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Thema: Internetradio /
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nightmares-on-wax
   
Usernummer # 14186
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verfasst
Kennt sich hier jemand ein bisschen mit dem Thema Internetradio und Urheberrechte aus? Kann man einfach so senden oder muß man das irgendwo anmelden. Wie sieht das mit GEMA aus? Mu0ß man da generell was zahlen oder nur für GEMA-Musik, oder kann man die auch einfach ignorieren? :-)
Aus: die: Maus: play: House | Registriert: Feb 2005
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PasqualeM
     
Usernummer # 1448
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gema kannste dir für 3 monate oder so für 15 - 20 euro für 3 sender holen, kannst dann aber auch alles senden was dir in den sinn kommt, haben der cari und ich auch gemacht für elfen.com... ansonsten musste halt auf freie sachen zurueckgreifen, aber davon gibts mittlerweile ja auch massig.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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nightmares-on-wax
   
Usernummer # 14186
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hab mich eben mal ein bisschen hier informiert: http://de.wikipedia.org/wiki/Internetradio
Was soll denn der Mist mit den GVL-Gebühren, das sind ja nochmal Zusatzkosten zu den GEMA-Gebühren.
GVL (Mindestvergütung nicht-kommerziell: 500 Euro/Jahr, kommerziell: 1500 Euro/Jahr)
500 €!! Heftig!
Aus: die: Maus: play: House | Registriert: Feb 2005
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jason_ynx
     
Usernummer # 2636
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In dem Zusammenhang frage ich mich wieder: Ist die GEMA-Vermutung nicht verfassungswidrig, Stichwort Umkehr der Beweislast?
Aus: Mannheim | Registriert: May 2001
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Archer2000
    
Usernummer # 2345
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Laut einem Bekannten der ein gutbesuchtes Internetradio betreibt gibts darüber hinaus noch gewisse Vorschriften, wie etwa dass zwischen zwei Tracks des selben Albums eine gewisse Zeitspanne liegen muss und solche Spässe. Ausserdem darf es keine Playlist geben, die quasi in die Zukunft vorausblickt.
Habe kürzlich einen Playlist-Handler für die Icecast-Source ices0 geschrieben, der genau sowas macht: Playlist zufällig auswählen, buffern und Daten via einer HTTP-API an ein Script auf einem anderen Rechner schicken. Ziemlich blöd, wenn sowas nicht erlaubt ist...
Aus: Postapocalyptic Wasteland | Registriert: Apr 2001
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mantis
flp-User
Usernummer # 3606
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Archer2000: Ausserdem darf es keine Playlist geben, die quasi in die Zukunft vorausblickt.
Wäre interessant zu wissen auf welcher Grundlage das dann irgendwann mal entschieden worden ist. Im Radio werden ja je nach Sender die 3 "Top Hits" die in der nächsten Stunde gespielt werden angekündigt und solche Spässe.
Aus: . | Registriert: Aug 2001
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Striker
100
Usernummer # 3664
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wenn du was (halb) kommerzielles planst, würd ich mir ein land mit weniger komplexität für die firmengründung suchen. für den reinen hobby betriebt, wie das so vor 8 jahren der fall war, ists inzwischen zu aufwendig und teuer find ich. für ne geschlossene gruppe gehste am besten über vpn.
Aus: Berlin/Frankfurt | Registriert: Aug 2001
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nightmares-on-wax
   
Usernummer # 14186
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jetzt blick ich immer noch nicht, was der unterschied zwischen gema und dieser gvl-kacke ist
Aus: die: Maus: play: House | Registriert: Feb 2005
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ndark
     
Usernummer # 3037
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Die GEMA deckt die Musikurheberrechte der Komponisten, Textdichter und deren Verleger ab. Die GVL ist zuständig für die Leistungsschutzrechte der Interpreten und der Tonträgerindustrie.
Der Grund für das Verbot der vorausschauenden Playlist und der Einschränkungen bei der Titelabfolge ist glaub ich, dass es anfangs Geschäftsideen gab, die die Mitschneide-Erlaubnis beim Internetradio-Streaming ausgenutzt haben, um beispielsweise komplette Alben zu streamen, die man dann mit einem Client automatisiert aufnehmen und so rechtlich problemlos zu bestimmter populärer Musik kommen konnte.
https://www.gvl.de/pdf/betriebsvoraussetzungen-webcasting.pdf
Mir scheint, man braucht ein Mathe-Diplom, um ein rechtlich einwandfreies Webradio-Programm zusammenzustellen, zB:
"Die Übertragung darf nicht Teil eines als solches erkennbaren Programms sein, in dem Musikaufnahmen in einer vorbestimmten Reihenfolge (außer in Programmkonserven und Sendeschleifen) übertragen werden, wenn dieses Programm übertragen wird:
a) öfter als drei Mal innerhalb eines im Voraus öffentlich bekannt gegeben Zeitraums von zwei Wochen, sofern es sich um ein Programm von weniger als einer Stunde Dauer handelt; oder
b) öfter als vier Mal innerhalb eines im Voraus öffentlich bekannt gegebenen Zeitraums von zwei Wochen, sofern es sich um ein Programm von einer Stunde Dauer oder länger handelt."
Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001
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PasqualeM
     
Usernummer # 1448
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für inet radio brauchste dich aber eigentlich nur bei der gema anmelden, mit gvl hat das nix zutun... also gema reicht quasi. is eigentlich auch nich teuer, darfst halt nur keine einnahmen haben.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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ndark
     
Usernummer # 3037
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Das stimmt nicht, Pasquale. Beides ist notwendig.
"Zum Betrieb eines Webradios sind im Gegensatz zum konventionellen Rundfunk keine Betriebslizenzen notwendig. Allerdings fallen beispielsweise in Deutschland Gebühren für GEMA (Mindestvergütung 30 Euro/Monat) und GVL (Mindestvergütung nicht-kommerziell: 500 Euro/Jahr, kommerziell: 1500 Euro/Jahr) an, falls das Webradio abgabepflichtige Musik spielt." http://de.wikipedia.org/wiki/Internetradio
Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001
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PasqualeM
     
Usernummer # 1448
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öhm, uns wurde gesagt das eine gema anmeldung mit 30 € /monat vollkommen ausreiche um alles zu spielen was man will. k.a. das mit den 500€/monat halte ich auch etwas für übertrieben für non-kommerzielle sachen, kann nicht stimmen, zumindest nicht im bezug auf ein drei kanäliges webradio. da haben die von wiki ne ente drin stehen, ich muss es ja wissen, wir haben ja ein webradio mit gema. und andere webradios wie zb brainfuckingbeats bezahlen auch nur alle drei monate 90€ gema. nix gvl.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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ndark
     
Usernummer # 3037
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Es sind 500 Euro pro Jahr. Mir ist schon bewusst, dass das viele nicht zahlen, aber die Rechtslage ist unmißverständlich.
Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001
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PasqualeM
     
Usernummer # 1448
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verfasst
so wie's für mich aussieht kann man sich aussuchen wo man sich anmelden will, da die gema (fast) genau denselben rechtssprechungs rahmen umfasst wie die gvl.
(keine personalisierten sendungen, liedtitel dürfen nicht einzeln aufrufbar sein)
wobei gvl aber durch die einschränkung das man nichtmal playlists veröffentlichen darf, ein wenig weiter geht.
aber wie gesagt, uns wurde nichts von der gvl mitgeteilt, gema reichte vollkommen aus.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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PasqualeM
     
Usernummer # 1448
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verfasst
obwohl, grade gefunden:
Zitat:
Welche Rechte benötige ich, um Musik in meinem Webradio verwenden zu dürfen?
Für das Veranstalten von Webradio mit Musik benötigen Sie die Musikurheberrechte der Komponisten, Textdichter und deren Verleger (GEMA) sowie die Leistungsschutzrechte der Interpreten und der Tonträgerindustrie (GVL).
vll doch, uns gegenüber wurde die gvl allerdings nicht erwähnt, vll ist das sone grauzone, in bezug auf was leistungsschutzrechte sind.
aber auch:
Zitat:
Wann kann ich mit dem Webradio auf Sendung gehen?
Sofern Sie Ihre Lizenz im Lizenzshop erwerben, erhalten Sie die Lizenz sofort nach Abschluss des Lizenzierungsvorganges. Sollte der Einzug der Vergütung von Ihrem angegebenen Konto allerdings nicht erfolgreich sein, gilt die Lizenz rückwirkend als nicht erteilt.
Bei einer Lizenzierung außerhalb des Lizenzshops müssen Sie auf die Anmeldebestätigung warten, bevor Sie auf Sendung gehen dürfen.
wobei die frage ist, ob es sich bei "lizensierungen ausserhalb des lizenzshops" um rechte handelt die man bei der gvl erwirbt, oder nur um ein anderes anmeldeverfahren, zb per post oder telefon.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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nightmares-on-wax
   
Usernummer # 14186
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verfasst
ufz, ist das kompliziert!
Aus: die: Maus: play: House | Registriert: Feb 2005
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PasqualeM
     
Usernummer # 1448
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verfasst
eigentlich ja nicht.
laut erstem faq eintrag müsste man monatlich insgesamt 71€ zahlen (gvl und gema), aber laut oben zuletzt genanntem braucht man nur die lizenz aus dem lizenzshop (nur gema)
vorallem widersprechen sich die rechte die man erwirbt auch bzw sind nicht aufeinander abgeglichen. beidesmal (gvl und gema) darf man nur musik spielen, auf die nicht direkt zugegriffen werden kann bzw nur globale streams (jeder hörer hoert dasselbe), und nur die gvl sagt das man zusätzlich keine playlist anbieten darf. (wenn ich das richtig verstanden habe)
auf der wikiseite steht auch das die gvl für die vergabe von labelcodes zuständig ist, was aber so vll stimmen mag, aber mit hinsicht dadrauf das ein labelcode frei wählbar also frei ausdenkbar ist, relativ unnötig erscheint, vll sind die einträge auch alt.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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PasqualeM
     
Usernummer # 1448
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verfasst
so wie auch der letzte punkt der FAQ von der gema (siehe fettgeschrieben):
Zitat:
Wie funktioniert der Lizenzshop?
Der Weg zur Lizenz im Lizenzshop besteht aus den folgenden Schritten:
* Auswahl der Lizenz * Hinzufügen der Lizenz zum Warenkorb * Ggf. Auswahl weiterer Lizenzen * Eingabe der persönlichen Daten * Eingabe der Kontoverbindung und Erteilung der Einzugsermächtigung * Verifikation der E-Mail-Adresse * Optional: Registrierung mit Kennwort und Passwort
Zum Erwerb einer Lizenz müssen Sie sich nicht registrieren. Wenn Sie allerdings Ihr Profil hinterlegen, indem Sie eine Kennung und ein Kennwort festlegen, erleichtert Ihnen der Lizenzshop jeden späteren Lizenzerwerb. Bei einem späteren Login finden Sie dann die Felder mit Ihren Kontaktdaten bereits ausgefüllt vor.
Bei erfolgreichem Abschluss des Lizenzierungsvorganges erhalten Sie per E-Mail die Rechnung und Sie können sofort Ihr Webradio starten.
Die Abbuchung der Vergütung wird am folgenden Werktag veranlasst. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos. Scheitert die Abbuchung, gilt die Lizenz als von Anfang an nicht erworben.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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