sein Werk verwendet werden darf. Dieses Recht erstreckt sich insbesondere auf Wiedergaben, Übersetzungen, Bearbeitungen, Verbreitungen, Verkauf, Darstellungen und Aufführungen, Ausstrahlungen und Übertragungen seines Werkes.
Wer hat Recht?
Ist ein interessantes Thema und kann wie auch ShadowRa auführt sehr weit ausdiskutiert werden.
Wie siehts mit Fotos aus, zum Beispiel in Zeitungen, Magazinen? Darf eine fotografierte Person A, eine öffentliche Entschuldigung des/der Magazines/Zeitung verlangen, wenn diese Person A ungefragt in der Zeitschrift abbildet?
Nichtnur, dass es um die Urheberrechte, sondern auch um die Leistungsschutzrechte, sowie das Persönlichkeitsrecht.
Allerdings, er hätte, sofern die Kamera nicht versteckt war, die Aufnahmen auch schon während des Filmens unterbinden können. Hat er das nicht getan, so könnte man zumindestens mit einem "stillschweigenden Einverständnis" von seiten den Künstlers argumentieren ...
Eine Verbreitung rechtfertigt das jedoch nicht, da es sich bei der Musik ja trotzdem noch um Urheberrechtlich geschützte Werke handelt, die nicht unauthorisiert verbreitet werden dürfen.
also ich denke mal, wenn das filmen nicht ausdrücklich vorher vom Veranstalter verboten wird, sollte das klar gehen. Es gibt (hier in d), wie virus das schon richtig gesagt hat, die regelung, dass personen von öffentlichem interesse (sänger, schauspieler, künstler, autoren etc.) ohne zu fragen abgelichtet/gefilmt und abgedruckt/gesendet werden dürfen. anders sieht es da aus (glaube ich), wenn das material kommerziell genutzt werden soll (z.b. verkaufen) es sein denn, es ist ein intimes bild/video.
und was soll eigentlich das getue von dem künstler? wenn er öffentlich auftritt, dann will er doch, dass ihn die leute sehen und hören. abgesehen davon, dass die audio-qualität bei videos eh meist beschissen ist. wenn es hier um einen audio-mittschnitt gehen würde, könnte ich das ganze im ansatz nachvollziehen. aber bei einem video von einem auftritt? *kopfschüttel*
vielleicht hat er ja nur angst, dass rauskommt, dass das ganze gar nicht live ist....
Wird also beispielsweise ein pädophiler Lehrer wegen Kindesmissbrauch verurteilt, darf die Zeitung natürlich bekannt geben, um wen es sich dabei handelt und auch Fotos von ihm zeigen, weil as Interesse der Öffentlichkeit, zu wissen, von welcher Person sie ihre Kinder fernhalten sollten, das Interesse des Lehrers, unerkannt zu bleiben, deutlich überwiegt.
Außerdem gibt es enebn den oben genannten Rechten auch noch das "Recht am eigenen Bild", das vor einer Veröffentlichung (schriftlich?) übertragen werden muss. Sonst kann der Künstler die Verbreitung verbieten...