This is topic Was tun nach Polizeikontrolle und drohendem F-Schein Entzug? in forum OffTopic & SmallTalk at technoforum.de.
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Geschrieben von: Der_Manu (Usernummer # 11074) an
:
hallo zusammen,
ende letzten jahres wurde ich mit einem freund von der polizei angehalten, direkt als wir frühs um neun/zehn vom club losgefahren sind....sie hielten uns an und fragten uns nach dem üblichen : "alk/drog genommen",....ersteres be-ja-ten wir, drog. wurde verneint!
ein alk test ergab, mein freund (fahrer) hatte was getrunken aber nicht zu viel! drog.-test ergab, dass mein freund (fahrer) was drin gehabt haben muss aus unerklärlichen gründen. wir nehmen an, dass es auf der party durch ein getränk passiert ist, in dem ihm was reingetan wurde.
also auto abestellen und er musste zum revier....blut-test....der bestätigte das nun nochmal. heute bekam er ein schreiben - fahrverbot und geldstrafe!
nun meine frage - er ist auf sein auto stark angewiesen und will das fahrverbot umgehen - wäre auch bereit, wenns hart auf hart kommt, mehr geld zu zahlen! ist dies möglich?
sollte man direkt einspruch einlegen, da er eine frist gesetz bekommen hat, dass er seinen fs bis nächste woche abzugeben hat - verschiebt sich mit einem einspruch diese frist? und was hat er nun für möglichkeiten?
danke für eure hilfe!
manuel
Geschrieben von: LexyLex (Usernummer # 2081) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Der_Manu:
drog.-test ergab, dass mein freund (fahrer) was drin gehabt haben muss aus unerklärlichen gründen. wir nehmen an, dass es auf der party durch ein getränk passiert ist, in dem ihm was reingetan wurde.
das glaubst du doch selber nicht Wer kippt denn freiwillig nen Kerl drogen ins Glas
zu deiner Frage...
Fahrverbot kann nicht umgangen werden. Dein "Freund" kann zufrieden sein wenn es nicht zu ner MPU kommt
Geschrieben von: TheMäx (Usernummer # 1382) an
:
Ein Fahrverbot kann unter Umständen umgangen werden, wenn er nachweisen kann, dass Autofahren für ihn beruflich und existenziell wichtig ist. Das gilt zumindest für Alk. Bei Drogen hab ich keine Ahnung, befürchte aber, dass das womöglich nicht gehen wird.
Geschrieben von: k33N (Usernummer # 16851) an
:
was hatte er den für substanzen im blut??
bei drogen sehe ich da keine möglichkeit das verbot zu umgehen, aber das einfachste ist dein kumpel ruft mal ne anwaltskanzlei an oder holt sich anderst weitig professionelle hilfe.
Geschrieben von: Der_Manu (Usernummer # 11074) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: LexyLex:
das glaubst du doch selber nicht Wer kippt denn freiwillig nen Kerl drogen ins Glas
die offizielle variante lautet so (unabhängig was hier für hintergedanken aufkommen) - wir waren in einem club, haben da gefeiert, auf der tanzfläche waren viele leute, man bekam mal einen drink angeboten, hat sich nix dabei gedacht - da man auch durst hatte und ist sozusagen "unbewusst" dazu gekommen, drogen einzunehmen. sie wurden einem als unwissend durch dritte gegeben, mittel einem getränk....
gibts über diesen punkt, dass man es unfreiwillig getan hat, keine möglichkeit sich rauszuwinden?
was es für drogen waren, müsste ich nochmal erfragen....
Geschrieben von: DerKleinePilot (Usernummer # 2066) an
:
also, soweit ich weiß kann man das fahrverbot auf einen termin legen, wo es einem besser passt wie zB. Urlaub.
Zumindest ist das bei zu schnellen Fahren so... natürlich geht das auch nur in einem gewissen zeitrahmen.
Geschrieben von: dauerwellen (Usernummer # 4984) an
:
doch doch, er kann Anzeige erstatten gegen dem der ihm das Getränk angeboten hat.
Nur ist es fraglich ob er wirklich nichts davon wußte.
Hört sich nach der Standardausrede an.
Geschrieben von: TranceRider (Usernummer # 1924) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: DerKleinePilot:
also, soweit ich weiß kann man das fahrverbot auf einen termin legen, wo es einem besser passt wie zB. Urlaub.
Geht es hier wirklich um ein Fahrverbot oder um den Entzug der Fahrerlaubnis?
Geschrieben von: Der_Manu (Usernummer # 11074) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: TranceRider:
Geht es hier wirklich um ein Fahrverbot oder um den Entzug der Fahrerlaubnis? [/QB]
fahrverbot für 3 monate! und das muss ausgesetz werden, falls nötig, auch mit ner höheren geldstrafe...
@ dauerwellen
standartausrede hin oder her, spielt ja jetzt keine rolle - es ist die offizielle story dazu . obs nun nach ausrede klingt oder nicht, so sieht die stellungnahme seitens von ihm aus....
Geschrieben von: dauerwellen (Usernummer # 4984) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Der_Manu:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: TranceRider:
Geht es hier wirklich um ein Fahrverbot oder um den Entzug der Fahrerlaubnis?
fahrverbot für 3 monate! und das muss ausgesetz werden, falls nötig, auch mit ner höheren geldstrafe...
@ dauerwellen
standartausrede hin oder her, spielt ja jetzt keine rolle - es ist die offizielle story dazu . obs nun nach ausrede klingt oder nicht, so sieht die stellungnahme seitens von ihm aus.... [/QB]
deshalb werden die Richter ja auch fragen wer es ihm den ins Glas getan hat.
Wenn es ein Bekannter war ist das natürlich doof.
Das beste wird sein einen guten Anwalt zu kontaktieren, im Utreilsbereich gibts ja bekanntlich einen Ermessungsspielraum.
Geschrieben von: Dj Toxic (Usernummer # 2471) an
:
Also ne Anzeige gegen unbekannt wird ihm nicht viel bringen, da man den "möglichen" Verursacher, der ihm das Getränk mit Drogen angeboten hat, nie fassen wird.
Wie es sich mit dem aussetzen des Fahrverbots durch eine höhere Geldstrafe verhält weiß ich nicht. Da müsste man mal bei einem Anwalt mit speziellem Fachgeboet nachfragen.
Geschrieben von: TheMäx (Usernummer # 1382) an
:
Wenn bei deinem Kumpel Drogen im Blut gefunden wurden, kann er vom Glück reden, dass es sich nur um 3 Monate Fahrverbot handelt. Ich kenne da jemanden, der 1 Jahr Fahrverbot + MPU bekommen hat, weil beim ihm eine leere Tüte mit Überresten gefunden wurde. Und er ist nichtmal gefahren.
Geschrieben von: Der_Manu (Usernummer # 11074) an
:
welchen genauen "anwaltstyp" muss man hierbei kontaktieren?
also "anwalt für....?" mit folgenden gebieten...
Geschrieben von: LexyLex (Usernummer # 2081) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Der_Manu:
welchen genauen "anwaltstyp" muss man hierbei kontaktieren?
also "anwalt für....?" mit folgenden gebieten...
Verkehrsrecht
Geschrieben von: Der_Manu (Usernummer # 11074) an
:
danke an alle.
denke es macht mehr sinn, wenn man dahingehnd einen anwalt konsultiert.
dachte vielleicht hatte schon mal jemand einen ähnlichen fall erlebt - aber den thread gibts ja auch noch nicht sooooooooo lange
Geschrieben von: zanx (Usernummer # 2038) an
:
Hmm ein Bekannter von mir hat Fahrverbot bekommen und noch einen Brief von der Fahrerlaubnisbehörde das er doch bitte eine MPU machen soll.
Also schon mal drauf einstellen das irgendwann noch ein Brief kommen könnte. Das kann bis zu einem halben Jahr dauern bis sich die Fahrerlaubnisbehörde meldet.
(passierte in Hessen)
Grüße Zanxx
Geschrieben von: alexosiris (Usernummer # 9442) an
:
Jo, MPU wird er noch machen müssen. Ist aber schaffbar. Also keine Panik.
Geschrieben von: La_Luna (Usernummer # 12256) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: LexyLex:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Der_Manu:
welchen genauen "anwaltstyp" muss man hierbei kontaktieren?
also "anwalt für....?" mit folgenden gebieten...
Verkehrsrecht
ich würd gleich einen suchen, der verkehrs- und strafrecht macht. die haben da (zumindest in großstädten wie hamburg) schon erfahrungen... ne liste von anwälten im jeweiligen rechtsgebiet gibt´s bei den örtlichen Rechtsanwaltskammern.
Geschrieben von: zanx (Usernummer # 2038) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: alexosiris:
Jo, MPU wird er noch machen müssen. Ist aber schaffbar. Also keine Panik.
jo schaffbar ist die, solange man Clean ist.
Die eigentliche MPU ist ja nicht das schlimme.
Das schlimme ist der Preis. Glaub 500-600 Euro oder so kostet die.
Geschrieben von: alexosiris (Usernummer # 9442) an
:
Auf ein halbes Jahr clean bleiben wird er sich wohl einstellen müssen.
Mit 600 Euro muss er mindestens rechnen. Evtl. noch ein paar hundert Euro für entsprechende "Drogen sind Böse" Kurse und je nach Alter kommt noch ne Art Führerscheinprüfung dazu. d.h. man nimmt noch ein paar Fahrstunden und macht dann beim Fahrlehrer ne Art Prüfung für die MPU. Grund für sowas ist, zu prüfen ob evtl. Nachwirkungen durch besondere Fahrerfahrung kompensiert werden kann.
Geschrieben von: patrinity (Usernummer # 17100) an
:
Hier noch ein paar Tips, was man BEI einer Polizeikontrolle tun kann..
Polizeikontrolle
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