Ich würde mich an Deiner Stelle dann erst mal an's Label richten, die werden Dir dann sagen wer die Rechte an dem Track hat (Label oder Producer) und dann weiterschauen.
Sicherheitshalber würde ich aber trotzdem beim Verlag anfragen, und mir eine Rechtefreigabe schriftlich zusichern lassen.
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Ursprünglich geschrieben von Imre:
Der Komponist erhält natürlich in diesem Falle auch 100% der GEMA.
[/B]
Was meinst du mit GEMA!?!
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Ursprünglich geschrieben von Imre:
... sofern du die Komposition nicht veränderst (in Melodie und Arrangement), ist eine Lizenzanfrage nicht notwendig...
Echt? Ich meine mich an einen Fall zu erinnern, bei dem wer von "The Blur" es nicht zugelassen hat, die Schlümpfe eine Coverversion zu machen (kein Scherz).
Ich dachte wirklich man müsse sich an das Label oder den Komponisten wenden um eine Genehmigung zu bekommen.
solche rechte sind unter umständen nicht gerade billig!
greetz,
martin
also es ist definitiv so, dass Coverversionen, bei denen keine Samples o.ä. aus der Originalproduktion übernommen wurden genehmigungsfrei gecovert werden dürfen, sofern muikalisch oder texlich nichts verändert wird. (es muss kompositorisch wirklich 100% dem Original entsprechen) ...
bei der VÖ muss(!) dann der Originalkomponist auf der Platte stehen: Hierdurch erhält er auch weiterhin 100% der Gemaeinnahmen womit sein Anteil an dem Cover ja weiterhin finanziell abgegolten ist.
In der Realität ist es allerdings ausgesprochen schwierig eine 1 zu 1 Coverversion, ohne Eingriffe in die Komposition zu produzieren und erst Recht dann an den Käufer zu bringen.
Wenn das Musikstück nicht durch den Verlag oder den Komponisten "abgesegnet" ist, geht man das Risiko ein, dass bei missfallen die Einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage vom Komponisten kommt. Wenn das passiert, dann kann´s richtig teuer werden. (Hab´ich leider schon am eigenen Leib erfahren ...)
Irgendeinen kleinen "Fehler" beim Covern macht man nämlich immer, und wer nach Argumenten sucht, findet sie dann auch ...
[ 20-01-2002: Beitrag editiert von: Imre ]
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Ursprünglich geschrieben von Imre:
hui .. wieder die volle Packung Halbwissen hier ...
@topic
muss ich auch dass arrangement 1:1 uebernehmen? dann wird es wirklich sehr schwierig...
[ 20-01-2002: Beitrag editiert von: hannesXCD ]
hier herrscht ja immer noch gehöriges halbwissen
cover-version: man nimmt die original-komposition, -arrangement und -text und spielt alles selbst nach. wenn die original-version bereits 'normal' über die GEMA veröffentlicht wurde, kann man jederzeit ein cover machen. die original-urheber müssen dann auch angemeldet werden und bekommen die tantiemen. falls das original nicht bei der GEMA gemeldet ist, muss man sich die rechte erst von den urhebern holen.
bearbeitung: wird am arrangment, melodie oder text was verändert, muss man sich die bearbeitungs-rechte von den urhebern, meist aber vom verlag oder label besorgen. ob man die bekommt, muss man halt schauen. eine parodie ist eine normale bearbeitung jedenfalls nicht in allen fällen.
wie auch immer hat man bei einer selbst-produzierten cover-version die leistungsschutzrechte als 'interpret', die von der GVL verwaltet werden. d.h. bei öffentlichen aufführungen bekommt man auch wieder kohle. (diese zahlungen werden übrigens für die GVL auch von der GEMA eingezogen.)
hope that helps,
gruss,
marc / krackaschlack
[ 22-01-2002: Beitrag editiert von: Sannefm ]