Meine Frage:
Darf ich die Samples trotzdem benutzen oder sind die dann nochmal von den Künstlern geschützt???
die künstler die diese samples dann verwenden haben keine rechte auf die samples.
Zu sicher kann man in diesem Bereich niemals gehen.
Letzte Site:
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[bezieht sich auf die ganze CD oder?]
Only The Original purchaser have been licenced to use samples from this Product.Please Remember,by passing arround material from "The X-Static Goldmine" you wwill ruin your Own chances of getting more Dance Samples from Polestar Magnetics in the Phuture.
Tell Your mates to buy their own copy.Happy Sampling
Naja und halt die Serial Number!
Das heist????
Wenn ich die Original CD besitze darf ich Samples benutzen???
Ich hab doch die ORIGINAL doppel CD..
mhh werd trotzdem mal im Netz suchen nach der firma in schweden...
THX
http://www.e-lab.se/default2.htm
Ein Weiterverkauf bzw. Ankauf der ('gebrauchten') Sample-CDs ist jedoch 'ne durchwegs kompliziertere Sache und meines Erachtens rechtlich nicht ganz easy. Diesbezüglich solltest Du Dich bei elab auf jeden Fall ma' schlaumachen...
chris
hat er dann die rechte für die samples seines tracks verloren?
eigentlich ja schon ...
Allerdings scheint es mir mehr als hypothetisch, dass eine Sample-Klärung erst Jahre nach der Veröffentlichung erfolgt. Sowas wird immer vor einer Veröffentlichung geklärt!!
ich würde dir auf jeden fall empfehlen, bei den rechte-inhabern das sample zu clearen, dann kann auch nix passieren.
gruss,
marc / krackaschlack
ja.
alles, was auf der CD ist, und selbst das Coverdesign
> Only The Original purchaser have been
> licenced to use samples from this
> Product.
hier hamma's.
Die Samples wurden Dir wie ein M$-Betriebssystem zur Verfügung gestellt: weder die CD, noch die Software darauf hast Du über Deine Bezahlung erworben, sondern nur ein _Recht,_sie_zu_benutzen_. (=Lizenz).
Damit kannst Du die CD eigentlich auch nicht weiterverkaufen (bzw. ersteigern), da der bisherige Besitzer, wenn's nach dem Hersteller geht, gar kein Eigentum an ihr erworben hat.
Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, kann der erste, echte Käufer Dir auch nicht die erworbenen Nutzungsrechte übertragen.
Das ganze (Lizensierung) ist rechtlich soweit ich weiß in Deutschland noch nicht so ganz geklärt; ich wüßte spontan keinen Fall, in dem ein Label es einem Wiederverkäufer gegenüber darauf hat ankommen lassen.
Ich weiß auch nicht, wo die Beweislast liegt; d.h., ob _Du_ beweisen müßtest, daß Du der 'original purchaser' bist (Kassenquittung/Lieferschein von best service o.ä.), oder ob der klagende Hersteller beweisen müßte, daß Du die CD nicht über einen lizensierten Vertreiber bekommen hast.
Am besten wäre neben der Anfrage beim Hersteller eine zweite Anfrage beim in Musikrecht spezialisierten RA.
Ist zwar blöd, aber eben ne Grauzone, und wäre noch viel blöder, es drauf ankommen lassen zu müssen
nuc, der Nichtjurist
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Da bleibt nur kleine Möglichkeit
Verkaufen oder Verfremden.....