This is topic Seltsame Internetkäufe > Eure Meinung ? in forum OffTopic & SmallTalk at technoforum.de.
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Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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Mahlzeit !
Ich dachte mir es ist vielleicht besser ich hol mir mal Meinungen ein, oder ein paar Tipps wie ich einige Dinge weiter verfolgen kann.
Vorgeschichte hierzu: Mittlerweile bin ich mit meiner Sammelwut von Vinyl auf Blu-Ray Steelbooks umgeschwenkt. In den letzten Monaten habe ich sehr viel gekauft, leider häufen sich die negativen Aspekte. Heißt eigentlich das ich schon so ca. 250 EUR in den Sand gesetzt habe, bedint durch unfähige Verkäufer oder anderen Umständen (Versand ect.) Lange Rede kurzer Sinn ich schilder nun mal 2 Fälle, und es wäre schön wenn ihr mir Eure Meinung dazu sagen könnt:
Fall 1
Ich suche noch ein Steelbook, was ich schon gebraucht in meiner Sammlung habe, aber ich hätte es gerne noch Original Verpackt für meine Sammlung. Das habe ich auch käuflich erworben, der Artikel war gelistet auf einem bekannten Blu-Ray Marktplatz explizit als OVP gekennzeichnet für stolze 60 EUR. Das war es mir aber wert, zumal es in OVP Zustand kaum noch irgendwo auftaucht. Nachdem ich mit dem VK einig war, habe ich überwiesen. 2 Tage nach meiner Überweisung schreibt mich der VK an, das Geld wäre da. Er musste aber leider das er das Steelbook auspacken musste, da die Blu-Ray Disc darin rum klappert und er das versand technisch nicht verantworten kann das dann die Disc kaputt geht. Das war schon mal der erste Klopper, ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen und habe umgehend die Artikel Annahme verweigert da ich kein ausgepacktes Steelbook mehr akzeptiere, und was ihm überhaupt einfallen würde. Leider war das Steelbook schon unterwegs, seit Montag liegt es hier (ausgepackt) und vom Zustand her in Ordnung, was mir aber egal ist, da ich ja ein OVP Steelbook haben wollte. Daraufhin nochmals den VK angeschrieben mit der Bitte um Rücknahme. Leider kam da erst mal nichts, bis gestern, da hat er mir geantwortet das wäre doch nicht so schlimm und mir in dem Zuge eine Firma empfohlen die mir das Steelbook wieder einschweißen kann für kleines Geld. Ausserdem könnnte er grade überhaupt keine Rückzahlung vornehmen da er erst mal für min. 3 Monate beruflich in Argentinien unterwegs ist...
Fall 2
Für die, die nicht so in der Sammelmaterie Steelbooks drin sind. Es gibt einen Laden online und vor Ort Filialen in Kanada, ähnlich Media Markt bei uns, der exklusive Steelbooks verkauft. Der besondere Reiz darin, deswegen sind sie auch so gefragt weltweit, man kann nur als Kanadier dort kaufen. Sie schicken noch nicht mal nach Amerika. Entsprechend schwer kommt man da ran, einzige Möglichkeit ist die Steelbooks über findige Verkäufer bei ebay.ca zu kaufen. Das habe ich schon zig mal gemacht, und bis auf einen Fall, den aber die post verschludert hat nicht der VK, ist bis jetzt alles prima gelaufen. Einige Verkäufer sind so schlau und geben manche Auflagen schon mal als Pre-Order bei Ebay an, die man auch gleich bezahlt, und wo man die Ware dann bekommt wenn der Release erfolgt ist. Das ließt sich erst mal schlechter als es ist, im Grunde genommen ganz gut, da manche Steels direkt nach VK Start so gut wie vergriffen sind. Ich habe so schon ein paar mal gekauft, bis jetzt alles gut. Nur leider bin ich vermutlich aus den eben genannten Grunde aktuell auf die Schnauze gefallen. Komischerweise hatte ich schon mal bei dem VK so gekauft, war alles wunderbar. Nur eben diese mal nicht. Aufgrund der langen Zeit (Pre-Order; Release, Versand) sind seit ein paar Wochen sämtliche Möglichkeiten über ebay tätig zu werden nicht mehr möglich (90 Tage Frist verstrichen) Nun hat der VK alle Karten in der Hand, und zur Zeit erfolgt nach wöchentlichem anmahnen meinerseits keinerlei Reaktion von VK. Vielleicht weiss einer noch Mittel und Wege wie ich wieder an mein Geld komme (Zahlung war über Paypal) - ohne Zoll stehen 130 EUR im Raum...
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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Fall 1)
Ausschließlich künftig über PayPal zahlen und Käuferschutz beantragen bei künftigen Problemen. In diesem Fall: Sendung per Einschreiben / Rückschein zurück senden und Frist für die Rücküberweisung setzen, andernfalls Androhung Anwalt und Übernahme der Kosten durch den VK, da Auslandaufenthalt keine Rechtfertigung ist, nicht über Online-Banking den Betrag zurück zu überweisen oder Auftrag durch Tele-Banking bei der Bank zu erteilen.
Fall 2)
Käuferschutz, Paypal.
https://www.paypal-deutschland.de/sicherheit/schutzprogramme/kaeuferschutz.html
Geschrieben von: Hyp Nom (Usernummer # 1941) an
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mit vertretbarem aufwand bei fall 2 (anzeige in kanada erstatten gehört wohl nicht dazu) lässt sich da wohl nichts machen. (paypal-käuferschutz gilt 45 tage, es sind über 90 verstrichen.)
kannst ja ausrechnen - wieviel ist dir eine stunde deines lebens wert? 20 euro? solange du dann nicht mehr als 6 stunden emotionen und zeit an den fall verlierst, um zu einer lösung zu kommen, hat es sich gelohnt (6 mal 20 ist kleiner als 130).
mich gruseln ja solche plastischen beispiele, wie die industrie es schafft, in den leuten den unstillbaren durst zu verankern, dinge der massenproduktion für buchstäblich das 100-fache der produktionskosten zu erwerben (so eine blechbüchse kostet keine 50 cent)...
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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@ chris - Fall 2 habe ich schon versucht, aber es scheitert an den 90 Tagen, somit nicht mehr ausführbar. Irgendwo bei der Eingabe muss man die Artikelnummer angeben bzw. auf den Kauf bei Ebay Verweisen - spätestens dann mekrt das System das hier die 90 Tage verstrichen sind. Ich werde mal bei Ebay anrufen und mich informieren Welche Möglichkeiten hier noch bestehen
@ Hyp - Dein Vergleich hinkt ein wenig, ähnlich könnte man das bei Vinyl, CDs, Briefmarken sagen...
Das gehört nun mal zu einer Sammelleidenschaft dazu
Geschrieben von: Hyp Nom (Usernummer # 1941) an
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ich meine das für alle massenprodukte, die vom produzenten von vornherein für das 100-fache verkauft werden..
und dass leute eben sagen, dass ihr seelenleben dem erwerb dessen ausgeliefert ist.
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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...ich rege mich grade in Fall 1 tierisch auf - Da sämtliche Verkäufe in eigenverantwortlichem Handeln von statten gehen, kann man da von ausgehen da dies ein Sammelbecken für "Bescheisser" ist die es mit einigen Dinge nicht so eng sehen oder gar komplett betrügen...
Es gibt noch nicht mal Ansprechpartner dafür, geschweige denn ein Forum dafür wo man solche Dinge im Austausch mit anderen informieren kann...
[Edit]Muss etwas relativieren, es scheint wohl doch eine art Thread zu Betrugsfällen geben - allerdings mit wenig Ergebnis und es scheint sich keiner groß zu kümmern im Falle eines Verdachts o.ä.
So kann man sich auch als Betreiber das Leben vereinfachen. Aber muss dann da nicht ein gewisse Verantwortung haben als Betreiber wenn ich so etwas zu Verfügung stelle ?
Also unter den Umständen kauf ich da bestimmt nichts mehr...
Geschrieben von: MxMstrMdy (Usernummer # 5090) an
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http://www.online-schlichter.de
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: MxMstrMdy:
http://www.online-schlichter.de
Danke, aber:
1.2 Antragsberechtigt sind
Verbraucher mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin oder Hessen, wenn Antragsgegner ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist und
Verbraucher aus dem übrigen EU-Raum einschließlich Deutschlands, wenn Antragsgegner ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin oder Hessen ist.
Werde mich mal bei mir schlau machen mit Schlichter
Geschrieben von: Hyp Nom (Usernummer # 1941) an
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choci, der ganz sicher mit abstand allerbeste und hilfreichste aller ratschläge, die man dazu geben kann:
vergiss es, die einschweißung von ramschprodukten als verehrungswürdiges kultisches merkmal anzusehen..
die 60 euro waren ein fairer preis für die erkenntnis.
Geschrieben von: SpeedyJ (Usernummer # 984) an
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zu fall 1, da kam gerade gestern ein bgh-urteil raus:
Online-Auktionshaus: Ebay-Verkäufer haften für Produktangaben
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SpeedyJ:
zu fall 1, da kam gerade gestern ein bgh-urteil raus:
Online-Auktionshaus: Ebay-Verkäufer haften für Produktangaben
Hilft ja nix, wenn der Verkäufer angeblich unterwegs sei, darum die Ware nicht zurücknehmen und den Betrag nicht zurück überweisen könne.
Darum: Einschreiben/Rückschein, Fristsetzung, Androhung rechtlicher Schritte zu Lasten des Verkäufers. Auch wenn das u.U. auch nichts hilft.
Geschrieben von: The handsome Bob (Usernummer # 10863) an
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choci:
ovp kann aber auch lieferung in originalverpackung heissen. oder stand in der auktion noch explizit original verpackt?
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: The handsome Bob:
choci:
ovp kann aber auch lieferung in originalverpackung heissen. oder stand in der auktion noch explizit original verpackt?
Es war keine Auktion es war ein Artikel gelistet auf einem Marktplatz mit einem fetten Schild oder Button daneben "OVP" also NEU.
Anderer Button wäre da noch "Neuwertig" - ob es noch eine Kategorie gibt weiss ich nicht, bisher sind mir nur diese beiden aufgefallen. Wäre der Artikel so wie er letztendlich ist sprich "Neuwertig" ist er nämlich nur noch die Hälfte wert. Somit hat es sich der VK offensichtlich ziemlich einfach gemacht, ich setz den Artikel mal als neu auf den Marktplatz, und erzähl dem Käufer nachher ne Story (siehe oben)
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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@choci: gibt es auf diesem marktplatz zu fall #1 eine bewertungsmöglichkeit? hier dann also gleich drohen, dass du einen betrugsversuch vermutest und dem verkäufer die letzte möglichkeit einräumst, schnell das ding zurück zu nehmen und den betrag vollständig zurück zu überweisen. auslandsaufenthalte interessieren dich aufgrund home-banking-möglichkeiten (hbci / pintan, telefonbanking) nicht, alternativ bietest du auch an, dass er den betrag auf paypal überweist. parallel such' ihn doch auf f'book oder anderen netzwerken (lokalisten o.a.), lass' dich als freund hinzufügen und wenn alle stricke reissen: negative bewertung auf dem marktplatz, den marktplatz selbst über den betrugsversuch informieren und den fall schildern, auf f'book und anderen netzwerken (vielleicht bietet er seine auktionen ja auch in div. foren an) ordentlich nerven und im idealfall knickt er ein - oder du konntest wenigstens deinem ärger luft machen. is' doch alles nich' so kompliziert, das zu nutzen, was sich an möglichkeiten bietet.
im fall #2: lernen. nach 43 tagen, sofern die ware noch nicht eingetroffen ist, künftig vom kauf zurück treten und paypal einschalten. ist natürlich das risiko, dann bei tatsächlich verspätetem erscheinen die ware nicht mehr zu bekommen. aber besser, als zwei, drei monate (!) lang in vorkasse zu gehen und dann niemals das produkt zu bekommen.
wenn im übrigen du den betrag durch paypal per lastschrift einziehen lässt, kannst du auch die platzen lassen. nur dürfte dann paypal gegenüber deiner person eine forderung eröffnen *g*
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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@chris - da wäre noch ein kleines Detail was ich vergessen habe zu erwähnen: Der VK hat einem amazon Kuvert in einen Fensterkuvert gesteckt. Auf dem Fensterkuvert ist kein Absender drauf, auf dem Amazon Kuvert, wo normalerweise der Empfänger (also seine Adresse) draufstehen würde hat er den Aufkleber entfernt. Na wenn das nicht zum Himmel stinkt das hier vorsätzlich so gehandelt wurde, dann weiss ich auch nicht mehr. Das Einzige was ich habe sind Vor und Nachnahme in Zusammenhang mit den Bankdaten.
Ich werde ihm morgen letztmalig ne Frist setzten unter Androhung negativ, Anwalt or whatever - Mal schauen ob ich nicht irgendwie mein Geld wieder bekomme. Inzwischen habe ich auf nachbohren endlich einen Ansprechpartner bekommen, der zumindest für den Marktplatzbereich zuständig ist. Ob das was bringt im den Fall zu schilder weiss ich nicht, aber das werde ich trotzdem mal versuchen...
Irgendwie habe ich das Gefühl ich bin zu seriös eingestellt für sowas...
*grummel*
Geschrieben von: mantis (Usernummer # 3606) an
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Schade, ich dachte hier gehts um Sachen die man übers Internet bestellt hat die man eigentlich nicht kaufen wollte und wo man sich im Nachhinein fragt was da wohl einen geritten hat. Antike Kuckucksuhren oder so.
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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@mantis: klassischer zalando-effekt
@choci: vorname, nachname und bankdaten sind ein guter anfang: anhand der BLZ kann man zumindest den wohnort i.d.r. einschränken, da man oftmals ja 'ne bank in der nähe hat. im idealfall also eine großstadt, dann liegt es nahe, dass er auch dort wohnt und damit kann man doch auf f'book oder xing vielleicht suchen? und auch mal google fragen, auch in kontext mit dem nutzernamen auf dem marktplatz und dann gucken, ob er auf div. foren beispielsweise seine angebote ebenfalls bewirbt, wie das ja auch hier usus ist, wenn jemand seine platten beispielsweise auf ebay verhökert: vergiss nicht, das netz vergisst nichts und der 'gute' mann will seine sachen auch loswerden und wenn er im größeren stile die sachen verscherbelt, akquiriert er vielleicht nicht nur auf dem marktplatz sein klientel.
schick' mir doch mal per pm den link zu dem verkauf auf dem marktplatz, sofern man den auch ohne registrierung einsehen kann sowie die daten per pm, ich kann ja für dich mal fix auf xing suchen, da ich dort premiummitglied bin.
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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mach ich - wenn's ok ist morgen im Laufe des Tages, hab hier grade halli galli (Kind will nicht schlafen usw.)
Geschrieben von: mantis (Usernummer # 3606) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: chris:
@mantis: klassischer zalando-effekt
Hehe. Ich find da eBay aber schlimmer. Wenn man in eine Kategorie reingeht die einen interessiert und dann schaut was bald abläuft mit Filter unter X Euro.
Sorry fürs offtopic.
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
mach ich - wenn's ok ist morgen im Laufe des Tages, hab hier grade halli galli (Kind will nicht schlafen usw.)
Keine Ahnung, ob meine Recherche den richtigen getroffen hat - wenn ja, war das ein Aufwand von ca. 25 Sekunden, bis ich die Telefonnummer und die Anschrift deines Kandidaten in Google gefunden habe.
Geschrieben von: DrCoca (Usernummer # 710) an
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Hast du bei PayPal mit Kreditkarte bezahlt? Dann kannst du die Zahlung immernoch stornieren, und zwar dkrekt bei Visa,Amex,Master usw. Das geht auch nach 6 Monaten noch.
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: DrCoca:
Hast du bei PayPal mit Kreditkarte bezahlt? Dann kannst du die Zahlung immernoch stornieren, und zwar dkrekt bei Visa,Amex,Master usw. Das geht auch nach 6 Monaten noch.
ne, Bankverbindung
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: DrCoca:
Hast du bei PayPal mit Kreditkarte bezahlt? Dann kannst du die Zahlung immernoch stornieren, und zwar dkrekt bei Visa,Amex,Master usw. Das geht auch nach 6 Monaten noch.
ne, Bankverbindung
Siehe oben, hatte ich auch schon angesprochen - also per Lastschrift?
Kannst du in Theorie und Praxis doch auch Monate später noch platzen lassen, lediglich die AGB der Bank könnte den Zeitraum einschränken - aber eine gute Beziehung oder ein paar sehr nette, freundliche Worte zu einem MA bei der Bank kann wiederum helfen.
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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Ich hatte das bei Fall 1 versucht und mich schon auf der sicheren Seite gewähnt, da hat man mich aufgeklärt das es 1. 10 EUR Gebühr kostet und 2. der ehemalige Empfänger der Rückholung zustimmen muss, was dann wohl nicht der Fall gewesen wäre. Die 10 EUR hätte ich aber trotzdem zahlen müssen unabhängig vom Erfolg
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
Ich hatte das bei Fall 1 versucht und mich schon auf der sicheren Seite gewähnt, da hat man mich aufgeklärt das es 1. 10 EUR Gebühr kostet und 2. der ehemalige Empfänger der Rückholung zustimmen muss, was dann wohl nicht der Fall gewesen wäre. Die 10 EUR hätte ich aber trotzdem zahlen müssen unabhängig vom Erfolg
1. ja, Rücklastschriftgebühren, werde beiden Parteien belastet,
2. Damit stehst du in einer Verbindlichkeit paypal und nicht zwingend dem Verkäufer gegebenüber, ist also
3. damit egal, ob du 'ne Kreditkarte oder 'ne Lastschrift platzen lässt und
4. Was ist bei dem Telefonat rausgekommen, haben sich die Daten als korrekt erwiesen?
Bei der Zeit, die wir hier kollektiv schon investiert haben, würde ich, wenn du nicht zeitnah eine der vorgeschlagenen Lösungen nutzen willst, das ganze langsam mal als 'Erfahrung' verbuchen
Geschrieben von: TCMuc (Usernummer # 20730) an
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Eigentlich ist das Meiste schon gesagt, aber da ich grad noch etwas Senf übrig habe geb ich ihn auch noch dazu:
1. Die Bezeichnung OVP bedeutet bedeutet lediglich, dass der Artikel in Originalverpackung kommt (bei einigen Abzockauktionen sogar, dass statt dem Artikel ausschließlich die OVP kommt...). Ob die Einschweißhülle teil der OVP ist oder nur zu derem Schuzt während des Transport dient dürfte ebenfalls strittig sein. Ebenso kann ein Artikel als "neu" verkauft werden, wenn er schon geöffnet aber noch nicht benutzt wurde. Unbenutzt kann dabei sogar bedeuten, dass der Artikel kurz ausprobiert wurde, solange er keine Gebrauchsspuren aufweist (z.B. ist ein einmalig anprobiertes Kleidungsstück immer noch neu, und ein Elektronikhändler kann ein innerhalb der 14 Tage frist zurückgesandtes Produkt ohne Verbrauchsspuren immer noch als neu wieder verkaufen). Der Käufer muss ja schließlich die Möglichkeit haben, die Ware bei Erhalt zu prüfen, ohne dass diese gleich ihren Status als "neu" verliert.
Solange nicht explizit "original verschweißt" oder "ungeöffnet" dabei steht kann es durchaus sein, dass die Definition von OVP vage genug ist, dass er sie nicht verletzt hat.
2. Storno der Zahlung an PayPal ist eine ganz schlechte Idee. Zum Einen wird dann, wie schon erwähnt wurde, PayPal eine Forderung Dir gegenüber geltend machen, da sie ihrerseits keinen Anspruch haben, sich das Geld von dem anderen Typen zu holen. Dabei wird das Ganze wohl direkt über einen Anwalt abgewickelt, sprich für Dich kommen noch mal Gebühren oben drauf, die weg sind, egal ob Du später das Geld für den Kauf zurück kriegst, oder nicht. Zum Anderen wird Dir mit ziemlicher Sicherheit Dein Account gekündigt, jemals wieder mit PayPal zahlen ist dann Essig.
3. So sche*ße es klingt, bei derart "kleinen" Beträgen sind die Chancen, sein Recht durchzusetzen relativ klein. Selbst in Deutschland ist der Weg zur Anspruchsdurchsetzung steinig, lang und (sobald ein Anwalt hinzu kommt) mit Kosten verbunden, die den Streitbetrag locker übersteigen können. Wenn dann noch, wie in Fall 1, rechtlich nicht 100% klar ist, dass überhaupt ein Anspruch besteht ist das Risiko, dass Du am Ende nicht nur Dein Geld nicht wiedersiehst, sondern auch auf Deinen Aufwendungen für die Eintreibung (Zeit und ggfs. Anwalt) sitzen bleibst so hoch, dass viele davor zurück schrecken.
Im Fall mit dem Anspruchsgegner in Kanada gilt das natürlich um so mehr...
Meine Ratschläge daher (auch wenn sie Dir erstmal herzlich wenig nützen..):
1. Verabschiede Dich gedanklich schon mal von dem Geld. Du kannst weiterhin versuchen, die Kohle zurück zu kriegen, aber rechne nicht damit. Vielleicht kannst Du ja das Steelbook aus Fall 1 noch als neuwertig weiterverkaufen und damit Deinen Verlust reduzieren.
2. Immer frühzeitig tätig werden, wenn irgendwelche Fristen abzulaufen drohen (z.B. 45 Tage bei Käuferschutz). Egal, wie plausibel oder herzerweichenend (Urlaub, Haustier gestorben, Haus abgebrannt...) die Erklägungen des Verkäufers klingen mögen, leite die vom System vorgesehenen Schritte ein. Du kannst immer noch im Nachhinein doch noch zahlen oder eine negative Bewertung zurücknehmen, aber wenn das Geld weg ist, ist es weg.
3. Zügle im Zweifel Deine Sammelleidenschaft. Ich bin selbst auch schon bei Ebay auf die Schna*ze geflogen, weil es etwas, das ich unbedingt wollte nur bei einem Typen mit gerade mal zwei Bewertungen als Käufer, der nur Überweisung akzeptiert hat, gab. Wenn es etwas nicht bei vertrauenswürdigen Quellen gibt, such weiter.
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
:
Kurzes Update:
Fall 1 - Immer noch in Klärung, VK kein Lebenszeichen mehr > @ chris - Telefonnummer/ Anruf brachte nichts, war nicht die Person, das wurde mir zumindest versichert - Konnte leider nicht das Gegenteil beweisen.
Fall 2 - Es geschehen noch Zeichen und Wunder - Nach fast 3 Monaten ein Lebenszeichen vom VK: Hatte einen Notfall in der Familie, Ware ist unterwegs - Hat mir vom versandfertigen Paket ein Bild geschickt. Na denne, dann ist die Baustelle zumindest mal geschlossen...
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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*gna* et hört nicht auf
Manchmal frag ich mich ob die Leute einen für Gehirn amputiert halten ?
Ich habe letzte Woche diese James Bond Jubi Box auf Blu-Ray ersteigert. Artikel Zustand war als "Neu" angegeben und ansonsten lapidar eine kurze Artikelbeschreibung, weiter keinerlei Hinweise. Heute mach ich das Paket auf, das Teil war ausgepackt, und der Aufkleber des Info Sheets war abgerissen und wieder dran geklebt. Jetzt muss ich dem VK noch erklären was Neu heisst oder zumindest meine Definition von NEU, mit bitte um Rücknahme...
Geschrieben von: The handsome Bob (Usernummer # 10863) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
*gna* et hört nicht auf
Manchmal frag ich mich ob die Leute einen für Gehirn amputiert halten ?
Ich habe letzte Woche diese James Bond Jubi Box auf Blu-Ray ersteigert. Artikel Zustand war als "Neu" angegeben und ansonsten lapidar eine kurze Artikelbeschreibung, weiter keinerlei Hinweise. Heute mach ich das Paket auf, das Teil war ausgepackt, und der Aufkleber des Info Sheets war abgerissen und wieder dran geklebt. Jetzt muss ich dem VK noch erklären was Neu heisst oder zumindest meine Definition von NEU, mit bitte um Rücknahme...
am besten immer nachfragen, was der verkäufer unter neu versteht. solltest du doch langsam wissen!
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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...bei Neuware soll ich immer nachfragen ?
Dann könnte sich Ebay ja eigentlich die Angabe zur Auswahl des Artkelzustands sparen, und ich + 1xxxxxxxx Andere wären nur mit nachfragen beschäftigt...
Geschrieben von: Moodyzwen (Usernummer # 4967) an
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Die Zustände bei Ebay werden immer schlimmer.
Ich hatte innerhalb von 6 Monaten so viel Ärger mit Verkäufern die absolut keine Lust und/oder Plan von der Materie hatten.
Von offensichtlichem Betrug, über 3 Monate Lieferzeit, defekt verschickte Ware, schlecht verpackte Ware und einfach nur Dämlichkeit ist alles dabei gewesen.
Wenn man auf bestimmte Merkmale wert legt (original eingeschweißt o.ä.) und das nicht eindeutig definiert ist (Neu kann vieles heissen) sollte man vorab anfragen.
Bei keiner oder ungenauer Antwort:
Finger weg!
Geschrieben von: mantis (Usernummer # 3606) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
...bei Neuware soll ich immer nachfragen ?
Dann könnte sich Ebay ja eigentlich die Angabe zur Auswahl des Artkelzustands sparen, und ich + 1xxxxxxxx Andere wären nur mit nachfragen beschäftigt...
Ich denke eBay ist in dem Fall einfach nicht die geeignete Plattform für dich.
Sachen die ich woanders bekommen könnte kaufe ich eigentlich nie bei eBay, ausser Kleinkram der ein paar Euros kostet.
Als Verkäufer hat man es aber auch nicht leicht. Habe eine gebrauchte aber 100% getestete Festplatte verkauft, welche 100% funktioniert hat. Angeblich defekt beim Verkäufer angekommen. Hat mich dann negativ bewertet obwohl ich ihn 80% des Geldes zurückerstattet hatte. Hab dann mal seine vergebenen Bewertungen angeschaut und gesehen das er zahlreiche Festplatten gekauft hatte und alle komischerweise nagativ bewertet hatte...
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Moodyzwen:
Wenn man auf bestimmte Merkmale wert legt (original eingeschweißt o.ä.) und das nicht eindeutig definiert ist (Neu kann vieles heissen) sollte man vorab anfragen.
Wieso nachfragen ? Neu ist Neu - und nicht ausgepackt, angefasst, etwas weggerissen oder oder
Artikelmerkmale
Zustand:Neu Artikel, dessen Originalverpackung (sofern zutreffend) nicht geöffnet oder entfernt wurde. Der Artikel ist noch in der Originalfolie eingeschweißt (sofern zutreffend). Genauere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Angebot des Verkäufers.
Letzter Satz in meinem Fall war nichts angegeben. Somit hätte der VK etwas über den abweichenden Zustand angeben müssen...
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
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muahaha
Vorhin habe ich mir mal die Mühe gemacht die James Bond Collection genauer anzuschauen.Was soll ich sagen: Übersäht mit (fett)Finger Abdrücken, auf den Umschlägen und auf jeder Blu-Ray.
Man könnte meinen der VK hat vor Film gucken Spare-Rips gefuttert oder Chips...
Naja, bis Montag nä. Woche hat er Zeit, sonst geht's zum Anwalt und es gibt ne Anzeige wegen Betrugs...
Geschrieben von: bgoeni (Usernummer # 3203) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: mantis:
Als Verkäufer hat man es aber auch nicht leicht. Habe eine gebrauchte aber 100% getestete Festplatte verkauft, welche 100% funktioniert hat. Angeblich defekt beim Verkäufer angekommen. Hat mich dann negativ bewertet obwohl ich ihn 80% des Geldes zurückerstattet hatte.[/QB]
...wie kann man sich gegen sowas wehren? Eigentlich dachte ich als Verkäufer ist man sicher wenn man sein Geld bekommt und ordnungsgemäß die Ware verschickt?
Ein Rücktritt vom Kauf ist bei Privatpersonen ja eigentlich auch ausgeschlossen.
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
:
wieso ausgeschlossen ? Wenn der VK privat Mängel verschweigt hat er die Pflicht die Ware zurück zu nehmen:
http://www.teltarif.de/urteil-ebay-bundesgerichtshof-bgh-haftung-gewaehrleistung/news/49797.html
Geschrieben von: Hyp Nom (Usernummer # 1941) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: bgoeni:
...wie kann man sich gegen sowas wehren?
mantis schrieb ja: "Hab dann mal seine vergebenen Bewertungen angeschaut und gesehen das er zahlreiche Festplatten gekauft hatte und alle komischerweise negativ bewertet hatte..."
ob er dann selbst über 95% positive bewertungen hatte? wenn darunter, heißt das ja, es gab bei jeder 20. abwicklung oder häufiger ärger. dann würde ich mir die begründungen näher ansehen und evtl. dem zweithöchsten gebot (was ja naturgemäß nur minimal unter dem höchsten liegt) den zuschlag geben. ich denke, es gibt eine entsprechende option. da hat der ursprüngliche höchstbieter dann auch keine möglichkeit zur bewertung.
ist natürlich auch noch keine wasserdichte absicherung (es lassen sich erst mal gute bewertungen sammeln vor dem abzocken, oder es liegen zuwenige bewertungen vor), aber mindert im allgemeinen sicher das risiko.
Geschrieben von: mantis (Usernummer # 3606) an
:
@bgoeni Ganz ehrlich gesagt weiss es es nicht. Man kann ja leider keiner Käufer ausschliessen die x% negativ bewertet haben. Wäre schon praktisch, schliesslich will ich niemandem was verkaufen von dem ich weiss das er jeden dritten Kauf negativ bewertet. Selbst wenn er vielleicht nur ein Pechvogel ist.
In dem Fall dachte ich halt es wäre erledigt, schliesslich ging es um 13€ von denen er 10€ wiederbekommen hatte und die angeblich defekte Platte behalten durfte bzw. kein Porto&Wegkosten für das Zurücksenden hatte.
In meinem Fall hat er scheinbar jetzt eingesehen das es unverhältnismässig war und eBay die Bewertung löschen lassen. War vielleicht eine Kurzschlussreaktion.
Die Sache mit dem zweiten Bieter geht glaube ich nicht, dafür müsste der Höchstbietende ja zustimmen das er den Zuschlag nicht will. Hab das aber noch nie durchgespielt.
Für gewerbliche Verkäufer gibts wohl die Option Bewertugen löschen zu lassen, wenn ein Mitbewerber bei ihm einkauft um seine Bewertung zu drücken. Aber das wird als Privatverkäufer wohl nicht ziehen.
Verstehe sowieso nicht wieso es nicht zwei komplett getrennte Bewertungen gibt, einmal als Käufer und einmal als Verkäufer. Vermutlich will eBay diese Transparenz gar nicht.
Geschrieben von: Hyp Nom (Usernummer # 1941) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: mantis:
Man kann ja leider keiner Käufer ausschliessen die x% negativ bewertet haben.
aber die x% negativ bewertet wurden..
Geschrieben von: mantis (Usernummer # 3606) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Hyp Nom:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: mantis:
Man kann ja leider keiner Käufer ausschliessen die x% negativ bewertet haben.
aber die x% negativ bewertet wurden..
Als Käufer kann man aber nicht mehr negativ bewertet werden. D.h. wenn man einen Account hat mit dem man nur kauft hat man nie weniger als 100% positive Bewertungen. Jemand der andere betrügt aber immer positiv beim Kauf bewertet kann ja gern bei mir kaufen.
Geschrieben von: Hyp Nom (Usernummer # 1941) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: mantis:
Als Käufer kann man aber nicht mehr negativ bewertet werden.
stimmt.. das ist noch so ein manko, das mal 'zur verbesserung' eingeführt wurde. gibt dann immerhin immer noch die einsehbaren schriftlichen kommentare. verkäufer müssten halt auch konsequent auktionen im nachhinein annulieren, damit gar nicht erst positive bewertungen entstehen, die täuschen.
Geschrieben von: Virus303 (Usernummer # 1652) an
:
Choci, mal ganz ehrlich: hast du dir schonmal die Frage gestellt, ob die Differenz zwischen Ebay und regulärem Kaufpreis im Netz den ganzen Ärger und das Risiko zukünftig noch wert ist? Und Zeitaufwand steckt ja nun auch noch drin...
Ich hab vor Ewigkeiten mal sowas ähnliches erlebt (CD+DVD; erst trotz mehrfacher Mahnung ewig keine Lieferung, schließlich fehlte dann die Hälfte). Es ging zwar 'nur' um 30 Euro, aber das komplett desinteressierte Geschäftsgebaren von Ebay sowie die verbalen Unverschämtheiten von irgendso einem hergelaufenen Internetwürstchen waren für mich eine heilsame Lektion. Heute ist mir meine Zeit zu schade für sowas und auf den Nervenkitzel, ob alles okay ist (Privatverkauf), kann ich verzichten.
Just my 2 cents.
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
:
Ich gebe dir volkommen recht, normalerweise mach ich das so. In diesem Fall jedoch (James Bond Collection) hätte ich allerdings gute 50 EUR gespart gegenüber regulären Preis. Ich bin in die besagte Auktion gegangen und habe auf doof 99,99 EUR eingegeben als mein max. Preis. Das habe ich zuvor bei einigen gemacht, die sind aber alle weit drüber gegangen. Irgendwann hats halt geklappt und der Artikel ist bei 99,99 "stecken" geblieben - liegt teilweise auch an den Zeiten wo die Auktionen auslaufen, unter der Woche mittags um 14 Uhr schaut kaum einer. Hätte ich gewusst was für ein Scheiss ich mir da wieder ans Bein binde, hätte ich die Finger davon gelassen. Manchmal denke ich echt, die ganzen VK's privat sind sich nicht der Rechtslage bewusst, was sie da überhaupt machen...
Geschrieben von: bgoeni (Usernummer # 3203) an
:
...ich hab mal bei Amazon ne DVD verkauft und der Käufer hat sich dann bei mir über die Bildqualität beschwert.
Ob Ebay oder Amazon, oft ist einem Käufer nicht mehr klar wo er eigentlich kauft. Direkt bei Amazon oder bei einem gewerblichen Händler oder doch nur von Privat.
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